Auf Druck von Merkel: KMK verabschiedet einen Vier-Stufen-Plan für die Schulen, der – je nach Infektionsgeschehen – bis hin zu Schließungen reicht

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BERLIN. Die Kultusministerkonferenz (KMK) wird nach Informationen von News4teachers in dieser Woche einen Corona-Rahmenplan verabschieden, der für die Schulen in der Pandemie ein Vier-Stufen-Konzept vorsieht – danach können angepasst an das Infektionsgeschehen vor Ort Maßnahmen wie eine Maskenpflicht im Unterricht, den Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht und auch vollständige Schulschließungen ergriffen werden. Die Bundeskanzlerin hatte offenbar Druck gemacht.

Auch eine Maskenpflicht im Unterricht sieht der Vier-Stufen-Plan vor – in Stufe zwei. Foto: Shutterstock

Beim Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und einigen Kultusministern vor zwei Wochen wurde doch nicht nur über die Digitalisierung der Schulen und die Ausstattung aller Lehrer in Deutschland mit Laptops gesprochen, wie bislang öffentlich wurde (News4teachers berichtete darüber – hier). Tatsächlich ging es in der Runde, der auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken angehörte, ebenfalls um Schutzmaßnahmen für Schüler und Lehrer in der Pandemie – was jetzt ein konkretes Ergebnis hervorbringt: Die Kultusministerkonferenz wird nach Informationen von News4teachers in dieser Woche einen neuen Rahmen für Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen in Schulen beschließen. Der sieht ein Vier-Stufen-Modell zur jeweiligen Corona-Lage vor. Darauf hatte Merkel offenbar gedrängt.

Regelbetrieb der Schulen gibt es nur in Stufe eins

Wie der hessische Kultusminister Alexander Lorz (CDU) bestätigte, sieht demnach Stufe Eins den an die Pandemiesituation angepassten Regelbetrieb vor. In Stufe Zwei gelte zusätzlich eine Lerngruppenkonstanz oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. Stufe Drei beinhalte den Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht. Bei Stufe Vier gehe es um die vollständige Umstellung auf Distanzunterricht.

Vorbild des Modells ist offenbar Bayern, das bereits im Juli als erstes Bundesland einen entsprechenden Stufenplan vorgelegt und dabei klare Grenzwerte festgelegt hatte. Stufe zwei gilt danach bei mehr als 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt. Dann wird auch im Unterricht eine Maskenpflicht eingeführt. Ab Stufe 3 (mehr als 35 Neuinfektionen) gilt auch wieder der Mindestabstand von 1,50 Metern – dann müssen aus Platzgründen die meisten Klassen auf mehrere Zimmer aufgeteilt werden.

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Bei hohen Infektionszahlen in einer Region wird auch eine Rückkehr zum Distanzunterricht nötig sein. Das sieht die vierte und höchste Stufe vor. Dieses Szenario greift ab mehr als 50 Neuinfektionen. Das ist auch der Grenzwert, ab dem Kommunen bundesweit als Risikogebiet gelten. Sachsen hat das bayerische Vier-Stufen-Modell übernommen.

KMK ließ bislang offen, was mit Schulen bei steigenden Infektionszahlen geschieht

Bislang galt als Rahmen der KMK für die Schulen in Deutschland ein Beschluss der Kultusminister vom 14. Juli. Darin wird „das Ziel der Rückkehr zum schulischen Regelbetrieb nach den Sommerferien“ postuliert – „sofern es das weitere Infektionsgeschehen zulässt“.

