Landesrechnungshof fordert: Ältere Lehrerinnen und Lehrer sollen mehr unterrichten

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RUDOLSTADT. Jedes Jahr spürt der Rechnungshof Fälle von laxem Umgang mit Steuergeld auf. Dieses Mal rät das Gremium unter anderem im Kampf gegen den Lehrkräftemangel zu einem Schritt, der bei Lehrerinnen und Lehrern zu Unmut führen dürfte.

Der thüringische Landesrechnungshof kritisiert, dass sich die wöchentliche Unterrichtszeit für Lehrkräfte im Land ab dem 55. Lebensjahr um zwei Unterrichtsstunden reduziert. Symbolfoto: Shuttesrstock

Das thüringische Bildungsministerium schöpft aus Sicht des Landesrechnungshofes nicht alle Möglichkeiten aus, um den Ausfall von Unterricht zu verringern. Deswegen soll nach dem Willen der obersten Finanzkontrolleure ein Privileg älterer Lehrkräfte rasch gestrichen werden. „Ohne jegliche Begründung haben Lehrkräfte in Thüringen ab dem 55. Lebensjahr bis zu zwei Unterrichtsstunden weniger pro Woche zu leisten als jüngere Lehrkräfte“, schreiben sie in ihrem neuen Jahresbericht. Im Ländervergleich sei das „die mit Abstand großzügigste Entlastungsregelung“.

Eine Streichung dieses Privilegs könne Personalressourcen im Umfang von rund 490 Vollzeitkräften in den nächsten fünf Jahren freisetzen, rechnete Direktorin Kirsten Butzke in Rudolstadt vor. Dies entspreche einem Finanzvolumen von rund 34 Millionen Euro pro Jahr. So könnten rund 11.500 Unterrichtsstunden pro Woche zusätzlich geleistet werden, was etwa der Hälfte des Unterrichtsausfalls entspreche.

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Kritik vom Thüringer Lehrerverband

Beim Thüringer Lehrerverband stieß das Ansinnen prompt auf Kritik. Ein solcher Schritt würde diejenigen treffen, „die die vergangenen zehn Jahre die Situation gewuppt haben“, erklärte Vize-Landesvorsitzender Frank Fritze. Die Minderung des Stundenkontingents sei für ältere Lehrerinnen und Lehrer aus gesundheitlichen Gründen geboten.

Eine andere Forderung begrüßte Fritze dagegen generell: „Es ist Fakt, dass Schulleiter neben der Leitung von Schulen kaum noch Zeit haben, sich zum Beispiel um pädagogische Konzepte zu kümmern, weil sie sich um viele administrative Aufgaben kümmern müssen.“ Das sieht der Rechnungshof ähnlich und mahnt in seinem neuen Bericht Entlastungen für Schulleitungen an. Auf sie seien viele neue Aufgaben hinzugekommen, ohne dies bei der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Dabei werden Themen wie Inklusion, Migration und Digitalisierung genannt. Gleichzeitig würden Schulleitungen sowie ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter mehr unterrichten als vorgesehen, sagte Butzke. An vielen Schulen fehlten Leitungspersonen und teils seien die Stellen mehrere Jahre unbesetzt. dpa

Was sich die ostdeutschen Länder gegen den dramatischen Lehrermangel einfallen lassen

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Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

490 Vollzeitkräfte?
Na dann werden einfach in den kommenden Jahren weniger neue Kräfte eingestellt.

Bildung steht in unserem Land ganz sicher nicht an erster Stelle.

Wer was anderes sagt, soll sich nur mal so manches Schulklo anschauen. Oder wie es – das hat Corona ja schön gezeigt – um die Digitalisierung der Schulen steht.

dickebank
3 Jahre zuvor

Die 490 Stellen werden doch kompensiert, da für angestellte und verbeamtete Lehrkräfte – anders als im sonstigen ÖD – die gleichen Wochenstundenverpflichtungen gelten. Beamte im ÖD arbeiten bis zu 41 Stunden je Woche, Angestellte lediglich 38,5 gemäß der gültigen Tarifverträge (TVöD, TV-L und TV-H).

