Gericht: Berliner Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist verfassungswidrig

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ERFURT. Per Gesetz will das Land Berlin verhindern, dass Lehrer religiöse Symbole oder Kleidungsstücke im Schulunterricht tragen. Sie sollen dort bewusst neutral gegenüber jeglicher Religion erscheinen. Das höchste Arbeitsgericht lässt das nicht so ohne weiteres gelten.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach religiöse Symbole im öffentlichen Dienst gleich zu behandeln sind, ist das Kopftuch im Schuldienst der meisten Bundesländer erlaubt – Berlin war bislang eine Ausnahme. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Das im Berliner Neutralitätsgesetz verankerte pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen verstößt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gegen die Verfassung. Das Gericht wies am Donnerstag nach Angaben einer Sprecherin die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zurück. Dieses hatte einer muslimischen Lehrerin im November 2018 rund 5159 Euro Entschädigung zugesprochen, weil diese wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst eingestellt wurde.

Die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden, entschied nun das Bundesarbeitsgericht. Der Paragraf 2 im Neutralitätsgesetz, der Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen nicht nur das Tragen eines Kopftuchs, sondern auch anderer religiöser Kleidungsstücke und Symbole wie Kreuz oder Kippa untersagt, müsse verfassungskonform ausgestaltet werden.

Nach Einschätzung der Erfurter Richter sei ein generelles, präventives Verbot zum Erhalt des Schulfriedens nicht rechtens, erläuterte die Sprecherin. Vielmehr müssten konkrete Anhaltspunkte für dessen Gefährdung vorliegen. Die bisherige Regelung verletze die Religionsfreiheit der Lehrer.

Zuletzt hatte das Neutralitätsgesetz immer wieder für kontroverse Debatten auch innerhalb der Berliner rot-rot-grünen Koalition gesorgt. Während Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) das Gesetz für verfassungskonform und sachgerecht hielt, vertrat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die gegenteilige Meinung. dpa

Gutachten: Kinderkopftuchverbot rechtlich möglich – Lehrerverband: Umsetzen!

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Tina+2
3 Jahre zuvor

Hoffentlich kommen meine Kinder durch die Schulzeit, ohne dass wir uns mit ideologie- oder religionsfanatischen Lehrern rumärgern müssen…

AndGa
3 Jahre zuvor

Hallo, zum Glück bin ich aus diesem Dilemma raus, dass mein Kind bzw. meine Enkel dieses Schulsystem nicht mehr besuchen müssen, Gender, Religionen und und und……. Religiöse Kleidung, Zeichen und derartige Dinge haben in der Schule nichts zu suchen. Schließlich gilt: Trennung Religion und Schule. Oder liege ich da falsch? Für mich ist und bleibt das Kopftuch das Symbol für Unterdrückung und Bloßstellung von Frauen und Mädchen. Ich bin froh, mich nie in diese Zwänge eingefügt haben zu müssen. Wer daran glaubt, soll es im privaten Bereich, nicht öffentlich und schon gar nicht in der Schule!!!!!!