Was das konkret bedeutet und was passiert, wenn die Zahl der Corona-Infektionen wieder deutlich ansteigen, blieb dabei offen. In dem Beschluss heißt es lediglich: „Die nach wie vor sehr dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie erfordert es, das Infektionsgeschehen weiterhin lokal, regional und landesweit sensibel zu beobachten. Jedem neuen Ausbruch des Corona-Virus muss zusammen mit den kommunalen Entscheidungsträgern und den lokalen Gesundheitsämtern konsequent begegnet und die erforderlichen Maßnahmen nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben müssen ergriffen werden.“ News4teachers

Sachsens Vier-Stufen-Plan

Sachsen hat das Vier-Stufen-Modell von Bayern übernommen – und öffentlich konkretisiert. Die Stufen sehen dort folgendermaßen aus:

1. Bis 20 Neuinfektionen

Bei Fallzahlen von bis zu 20 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt und einem Zeitraum von 7 Tagen „ist grundsätzlich von einer Normallage auszugehen. In diesem Fall werden allgemeine Maßnahmen wie beispielsweise Kontaktnachverfolgung vom Gesundheitsamt ergriffen, um einen weiteren Anstieg des Infektionsgeschehens zu verhindern“, so heißt es in einem Blog des sächsischen Kultusministeriums. „Wenn Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vom Infektionsgeschehen betroffen sind: In der Regel bleiben Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestellen und Schulen geöffnet. Es kann aber zur Anordnung von Quarantänemaßnahmen bezüglich einzelner Schülerinnen und Schüler bzw. Beschäftigter der Einrichtungen sowie von Gruppen und Klassen kommen. Arbeitet eine Kindertageseinrichtung nach offenem / teiloffenem Konzept, so kann die gesamte Einrichtung geschlossen werden.“

Ausnahme sei „eine Fall-Konstellation, dass sich ein Infektionsgeschehen auf eine Schule bzw. Einrichtung der Kindertagesbetreuung sowie ggf. benachbarte Einrichtungen konzentriert (lokaler Hotspot). Hier wird das Gesundheitsamt fallabhängig auch bei insgesamt niedrigen Fallzahlen über eine vorrübergehende Schließung der Schulen bzw. Kita/Kindertagespflegestelle entscheiden. Eine Schließung erfolgt in der Regel über 14 Tage.“

2. Von 21 bis zu 35 Neuinfektionen

„Es werden in der Regel die gleichen Maßnahmen ergriffen wie in der 1. Phase. Allerdings erfolgt eine Intensivierung der Maßnahmen“, so heißt es. „Bei diffusem Infektionsgeschehen im Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt mit Infektionsfällen bei Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern bzw. anderen Beschäftigten in mehreren Schulen und Kitas/Kindertagespflegestellen erfolgt in der Regel keine vollständige Schließung aller Einrichtungen. Ausnahme sind auch hier Fälle, in denen sich gerade die Neuinfektionen an der jeweiligen Schule bzw. Kita/Kindertagespflegestelle konzentrieren. Hier entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall.“ Sollte sich das Infektionsgeschehen auf eine Region innerhalb eines Landkreises bzw. bestimmte Stadtteile einer Kreisfreien Stadt konzentrieren, werde das Gesundheitsamt im Falle der Notwendigkeit Einrichtungen nur in diesem Bereich vorrübergehend schließen und ansonsten Schulen und Kitas/Kindertagespflegestellen geöffnet halten.

3. Von 36 bis zu 50 Neuinfektionen

„Bei einem Neuinfektionsgeschehen und Betroffenheit von einzelnen Schulen und Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen wird auch eine vorübergehende Schließung von Einrichtungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens notwendig werden. Das kann auch beinhalten, dass einzelne Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestellen geschlossen werden, wenn diese selbst gar nicht bzw. nur geringem Umfang selbst von Neuinfektionen betroffen sind und das Infektionsgeschehen von Betrieben oder anderen Einrichtungen in der Nachbarschaft ausgeht. Schließungen werden zeitlich auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt, in der Regel 14 Tage.“ In den Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten würden die Entscheidungen dann in Krisenstäben vorbereitet. Die Schulträger und die jeweiligen Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung würden hier ebenso eingebunden wie auch die kommunalen Verantwortungsträger für die Kindertagesbetreuung (Jugendämter und Gemeinden/Eigenbetrieb Kita).