KARIN
3 Jahre zuvor

In BW gibt es ab 60 Jahren 1 Std. NACHLASS und ab 62 eine 2.Std. . Vielleicht mal darüber nachdenken?

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  KARIN

Dann aber bitte auch ein Blick auf die besonderen Pensionierungsregelungen von Polizeibeamt*innen im Wach- und Wechseldienst werfen.

Leseratte
3 Jahre zuvor
Antwortet  KARIN

Dafür verdienen Lehrer in BW im bundesweiten Vergleich am besten;-)
https://www.lehrerfreund.de/schule/1s/lehrer-gehalt/3707#bundeslaender-ranking
Höhergruppierungen gibt es in Thüringen faktisch auch nicht mehr, es sei denn, man gehört zur Schulleitung oder ist Oberstufenleiter. Das heißt, man geht mit dem Eingangsamt auch in den Ruhestand.
https://www.lehrerfreund.de/schule/1s/lehrer-deputat-pflichtstunden/4370
Falls das noch gültig ist (?) haben auch Hessen, Sachsen, NRW ab dem 55. Lebensjahr eine reduzierte Pflichtstundezahl und
in einigen Bundesländern werden ab dem 60./62./63. Lebensjahr drei volle Stunden Altersermäßigung gewährt (Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Hostein).
Und wenn ich obigen Artikel richtig verstehe, geht es nicht um eine Angleichung an andere Bundesländer oder vielleicht eine Hochsetzung der Altersgrenze für die Abminderung auf z.B. 60 Jahre, sondern gefordert wird eine „Streichung dieses Privilegs“. Das wiederum wäre das andere Extrem und auch nicht gerecht.
Außerdem sollten vielleicht bei Überlegungen zu Altersabminderungen auch das Gehaltsgefüge und die Pflichtstundenzahl der Bundesländer verglichen werden.

Palim
3 Jahre zuvor

Auf jeden Fall muss man sich immer die finanziell günstigsten Bedingungen zum Vorbild nehmen und ein wenig verschärft im eigenen Bundesland umsetzen, damit es auch wirklich gelungen aussieht und nicht nur abgeschrieben ist:

– Arbeitszeitstudien schreibt man in den Wind,
– bei Mahnungen hinsichtlich des Lehrkräftemangels wiegelt man immer ab, schreibt im nächsten Durchgang nicht alle freien Stellen aus, damit man am Ende sagen kann, ALLE _ausgeschriebenen_ Stellen seien besetzt worden, es seien also genug BewerberInnen vorhanden und der Mangel sei gar nicht so groß
– Erhebungen der Arbeitszeit lehnt man immer ab, damit nicht festgestellt wird, dass das Personal die über Jahre übertragenen Aufgaben gar nicht leisten kann,
– A13 für alle lehnt man ab und argumentiert beschämend den Beschäftigten gegenüber,
– eine Vertretungsreserve, so es sie denn gibt, streicht man weiter zusammen,
– wenn es knapp wird, sucht man geringer qualifiziertes, günstiges Personal als Aufsicht zumindest für den Präsenzunterricht, damit der Unterricht stattfindet und niemand merkt, dass die Personaldecke zu dünn ist,
– man stellt einen x-Punkte-Plan gegen Lehrkräftemangel auf, in dem man ein paar kosmetische Korrekturen ankündigt, das bringt ein paar Stündchen in der Statistik und verschleiert die tatsächliche Arbeitsbelastung und Verschiebung der Tätigkeiten
– Teilzeitregelungen ändert man, sodass Lehrkräfte häufiger in Vollzeit arbeiten müssten, sich aber ggf. dann auch komplett freistellen lassen,
– auf jeden Fall muss man noch ein paar Qualitätskriterien festsetzen und Konzepte einfordern, um zumindest einen Anschein von Qualitätsmanagement wecken zu können, wenn es dann nicht läuft gibt es sicherlich einen Qualitätsbeauftragten, dem man die Verantwortung zugeschoben hat, sodass niemand mehr auf die Idee kommen kann, es könne an der schlechten Versorgung liegen,
– wenn es noch knapper wird, streicht man alles weiter zusammen, damit man noch ein paar Stündchen für den Präsenzunterricht hat, es ist ein bisschen so, als würde man noch den letzten Rest aus der Zitrone pressen … da muss doch noch…

