Nach Urlaub in Risikogebieten drohen Folgen – bis hin zu Gehaltskürzungen

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KIEL. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat Lehrer und Schüler auf mögliche Konsequenzen nach Reisen in Corona-Risikogebiete hingewiesen. Bei Lehrkräften, die nach der Rückkehr aus solchen schon vor Reiseantritt als Risikogebiete klassifizierten Regionen in eine vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne müssten und deswegen beim Schuljahresstart am 10. August fehlten, werde dies als unentschuldigtes Fernbleiben betrachtet, sagte Prien der Deutschen Presse-Agentur. „In der Folge werden die Dienstbezüge einbehalten beziehungsweise das Entgelt wird nicht fortgezahlt.“ Weiterhin könne dies disziplinarrechtlich geahndet werden. Für tariflich Beschäftigte könne eine Abmahnung die Folge sein.

Reisen Lehrkräfte in Risikogebiete müssen sie danach 14 Tage in Quarantäne – was nach Schulstart als unentschuldigtes Fernbleiben gewertet wird. Foto: Shutterstock

Versetzten Schüler „sich vorsätzlich oder fahrlässig in eine Lage, in der sie ihrer Schulpflicht nicht nachkommen können, begehen sie hiermit unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann“, ergänzte Prien. Handle es sich um einen mit den Sorgeberechtigten verbrachten Urlaub, werde vermutlich eher auf die Eltern ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zukommen. Den Schülern werde unentschuldigtes Fehlen im Unterricht angelastet.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat weltweit mehr als 100 Staaten als Risikogebiete eingestuft. Aktuell gehören dazu unter anderem Albanien, Ägypten, Israel, die Türkei und Südafrika. Für Menschen, die aus solchen Gebieten einreisen, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht – sofern sie nicht einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Außerdem müssen sie sich bei ihrem Gesundheitsamt melden.

Keine Corona-Serientests geplant

Wer sich nicht daran hält, muss nach Angaben des Sozialministerium mit einem Bußgeld rechnen. „So kann das Unterlassen der ständigen Absonderung in der eigenen Häuslichkeit oder einer anderen geeigneten Unterkunft nach Ein- oder Rückreise aus einem Risikogebiet mit bis zu 10 000 Euro Bußgeld belegt werden“, teilte ein Sprecher mit.

Anders als Bayern plant Schleswig-Holstein nach den Sommerferien laut Prien bisher keine Corona-Serientests an den Schulen. Es würden aber Beschäftigte an ausgewählten Standorten wie Kiel, Lübeck und dem Kreis Segeberg getestet. „Die ersten Rückmeldungen aus dem Kreis Segeberg zeigen: Von mehr als 500 Tests war nur einer positiv“, sagte Prien. Und auch im Rahmen einer Studie in Lübeck, in der bisher 4000 Personen getestet worden seien, „konnte kein einziger positiver Fall nachgewiesen werden“.

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Das Entscheidende ist für Prien: „Die Menschen, die an Schulen tätig sind, erhalten über unsere Test-Strategie einen einfachen und direkten Zugang zu Corona-Tests. In regelmäßigen Abständen bewerten wir diese Test-Strategie und haben die Möglichkeit nachzusteuern.“ Und wer auch nur geringste Symptome habe oder befürchte, sollte sich an seinen Hausarzt wenden und für einen Test beraten lassen.

Appell an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen

Grundsätzlich seien Urlaubsrückkehrer kein Problem, sagte Prien. „Jede Lehrkraft und jede Schülerin und jeder Schüler soll die Ferien nutzen, um sich zu erholen.“ In der Corona-Pandemie sei es aber wichtig, wie man Urlaub mache und in welches Land die Urlaubsreise führe. Das liege in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen. „Ich möchte an Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler appellieren, sich dieser Verantwortung für die Gesundheit aller an Schulen Tätigen bewusst zu sein.“ Auch hier gelte die AHA-Regel: Abstand halten, Hygiene einhalten, Alltagsmaske tragen. „Aber es gilt auch: Wir leben in einem freien Land und nicht in einem Überwachungsstaat.“

