Gericht verpflichtet Lehrer mit besonderem Corona-Risiko zum Präsenzunterricht – darunter eine Lungenkranke. Prien zeigt sich zufrieden

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SCHLESWIG. Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat acht Eilanträge von Lehrern abgelehnt, die mit Blick auf die Corona-Pandemie vom Präsenzunterricht an ihrer Schulen befreit werden wollten. Das Gericht hatte in seinen Beschlüssen von Donnerstag festgestellt, dass ein Anspruch auf Befreiung nur dann besteht, wenn der Präsenzunterricht für die Betroffenen trotz der getroffenen Schutzmaßnahmen unzumutbar ist (Aktenzeichen 12 B 45/20 u.a.). Die bloße Zugehörigkeit zu einer der Personengruppen, bei denen allgemein häufiger schwere Krankheitsverläufe beobachtet würden, genüge nicht.

Im Namen des Volkes: Das Gericht hat die Eilanträge abgelehnt. Foto: Shutterstock

Die Hygienemaßnahmen der Schulen, an denen die erfolglosen Antragsteller unterrichten, sind dem Gericht zufolge ausreichend. Diese seien zudem teilweise um individuelle Schutzmaßnahmen für die betroffenen Lehrer ergänzt worden. Die Lehrer hätten keinen Anspruch darauf, an ihrer Schule eine «Nullrisiko-Situation» vorzufinden. Einen allumfassenden Gesundheitsschutz während der aktuellen Pandemielage könne es nicht geben und gebe es auch in zahlreichen anderen Tätigkeitsbereichen nicht.

Die Lehrer können Beschwerde beim OVG einlegen

Von den insgesamt zehn anhängigen Anträgen sei einer zurückgenommen worden, in einem Verfahren habe die zuständige 12. Kammer eine weitere Aufklärung des Sachverhalts für geboten erachtet, teilte das Gericht weiter mit. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Zu den abgelehnten Klagen gehört auch die einer Lehrerin aus dem Kreis Segeberg, die wegen einer Lungenerkrankung zu einer Risikogruppe gehört und die nach einem Gerichtsbeschluss von Anfang August vorerst keinen Präsenzunterricht geben musste.

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Bildungsministerin Karin Prien, sagte zu den Beschlüssen: «Wir sehen uns dadurch in unserer Rechtsauffassung bestätigt». Die Zusage, dass die antragstellenden Lehrkräfte bis zur rechtskräftigen Klärung dieser Frage keinen Präsenzunterricht halten müssen, gelte fort. «Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zeigen deutlich, dass es immer nur um eine konkrete und individuelle Gefährdungsbewertung geht. Dessen ungeachtet gehen wir jetzt weitere Schritte zum Schutz unserer Lehrkräfte.»

Karliczek: Lehrer aus Risikogruppen nicht unzumutbar belasten

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hatte die Bundesländer mit Blick auf den Rechtsstreit am Wochenende davor gewarnt, Lehrer aus Corona-Risikogruppen unzumutbaren Belastungen auszusetzen. „Wichtig für jeden Arbeitgeber ist, auf die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu achten“, mahnte Karliczek und betonte. «Wir brauchen die Kompetenz aller Lehrerinnen und Lehrer. Dabei müssen wir sicherstellen, dass die Arbeit für sie nicht zu einem persönlichen Risiko wird.»

Die GEW wirft Prien einen «hartherzigen Kurs» vor, der betroffene Lehrkräfte in den Präsenzunterricht zwinge. Allerdings wird die Linie offenbar auch in anderen Bundesländern verfolgt. So erklärte GEW-Bundesvorstand Ilka Hoffmann, die Gewerkschaft beobachte bei den betriebsärztlichen Begutachtungen insgesamt eine sehr restriktive Vorgehensweise. „Bei einer weniger strengen Handhabung würden einfach zu viele Lehrer fehlen.“ Sie sehe eine große Verunsicherung. „Der Arbeits- und Gesundheitsschutz kommt viel zu kurz. Das ist eine Verletzung der Fürsorgepflicht. Die Gesundheit der Lehrkräfte ist den Behörden weitgehend egal.“ Dem Verwaltungsgereicht in Schleswig offenbar auch. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