Dann schreibt man noch ein wohlklingendes Konzept und hängt ein paar hübsche Plakate auf und wirbt für den Beruf der Lehrkraft … den leider so gar keiner übernehmen möchte.
Warum nur?

Wenn die außerunterrichtliche Arbeit nicht so wichtig ist, könnte man auch einfach mal alle ausgebildeten Lehrkräfte aus Verwaltung und Politik zurück in den Präsenzunterricht beordern. Wie viele Stunden dadurch wohl gewonnen würden?

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ehrlich? – Sie wollen Herrn Höcke zurück im Schuldienst haben?

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Gut zusammengefasst.

Ich bin seit langem auf dem Standpunkt, dass das Erziehungs- und Verwaltungspersonal an Schulen aufgestockt werden muss. Zum Teil leisten sich die Länder durch Aufgabenabgabe an Lehrer teuer bezahlte Erzieher, Sozialpädagogen und Verwaltungsfachkräfte. Es wird dann doppelt so teuer, wenn man nicht nur direkte Zahlenwerte vergleicht (E8 – E10 ggü. A12/A13) so den auch indirekte, wie den Verlust von Zeit für Unterricht.

Matthias Buchwald
3 Jahre zuvor

Es gibt bessere Ansätze zum Sparen. Wer will den in THÜRINGEN noch Lehrer werden, wenn jeder weiß, dass er hier bis zum Umfallen ausgenutzt wird. Neben den Pflicht-Stunden gibt es nämlich – mangels ausreichender Vertretungsreserve – jede Menge mehrheitlich unbezahlte Überstunden. Ich habe als Angestellter mehr als einmal 29/30 Wochenstunden Unterricht geleistet. Da sind doch wohl auf dem Papier 38,5 h/Woche eher als Witz zu betrachten. Ein Beamter erhält für die gleiche Arbeit in Thüringen mehr als 1000 Euro NETTO mehr JEDEN MONAT. Das soll niemand etwas von Gerechtigkeit schreiben…

Steven
3 Jahre zuvor

Als jemand der vor dem Schuldienst auch in der freien Wirtschaft gearbeitet hat bin ich überrascht. Ab 55 einfach 2Std. weniger. Das ist schon ein totales Privileg und könnte m.E. überdacht werden bzw. angeglichen werden. Man hat im Übrigen ja auch immer die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten wenn es zuviel wird. Am Ende der Besoldungstabelle bleibt dann auch immer noch eine Menge Geld übrig. In welchem Job kann man schon so leicht ein paar Stunden weniger machen?
Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen haben wir Schulbeamte es manchmal schon recht flauschig.
Polizei und Feuerwehrbeamte haben ein erheblich erhöhtes Gefahrenrisiko, daher halte ich großzügige Regeln hier für vertretbar.

Lanayah
3 Jahre zuvor
Antwortet  Steven

Die Rechnung ist falsch. Als älterer Lehrer korrigiert man beispielsweise langsamer. Hätten wir feste Arbeitszeiten und dann würde der Stift eben fallen und man würde in der gleichen Zeit eben weniger schaffen. So arbeitet man dann eben länger und bekommt, wenn man Glück hat eine Altersermässigung, die diese längere Arbeitszeit aber nicht wirklich ausgleicht. Anders als manch anderer Beruf erfordert der Lehrerberuf eine durchgehende Konzentration und das fällt eben schwerer, wenn man älter ist.

