Überstunden, Abordnungen, Fortbildungen in der Freizeit und Unterricht live im Netz: Was auf Lehrer zukommt

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WIESBADEN. Kurz vor Beginn der Sommerferien hat der hessische Kultusminister Alexander Lorz (CDU) in einem Brief an alle Schulen des Landes Regelungen für den Unterricht im kommenden Schuljahr benannt – und damit jetzt massive Kritik des Philologenverbands auf sich gezogen. Die Philologen beklagen: Die Kollegien müssen die Krisenfolgen ausbaden. Tatsächlich drohen Überstunden, Fortbildungen nur noch außerhalb der Unterrichtszeit und Abordnungen aus den weiterführenden Schulen an die Grundschulen. Ein weiterer Punkt sorgt für Irritationen:  Schüler, die zu Hause bleiben müssen, sollen Unterricht live übers Internet mitverfolgen können.

Werden die Corona-Folgen auf die Kollegien abgewälzt? Foto: Shutterstock

„Eine Aufhebung der Präsenzpflicht ist nur in Ausnahmefällen auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes im Sinne der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus möglich“, so heißt es im Brief des Kultusministeriums. „Das ärztliche Attest muss die Bestätigung enthalten, dass im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 aufgrund der besonderen individuellen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Diese Regelung gilt für Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schülerinnen und Schüler, bei denen im vorgenannten Sinne die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht oder die mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Hausstand leben.“

Schüler sollen von zuhause aus in den Unterricht „zugeschaltet werden“

Weiter heißt es: „Für Schülerinnen und Schüler, die aus o.g. Gründen nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, erfolgt – soweit erforderlich – eine Ausstattung mit Digitalgeräten, die es ihnen ermöglicht, durch entsprechende Zuschaltung von zuhause aus am Unterricht gemeinsam mit ihrem Klassen- bzw. Kursverband teilnehmen zu können. In diesem Fall gelten die Grundsätze der Leistungsbewertung gemäß § 73 des Hessischen Schulgesetzes.“ Und: „Die Nutzung aller gegenwärtig erhältlichen Videokonferenzsysteme ist übergangsweise an Schulen freigegeben.“

Hier stelle sich zwangsläufig die Frage nach dem Datenschutz, so meint nun der Philologenverband – auch schon bei der „Zuschaltung von zuhause aus“. „Wie weit wird hier Unterricht geöffnet, in welchen Räumen und in welchen Köpfen kommen diese schulischen Bilder und Situationen an?“; so will der Verband wissen.

Auch die „Freigabe“ von Videokonferenzsystemen durch das Kultusministerium wirft Fragen auf: Der Datenschutzbeauftragte von Thüringen hatte angekündigt, gegen Lehrer aufgrund möglicher Datenschutzverstöße ermitteln zu wollen. Bis zu 1.000 Euro Geldstrafe drohen Lehrern im Freistaat (womöglich später dann auch in anderen Bundesländern), wenn ihnen Datenschutzverstöße in der Corona-Krise nachgewiesen werden. Heißt: Wenn sie nicht sichere Software oder Kommunikationskanäle genutzt haben sollten (News4teachers berichtete bereits ausführlich über den Vorstoß – hier). Schiebt hierbei also das hessische Ministerium die Verantwortung an die Schulen ab?

Mehrarbeit wird zu besonderen Belastungen in den Kollegien führen

Das gilt für den Philologenverband in jedem Fall bei dem durch Corona nochmal verschärften Lehrermangel. „Schulleitungen wird empfohlen, das Instrument der Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden von Lehrkräften nach § 17 Abs. 4 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Instrument der Mehrarbeit bei späterem zeitlichem Ausgleich nach § 61 Hessisches Beamtengesetz zur Sicherung des Präsenzunterrichtes zu nutzen“, so heißt es in dem Brief. Im Klartext: Überstunden – erlaubt sind zwei Pflichtstunden – sollen im Bedarfsfall angeordnet werden. Ein Ausgleich muss erst im darauffolgenden Schuljahr erfolgen.

