Philologen fordern Schutz von Lehrern vor Strafverfolgung durch Datenschützer

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BERLIN. Lehrern, die während der Schulschließungen auf kurzfristig nutzbare digitale Kanäle gesetzt haben, um ihre Schüler zu erreichen, droht die Strafverfolgung durch Datenschutzbeauftragte – offenbar jetzt bundesweit. Nachdem der Thüringer Datenschützer Lutz Hasse eine entsprechende Ermittlungen im Freistaat angekündigt hatte, prüft nun auch Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge mögliche Verletzungen des Datenschutzes beim Homeschooling durch Schulen. Der Philologenverband forderte die Kultusminister auf, die Lehrer vor solchen Verfahren zu schützen.

Falschen Kanal benutzt? Das kann für Lehrerinnen und Lehrer jetzt teuer werden. Foto: Shutterstock

Bis dato lägen zwölf Beschwerden gegen Schulen vor, sagte eine Sprecherin der Brandenburger Datenschutzbeauftragten. Themen seien vor allem der unverschlüsselte E-Mail-Versand sensibler personenbezogener Daten, der Versand von E-Mails mit offenem Verteiler sowie Einsatz und Nutzung verschiedener Videokonferenzsysteme, Lernplattformen und Messenger-Dienste. Zudem sollen Videoaufnahmen einzelner Schüler hochgeladen worden sein, die dann öffentlich einsehbar gewesen sein sollen.

«Wir gehen diesen Beschwerden nach», sagte die Sprecherin. Im Einzelfall müsse aber die Stellungnahme der Schule abgewartet werden. «Bei besonders schwerwiegenden oder langanhaltenden Verstößen kann im Einzelfall auch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geprüft werden. Dabei ist jeweils auch die konkrete Verantwortlichkeit zu beurteilen.»

Lehrern drohen bis zu 1.000 Euro Geldstrafe

Lutz Hasse, Datenschutzbeauftragter von Thüringen, hatte als erster angekündigt, gegen Lehrer aufgrund möglicher Datenschutzverstöße ermitteln zu wollen. Bis zu 1.000 Euro Geldstrafe drohen Lehrern im Freistaat (womöglich später dann auch in anderen Bundesländern), wenn ihnen Datenschutzverstöße in der Corona-Krise nachgewiesen werden. Heißt: Wenn sie nicht sichere Software oder Kommunikationskanäle genutzt haben sollten (News4teachers berichtete bereits ausführlich über den Vorstoß – hier).

Hasse erklärte: „Ich werde weitere Informationen einziehen und mir ein Bild über die Situation machen. Etwa: Wurden die Eltern um eine Einwilligung gebeten, wurden die Eltern ausreichend über den Einsatz der Datenverarbeitung informiert, wurden Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen? Ich weiß noch nicht, auf welche Erkenntnisse ich stoßen werde, habe aber gewisse Befürchtungen, die sich hoffentlich nicht bestätigen.“

„Schützen statt Demoralisieren!“ – so fordert der Philologenverband nun im Interesse der Lehrkräfte von den Kultusministern. Lehrer hätten in der ersten Corona-Phase «angesichts fehlender digitaler Infrastruktur mit eigenen IT-Bordmitteln – und aus heutiger Perspektive möglicherweise nicht immer datenschutzkonform – versucht, digitalen Kontakt zu ihren Schülern aufbauten, um den persönlichen und inhaltlichen Austausch mit ihnen zu ermöglichen», so heißt es in einer Erklärung des Verbands. (News4teachers berichtete ausführlich über einen entsprechenden Vorstoß des Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse – hier geht es zum Bericht).

Leisten Lehrer künftig nur noch Dienst nach Vorschrift?

„Gerade diejenigen Lehrkräfte nun zu verfolgen, die das getan haben, was alle von ihnen verlangten, ist absolut kontraproduktiv, es demoralisiert“, so sagt Verbandschefin Susanne Lin-Klitzing. Solche Initiativen führten nur dazu, dass Lehrer in Zukunft ausschließlich Dienst nach Vorschrift ableisteten. „Das will keiner“, so Lin-Klitzing. „Deshalb fordert der Deutsche Philologenverband die Kultusminister auf, sich vor ihre Lehrkräfte zu stellen, ihren Ministerkollegen in den Innenministerien mit den Datenschutzbeauftragten entgegenzutreten und zukünftig für Rechtssicherheit zu sorgen.“ Rückwirkend dürfte das schwierig werden: Die Datenschutzbeauftragten arbeiten unabhängig; Landesregierungen können ihnen keine Weisungen erteilen. News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

„Bei Kinderdaten hört der Spaß auf“: Datenschützer droht Lehrern mit Strafe

 

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biolehrer
3 Jahre zuvor

Ganz einfach: Ab jetzt nutze ich meinen heimischen Rechner nicht mehr für dienstliche Zwecke, genau so wenig mein Smartphone. Dann gibts eben den ersten Fernunterricht um 8 Uhr am Montag und das letzte mal um 13 Uhr am Freitag. Solange mir mein Dienstherr nicht die Möglichkeit zu den oben genannten Kommunikationsplattformen eröffnet, gebe ich Arbeitsblätter und Bücher aus, mit Anmerkungen.
Im Übrigen für Naturwissenschaften ganz toll. 🙁
MfG

omg
3 Jahre zuvor

Der Datenschutzbeauftragte in Hessen hat das Spielräume ermöglicht:
https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/hochschulen-schulen-und-archive/informationen-zum-digitalen-lernen-und-der-digitalen
Vielleicht ein Lichtblick, denn es wid klar gesehen, dass die datenschutzkonforme Infrasturktur nicht vorhanden ist und die Lehrkräfte dennoch irgendwie Kontakt aufnehmen müssen.