Restmüll
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Ich hoffe, dass bald die Stempeluhr kommt. Denn bisher leisten die KuK Überstunden ohne Anrechnung, Wochenendarbeit etc. Die Folgen sind Entgrenzung der Arbeitszeit, Nichteinhalten der gesetzlichen Ruhe- und Erholungszeiten. Die übermässige und unbezahlte Leistung von Mehrarbeit-ja, ich weiß, dass das bestimmte Kreise nicht hören wollen!!??- muss eingedämmt werden!

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Steven

Nein, wegen der vielen unbesetzten Planstellen und fehlenden Bewerbern, werden die Anträge auf Teilzeit – außer für die Kindererziehung oder die Pflege Angehöriger – im regelfall negativ beschieden. Die Begründung ist, dass die Schulleitung die Stundentafel (geordneten Unterricht) nicht gewährleisten kann, wenn dem Antrag seitens der Bezirksregierung/Schulamt als Arbeitgeber entsprochen würde.
Warum gibt es im TV-L wohl keine Regelungen zur Altersteilzeit von angestellten Lehrkräften?

Im übrigen sind die Ermäßigungsstunden kein Geschenk an Lehrkräfte. Sie sind Teil der Besitzstände, die fortgeschrieben worden sind. Als die Unterrichtsverpflichtung (Wochenstundendeputat) vor Jahren erhöht worden ist, sind die Altersgruppen ab 55 und ab 60 Jahren ausgenommen worden. Die Deputatserhöhungen sollten eigentlich nach der „Untertunnelung des Schülerbergs“ genauso wie die Vorgriffsstunden zurück gegeben werden.

Da ich ebenfalls die Hälft meines Beruflebens in der freien Wirtschaft gearbeitet habe, weiß ich um die Besitzstände älterer Kollegen in den Betrieben. Hat doch Gründe, warum die Wahlmöglichkeiten – entweder mehr Gehalt oder mehr Freizeit – Gegenstand der letzten Tarifverträge gewesen sind.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Steven

Wo steht denn, dass die Lehrkräfte 2 Std. weniger arbeiten?
Die Pflichtstundenzahl wird ab einem bestimmten Alter vermindert,
von einer Verminderung der Arbeitszeit lese ich nichts.

Die in der Arbeitszeitstudie erhobenen Daten zeigen deutlich, dass der Unterricht selbst lediglich 30-40% der Arbeitszeit ausmacht, alles andere sind außerunterrichtliche Aufgaben.
Man kann als Lehrkraft gerade nicht „einfach ein paar Stunden weniger machen“ und die Studie zeigt auch, wie unfair die Bedingungen für Teilzeitkräfte sind, denn auch bei ihnen wird die tatsächliche Arbeitszeit nicht erhoben, deren Anteil außerunterrichtlicher Aufgaben in der Regel nicht so stark gekürzt werden kann, wie es sein müsste, da viele außerunterrichtliche Aufgaben nicht gestrichen werden können (Klassenleitung, Elterngespräche, Dokumentationen, Konferenzen, pädagogische Absprachen uvm.).

Wieder einmal beruht der Vorwurf auf der Annahme, Lehrkräfte würden lediglich im Präsenzunterricht Arbeit verrichten.
Würde die tatsächliche Arbeitszeit erhoben, hätten etliche Lehrkräfte eine Menge angespart und könnten weitaus früher in die Ruhephase treten.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Nachtrag:
Wer den Bericht liest, findet dort auch aufgeführt, dass die Aufgaben der älteren Lehrkräfte nicht konkretisiert sind, dennoch werden zahlreiche Tätigkeiten angeführt, die vermutlich von diesen übernommen werden. Zudem wird eine Zunahme der Quantität der sonstigen Tätigkeiten genannt, die aber im Gegenzug nicht zu einer Veränderung der zu leistenden Pflichtstunden geführt habe.

