Eltern wollen Maskenpflicht in Schulen kippen – OVG verwirft ihren Eilantrag

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LÜNEBURG. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen den Corona-Hygieneplan des Landes vom 30. Juni abgewiesen. Die Antragsteller – durch ihre Eltern vertretene niedersächsische Grundschüler – hätten sich mit ihrem Antrag gegen eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Schule gewandt, teilte das Gericht am Dienstag in Lüneburg mit. Grund sei, dass sie ihre Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit dadurch beeinträchtigt sehen, in den Pausen Atemmasken tragen zu müssen. Der 13. Senat sehe den Antrag als unzulässig an (Az.: 13 MN 319/20).

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Nicht nur sei der Hygieneplan vom 30. Juni nicht mehr aktuell, er habe ohnehin nie die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Schule enthalten, begründete das Gericht. Auch die niedersächsische Corona-Verordnung in der Fassung vom 31. Juli sehe keine grundsätzliche Pflicht zum Tragen von Masken im Unterricht oder in den Pausen vor. Atemmasken müssten nur dort getragen werden, wo es nicht möglich sei, ausreichend Abstand zu halten – etwa in Gängen und Fluren.

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Das sehe auch der aktuelle Hygieneplan vom 5. August vor. Ob bei einer erhöhten Infektionsgefahr eine «schulspezifische weitergehende Maskenpflicht» bestehen könne, sei nicht zu entscheiden, da die Antragsteller nicht absehen könnten, ob die Schule in eine solche Lage geraten werde. Es sei unzulässig, vorsorglich einen sogenannten Normenkontrolleilantrag für ein möglicherweise nie eintretendes Szenario zu stellen.

Nach den Ferien in Niedersachsen beginnt der Unterricht am Donnerstag (27. August), das Kultusministerium geht von einem «eingeschränkten Regelbetrieb» aus. Es wird in voller Klassenstärke unterrichtet, ein Mindestabstand gilt nicht, aber es gibt feste Lerngruppen, für Hygiene muss gesorgt sein. Mit Blick auf eine Maskenpflicht im Unterricht hatte sich Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) zuvor skeptisch geäußert – mittlerweile hat er sie, zumindest für den Schulstart, ausgeschlossen. dpa

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Grundschullehrer
3 Jahre zuvor

Das wäre ja noch schöner. Dann sollen die ach so sorglosen Eltern bitte auch den Unterricht unter „Corona-Bedingungen“ und ohne Schutz übernehmen. Bedenklich ist vor allem, dass solche Eltern nicht verstehen, welche Gefahr die Schulumgebung ohne Schutzmaßnahmen für ihre Kinder birgt.