Verpflichtende Corona-Tests für Lehrer wie Schüler, die aus Risikogebieten zurückkehren, lehnt die Ministerin ab: „Ich rate Lehrkräften, die aus dem Urlaub zurückkehren und unsicher sind, gehen Sie zu ihrem Hausarzt und lassen Sie sich testen. Einmalige flächendeckende Testungen haben hingegen nur einen begrenzten Aussagewert und sind eine Verschwendung von wertvollen Ressourcen.“

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen am Mittwoch in einer Schalte auch über gezielte Testungen für Rückkehrer aus Risikogebieten sprechen. Über die Ergebnisse der Konferenz werde innerhalb der Landesregierung beraten, sagte Prien. „Wünschenswert wären gleiche Angebote und Finanzierungen für alle Bundesländer.“ Testkapazitäten seien eine wertvolle Ressource, mit der verantwortungsbewusst umgegangen werden müsse. „Damit wir gut durch das neue Schuljahr kommen, sollten wir aber beim Einsatz von Tests gerade bei Urlaubsrückkehrern großzügig verfahren.“ Das gelte aber nicht nur für Lehrkräfte, sondern für alle Berufsgruppen. dpa

Was ist in den Schulen los, wenn im Herbst die Erkältungssaison beginnt? Lehrer fordern flächendeckende Corona-Tests

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Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor

Ich frage mich an der Stelle immer zwei Dinge:

1) Wie bekommt eigentlich der Dienstherr davon wind, wenn ein Lehrer in einem Risikogebiet war?
2) Wie bekommen Schulen mit, wenn Schüler in einem Risikogebiet waren?

Also unter der Prämisse, dass die 14 Tage eben nicht eingehalten wurden und der Aufenthalt verschwiegen wird?

dickebank
3 Jahre zuvor

Ganz einfach, er muss nur nachfragen und Angaben erbeten.
Wer dann wahrheitswidrige Angaben macht …
Ich sach ma‘ so, die Besoldungskürzung ist dann sein kleinstes Problem.

Übrigens, im Verdachtsfall kann der Dienstherr auch aktiv eigene Nachforschungen anstellen, z.B. Anfrage bei Fluglinien.

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Naja gut, nur werden die Fluglinien keine Auskunft erteilen (müssen). Ich weiß, dass es such geht, dass man nur nachweisen können muss, keine Infektion zu haben, dann muss ein Lehrer / Schüler nicht in Quarantäne. Grundsätzlich wird sicher die Mehrzahl auch nicht Lügen oder den Urlaub in Risikogebieten verbringen. Aber „schwarze Schafe“ gibt es sicher auch hier unter den Lehrern.
Aber bei Schülern wird das alles (Ggf. Nachweisen usw.) noch schwieriger und das sehe ich als Problem.

dickebank
3 Jahre zuvor

Nund da ist das Bundesinfektionsschutzgesetz zur Umsetzung von Maßnahmen gewappnet. Das reicht von der Bußgeld bewehrten Ordnungswidrigkeit bis hin zur Starftat, die mit Gefängnisstrafen geahndet werden kann.

Aber wie bei den meisten Gestezen in Deutschland, es fehlt nicht an Paragraphen sondern am Vollzug – Außer natürlich sie liegen im Verantwortungsbereich eiens A. Scheuer.

omg
3 Jahre zuvor

Also ich frage mich, wie eine Lehrkraft darauf kommen sollte, während der Ferie in ein Risikogebiet zu reisen.
Ich denke, dass da Sanktionen mehr als angebracht sind, denn verantwortungsloser geht es ja wohl kaum.
@ Gümnasiallehrer a.D.: Wer so helle ist, bringt es auch fertig, das auf Facebook zu posten und das Statusbild in Whatsapp entsprechend zu ändern.

Küstenfuchs
3 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Wieso sollte eine Lehrkraft nicht in den Ferien in ein Risikogebiet reisen, wenn sie 14 Tage vor Dienstbeginn wieder da ist? Das kommt immer sehr auf den Einzelfall an.

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Es geht um das Risiko und die Pflicht des beamten, alles zu unterlassen, was seine Dienstfähigkeit einschränken könnte.