GEW: Atteste von Lehrern, die Risikogruppen angehören, werden nicht anerkannt

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Rina
3 Jahre zuvor

Ich bin kein Lehrer, sondern in der Ganztagsschule tätig. Mein Immunsystem wird mit Medikamenten heruntergefahren. Ich muß arbeiten gehen, weil ich mich laut Hygieneplan hervorragend selbst schützen kann. Mein Hinweis, dass ich mit einer amtsärztlichen Untersuchung einverstanden bin, wurde vom Arbeitgeber ( Kommune) ignoriert. Die ersten paar Tage habe ich mich selbst mit ffp2 Masken versorgt. Mein Rektor versucht mir Schutzmöglichkeiten zu geben. Diese sind aber nicht ausreichend, da wir weder genug Personal, noch Räume haben. Es ist nicht möglich, alleine Kinder aus vier bis sieben verschiedenen Grundschulklassen in der Pause räumlich zu trennen, besonders wenn mindesten vier im sozialverhalten auffällige Kinder dabei sind.

Stina
3 Jahre zuvor
Antwortet  Rina

Hallo Rina, zeigen Sie Ihrem Arzt den Hygieneplan, dann wird er auch sehen, dass dieser größtenteils Augenwischerei ist und sie unter den realen Schulbedingungen nicht arbeiten können. Falls er/sie das anders beurteilt, können Sie sich auch eine zweite Facharztmeinung einholen. Kann man FFP-3-Masken nicht auch über Rezept erhalten?
Fall Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich über die öffentliche Rechtsauskunft beraten lassen. Weisen Sie auf die Immunsuppressiva hin, damit Sie frühmorgens oder, falls möglich, auch eine telefonische Beratung bekommen. Fragen Sie bei Ihrer Kommunalverwaltung nach der öffentlichen Rechtsberatung. Jeder Bürger hat ein Recht auf Rechtsbeistand.
Darf ich fragen, in welchen Bundesland Sie arbeiten?

Rina
3 Jahre zuvor
Antwortet  Stina

In Rheinland- Pfalz. Die Kommune ist mein Arbeitgeber. Wenn ich mich auf die verlassen hätte, hätte ich bis heute noch keine FFP2 Maske. Da Lob ich mir meinen Rektor, der versucht mich zu schützen, soweit es ihm möglich ist. Uns fehlt effektiv Personal, besonders für die Zusatzbetreuung, die von meiner Kommune angeboten wird

Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

Das solöten die Gewerkschaften bis nsch oben durchfechten. Wo bleibt denn die Fürsorgepflicht des Dienstherrn? Arbeitsschutzgesetze werden an Schulen außer Kraft gesetzt!

Jonas
3 Jahre zuvor

Gilt dieser Zwang nur für verbeamtete LuL, und wenn ja, mit welcher Begründung?

LAETITIA
3 Jahre zuvor

Vielleicht sollten die betroffenen Lehrer über einen jobwechsel nachdenken… Das könnte die km zum umdenken bewegen, ohne Lehrer geht nun mal nichts in den Schulen.

Emil
3 Jahre zuvor
Antwortet  LAETITIA

Wenn das so einfach ginge, wären sehr viele schon weg. Aber leider ist das als Beamter ein echtes Problem…

Rabe
3 Jahre zuvor

Ich überlege ernsthaft, mich, sollte das in NRW auch passieren, frühpensionieren zu lassen – dann falle ich als Lehrkraft ganz aus. Abstimmung mit den Füßen!

Alex
3 Jahre zuvor
Antwortet  Rabe

Als Betroffener würde ich hier auch mit den Füßen abstimmen. Dann bin ich halt „anders“ krank, für Beamte gelten drei Werktage als Karenz, erst am 4. muss eine AU vorlegen…

Kyrillos
3 Jahre zuvor
Antwortet  Alex

@Alex Und was tun Sie, wenn Ihr Dienstherr Sie zum Amtsarzt schickt? Ich, meine, Sie sind Beamte und dürfen das Land, dem Sie die Treue geschworen haben, nicht anlügen.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Kyrillos

Wieso anlügen? Eine Krankmeldung erfolgt doch im Regelfall ohne nennung des Grundes? Bei Nachfrage kann man ja immer noch als Grund „Schwindelanfall“ nennen – und sas wäre ja nicht einmal gelogen.

Spätestens im herbst – und bis dahin dauert es nicht mehr allzu lange – werden die tatsächlich Erkrankten, die sich mit ihrer Erkältung normalerweise in die Schule begeben, um die anderen Kollegen von vielen Vertretungen zu entlasten, zuhause bleiben.