4. Über 50 Neuinfektionen

Hierzu wird ausgeführt: „Bei einem Neuinfektionsgeschehen im Umfang von über 50 Neuinfektionen wird regelmäßig auch die Schließung von Schulen und Kitas/Kindertagespflegestellen notwendig sein, um das Neuinfektionsgeschehen einzudämmen und wieder zu reduzieren. Dies umfasst auch großräumige Schließungen von Schulen und Kitas/Kindertagespflegestellen und kann auch die Schließung aller Schulen und der Kindertagesbetreuung des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt umfassen. Die Entscheidungen werden über den Krisenstab des Landes vorbereitet unter Einbeziehung des Kultusministeriums und der kommunalen Spitzenverbände (SSG und SLKT).“

Betont wird: „Über die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestätten entscheidet in Vollzug des Infektionsschutzgesetzes ausschließlich das örtlich zuständige Gesundheitsamt (Landkreis/ Kreisfreie Stadt). Das Gesundheitsamt entscheidet des Weiteren in allen Phasen über die Durchführung und Umfang von Tests und Maßnahmen der Nachverfolgung.“ Eine Notbetreuung bei Schließung von Kita oder Grundschule erfolge dann nur für unmittelbar systemrelevante Berufsgruppen, wenn beide Personensorgeberechtigten in entsprechenden Bereichen tätig sind.

Quelle: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/08/03/schule-nach-den-ferien-im-normalbetrieb-vier-stufen-plan-fuer-sachsen/

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Bundesweit beispiellos: Bayern benennt Corona-Grenzwerte, ab wann welche Einschränkungen im Schulbetrieb gelten

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33 Kommentare
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Lanayah
3 Jahre zuvor

Nach wie vor bedauerlich, dass in keinem Szenario der Einsatz von Raumluftfiltern angedacht wird.

ysnp
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Ich stimme Ihnen zu. Was ebenfalls immer wieder untergeht – und das wird im Herbst und im Winter wichtig – Aufklärungskampagnen, wie man das Immunsystem stärken kann und so evtl. schon von vorneherein mit allen Hygienemaßnahmen bessere Abwehrkräfte hat.

z
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Das sehe ich absolut genauso!

Hadan
3 Jahre zuvor

Dabei die wichtigste Frage: Bei wieviele durchgeführten Tests darf es denn 20 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner geben?
Nehmen wir die Anzahl der Tests aus dem März oder die inzwischen vielfach höhere Anzahl an Tests der letzten Wochen?
Und wer legt das fest? Und warum?
Wo erfolgt der Aufschrei der Wissenschaftler?
Es geht um unsere Kinder und Enkel!

Laubi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Hadan

Genau. Was ist, wenn z.B. die Kinderärzte Kinder mit Erkältungssymptomen einfach nicht auf Corona testen?
Interessant dazu: die ersten 10 Minuten von Kekules Corona-Kompass Folge 100.

Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

Sehr gut, danke Fr. Merkel.

Jetzt müsdte allerdings dringend darauf geachtet werden, dass nicht plötzlich angefangen wird, bei Personen, die klare Smyptome haben, keine Tests durchführen zu lassen, damit die Grenzwerte nicht überschritten werden.

Was immer noch fehlt und ganz dringend angegangen werden muss, sind genügend Schulbusse. Die Schüler aus verschiedendsten Schulen und Klassen stehen wie die Ölsardinen in den Bussen zusammen. Wenn da nicht geschieht, werden Maßnahmen in Schulen sinnlos.

Barbora Emilija K.
3 Jahre zuvor

Es wird garantiert geschummelt. Mein erster Gedanke, nach dem ich den Text oben gelesen habe.

Anne
3 Jahre zuvor

Macht man doch schon. Bei uns werden Kinder nicht getestet, solange sie nicht vollkommen schlapp im Bett liegen. Wenn sie 48 Stunden symptomfrei sind, dürfen sie wieder in Schule / KiTa gehen.

Jonas Kruse
3 Jahre zuvor

Super! Super! Da haben wir durchgehenden Präsenzunterricht 100 km rund um uns herum bis zum Sommer, denn von Stufe 2 waren wir auch im Mai noch weit entfernt.