Küstenfuchs
3 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Natürlich dürfen Beramte in Risikogebiete reisen. Das hat Frau Prien in einem Brief an alle Beamten zu Sommerferienbeginn ausdrücklich betont. Ansonsten dürfte auch kein Beamter Skifahren oder Extremsportarten ausüben. So weit geht die Verpflichtung zur Gesunderhaltung bzw. Erhaltung der Dienstpflicht sicher nicht.

OMG
3 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

In diesem Fall sicher doch. Da es um eine Infektionskrankheit geht, die schwere gesundheitliche Folgen haben kann, ist der Ausfall der Arbeitskraft aufgrund einer Coronainfektion nach dem AUfenthalt in einem Risikogebiet sicherlich als schwerer Pflichtverstoß anzusehen.

Küstenfuchs
3 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Definitiv nein! Aus dem Schreiben der Ministerin an alle Kolleginnen und Kollegen kurz vor den Sommerferien: „Erkrankt die Beamtin oder der Beamte auf der Reise in ein Risikogebiet an dem Coronavirus SARS CoV-2 und besteht infolgedessen nach Reiserückkehr Dienstunfähigkeit, liegt ein Rechtfertigungsgrund für das Fernbleiben vom Dienst vor, unabhängig von einer zugleich angeordneten Quarantäne.“
Der Rechtfertigungsgrund für das Fernbleiben liegt nur dann nicht vor, wenn der Beamte nach seiner Reise statt zum Dienst in Quarantäne muss und dies vor Antritt der Reise schon wissen konnte, weil sein Reiseziel Risikogebiet war.

Küstenfuchs
3 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Und weiter: „Die Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung
stellt für sich genommen keinen Verstoß gegen die Gesunderhaltungspflicht dar. Dies kann im Einzelfall ggf. anders zu bewerten sein, wenn weitere Faktoren hinzutreten, die das Entstehen der Erkrankung begünstigt haben (z.B. Teilnahme an Massenveranstaltungen an einem Ort mit hoher Infektionsrate).“

Lanayah
3 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Das ist sicher richtig, aber nach der Logik dürfte man eigentlich auch nicht im Regelbetrieb in der Schule arbeiten. Es läge mir persönlich völlig fern, in ein Risikogebiet zu fahren, aber irgendwie sehe ich da auch einen Widerspruch.

wolfgang hennig
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

vollzeitschule ohne abstand, maske und nicht zu öffnende fenster sehe ich allerdings auch als risikogebiet an.
gibts dann bei infektionen auch disziplinarmaßnahmen?

Sebastian Fröhlich
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Sehr richtig; vielen Dank!

Hier wird von den Kultusministerien (erneut) mit sehr unterschiedlichem Maß gemessen.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Und wie sieht es mit einem Praktikum in einem Zerlegebetrieb der Fleischindustrie aus? Es wird doch immer gefordert, dass lehrkräfte in den Ferien Praktika in der freien Wirtschaft machen sollen. Es muss ja nicht immer Malle sein:)

Osman
3 Jahre zuvor

Na ja – hier wird sicher Stammbaumforschung betrieben, wenn es beim betreffenden Arbeitnehmer einen Corona-Krankheitsfall in den ersten 14 Tagen nach dem Urlaub gibt.
😉

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Osman

Bleibt auch nichts Anderes übrig.

Was ist denn, wenn die lehrkraft nicht selbst Urlaub in einem Riskogebiet wie Gütersloh oder Göttingen gemacht hat sondern lediglich direkte Angehörige?

Ja, zur Verfolgung von Infektionsketten kann neben den Anfragen beim Einwohnermeldeamt auch eine Nachfrage bei Standesämtern notwendig sein. Wie wollen Sie sonst dahinterkommen, dass die geschiedene oder getrennt lebende Partnerin einer Lehrkraft mit ihrer neuen Patchworkfamilie z.B. in Kroatien oder Bosbien oder in der Türkei gewesen ist und die Kinder aus der vorangegangenen Beziehung ihren leiblichen Vater, der als lehrkraft arbeitet, nach dem Urlaub besucht und evtl. infiziert haben. Würden ale Beteiligten wahrheitsgetreue und umfängliche Angaben machen, wäre die Nachverfolgung von Infektionsketten einfacher. Das passiert ja nicht einmal willentlich, dass nicht alle Kontakte genannt werden. Oder können Sie sich erinnern, wenn Sie alles in den letzten 3 bis 5 Tagen getroffen haben und evtl. mehr als 3 Minuten kontaktiert haben?