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„Dies wird – in der ohnehin angespannten Situation – zu besonderen Belastungen vor allem bei den älteren Lehrkräften führen“, meint nun der Philologenverband. „Darüber hinaus dürfte eine Mehrarbeit auf breiter Ebene auch für Lehrkräfte mit Teilzeit, die aus gutem Grund reduziert haben, ein Problem darstellen. Die spätere Rückgabe der im Vorgriff gehaltenen Stunden, ist ein Problem für die spätere Personalsituation der Schule, falls die Stunden nicht durch zusätzliche Zuweisung von Lehrerstunden durch das Kultusministerium ausgeglichen werden.“

Lehrer-Fortbildungen grundsätzlich nur außerhalb der Unterrichtszeit

Problematisch sieht der Philologenverband auch die Regelungen der Fortbildungen. Im Brief des Kultusministeriums heißt es: „Vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Reduzierung der personellen Ressourcen an Schulen aufgrund eines attestierten Gesundheitsrisikos bei Lehrkräften, das deren Tätigkeit im Präsenzunterricht ausschließt, müssen weitere Wege der Personalgewinnung für unsere Schulen beschritten werden. Im kommenden Schuljahr wird die Lehrkräftefortbildung daher auf die Themenfelder ‚Medienbildung und Digitalisierung‘ sowie ‚Unterstützung von Lehrpersonal in Grundschulen‘ fokussiert.“ Und: „Mit Online-Angeboten und Webinaren außerhalb der Unterrichtszeit haben wir gute Erfahrungen gesammelt, so dass weitere Fortbildungen angeboten und wahrgenommen werden können – allerdings im nächsten Schuljahr grundsätzlich nur außerhalb der Unterrichtszeit.“

Die Philologen kritisieren diese Vorgabe. „Der angeordnete Verzicht auf staatliche Fortbildungsangebote während der Unterrichtszeit schränkt das Fortbildungswesen ein, ja legt es partiell lahm“, so monieren sie. Und: „Wenn im kommenden Schuljahr die Lehrkräftefortbildung auf die Themen ‚Medienbildung und Digitalisierung‘ sowie ‚Unterstützung von Lehrpersonal an Grundschulen‘ fokussiert sein soll, bedeutet dies eine kritikwürdige Verengung, besonders auf die beabsichtigten Abordnungsmaßnahmen von Gymnasiallehrkräften an die Grundschulen.“ Weitere Abordnungen sollen mit den Fortbildungen offenbar vorbereitet werden.

„Außergewöhnliche Zeiten“ verlangten – so zitiert der Philologenverband Kultusminister Lorz – „Außergewöhnliches“ ab. Der Verband meint: „Das dürfte den Schulen mit Beginn des ‚Lockdowns‘ klargeworden sein. Nun sollte aber auch immer im Blick bleiben, wann die Schmerzgrenze erreicht ist. Der Brief ist so angelegt, dass die Verantwortungsbereich der Schulen massiv ausgedehnt wurde. Die Lehrkräfte müssen ausbügeln, was die Krise dem Bildungswesen eingebrockt hat.“ News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Schulen starten nach den Sommerferien im Regelbetrieb – GEW fordert „Plan B“, sollten die Infektionszahlen wieder steigen

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29 Kommentare
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ein Lehrer
3 Jahre zuvor

Ich verstehe nicht, wie man Vollzeit als reguläre Arbeitszeit noch erhöhen soll. Weil Lehrer auch mal Feierabend und Nachtruhe brauchen, kann man dann eigentlich nur an der Qualität von Unterricht und der Vorbereitung Abstriche machen.