Würde also an der Altersermäßigung gestrichen, müssten zeitgleich viele außerunterrichtliche Aufgaben unerledigt bleiben.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Der Landesrechnungshof rechnet übrigens auch vor,
– dass fast jede 2. Lehrkraft in Thürinigen 55 Jahre oder älter ist. Dadurch ergibt sich ein hoher Anteil an Ermäßigungsstunden.
Tatsächlich wäre es da vielleicht angemessen, die Kollegien durch jüngere KollegInnen zu unterstützen und dadurch die Last der Aufgaben gleichmäßig zu verteilen. Dies ist aber wohl auf Grund des Lehrkräftemangels nicht möglich.
Das ist auch der Grund, weshalb dringend mehr Präsenzstunden generiert werden müssen.

Im Bericht steht auch, dass davon ausgegangen wird, dass die Lehrkräfte andere Aufgaben übernehmen.
Und: „Der Rechnungshof hat kritisiert, dass das Ministerium nicht alle Möglichkeiten ergreift, um dem Lehrkräftemangel und wachsenden Unterrichtsausfall wirksam zu begegnen.“
Nachfolgend ist erläutert, dass Stellen nicht neu besetzt werden, dass die Ausbildungskapazitäten nicht ausreichen.
Die Misswirtschaft bei Neueinstellungen soll also zum Streichen von Altersabminderungssstunden führen.

Andere Aussagen des Berichtes finde ich übrigens viel drastischer:
Es fehlt an jeder 14. Schule ein Schulleiter und an jeder 9. Schule ein stellvertretender Schulleiter. Und: „Dem für Bildung zuständigen Ministerium ist der Handlungsbedarf zur Entlastung von Schulleitern und Nachbesetzung vakanter Schulen bekannt. Die bisher ergriffenen Maßnahmen sind aber unzureichend. “

Zudem:
„Die Stellenbesetzungsverfahren sind zum Teil durch fehlende geeig-nete Bewerber (insbesondere im Grundschulbereich) und durch lau-fende Klageverfahren (vorwiegend im Gymnasialbereich) sehr lang-wierig. So blieben Stellen für Schulleiter und stellvertretende Schullei-ter über mehrere Jahre – in einem Fall über einen Zeitraum von sieben Jahren – unbesetzt.“

Wer wird wohl diese Aufgaben übernehmen müssen?
Zumeist werden dienstälteste oder verdiente KollegInnen dafür eingesetzt. Erhalten diese eine Anrechnung dieser Aufgaben? Bekommen sie die den SL zugestandenen Entlastungsstunden?

Es wird festgestellt, dass die Aufgaben stark erweitert wurden.
SL erhalten mindestens 11 Stunden als Leitungszeit angerechnet. Das bedeutet aber auch, dass sie mehr als ein halbes Deputat erteilen müssen.
Und: „Die Bedarfsermittlung und ein Maßstab zur Festlegung des Umfangs von 11 LWS für Schulleitungsaufgaben konnte vom Ministerium weder belegt noch nachvollziehbar erläutert werden.“
Zudem: „Der Rechnungshof kritisiert, dass das Ministerium den Handlungsbedarf seit Jahren kennt, seine Maßnahmen aber unzureichend waren, um die Schul-leiter wirksam zu entlasten und die offenen Stellen zügig nachzubesetzen. So wurden die Aufgaben und der Personalbedarf hierfür bisher überhaupt nicht nachvollziehbar ermittelt und ggf. angepasst.“

———————————————
Davon abgesehen finde ich diesen Passus auch erwähnenswert und frage mich, in wie vielen anderen Bundesländern wohl ähnlich verfahren wird:
„Das Bildungsministerium hat Schulbücher vor deren Einführung an Schulen ohne hinreichende Prüfung genehmigt. Anstatt die schulrecht-lich vorgesehene fachinhaltliche Prüfung von Schulbüchern eigenver-antwortlich vorzunehmen, hat sich das Ministerium auf Erklärungen der Verlage u. a. zur Verfassungs- und Lehrplankonformität sowie ent-sprechende Prüfungen durch die Schulen vor Einführung neuer Schulbücher verlassen. Das Ministerium hat sich damit seiner Verpflichtung und Verantwortung entzogen, Bildungsstandards – auch mittels geeig-neter Schulbücher – sicherzustellen.“