Emil
3 Jahre zuvor

Zu a) gar nicht
Zu b) gar nicht
Es geht gar nicht um die Identifikation der Risikofälle. Es geht nur darum, die Verantwortung von der Politik auf den Einzelnen abzuschieben. Traurig, aber wahr.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Ja, und wenn dann etwas an den Schulen passiert, wird jemand gesucht, der sich nicht an die Regeln gehalten habe. Das war der Spruch nach dem Ausbruch bei der Restauranteröffnungen.

Nicht umgesetzte verbindliche Vorgaben zum Arbeitsschutz können es ja in Schulen nicht sein, oder?

In NDS. gab es übrigens einen entsprechenden Brief an die Lehrkräfte kurz vor Beginn der Sommerferien.

Das gehört sicher zu den Privilegien der Lehrkräfte, dass das Land so fürsorglich handelt.

Und bevor jemand nun eine Welle macht: ich käme im Traum nicht drauf, in den Urlaub zu fliegen, und kann mich ganz verantwortungsvoll an die Vorgabe halten, nur die notwendigsten physischen Kontakte zu pflegen. ob das für die Familien der SchülerInnen zutrifft, kann ich nicht beurteilen.
Aber mit den Vorgaben im Schulgebäude zögerlich zu sein, sodass Lehrkräfte selbst sehen müssen, wie sie Abstand schaffen, die Arbeitszeit gar nicht zu erheben und dann mit Hinweisen zum Urlaub zu kommen, finde ich verquer!

kanndochnichtwahrsein
3 Jahre zuvor

Das Risiko war vorauszusehen – für alle Beteiligten.
Wir wussten es alle spätestens seit März.
Jeder hätte wissen müssen, dass (nicht nur) Urlaub genau dieses Risiko mit sich bringt.

Es wäre aber vor dem Hintergrund in meinen Augen fair von den Ministerien gewesen, nicht so zu tun, als sei alles gut (wir öffnen die Schulen, egal was im Sommer passiert), sondern rechtzeitig vor Beginn der Ferien klare Aussagen zu treffen:
Pandemie heißt Ansteckungsgefahr. Hier oder sonstwo in der Welt.
Vorsichtsmaßnahmen wie Abstand und Masken sind einzuhalten.
Bei Zuwiderhandlungen drohen dienstrechtliche Folgen, entsprechend für Schüler/Eltern.

Dann müsste man aber auch so ehrlich sein und sagen, dass die Schulen sich aus dem gleichen Grund im neuen Schuljahr auch weiterhin an die o.g. Vorsichtsmaßnahmen halten müssen.
Und den Eltern müssten klare Auflagen gemacht werden, dass die Kinder sich nicht in der Freizeit ohne Schutz allen denkbaren Infektionsquellen aussetzen.

Wer so tut, als sei alles kein Problem und signalisiert, jeder habe das Recht zu tun was er mag (wir öffnen die Schulen, alles kein Problem), darf nicht – wenn die Bevölkerung daraus Schlüsse zieht (dann dürfen wir auch in Urlaub fahren…) am Ende den schwarzen Peter dem Einzelnen zuschieben.

Aus meiner Sicht gibt es nur zwei mögliche Handlungsvarianten:
a) die Verantwortung liegt beim Einzelnen – und die Gesellschaft trägt die Folgen (die auch eine zweite Welle oder weitere Schulschließungen sein können)
b) die Politik macht klare Ansagen zum Wohle aller, setzt angemessene Einschränkungen durch und kommuniziert von Anfang an klar auch die Folgen von Zuwiderhandlungen (dann dürfen aber Kinder und Lehrer auch nicht ohne Abstand in die Schulen geschickt werden)

Ich hoffe, die Mehrheit der Eltern, Schüler und Kollegen sind vernünftig genug gewesen, ihren gesunden Menschenverstand einzuschalten und sind folglich zu Hause geblieben… zweifele aber langsam daran…

Mir kommt der Umgang mit der Pandemie von Anfang an sehr improvisiert vor.
Spätestens im März hätten vorbereitete Maßnahmen greifen müssen!
Man weiß nicht erst seit gestern, welche Auswirkungen eine Pandemie haben kann.
Aus meiner Sicht war – unverantwortlich – niemand vorbereitet!