Rotstiftprofi
3 Jahre zuvor
Antwortet  ein Lehrer

Und dann macht man das auch! Aus die Maus! Zur Fremdausbeutung sollte sich nicht noch die Selbstausbeutung gesellen. So oder so, es dankt einem eh keiner.

ulrike Fai
3 Jahre zuvor

Ich war die letzten 40 Jahre als Dozentin in der Erwachsenenbildung und als Therapeutin tätig. Keine einzige Fortbildung-und es waren viele-u.a. berufsbegleitendes Studium der Kunsttherapie-waren während meiner Arbeitszeit. Meist am Wochenende, abends oder im Urlaub, der übrigens 30 Tage betrug,also einmal Sommeferien, Sind Lehrer sich eigentlich ihre privilegierte Arbeitsbedingungen-zumindest in dieser Hinsicht bewusst?

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor
Antwortet  ulrike Fai

Kein Lehrer kann etwas dafür, wenn DU dich freiwillig ausbeuten lässt.

Ein Mathe Lehrer
3 Jahre zuvor
Antwortet  ulrike Fai

Wir gut, dass sie Einblicke haben in die arbeitszeitstudien der letzten Jahre. Erst informieren, dann mailen! Ich arbeite seit jahren und auch in der Corona Zeit gute 50h die Woche und mein Unterricht lässt an vielen Stellen zu wünschen übrig. Im übrigen arbeite ich fast jeden Sonntag und die meisten Ferien durchgängig. Qualität ist bei der Belastung nicht zu machen!

GriasDi
3 Jahre zuvor
Antwortet  ulrike Fai

@ulrike fai
Die Anzahl der Urlaubstage beträgt auch bei Lehrern 30 Tage. Falls Sie sich einmal die Mühe machen sollten und sich die neueren Studien zur Arbeitszeit von LehrerInnen ansehen sollten, werden Sie feststellen, dass Lehrer (ferienbereinigt) im Durchschnitt 45 Stunden pro Woche arbeiten, also während eines Jahres 5,5 Wochen an Überstunden ansammeln. Außerdem findet mindestens die Hälfte der Fortbildungen in der „Freizeit“ der LehrerInnen statt.
Übrigens finden Schulungen zum Beispiel zur Einführung einer neuen Software in Firmen auch während der Arbeitszeit statt. Meetings finden auch während der Arbeitszeit statt.

Genervte Lehrkraft
3 Jahre zuvor

Deswegen muss jeder an sein eigenes Wohl denken. In NRW gelten aktuell 41 Stunden pro Woche an Arbeitszeit. Tarifangestellte im öffentlichen Dienst arbeiten maximal 39 Stunden, bei uns in den Ämtern sind es momentan 38,5 Stunden. In vielen Branchen gilt 37,5 Stunden als Maßgabe um die Attraktivität des Jobs zu steigern. In NRW wurde nichts dazu gesagt, aber unsere Schulleitung hat uns bereits deutlich gemacht, dass jeder mit Mehrarbeit rechnen muss. Nun soll man auf die 41 Stunden nochmal mindestens 1,5 Stunden draufaddieren. Wir alle wissen, dass diese 2 Unterrichtsstunden mehr als die veranschlagten 1,5 Stunden bedeuten können. Also soll die reguläre Arbeitszeit bei 42,5+ Stunden betragen. Sehr attraktiv. Da hilft nur noch Schwellenpädagogik.

Ursula Fusenig
3 Jahre zuvor

Ich bin etwas irritiert:in RLP haben wir an der Realschule 27 Pflichtstd. und am Gymnasium 24.Wie kommen Sie denn auf 41 Pflichtstd.,wenn der Regelunterricht(5×6 Std=30 Std) beträgt?
Selbst mit 4×2 Std Nachmittagsunterricht komme ich auf max.38.Std..Wann halten Sie denn die ganzen Stunden?
Ich freue mich interessiert auf Ihre Antwort.lg

uno
3 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Fusenig

Die Wochenstundenzahl beträgt 28 Unterrichtsstunden an Grundschulen in NRW = Pflichtstunden, die Arbeitszeit beträgt 41 Stunden pro Woche d.h. 13 Std. werden für Vor-und Nachbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Elternsprechnachmittage etc. kalkuliert. Alles was halt noch so nebenbei anfällt und dies wurde dank Inklusion, Flüchlingskinder, Hilfe für Seiteneinsteiger und vieles andere mehr in den letzten Jahren nicht weniger, sondern immer mehr und mehr: Entlastung dafür? Fehlanzeige!