Heinz
3 Jahre zuvor
Antwortet  Jonas Kruse

Da würde ich mich an ihrer Stelle auch freuen. Leider sieht es bei uns in NRW nicht ganz so rosig aus.

ThinkAbout
3 Jahre zuvor

So ein 4-Stufen-Plan würde mich tatsächlich beruhigen. Momentan hatte man ja den Eindruck es wird nach Ermessen entschieden. Es darf aber doch in einer solchen Situation nicht vom Glück abhängen, in welchem Teil Deutschlands man wohnt. Natürlich muss Schule dem Infektionsgeschehen in der jeweiligen Region angepasst sein, aber ein einheitlicher 4-Stufen-Plan ordnet zumindest einiges, so dass man sich nicht gänzlich von Willkür ausgesetzt fühlt. So könnte man Schülern auch besser erklären, wann die Maske in den Unterricht gehört und wann nicht. Es wäre immerhin mathematisch messbar. Allerdings muss dann auch konsequent bei Verdacht getestet werden. Das wird offensichtlich von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt auch sehr unterschiedlich gehandelt, so scheint es.

Lera
3 Jahre zuvor

Peinlich für alle Länder (außer Bayern), dass sie es – wieder mal bzw. wie immer – nicht ohne den Bund hinbekommen. Nichtskönner.

z
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lera

Nein, den besten Schutz gibt es NUR in Baden-Württemberg, wo die Präsenzpflicht für Schüler in diesem Schuljahr aufgehoben wird. Davon ist Bayern weit entfernt, bei einem Stufenplan werden immer noch lange Zeit Schüler und Lehrer ungeschützt in den Unterricht geschickt und damit billigend in Kauf genommen, diese zu infizieren. Und von Luftreinigern immer noch kein Wort!! Auch in Bayern nicht.

abc
3 Jahre zuvor

Zum Nachdenken:
In Frankreich schreiben Ärztinnen und Ärzte in einem offenen Brief, dass die geplanten Regelungen zum Schulstart am 1. September weder das Personal noch die Schüler und ihre Familien schützen. Die Ärzte fordern eine Maskenpflicht für alle, die älter als sechs Jahre sind.
Dazu: mehr Homeschooling, kleinere Klassen, genaue Lüftungskonzepte und exakte Vorschriften, wie vorgegangen wird, wenn ein Kind oder ein Lehrer positiv getestet wird.

Da sollte man bei uns auch noch mal nachdenken!

Jonas Kruse
3 Jahre zuvor
Antwortet  abc

„mehr Homeschooling“: sehr schade, dass die franz. Kinder dann nicht die freudigen Gesichter der dt. Schüler zeigen würden und weiterhin nur 50% lernten

„kleinere Klassen“: umfangreicher Raumbau brauchen so ca. 3 Jahre minimum, auch in Frankreich. Viel mehr Lehrer müssten her.

„genaue Lüftungskonzepte“: kein Problem, Papier ist geduldig

und „exakte Vorschriften, wie vorgegangen wird, wenn ein Kind oder ein Lehrer positiv getestet wird“ = unmöglich, da jeder unterschiedlich sozial aktiv ist, jeder Fall verschieden.

Beispiel auch für Deutschland: große, polnische Pflückerkolonne, die sogar in ihren Kleinbussen schläft, wird positiv getestet = in Musterstadt bleiben dann alle Schulen 14 Tage dicht?

Marie
3 Jahre zuvor
Antwortet  Jonas Kruse

Na, bei meinen Schülern ( und Eltern ) waren die Gesichter nicht ganz so freudig, wie Sie es immer herbei reden wollen. Die waren nämlich eher entsetzt, dass es nach den Sommerferien genauso planlos weitergeht wie vorher. Kein Abstand, keine kleinen Lerngruppen, kein Schutz für Kinder und Lehrer.