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Und was im Bericht des LRH auch nicht erwähnt worden ist, ist die Tatsache, dass die Poolstunden aus dem allgemeinen Stundentopf für Entlastungsstunden wegen der vielen zusätzlichen Aufgaben (Bibliotheksbetreuung, MedienScouts, Prävention, Integration, Inklusion, Berufs- und Studienberatung, Fachschaftsleitung, IT-Verwaltung, Organisation des Gantages, Organisation des vertretungsplanes – ich rede von großen Schulen mit mehr als 1.000 SuS und über 100 lehrkräften – etc.) hinten und vorne die bedarfe nicht abdeckt. Vieles muss also speziell von Lehrkräften mit höheren Erfahrungsstufen als Unterstützung der Schulleitung dauerhaft gemacht werden, wobei der tatsächliche Arbeitsaufwand, die als Anerkennung zu gedachte Stundenentlastung von max. 2 WS, um ein Vielfaches überschreitet. Oftmals werden Entlastungen von 0,5 bis 1,0 WS zugestanden, für Aufgaben, die umgerechnet auf den Monat einen zusätzlichen Arbeitsaufwand abdecken sollen, der um die 15 – 20 Zeitstunden ausmachen. Beförderungsstellen wegen „Mitarbeit“ oder „Koordination“ können außerhalb von GY – also in kleineren Systemen der Primarstufe und der SekI – nicht eingerichtet werden, da der Haushalt bzw. der Stellenplan diese nicht vorsieht.

Weiter-/Fortbildungen wie z.B. Z-Kurse, die einmal die Woche ganztägige Anwesenheit einfordern, können nicht aus dem allgemeinen Entlastungstopf kompensiert werden. Lehrkräfte, die auf diesem Weg z.B. eine zusätzliche Lehrberechtigung in einem dritten Fach – meist Mangelfach – erlangen wollen, müssen dann ihre Deputatsstunden verteilt auf vier Präsenztage an der Schule verteilen oder Teilzeit (Stundenreduzierung) auf eigene Kosten beantragen. Das erhöht natürlich die Motivation ungemein.

Des Weiteren ist ein Laufbahnaufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe – anders als in anderen Bereichen des ÖD – im Bereich Schule nicht vorgesehen. So ist im Regelfall unterhalb des höheren Dienstes an Schulen das Eingangsamt in den meisten Fällen auch das Ausgangsamt.

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Viel wäre auch geholfen, wenn diese 40%-Unterricht aufgrund der anderen Pflichtaufgaben angehoben werden könnten, wenn mal geprüft werden würde, welche Aufgaben aus den 60% durch anderes Personal (Erzieher, Sozialpädagogen, Psychiater und Verwaltungsfachkräfte) übernommen werden könnte. Das würde auch Geld sparen, da die in der Klammerung genannten Berufsgruppen nicht so wie Lehrer einzugruppieren sind und indirekt würde Held gespart werden, weil weniger Planstellen benötigt werden, wenn jeder Lehrer wieder seine Kernaufgabe (Unterrichten!) zu 60% oder 70% erfüllen könnte.

Ich frage mich seit jeher, warum es nicht die Spezialisierung Schulpsychologe für Schulen gibt, damit diese sich systematisch um Traumaereignisse usw. kümmern können.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@Gümnasiallehrer
Schulpsychologen gibt es tatsächlich bundesweit,
aber in manchen Bundesländern dürften sie wenig bekannt sein, da die Versorgung so schlecht ist.

siehe
https://www.bdp-schulpsychologie.de/backstage2/sps/documentpool/2016/160927_praxis_schulpsychologie.pdf
und
https://www.bdp-schulpsychologie.de/aktuell/2018/180918_vergleichszahlen.pdf

mississippi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Steven

@Steven: Polizeibeamte werden mit 60 pensioniert. Da drückt unsereins noch weitere 7 Jahre die Schulbank.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Steven