Dennoch ist auch hier hervorzuheben:
„Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit will eine zeitlich befristete Nutzung von Privatgeräten durch die Anwender im häuslichen Bereich unter gewissen Rahmenbedingungen ermöglichen.“

Es wid also auch für das ehemalige Bildungsland Nr. 1 Zeit, sich Gedanken zu machen, woher Lehrkräfte die technischen Geräte erhalten sollen, denn die privaten sind ja scheinbar tabu.

Grundsätzlich kann man aber sagen: Da das Problem ja nun seit langer Zeit besteht, ist das offenkundige Desinteresse der Dienstherren vielsagend: Es interessiert dort niemanden.

mama51
3 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Vielen Dank, omg, …doch ich vertraue den Verantwortlichen inzwischen nur mehr von der Wand bis zur Tapete.
Entscheidend ist Ihre Bemerkung am Ende:
„Grundsätzlich kann man aber sagen: Da das Problem ja nun seit langer Zeit besteht, ist das offenkundige Desinteresse der Dienstherren vielsagend: Es interessiert dort niemanden.“

mama51
3 Jahre zuvor

Wenn die Kultusminister ihre LuL tatsächlich „im Regen stehen ließen“ (was ich mir durchaus vorstellen kann …), dann gibt es von mir überhaupt keinen digitalen Fernunterricht mehr. Ich verschicke die ABs dann mit der Schulpost! Und die Eltern /Schüler können die Arbeitsergebnisse dann dort in den Breifkasten werfen oder mir ebenfalls mit der Post nach Hause schicken. Ganz analog, falls die noch wissen, wie das geht…
Da meine Schule in Hessen überhaupt keine geeignete Ausstattung hat, ist dann:
„Ende Gelände“ und „Aus die Maus“!

Manu223
3 Jahre zuvor

Warum dürfen dann Schulen sich auf Instagram präsentieren ohne Strafverfolgung?

Warum nutzen Lehrer schon jahrelang dienstlich WhatsApp ohne Strafverfolgung?

Kann mir der Datenschutzbeauftrage das erklären….

(Als Hinweis: Beide Dienste wurden von Facebook aufgekauft)

Ich vermute einen Aprilscherz.

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Manu223

Weil es einen UNTERSCHIED macht, ob ich nicht mit personendaten Kommuniziere (z.B. wegen nem Termin nachfrage) oder eben sage :“Manu aus der 5d hat mal wieder nicht verstanden, was Darenschutz ist. Macht aber nichts, da wo der herkommt (Köln Portz) gibt es eh nur Unterschichten!“ (Frei konstruirt)

Auf jeden Fall zeigen deine Äußerungen, dass du die Problemlage unterschätzt.

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor

Sorry, aber wenn zwei Länder, die sogar geographisch nicht weit voneinander entfernt sind, Ermittlungen durchführen, ist es dich mehr als vermessen, von „Bundesweit“ zu sprechen. Das ist ungefähr so, als würde man sagen, zwei Personen sind viele.

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Über die Regelungen zum Datenschutz wachen aber die jeweiligen Datenschutzbeauftragten und genau deshalb ist es einfach nur falsch von Bundesweit zu sprechen, weil beispielsweise der Hamburger Datenschützer die Sache wesentlich liberaler zu sehen scheint, als seine Amtskollegen.

Es ist im übrigen nur ein Zeichen, wie wichtig dieses Thema zu sein scheint, wenn Lin-Kitzling als Vorsitzende sich äußert. Auch der PhilologenVERBAND besteht aus verschiedenen einzelnen Interessensvertretungen, die sogar- oh Wunder- verschiedene Interessen haben können. Vielleicht täte es der Redaktion mal ganz gut, sich nicht nur mit den GEW-Strukturen zu beschäftigen sondern auch mal mit Vertretungen, die nicht mit Landestegierungen (wie in Berlin) kuscheln. Aber N4T ist und bleibt ein großes Werbeblatt für die GEW.

Manu223
3 Jahre zuvor

@ Gymnasiallehrer a.D.

Ich lasse mir nicht sagen, dass ich von Datenschutz keine Ahnung habe.
Wenn auf Instagram Fotos von Schülern ohne Zustimmung veröffentlich werden ist das OK.
Wenn über WhatsApp Noten verschickt werden mit Namen des Schülers ist das OK.
Hallo? Und das wird nie verfolgt und geduldet.

Ich glaube du hast nicht ganz verstanden was Datenschutz ist.

Kurzes Beispiel zu Zoom: Warum wurden denn dort Accounts gehackt und entsprechende Vidoes in Konferenzen (siehe Freiburger Fall) eingespielt.

Der Grund ist, weil Nutzer ein schlechtes Passwort hatten !! Dafür kann doch Zoom nichts…..
Die anderen Lücken wurden von Zoom alle behoben und kann wieder bedenkenlos genutzt werden.

Birgit Hiergeist-Raffeldt
3 Jahre zuvor

Ich wahr froh, daß mein Kind online Unterricht hatte.
Niemand konnte wissen, daß Corona kommt.
Lehrer jetzt dafür zu bestrafen, daß sie Unterricht mit bestehenden Möglichkeiten gemacht haben, finde ich falsch.
Das demotiviert angagierte Lehrer.