Lehrerin klagt gegen Wegfall der Abstandsregel im Unterricht – und verliert
BAUTZEN. In den Schulen und Kindergärten in Sachsen kann von einem Mindestabstandsgebot von eineinhalb Metern abgewichen werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Bautzen entschieden (Aktenzeichen: 3 B 194/20) und damit die Klage einer Lehrerin zurückgewiesen. In Sachsen-Anhalt ist eine ähnliche Klage anhängig – dort steht das Urteil noch aus. Die Grundschullehrerin, über … Lehrerin klagt gegen Wegfall der Abstandsregel im Unterricht – und verliert weiterlesen
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