Nicht nur die Krisenmanager dieser Tage treffen Entscheidungen, die ich nicht nachvollziehen kann – vor allem die Generationen Politiker vor ihnen haben darauf verzichtet, wirksame Strategien zu entwickeln. Sowas kann man nicht machen, wenn der Fall eintritt.

Überall gilt das Prinzip Vorsorge:
Der Staat hält Feuerwehr und Notarzt bereit – auch wenn es vielleicht nicht brennen wird.
Niemand wartet mit der Ausbildung von Feuerwehrleuten, bis das Dorf bereits brennt.

IM Bildungssystem gelten andere Regeln:
Da werden noch lange keine angemessenen Maßnahmen getroffen, wenn es schon lange zu wenig Lehrer, zu große Klassen etc. gibt…

dickebank
3 Jahre zuvor

Der Staat – sprich die Bundesländer – halten keine Feuerwehren vor. Das ist Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden. Das geht bis zur Aufstellung von „Pflichtfeuerwehre“, wenn nicht genügend Freiwillige vorhanden sind. Dabei nutzt es auch nichts, wenn in Pendlergemeinden auf dem flachen Land zahlenmäßig genügend Personen der FFW angehören, die aber in der Tagesbereitschaft nicht arlamiert werden können, da sie auswärts arbeiten.

Das, was Sie meinen ist der Katastropen- und Zivilschutz. Für den ersteren sind die Bundesländer verantwortlich. Für den Zweitgenannten der Bund, der dafür das Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und das als Bundesanstalt unterstellte THW unterhält.

Gäbe es nicht soviele Freiwillige sehe es in diesem Bereich der staatlichen Daseinsvorsorge wesentlich schlechter aus. Aber auch hier gibt es durch Aussetzng der Wehrpflicht erhebliche Personalprobleme, da es ebenfalls keine Ersatzdienstleistenden gem §8 Abs. 2 KatSG mehr gibt und die Zahl der Bufdis und FSJler nicht ausreicht, um die vielfältigen Aufgaben zu erfüllen.

Also soviel besser als im Schulsystem sieht es im Bereich der Notfall- und Gefahrenabwehr auch nicht aus. Wenn die Feuerwehren in NRW die Zahlen ihrer hauptamtlichen und freiwilligen Verbände einmal um die Zahl der Hauptamtlichen in Berufs- und Werksfeuerwehren bereinigen würden, die gleichzeitig Mitglied einer FFW sind, sehen die jeweiliegn StAN (Stärke- und Ausrüstungsnachweise) der FFW auch nicht mehr so herausragend aus.

kanndochnichtwahrsein
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Es ging ums Prinzip Vorsorge – theoretisch…
Dass es überall hakt, wissen wir alle.
Gucken wir uns nur die Alten- und Krankenversorgung an…

dickebank
3 Jahre zuvor

Da haben Sie aber das Prinzip „Privat vor Staat“ aus schwarz-gelben Zeiten nicht beachtet.

Die Einsparungen für die staatliche daseinsvorsorge wurden dringend zur Absenkung des Spitzensteuersatzes benötigt. Die jetzt zu überhöhten Preisen erstandnen Schutzgüter können dafür jetzt locker durch den Progressionsvorbehalt gegenfinanziert werden.

Wer ein staatliches Sixpack wünscht, darf nicht gegen den Mittelstandsbauch vorgehen. Was sich wie ein Widerspruch in sich – also wie eine Crux – anhört, ist aber fiskalpolitische Grundlage deutscher haushaltspolitik. Mehmen ist seeliger als Geben – folglich wird den Armen genommen und den Reichen gegeben.
lso auf der einen Seite 90% Verwaltung von Basiskonten mit hohen Grundpreisen und auf der anderen Seite Privatbetreuuung der Vermögen der restlichen 10%.

kanndochnichtwahrsein
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

In Bezug auf Kinder, Kranke und Katastrophen kann das Prinzip „Privat vor Staat“ nicht greifen…
Egal, was die Politik sich da wünscht…
Kinder können nicht erst privat vorsorgen und dann irgendwann ihre Bildung erkaufen.
Kranke zahlen zwar in GKV oder PKV ein, sind aber nicht privat dafür zuständig, dass der Arzt dann auch da ist, wenn er gebraucht wird.
Katastrophen kann man in der heutigen Welt in den meisten Fällen voraussehen. Dass Erreger die Welt unsicher machen können, weiß man. Man hat die Wahl, sich drauf vorzubereiten oder es sein zu lassen.