Datt wird noch luschtig:)

Kyrillos
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

In der AU steht normalerweise die Diagnose, sodass der Dienstherr, so er seine Zweifel hat, die Krankmeldung prüfen lassen kann. Sie sind ja kein gewöhnlicher Arbeitnehmer, sondern so etwas wie ein Polizist, der sein Leben für unser aller Wohl heldenhaft riskiert, wenn die Staatsräson dies verlangt.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@Kyrillos – nein, in der AU – also im Durchschlag für den AG – steht kein Befund bzw. kein entsprechender Schlüssel.
Dieser befindet sich nur in den Durchschlägen für die Krankenkasse und den Versicherungsnehmer.

Arminius
3 Jahre zuvor

Lügen wir uns doch einfach nicht in die eigene Tasche, machen wir und doch einfach nichts vor:

Der Staat muß die Kinder unterbringen, während die Eltern arbeiten.
Egal was dabei im Lehrplan rauskommt und ob seine Bedienstete dabei gefährdet werden.

Wenn er das nicht tut, werden die Parteien, die den Bildungsminister stellen nicht wieder gewählt.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Die Lehrer der Risikogruppe bleiben dabei auf der Strecke.

Selbst dran schuld, wenn sie Lehrer geworden sind und der Schönrederei im Wege stehen…

Machen wir einfach weiter so, solange nicht genügend klagen (und Recht bekommen)…

Lehrerberlin
3 Jahre zuvor

Ich finde, wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Ich habe gesehen, mit welchen ekelhaften Methoden die Schulleitungen in Berlin die vorerkrankten Lehrer zurück in den Präsenzunterricht gedrückt haben. Sie wurden öffentlich benannt und beschämt und sind reihenweise eingeknickt.
Da finde ich das Vorgehen in SH wenigstens offen und ehrliche Unterdrückung, gegen die man zusammenstehen kann. Da kann gekämpft werden. Ich hoffe, das passiert auch…

Illy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lehrerberlin

@lehrerberlin.: ja das hoffe ich auch. Am besten mit den Eltern gemeinsam und bundesweit!

mama07
3 Jahre zuvor

Wann werden unsere Regierenden endlich einsehen – und vor allem eingestehen! – dass sie die Verbreitung des Corona-Virus unterschätzt und in vielen Bereichen falsch oder gar fahrlässig gehandelt haben!?
Im Bereich „Schule“ sind aus den „Regierenden“ inzwischen „Diktierende“ geworden, die die Grundrechte von Kindern/Schülern, Eltern und Lehrern ignorieren und außer Kraft setzen.
Das muss endlich ein Ende haben und zwar bundesweit!!! Egal welche Partei „diktiert“.
Warum solidarisieren sich die Eltern /-Verbände und Lehrer/-Verbände /Gewerkschaften nicht endlich, um gemeinsam gegen diese menschenverachtende Politik zu demonstrieren!? JA ihr Lehrer: demonstrieren, nicht remonstrieren!!!
Man kann nicht zig tausend Lehrer entlassen oder sonst wie abstrafen, ohne dass es hohe Wellen schlägt. Oder ist euch eure Pension mehr wert als eure Gesundheit oder euer Leben???
Einem Dienstherrn, der „über Leichen geht“, kann man sich doch nicht mehr verpflichtet fühlen…

Alla
3 Jahre zuvor
Antwortet  mama07

Meine Erstklässler kann ich weder digital beschulen noch kann ich mich verschleiert vor ihnen präsentieren. Die brauchen den uneingeschränkten Bezug zur Klassenlehrerin, um sich wohl zu fühlen und keine Ängste zu entwickeln.
Und die Eltern brauchen eine verlässliche Betreuung.
Also schütze ich mich privat nach Kräften. Da ich schon 64 bin, halten sich meine ebenfalls älteren Freunde sowieso lieber von mir fern, was die Sache leichter macht.
Ich werde auf gar keinen Fall auf eine Demonstration gehen, in Urlaub fahren oder ohne PPF2 Maske beim Frisör sitzen.
Und ich werde auch kein Kind zurückweisen, das gerade etwas mehr Körperkontakt braucht, Corona hin oder her.

Osman
3 Jahre zuvor
Antwortet  Alla

64 ist doch ein gutes Alter um abzutreten. Der Dienstherr spart dann auch die Pension. Ironie des Schicksals?

Heute war ich mal wieder auf dem Landratsamt. Beeindruckend, welche Schutzmaßnahmen dort möglich sind. Die Altlehrer kuschen demgegenüber lieber, als dass sie gleichwertige Schutzmaßnahmen (in diesem Fall vom Schulträger) einfordern. Gut so – Geld gespart!