OlleSchachtel
3 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Fusenig

Ursula F.: Das Lehramt bei mir umfasst z.B bei vollem Deputat 28 Unterrichtsstunden aber insgesamt eine 41h Woche. Denn die „fehlende“ Stunden die sie sehen, sind für die Unterrichtsvor- und nachbereitung, Elterngespräche, Konferenzen, Elternabende, Korrekturzeiten, Kooperationen mit außerschulischen Partnern, etc.
Ich bin ständig mit einem Deputat von 20 Stunden bei einer 50h Woche, denn es ist eben mehr Aufwand als der nicht Lehrer denkt. Neben meinem Unterricht betreue ich noch eine Junglehrerin und leite ein Team an der Schule, bilde mich in meiner Freizeit digital fort etc. Deshalb reagieren Lehrer auch ungehalten, wenn Menschen die keinen Einblick in den Beruf haben darüber urteilen ob Lehrer ein Anrecht auf Urlaub (wann auch immer haben). Mich trifft man oft auch in den Ferien in der Schule, weil ich dann mein Klassenzimmer für meine Schüler aufräume oder vorbereite.
Schade finde ich, dass viele Menschen glauben das Lehrer grundsätzlich faul sein. Das trifft nicht zu. Es gibt allerdings wie in jedem Beruf schwarze Schafe.

Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

Ich sehe das mit dem Online-Schalten des Unterrichts problematisch.
Als Kollege oder Kollegin hat man doch ein Recht am eigenen Bild.
Egal ob DSGVO-konform oder nicht, man kann jederzeit Bildschirmfotos machen oder auch den Bildschirm aufzeichnen. Das kriegen Schüler hin, geht ganz einfach.
Was, wenn man als Lehrkraft nicht möchte, dass von einem Fotos oder Filme aufgenommen werden? Das ist öffnet Missbrauch Tür und Tor. Plötzlich landen dann Fotomontagen oder Filme mit unterlegter Sprache von einem im Netz auf.
Der Dienstherr hat doch eine Verantwortung gegenüber den Lehrkräften.

besorgter Lehrer
3 Jahre zuvor

Puh, das find ich auch gruselig. Schließlich will man Unterricht für die Kinder machen und nicht für die ganze Familie des Schülers, die dann versammelt daheim mitschauen kann. Wahrscheinlich muss man sich dann noch ständig bei Eltern für jeden Satz, den man mal gesagt hat rechtfertigen. Da macht man sich ja voll angreifbar.
Wenn dann nicht nur der Lehrer, sondern der Unterricht mit der gesamten Klasse gefilmt und live im Netz übertragen wird ist das nochmal ne ganz andere Hausnummer. Als Eltern will ich auf keinen Fall, dass andere Eltern mein Kind live im Unterricht mitbekommen und jemand von zu Hause aus mitschaut. Ein Klassenzimmer soll für Kinder ein geschützter Raum sein, wo sie auch mal Fehler machen dürfen. Das hat absolut nichts im Internet zu suchen, auch nicht in Corona-Ausnahmezeiten.

Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor
Antwortet  besorgter Lehrer

Oh. Das stimmt. An die Schülerinnen und Schüler hab ich dabei noch gar nicht gedacht. Die habem auch ein Recjt darauf, dass sie nicht aufgenommen werden. Und die dürfen – wenn noch nicht volljährig – auch nicht für sich selber entscheiden, das dürfen nur die Eltern. Die legen da hoffentlich ein Veto ein. Das öffnet Cyber-Mobbing Tür und Tor!

ysnp
3 Jahre zuvor
Antwortet  besorgter Lehrer

Sehe ich auch so! Der Datenschutz geht normalerweise so weit, dass man nicht einmal Schülerfotos vor der Klassenzimmertür ohne Einverständnis aufhängen darf. Und jetzt soll das möglich sein? Das ist eine ganz andere Hausnummer!