Offenbar hat die Welt entschieden, es erst sein zu lassen, dann ohne Plan zu reagieren und am Ende dann die Verantwortung dem Einzelnen zuzuschieben.

Ich persönlich erwarte von dem, was sich Staat nennt, dass er in diesen Bereichen klare Vorgaben macht und Verantwortung übernimmt – also Lehrer, Schulhäuser, Polizei und Feuerwehr, medizinische Grundversorgung stellt oder (über Gesetze zur Arbeitslosenversicherung etc.) organisiert, in diesem Falle Regeln zur Prävention aufstellt (aufgestellt hätte) und durchsetzt.

Und jetzt bitte keine Spitzfindigkeiten, ob Schulträger, Länder, Landesminsterien etc. auch „Staat“ sind – ja, sind sie, sie werden von Steuergeldern getragen.

Nichtsdestotrotz ist jeder Einzelne mitverantwortlich und muss seinen gesunden Menschenverstand einschalten.
Verstehen kann ich nicht, wenn Leute unter den gegebenen Umständen dringend in Urlaub fahren müssen.
Aber das ist vielleicht eine Frage der persönlichen Lebenslage und Einstellung.

Dennoch bleibt für mich das „Prinzip Vorsorge“ vorrangig.
Manche Dinge kann/darf man/der Staat aus ethischen Gründen einfach nicht dem im Zweifelsfall irrdenden oder uninformierten Bürger überlassen und der Eigenverantwortung der Kinder in der Schule schon gar nicht. Hier reicht es nicht, den Kindern einzuschärfen, sie müssten vorsichtig sein – hier greifen nur Regeln, die die Weitergabe von Infektionen verhindern.
Das ist m.E. einerseits unabhängig davon, wo jemand sich infiziert hat, bedingt andererseits aber auch – und zwar präventiv im Vorfeld, hätte also vor den Sommerferien geschehen müssen – klare Ansagen zum Verhalten an Lehrer, Schüler und Eltern.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Bleibt die Frage offen, wer denn der Staat ist?
Und abgeleitet von der Frage, anknüpfend an das bekannte J.F. Kennedy Zitat „Frage nicht, was der Staat …“ wie stehen diejenigen, die den Staat bilden zu den Plänen der Wehrbeauftragten und der Bundesverteidigungsministerin.

Klar kann der Staat mit viel gebundenem Kapital die entsprechenden Ressourcen mit Ausnahme der personellen Ressourcen (HR) schaffen. Die Organisation und der betrieb der Abstrichzentren in en Corona-Hotspots ohne Unterstützung von außen wäre so wie sie erfolgt ist, mit kreiseigenen Mitteln nicht umsetzbar gewesen.
Und darüber hinaus die Feststellung, dass die Zahl der Intensivbetten und der Beatmungsplätze in der ersten Welle ausreichend war und auch voraussichtlich für eine zweite Welle ausreichend sein wird, dass es aber an ausreichenden Personalkapazitäten für die Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Beatmungspatienten fehlt.

Überspitzt gefragt:
Was nützen genügend Masken und Schutzkleidung im Gesundheitswesen, wenn es immer weniger Personen gibt, die diese im Notfall auch anziehen?

wolfgang hennig
3 Jahre zuvor

@kanndochnichtwahrsein … ein hervorragender beitrag! von mir drei sterne.
wenn die fallzahlen nach den ferien ansteigen, haben die länder keinen plan, wie dem zu begegnen ist. dann werden wieder schuldige gesucht. und ich kann mir vorstellen, wen es da trifft, von wegen nicht einhalten der vorgegebenen hygienemaßnahmen, von außen eingebracht oder nachlässigkeit bei der überwachung der regeln..
die gesundheitsämter werden sich bedeckt halten (keine auskunft) oder sich auf „einzelfälle“ berufen. und die politiker haben wieder ihre sündenböcke.. falls die noch gesund sind.