Wann – also mit welchem Lebensalter – gehen Polizeibeamte im Wach- und Wechseldienst sowie hauptamtliche Feuerwehrleute in den Ruhestand? Mit welchem Alter gehen freiwillige Feuerwehrleute in die Ehrenabteilungen über?

dickebank
3 Jahre zuvor

„“[…] wenn mal geprüft werden würde, welche Aufgaben aus den 60% durch anderes Personal (Erzieher, Sozialpädagogen, Psychiater und Verwaltungsfachkräfte) übernommen werden könnte “

Nich zu vergessen Hausmeister- und Putztätigkeiten sowei Handwerkerleistungen …

Leseratte
3 Jahre zuvor

https://www.tlz.de/leben/arbeit-ausbildung/cdu-lehrer-in-thueringen-sollen-freiwillig-mehr-stunden-geben-id229537030.html

Freiwillig 32 Unterrichtsstunden… Das sind mit dazugehöriger Vor- und Nachbereitung…
Und Thüringen hat gerade erst viel Geld für eine Werbekampagne für den Lehrerberuf in Thüringen ausgegeben. Finde den Widerspruch…

Leseratte
3 Jahre zuvor
alter Pauker
3 Jahre zuvor

Wenn ich mir, mit 66 Jahren, überlege, wie viele Überstunden ich geleistet habe (die ich als Behinderter nicht einmal hätte machen dürfen, geschweige denn als MAU abrechnen durfte) dann kommt eine ganz ordentliche Menge heraus. Allein im vorletzten Jahr, von September bis Dezember waren es, nur für kranke Kollegen und schwangere Kolleginnen, 43 Stunden. Im ersten Shutdown, Unterrichtsbeginn zwischen 7.30 und 8.30 Uhr und Ende oft erst etwa um 22 Uhr, weil kein Gruppenunterricht durch Mangel an Technik, möglich war. Dann aber mehrfach Anrufe auch nachts, auch um 3 Uhr, weil der Biorhythmus meiner Schüler total aus dem Gleichgewicht war, und sie da noch Fragen stellen wollten, weil sie eben gerade dann ihre Aufgaben machten. Berechnung der anfallenden Stunden, (meist auch am Samstag halbtags, sonntags kaum) überlasse ich dem geneigten Griffelspitzer am Amt. Für die Berechnung würde ich gerne mein Tagebuch zur Verfügung stellen. Bei Ämtern geht das vermutlich?
Merken diese Menschen den nicht, dass bei ihrem Kürzungswahn bei „Altersvergünstigungen“ und anderem, bald keiner mehr Lust hat, mehr Stunden, als in seinem Deputat steht, zu machen? Während meiner 3-jährigen Wartezeit ( nach dem 2. Staatsexamen mit Schnitt 1,3), auf eine Stelle als Lehrer, mit harten und schmutzigen Jobs, hasste ich Stechuhren.
Aber wenn ich mir das jetzt überlege:
Zur Schule um 6:30 Uhr (Vorarbeiten, Kopieren, Materialien bereitstellen…) und nach, von mir aus sogar gerne 8 Stunden Arbeit in der Schule (Unterricht, Elterngespräche, Tests, Vorbereitung, Nachbereitung, Korrekturen, Kooperationen, Gespräche im Jugendamt, ….) + 1 Stunde für die Pausen, abstempeln und nach Hause – ganz ohne weitere Verpflichtungen- wie jeder, der in der freien Wirtschaft arbeitet und Feierabend hat.
Feierabend haben und mit der Familie etwas unternehmen, Sport machen, das Leben genießen nach 16:00 Uhr: Das wäre der Hammer! (Aber meist geht es beim jetzigen „Arbeitszeit-Modell für Lehrer“ dann erst richtig los.)
Warum das die Herrschaften am oberen Ende der Hierarchie eine Zeiterfassung und Lehrerarbeitsplätze in der Schule, wie beispielsweise in Schweden üblich, wohl nicht wollen?