Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Beschränkungen im Schulbetrieb scheitert

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KARLSRUHE. Eine Familie aus Bayern ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch einer Verfassungsbeschwerde gegen den Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen gescheitert. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde laut einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss nicht an und lehnten auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung – aus formalen Gründen – ab (Az.: 1 BvR 1630/20, Beschluss vom 15. Juli).

Das Gericht hat sich mit der Beschwerde beschäftigt – und sie nicht angenommen. Foto: Shutterstock

Die Familie hatte unter anderem argumentiert, die drei Kinder seien in ihren Rechten auf Bildung und freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigt, wenn Präsenzunterricht in der Schule etwa aufgrund von Abstandsregeln im Kampf gegen die Viruspandemie ausfalle. Die Eltern wiederum seien durch die damit verbundenen Belastungen ihres Familien- und Berufslebens in mehreren Grundrechten wie jenen zur Geschlechtergleichberechtigung und freien Arbeitsplatzwahl verletzt.

Das Gericht erklärte unter anderem, mit Blick auf die bestehenden Gefahren für Leib und Leben, die der Staat laut Grundgesetz schützen muss, müssten Interessen derjenigen zurücktreten, die von den Einschränkungen des Schulbetriebs derzeit betroffen sind. Zudem seien die entsprechenden Verordnungen immer zeitlich befristet. Und der Plan sei, dass es nach den Sommerferien in Bayern – sofern die Entwicklung des Infektionsgeschehens es zulässt – wieder regulären Präsenzunterricht unter Hygieneauflagen geben soll. dpa

 

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