KARIN
3 Jahre zuvor

Wenn ich nach den Ferien unverschuldet von einem Schüler(nachweislich)angesteckt wurde,dadurch evtl.Langzeitschäden zurückbehalte, frühpensioniert oder -verrentet werde,wer zahlt mir den Verlust meines entgangenen Einkommens oder den fehlenden Renten-/Pensionsbetrag. Kann ich dann beim Arbeitgeber Schmerzenzensgeld noch zusätzlich einfordern? Schliesslich wurde ich vollkommen ungeschützt vor die Klassen gestellt! Ich unterrichte an einer Berufsschule und HABE am Tag bis zu 120 verschiedene Schüler , viele mit Migrationshintergrund. Oder unterstellt man dann der Lehrkraft nicht genügend auf die (nicht durchführbare) Hygiene geachtet zu haben???Die KMs machen es sich so leicht,die sollten wirklich mal ein Schulhaus betreten und nicht nur undurchführbare/ unrealistische Ideen in den Raum stellen! Welche wir aber als Alleskönner mit sehr viel anscheinender Zeitreserve umsetzen müssen! Mir tun die armen Schulleiter so was von leid, hängen dazwischen und bekommen keine Unterstützung von oben aber viele, viele Vorgaben, welche umgesetzt werden müssen! Aber eigentlich nicht umsetzbar sind.

xy
3 Jahre zuvor

Die Schulleiter sollten sich Rückgrat wachsen lassen und nicht ihre Beschäftigten einer unkalkulierbaren Gefahr aussetzen. Dazu müssten Schulleiter aber Mumm haben und geschlossen diesen geplanten Wahnsinn ablehnen.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  xy

Nur sind die Lehrkräfte nich Beschäftigte der Schule sondern Beschäftigte des Landes vertreten durch eine Schulbehörde, deren Dienstort durch diese Behörde bestimmt wird. Schulleitungen sind lediglich gegenüber den Lehrkräften, die an „ihrer“ Schule eingesetzt sind, weisungsbefugt.
Sie vertreten aber nicht den Arbeitgeber.

xy
3 Jahre zuvor

Karin, Sie bekommen kein Schmerzensgeld und keine ausreichende Abfindung. Dazu müsste man im Vorfeld aktiv werden. Es ist mir ein Rätsel, wie sich Akademiker als Kanonenfutter verheizen lassen. Lassen Sie sich juristisch beraten.

mama 51
3 Jahre zuvor

…und das Hess.Kultusministerium hat vor den Sommerferien in einem Rundschreiben an alle (!!!) Lehrkräfte darauf hingewiesen, dass eine Infektion mit Corona NICHT als „Dienstunfähigkeit/ – Unfall“ geltend gemacht werden kann.
Da fehlen einem die Worte…

Mutter
3 Jahre zuvor
Antwortet  mama 51

Mir ist nicht klar, was es Lehrkräften bringt, wenn sie eine Corona-Infektion als Dienstunfall deklarieren können.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Mutter

Wenn Sie unter Quarantäne gestellt werden, weil in Ihrem Umfeld jemand infiziert ist oder bei Ihnen selbst eine Infektion vermutet wird oder sie aus einem Risikogebiet zurückkehren, dann muss die Gesundheitsbehörde, die die Maßnahme angeordnet hat, Ihre „Gehaltsfortzahlung“ übernehmen.
Wenn Sie dann tatsächlich infiziert sind und Krankheitssymptome zeigen, woraufhin sie krankgeschrieben werden, steht Ihnen für 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle zu. Danach gibt es Krankengeld (60% von Brutto).
Bei der Anerkennung einer Infektion, die während der Unterrichtszeit entstanden ist, als Dienstunfall müssen die gesamten behandlungs-, etwaige Reha- sowie dauerhafte Folgekosten vom Dienstherren getragen werden.

