Jetzt doch: Maskenpflicht an Schleswig-Holsteins Schulen

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KIEL. Kehrtwende in Kiel: Künftig gilt auch in Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht an den Schulen – aber nicht im Unterricht. Ministerin Prien hatte bisher nur eine dringende Empfehlung ausgesprochen. Jetzt reagiert sie auch auf einen Gerichtsbeschluss.

In Schleswig-Holsteins Schulen gilt jetzt auch: Maske auf – außer im Unterricht selbst. Foto: Shutterstock

Kurskorrektur an der Förde im Kampf gegen das Coronavirus: Von Montag an wird auch in Schleswig-Holstein an den Schulen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht – die Klassenräume sind davon aber ausgenommen. Das verkündete Bildungsministerin Karin Prien (CDU) am Mittwoch in Kiel. Sie machte deutlich, dass Schulen nach Inkrafttreten der jetzt geplanten Ermächtigung des Landes auch für den Unterricht eine Maskenpflicht anordnen können.

Bisher gibt es im Norden nur eine dringende Empfehlung, an den Schulen eine Maske zu tragen. Die Pflicht dazu gilt ab Montag für Schulhöfe, Gemeinschaftsräume und die Wege bis zum Klassenzimmer – überall dort, sich die Lerngruppen (Kohorten) durchmischen können. Die «dringende Empfehlung» im Norden galt bisher ab der 7. Klasse, nun kommt die Maskenpflicht für alle Jahrgänge. Auf Schulhöfen soll sie nur dort nicht gelten, wo die Lerngruppen räumlich voneinander getrennt werden können.

Ein Kieler Schüler muss die Mund-Nasen-Bedeckung nicht tragen

Vor Priens Erklärung hatte das Verwaltungsgericht in Schleswig entschieden, dass ein Kieler Schüler, der gegen das Tragen einer Maske im Unterricht Widerspruch eingelegt hatte, die Mund-Nasen-Bedeckung vorerst nicht aufziehen muss. Der Widerspruch habe aufschiebende Wirkung, weswegen die Verpflichtung ihm gegenüber vorläufig nicht durchgesetzt werden könne, stellte das Gericht am Mittwoch fest. Für andere Schülerinnen und Schüler hat die Entscheidung den Angaben zufolge keine unmittelbaren Auswirkungen. (Az.: 9 B 23/20)

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Prien hatte direkt danach erklärt, der Beschluss des Verwaltungsgerichts werde ausgewertet. Bei ihrem Statement am Nachmittag in Kiel erklärte sie den Kurswechsel bei der Maskenpflicht nun mit der Gerichtsentscheidung. Mit diesem Beschluss trage die bisherige Regelung nicht, dass Schulen im Einzelfall von sich aus eine Maskenpflicht anordnen können. Deshalb schaffe das Land jetzt eine Ermächtigung dafür. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass eine Maskenpflicht nur durch eine landesrechtliche Regelung umgesetzt werden könne.

Noch letzte Woche hieß es: Keine Maskenpflicht in der Schule

Noch am vergangenen Freitag, nach der ersten Schulwoche, hatte die Ministerin eine Maskenpflicht als nicht geboten eingestuft. Die Erfahrungen der ersten Woche hätten gezeigt, dass der dringenden Empfehlung des Ministeriums in den Schulen weitestgehend gefolgt werde. Prien hatte aber auch erklärt, angesichts des weiteren Infektionsgeschehens eine mögliche Pflicht zu prüfen.

Die dringende Empfehlung werde an den Schulen im Land umgesetzt, sagte die CDU-Politikerin am Mittwoch. Die Eindämmung der Pandemie funktioniere im Land auch deshalb gut, weil die Menschen Verantwortung übernähmen. Prien rief dazu auf, auch am Donnerstag und Freitag die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu befolgen, also schon vor Inkrafttreten der geänderten Landesverordnung. dpa

Meidinger: Maskenpflicht auch im Klassenzimmer unabdingbar

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4 Kommentare
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Lars4569
3 Jahre zuvor

Vergleicht man Aufwand/Nutzen wenn alle außerhalb des Unterrichts eine Maske tragen müssen, gibt es keine andere Möglichkeit als an Schulen eine Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts einzuführen.

Und so kommt es ja auch in (fast) allen Bundesländern.

Im Unterricht sie auch zu tragen wie in NRW ist nochmal ein anderes Thema…. sehe ich kritischer, im Notfall aber zeitlich begrenzt auch machbar.

Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

Offensichtlich ist es jetzt also doch nicht mehr ganz so risikolos.

Werden die KuK der Risikogruppe trotzdem weiter in die vollen Klassenräume geklagt?

Dieter Meyer
3 Jahre zuvor

@besorgter bürger: Was für eine verengte Sichtweise! „Die KuK“ (also potentiell alle) „geklagt“.
Dieser Duktus ist es, der nervt.
Aus der Anordnung des Ministeriums in SH auf die „offensichtlichen“ Risiken von „es“ zu schließen, ist keines Kommentars wert, aber bezeichnend.
WmkAh, emdFh.

Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dieter Meyer

„KuK der Risikogruppe“ hatte ich geschrieben.
KuK, die nicht zur Risikogruppe gehören, gehen doch in die Schule. Da macht es doch keinen Sinn zu klagen, wenn sie gehen.
Versehe daher nicht, wie man das missverstehen kann.
Hier bei N4T wurde doch berichtet, dass Prien die risiko-attestierten LuL indie Schulen klagen will. Mit der Begründung, dass das Risiko angeblich nicht so hoch sei!
Jetzt ist das Risiko offenbar hoch genug, um die Maskenpflicht im Unterricht anzuordnen.
Deshalb meine Frage, ob da jetzt weiter geklagt wird.