SPD-Chefin Esken: Corona-Warn-App auch in Schulen mit Handyverboten

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BERLIN. Die Nutzung der neu eingeführten Corona-Warn-App sollte nach Meinung der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken auch in Schulen mit strengen Handyverboten möglich sein. Es sei «durchaus geboten, dass auch Schülerinnen und Schüler die App nutzen», sagte Esken dem «Handelsblatt». «Ich bin hier klar für eine Lockerung. Aber nicht nur wegen der Corona-Warn-App.» Der verantwortliche Umgang mit dem Smartphone müsse auch in der Unterrichtssituation gelernt werden, sagte die Sozialdemokratin.

„Bin hier klar für eine Lockerung“: die SPD-Vorsitzende Saskia Esken. Foto: Anne Braun for Wikimedia Deutschland / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Marlis Tepe, sagte dazu auf Anfrage: «Über ein Handyverbot an einer Schule entscheiden Lehrkräfte, Eltern und Schüler gemeinsam entsprechend der spezifischen Situation vor Ort. Das ist sinnvoll, damit die Schulgemeinschaft den jeweiligen Gegebenheiten bestmöglich Rechnung tragen kann. Wenn das Handy auf Grund eines schulinternen Verbots in der Tasche bleiben soll, wird das der Funktion der App vermutlich nicht im Wege stehen.» Nicht ersetzen könne die Anwendung den Arbeitsschutz in der Schule. Hygiene- und Abstandsregeln seien weiterhin das A und O.

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Die verzögerte Einführung der App geht laut Esken auch auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zurück. Dessen anfängliche Vorstöße, etwa die zunächst geplante Nutzung von Standortdaten, seien nicht wirklich durchdacht gewesen. «Auf dieser Basis hätten wir eine erstklassige Überwachungs-App bekommen.» Damit habe der Minister viel Porzellan zerschlagen und auch Vertrauen verspielt, sagte Esken.

Die offizielle Corona-Warn-App des Bundes ist am frühen Dienstag zum Download bereitgestellt worden. Nutzer konnten die App bereits in der Nacht zum Dienstag auf ihr Smartphone herunterladen. Im App-Store von Google war sie bereits um kurz nach 2.00 Uhr morgens verfügbar, bei Apple dauerte es etwas länger. Die App soll die Kontaktverfolgung von Infizierten ermöglichen und dadurch die Infektionsketten verkürzen. dpa

 

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6 Kommentare
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omg
3 Jahre zuvor

Ach Herrgott ne.
Ich bin immer stolz drauf, wenn die Berufsschulen und Oberstufen zurückmelden, dass man dort die Schüler meiner Schule sofort erkennt – nämlich am Umgang mit dem Smartphone.
Da kann ich nur sagen: Wir haben klare und strenge Regeln das die Geräte grundsätzlich nicht verwendet werden dürfen und klare und transparente Regeln, in welchen Situationen das Smartphone sehr wohl erwünscht und erlaubt ist.

Dieses pauschale „Ich bin hier klar für eine Lockerung“ hat nun mal nichts mit einem pädagogischen Ansatz zu tun, weil es nur einen Effekt oder ein gewünschtes Ergebnis beschreibt – wenn überhaupt.

Emil
3 Jahre zuvor

Es ist peinlich, wie Frau Esken verzweifelt versucht, in der Presse zu erscheinen. Solange sie nichts zu sagen hat, wäre es besser zu schweigen….

Pälzer
3 Jahre zuvor

Hat Frau Esken eigentlich Kenntnisse darüber, welche „Handyverbote“ an unseren Schulen so üblich sind?

dickebank
3 Jahre zuvor

Kann Frau Eskens bitte irgendwer sagen, dass es kein allgemeines Verbot von Handys an Schulen gibt. Die Nutzung von Handys an Schulen ist eingeschränkt. Dies ist der eindeutige Wille der Schulministerien gewesen, um die Verbreitung jugendgefährdender Inhalte rechtsextremistischen und pornografischen Inhaltes zu unterbinden.

Der Einsatz von Smartphones in der Schule (BYOD) ist zu Unterrichtszwecken größtenteil davon ausgenommen, scheitert aber im Regelfall daran, dass es kein WLAN in jedem Klassenraum gibt.

OMG
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Achtung: In Bayern gibt es das.
Achtung 2: Bei uns in Hessen ist BYOD bei den meisten Schulträgern verboten. Auch das Anschließen von Privatgeräten, z.B. dem privaten Beamer, ist ganz böse verboten. Hier tauchte wegen der Stromkosten sogar der Generalvorwurf einer Straftat wegen Vermögensschädigung des Trägers auf. Böses BYOD, ganz böses BYOD.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Bei den Hessen sieht man wieder, welche langfristigen Folgen die frühzeitige Pensionierung von Steuerfahndern wegen amtsärztlicher Gefälligkeiten auf den Landeshaushalt haben kann. Da muss dann natürlich der „Stromdiebstahl“ von Landesbediensteten und SuS zulasten kommunaler Schulträger geahndet werden.