Das ist genauso als ob Sie während der Arbeitszeit einen schweren Unfall haben, der zu einer dauerhaften Schädigung Ihrer Gesundheit führt. Z.B. Sie stürzen auf der Treppe an Ihrem Arbeitsplatz und sind daraufhin querschnittsgelähmt. Dann greift die oben genannte Kette finanziellen Hilfen.
Anders ist es, Sie haben den Unfall selbst grobfahrlässig verschuldet. Sie sind über die Treppe gegangen, obwohl diese abgesperrt war wegen anstehender Bauarbeiten und haben die Absperrung eigenhändig beseitigt. Dann haften Sie für die Folgekosten persönlich.

Es geht folglich um die Abwehr von Regressansprüchen.

Gustav
3 Jahre zuvor

So, wie die Nachweispflicht der Lehrer (m/w/d) für eine Ansteckung in der Schule gilt, die ja kaum möglich ist, sollte auch eine Nachweispflicht des Staates bestehen, warum ich dem Dienst Fernbleiben soll. Gerade die aktuellen Entwicklungen zeigen ja, dass die Willkür, andere Staaten als Risikogebiet zu bezeichnen, nicht der Realität entspricht.
Wieso muss ein im Urlaub vermutlich angesteckter Lehrer (w/m/d) aus einem Nicht-Risikogebiet keine dienstrechtlichen Folgen fürchten, während ein andere, der im Hochgebirge in der Türkei vielleicht in 14 Tagen zehn Leute auf Abstand begegnet und gesund bleibt, Gehaltseinbußen drohen?
Immerhin darf sich jeder nun kostenlos testen und der Quarantäne entgehen.
@kanndochnichtwarsein: Sie haben recht! Viele fühlen sich verschaukelt. Aber stellenweise ist die mögliche Ansteckung in einem Risikogebiet geringer als in so manchen Großstädten, in denen Abstand halten größtenteils unmöglich geworden ist.

kanndochnichtwahrsein
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gustav

Genau, daher hätte es klare Aussagen geben müssen:
Die Ansteckung gehört heute in gewissem Maße zum allegemeinen Lebensrisiko.

Wenn der Arbeitgeber irgendwelche Aktivitäten als „nicht im allgemeinen Risiko enthalten und daher zu sanktionieren“ definieren will, muss er das m.E. vorher kommunizieren.
Es war Zeit seit März.

Man hätte durchaus klare Anweisungen rausgeben können, wer was darf und wer wann aufgrund wessen mit Konsequenzen rechnen muss.

Wenn ich mich z.B. bei einem nicht als infektiös identifizierbaren Kind in der Verwandtschaft anstecke, auf das ich in den Ferien für zwei Stunden aufpasse oder bei der Nachbarin, für die ich ein Päckchen angenommen habe und mti der ich dann einen Kaffee trinke… kommt ja der Arbeitgeber auch nicht mit Sanktionen.

Oder ist das dann auch ein uneralubtes Ferienvergnügen, das ich nicht hätte eingehen dürfen?
Und wenn der Arbeitgeber das Risiko auf Großstadtstraßen für zu groß hielte, müsste er entsprechende Anweisungen ausgeben.

Klare Ansage, dann hätte jeder Bescheid gewusst – nicht nur die Lehrer!
Alles andere finde ich fragwürdig!

Diana Brausch
3 Jahre zuvor

Hat einer mal an chronisch kranke kinder gedacht. Die wenn sich anstecken sterben können zu 99%. Das ist dem Staat/schule auch egal. Und da spricht man von gravierende Autoimmunerkrankungen. Aussage : wir haben hier kein Coroner und man solle sich nicht so anstellen..
Ohne Anstandsregeln – ohne desi – ständig klassenwechsel usw meine Wut wächst und wächst.

E. S.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Diana Brausch

Zu den Risikopatienten zählen auch Autoimmunkranke. Natürlich wird an die gedacht, und zwar vorrangig.
Gehen Sie zu Ihrem Arzt und lassen sich beraten! Er sagt bestimmt nicht, dass Sie sich nicht so anstellen sollen. Jedenfalls glaube ich das nicht.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  E. S.

Anschließend legen Sie die Bescheinigung in der Schule vor.

Die Bundesländer veröffentlichen unterschiedliche Vorgaben, in NDS ist das Distanzlernen für Kinder mit Risikoerkrankung weiterhin möglich.