ein Vater
3 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Hoffentlich kann man sein Kind dann nicht nur wegen Corona sondern auch aus Datenschutzgründen zu Hause unterrichten. Ich hab nicht mal zugestimmt, dass die Schule Fotos von meinem Kind ins Netzt stellt und jetzt Videos? Selbst, wenn nur Lehrer und Tafel gefilmt werden, ist alles öffentlich was dort geschieht. Jeder Zuschauer kann sich mit einem Handy vor den Pc stellen und dann im Internet veröffentlichen. Soll ich meinem Kind jetzt raten, sich nicht mehr zu melden und im Unterricht besser nicht mitzumachen?

TM
3 Jahre zuvor

Bei uns gilt schulweit: Digitale Räume werden gemutet und mit deaktivierter Kamera betreten. Da kann sich jeder selber aussuchen, was er zeigt und was nicht. Ansonsten spiegeln wir die Tafelbilder/ Präsentationen etc.

Jule
3 Jahre zuvor

Herzlich Willkommen in Schilda!
Tatsächlich fragt man sich, ob Herr Lorz sich jemals mit dem Schulbetrieb auseinandergesetzt hat und was ihn zu seinem Amt befähigt. Fachkenntnisse können es nicht sein……

uno
3 Jahre zuvor

Laut Datenschutz muss bei Videokonferenzen gesichert sein, dass bei den SUS zu Hause keine anderen Personen wie Geschwister oder Eltern mitschauen oder -hören können und Mitschnitte sind generell untersagt. Wie soll das kontrolliert werden? Anstatt auch noch Persönlichkeitsrechte zu missachten, sollte schnellsten geklärt werden, welche Angebote über digitale Plattformen eigentlich rechtlich einwandfrei sind und von den Schulen bedenkenlos genutzt werden können. Das sollte auch mit den Eltern und SuS kommuniziert werden. Hier wird mal eben die gesamte Verantwortung vom Arbeitgeber auf die Schulen und Lehrer abgewälzt.

TM
3 Jahre zuvor
Antwortet  uno

„Laut Datenschutz muss bei Videokonferenzen gesichert sein, dass bei den SUS zu Hause keine anderen Personen wie Geschwister oder Eltern mitschauen oder -hören können…“
Plattformunabhängig geht dann nichts mehr. Aber wo ist da das Problem? Bei mir können die Eltern gern mitschauen, vielleicht lernen sie sogar noch was. Und außerdem ist diese Möglichkeit ( nämlich Hospitation von Eltern) auch im analogen Unterricht möglich.

Ich weiß auch was
3 Jahre zuvor

Echt jetzt? Eure Sorgen möchte ich haben!
Wir beide berufstätig in der Medizin arbeiten im schnitt 58 Stunden in der Woche. Und echt jetzt jedem ar… gebt ihr eure Anschrift eure Mailadresse und/oder Telefonnummer und dann scheißt ihr euch hier über Datenschutz ein. Auf welchem Planeten lebt ihr eigentlich? Wir sind gerade dabei uns eine Generation geistiger Tiefflieger heran zu züchten.
Aber jammert ruhig weiter. Die Strafe folgt auf dem Fuß.

TM
3 Jahre zuvor

Mein Hinweis zielt ja in die gleiche Richtung, wenngleich ich es nicht so unflätig ausdrücken würde.

Emil
3 Jahre zuvor

Sehr witzig! Jetzt beschweren sich Eltern, wenn Lehrer ihren Schülern die Möglichkeit geben, Kontakt aufzunehmen. Dass es immer noch keine Dienstmailadressen gibt, ist nicht Schuld der Lehrer.

Daran sieht man aber sehr gut, dass Lehrerbashing System hat.
Geben Lehrer keine Kontaktdaten, ist es falsch.
Geben Lehrer Kontaktdaten, ist es auch falsch.

Im Übrigen hat eine Telefonnummer datenschutzrechtlichen einen deutlich anderen Stellenwert als Liveschaltungen mit 30 Kindern. Von „Ärzten“ (???) dürfte man erwarten können, dass sie das überblicken können.