Dieter HEINRICH
3 Jahre zuvor
Antwortet  Jonas Kruse

Hallo JK – Gestern erklärte mir ein GymnaLehrer, die Chance, einen Raum frei zu machen zugunsten von Klassenteilungen während einer überschaubaren Zeit wäre sehr hoch – und er stimmte mir zu, dass es kein Kunststück wäre, auf dem Pausenhof ein paar Büro-Container aufstellen zu lassen, falls im Gebäude nichts ginge. Ich füge hinzu:
Die gesamt SekII erfährt befristet DigiFU und macht befristet ihre Räume frei.
Und bei Lüftung gibts genug machbare Praxis – wenn man denn selbst aktiv werden will als LKollegium – die Einzelfälle, in denen es rechnisch schwierig ist, geht man eben technisch an.
Übrigens – es soll auch Elternschaften geben, die sich mit Schulleitung und LKollegium am Runden Tisch um schnell umsetzbare und nachhaltig wirksame Maßnahmen vereinbaren und sie gemeinsam dem GA vorlegen – dazu brauchts keine Kanzlerin und keine Landesfürst*innen und keine OBs. Und erst recht keine Mitmenschen, die nur wissen (wollen), was n i c h t geht…..

Matty
3 Jahre zuvor
Antwortet  abc

Ist nach den von den deutschen Landesregierungen beauftragten Ärzten doch nicht nötig. Deutsche Kinder sind nicht infektiös.

Hf
3 Jahre zuvor
Antwortet  Matty

Deswegen sollen ja alle Kinder und jugendliche jetzt gegen Grippe geimpft werden. Komisch! Ist dann doch etwas anderes wie bei Covid

xy
3 Jahre zuvor
Antwortet  abc

Das sind Ärzte, die ihren Beruf nicht verfehlt haben. Menschen schützen. Nicht so eine Lobbytruppe, wie sich die Kinderärzte immer wieder präsentieren.

mama07
3 Jahre zuvor

Keine flächendeckenden Tests – keine flächendeckenden Infektionen!
DIESE Milchmädchenrechnung verstehe sogar ich…

kanndochnichtwahrsein
3 Jahre zuvor

Ein Stufenplan ist immerhin etwas – aber wie schon verschiedentlich hier bemerkt: nur wenn auch einheitlich getestet wird!
Dafür braucht es nur eine klare Regel: Symptome > zu Hause bleiben > Test!
Ohne Wenn und Aber! Und nicht nach dem Motto „wird schon wieder, warten wir mal drei Tage“…

Außerdem kann der Stufenplan gerade in den Schulen nicht Prävention ersetzen!
Wir brauchen die Umsetzung der allgemeingültigen AHA-Regeln sofort auch in den Schulen, damit es gar nicht erst zu einer Weiterverbreitung und der Schließung von Schulen in deren Folge kommen muss.
Lieber ein Jahr konsequent Unterricht in reduziertem Umfang auf Abstand mit Schwerpunkt bei den jüngeren Schülern als immer nur zu reagieren, wenn die Entwicklung uns dazu zwingt.

Lüftungsanlagen und mehr Platz für die Kinder würde auch in „normalen“ Zeiten für weniger Stress, weniger Infektionsgeschehen mit was auch immer udn für besseres Lernen sorgen!!

inib
3 Jahre zuvor

Aber jetzt können wir zumindest mal froh darüber sein, dass es überhaupt einen Plan gibt. Mutti musste es mal wieder richten…

Teacher3456
3 Jahre zuvor

Endlich eine einheitliche Linie. Danke.

Daniela Menzel
3 Jahre zuvor

Was nutzt das beste Stufenkonzept, wenn es nicht verbindlich ist? „….Die Entscheidung darüber, welche Stufe zu welchem Zeitpunkt zum Tragen kommt, hängt vom örtlichen Infektionsgeschehen ab und erfolgt in gemeinsamer Absprache zwischen den Gesundheitsbehörden und dem jeweiligen Staatlichen Schulamt. Dabei löse das regionale Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts nicht automatisch eine Verschärfung der Maßnahmen aus, so Lorz. „Je klarer lokale Infektionsgeschehen nachverfolgt und Kontaktpersonen isoliert werden können, desto besser lassen sich Schulschließungen vermeiden. Deshalb setzen wir bei der Frage, ob eine Schule vollständig geschlossen, auf Schicht- oder Wechselbetrieb umgestellt oder lediglich eine vorübergehende Maskenpflicht im Unterricht angeordnet werden muss, auf Flexibilität statt starre Grenzwerte.“ In Wiesbaden haben wir über 35 Infektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohner – Konsequenz…? Der Unterricht in den Schulen läuft immer noch (nahezu) so, als gäbe es kein Covid-19. Weil Schul- und Gesundheitsamt das so wollen. Das Thema Schulbus – Personendichte „gestapelt“ ist auch so ein Scherz: Der Kultusminister hat mitteilen lassen, dafür wäre er nicht zuständig, und der lokale Verkehrsbetrieb hat mitteilen lassen, er hätte weder mehr Busse noch Fahrer für die Stoßzeiten 7-8 Uhr und 14-15 Uhr…. Außerdem gäbe es ja eine Maskenpflicht in Bus. Nur blöd, wenn der Kontrolleur (der Stadt) wegen Überfüllung den Schulbus gar nicht betreten kann…

Daniela Menzel
3 Jahre zuvor

Schlagzeile gestern: „“Maßgebliche Überträger: Deutsche Kinderärzte empfehlen Grippeschutzimpfung für Kinder“. Also sind Kinder maßgeblich Überträger der Grippeviren, aber nicht der Covid-19 Viren, trotz hoher Virenlast? Lustig auch in der Konsequenz, was im Kinderkörper ein Virus (Covid-19) zu dem anderen (Grippevirus) sagt: „Du darfst raus, aber ich muss drin bleiben….“ Klar doch.

Lina K.
3 Jahre zuvor

Der Lauterbach heute: Es wird keinen Lockdown mehr geben, als ob das nicht jeder wüsste. Es wird zu keinen Schulschließungen mehr kommen, das sei den Kindern und Jugendlichen nicht mehr zuzumuten. Und….kaum zu glauben, er fände es besser, wenn die Quarantäne nur 7 Tage dauern würde. Wow, diese Worte von Herrn Lauterbach????

Mary-Ellen
3 Jahre zuvor

Habe heute ei meiner LSchB angerufen. Werde im Nov. 62, Asthma….
Es wird kein Attest WG Risikogruppe angenommen.
Muss mich krankschreiben lassen…nach 6 Wochen reduziertes Gehalt…bin päd. Mitarbeiterin…d.h. Existenz ist gefährdet.

Mary-Ellen
3 Jahre zuvor

Sorry, gehörte nicht wirklich zum Thema…

Leseratte
3 Jahre zuvor
Antwortet  Mary-Ellen

Doch, auch das gehört zum Thema. Schließlich wird die Risikogruppe durch die wenigen Maßnahmen, wenn sie denn überhaupt kommen, in eine üble Situation gebracht. Arbeitsschutz kann man das nicht nennen. Und jedes Gesundheitsamt entscheidet nach „Kassenlage“ …

Markus K.
3 Jahre zuvor

Super – klasse Konzept an jeder Lebenswirklichkeit vorbei.

20 /30 auf 100K auf was?

Selbst ohne Mathe LK sollte auffallen, dass eine wesentliche Variable fehlt.

Teste ich 100 Personen und habe 20 Treffer wäre das viel, bei 1.000 Tests sieht es schon wieder anders aus.

Die Positivquote liegt seit Wochen irgendwo um 1 mal drüber jetzt Tendenz fallend – gleiche Werte in KW 24 wie in KW 34 – aber sie Zahlen steigen ja…

Wenn überhaupt würde es Sinn machen auf die Positivquote abzustellen und selbst dann – was bringt es wie im Fall Tönnies gleich wieder in Panik zu verfallen, wenn es einen lokalisierten „Ausbruch“ gibt? Eben – nix…

Aber Hauptsache es gibt ein Konzept, dann können alle ja wieder ruhig schlafen.

BlackPanther
3 Jahre zuvor

Und wenn man nicht testet ist der Stufenplan für die Mülltonne.

Depe
3 Jahre zuvor

Da hat Bayern wohl etwas falsch verstanden?!