Alex
3 Jahre zuvor

Um es mit Dieter Nuhr zu sagen: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr…. halten.“ Meinem AG ist es völlig egal, was ich mit meinen eigenen Daten mache, und wenn ich Hinz und Kunz meine E-Mail-Adresse geben will, ist das mein Problem. Dem AG und der DSGVO geht es um die Schülerdaten jeglicher Art. Ich darf ohne Zustimmung des Kindes noch nicht mal ein gemaltes Bild im Schulflur aufhängen, soll aber Unterricht mit demselben Kind ins weltweite Nirwana streamen?? Da kann ich schon mal anfangen zu sparen und mir einen Rechtsanwalt suchen….

Lehrerberlin
3 Jahre zuvor

@ ich weiß auch was

Nööööö, keine Strafe. Pech!
Und 29 Stunden Arbeit pro Person ist nicht sooooo viel….
Schreibt im Medizinerforum. Oder wenn hier, dann netter. :))

Donauperle
3 Jahre zuvor

Ihr Kommentar beweist, dass die „geistigen Tiefflieger“ bereits in der Vergangenheit „herangezüchtet“ worden sind.

was weißt du
3 Jahre zuvor

58 Stunden als medizinisches Personal – na klar.. deshalb kriegt man ja auch immer so schnell einen Arzttermin.

tozitna
3 Jahre zuvor

„Bis zu 1.000 Euro Geldstrafe drohen Lehrern im Freistaat (womöglich später dann auch in anderen Bundesländern), wenn ihnen Datenschutzverstöße in der Corona-Krise nachgewiesen werden.“
Da kann man sich schon mal Sorgen machen – allerdings sollte Datenschutz eigentlich nicht verhindern, sondern unterstützen. Diesen Ansatz vermisse ich. Wenn alle gängigen Videotools und komplexen Ablagesystemeausgeschlossen werden, ist eine vernünftige Betreuung nur eingeschränkt möglich. Die vorgeschlagenen Alternativen benötigen oft eigene Server, IT-Techniker oder funktionieren bei großen Schulen nicht.
Insofern stimmt es schon: Wir Lehrer sollen machen, aber möglichst ohne Technik oder mit solcher, die für den „großen“ Einsatz nicht gemacht ist. Danach dann draufzuhauen, weil es nicht klappt, ist m.E. sehr problematisch. Schaut man in Richtung Schweiz oder Österreich (auch dort gilt die DGSVO und auch dort gibt es schutzwürdige Kinder und Jugendliche), dann sieht man, wie es gehen kann.

uno
3 Jahre zuvor
Antwortet  tozitna

Danke tozitna, du hast es erfasst!! Eltern reichen Arbeitsblätter und Wochenpläne nicht, sie wünschen sich beim Lernen auf Distanz natürlich auch irgendeine Form von Ansprache durch die Lehrer mit Hilfe z.B. von Videokonferenzen. Damit werden die Lehrer aber allein gelassen: Keine Vorgaben – also keine Verantwortung des AG; so kann man sich die Arbeit da oben leicht machen..

Nein, „Ich weiß auch was“ haben keine eigenen Kinder, die dann online im Netz erscheinen könnten, während sie andere anschei….
und sind auch keine Ärzte, denn dies setzt Einfühlungsvermögen und Mitmenschlichkeit sowie ein Studium vorraus, in dem man lernt analytisch ein Problem zu durchdenken und auch in schwierigen Situationen sachlich zu kommunizieren.

OlleSchachtel
3 Jahre zuvor

Ich finde es sehr spannend, dass in diesem Lehrerforum so viele Ärzte schreiben, die bekanntlich ein vielfaches von uns Lehrern verdienen. Sicher, ein Arzt hat ganz andere Arbeitszeiten (und Ruhezeiten), aber auch er hat sich den Beruf ausgesucht. Die Berufswahl steht in Deutschland jedem frei. Und ich durfte in der Notbetreuung manch verzogenen Sprössling der Ärzteschaft genießen.