Jetzt doch: Nordrhein-Westfalen erlässt als erstes Bundesland Maskenpflicht auch im Unterricht – VBE: Die Nervosität steigt

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DÜSSELDORF. Jetzt kommt sie doch – die Maskenpflicht an den Schulen in NRW. Für die Sekundarstufen I und II soll sie sogar im Unterricht gelten. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) reagiert damit auf steigende Infektionszahlen. Möglicherweise spielt auch eine Warnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) eine Rolle: Die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ berichtet aktuell von einem Schreiben, im dem das RKI die Infektionsgefahr in einem gefüllten Klassenraum als hoch einstuft, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird. VBE-Chef Udo Beckmann stellt fest: „Die Nervosität steigt.“

Zunächst bis zum 31. August gilt die Maskenpflicht in den nordrhein-westfälischen Schulen. Foto: Shutterstock

Nordrhein-Westfalen führt eine Maskenpflicht an Schulen ein – auch im Unterricht. Damit gibt das einwohnerstärkste Bundesland in diesem Bereich nun die strengsten Regeln vor. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) begründete die Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen am Montag in Düsseldorf mit steigenden Infektionszahlen. An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen wird ein Mund-Nasen-Schutz nicht nur im Schulgebäude und auf dem Gelände Pflicht, sondern auch im Unterricht. Das ist grundsätzlich neu, denn bislang galt in NRW nur ein Maskengebot etwa auf Pausenhöfen und in Fluren.

An den Grundschulen gilt die Maskenpflicht nicht im Unterricht

Ausnahmen seien zeitweise möglich für Prüfungen oder bestimmte Unterrichtseinheiten sowie aus medizinischen Gründen, erklärte die Ministerin. Dann müssten aber 1,5 Meter Abstand sichergestellt werden. Wo das nicht möglich sei, gelte die Maskenpflicht auch für Lehrkräfte im Unterricht. Anders sieht es an den Grundschulen aus: Hier müssen Mund und Nase zwar auch bedeckt werden, wenn man im Schulgebäude oder auf dem Gelände unterwegs ist – nicht aber, wenn die Schüler auf ihren festen Plätzen im Unterricht sitzen. Die Maskenpflicht gilt zunächst bis zum 31. August.

Die Schulen starten in NRW nach gut sechs Wochen Sommerferien nächste Woche Mittwoch wieder. Einschulungsfeiern könne es trotz der Corona-Pandemie geben, versicherte Gebauer. Dabei seien allerdings alle Corona-Schutzvorschriften zu beachten. Entscheidend für die Ausgestaltung seien – wie auch bei Zeugnisübergaben – die räumlichen und personellen Rahmenbedingungen vor Ort. Deshalb seien unterschiedliche Umsetzungen auch innerhalb einer Kommune möglich.

Wie zuvor für die Kitas wird Kindern mit Schnupfen jetzt auch in den Schulen empfohlen, zunächst 24 Stunden zur Beobachtung zuhause zu bleiben. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, können verschnupfte Schüler wieder am Unterricht teilnehmen. Im Falle von Corona-Infektionen entscheiden die örtlichen Gesundheitsämter, ob es reicht, Einzelne in Quarantäne zu schicken oder ob die ganze Schule geschlossen werden muss.

Lehrer können sich kostenlos auf das Coronavirus testen lassen

Ab dem 10. August können sich alle Lehrer bis zu den Herbstferien auf Kosten des Landes alle 14 Tage freiwillig und ohne besonderen Anlass auf das Coronavirus testen lassen. Etwa 85 Prozent der Lehrkräfte seien derzeit dienstfähig, sagte Gebauer.

Zu Beginn des Schuljahres stelle die Landesregierung den Schulen etwa eine Million Masken als «Reserve für den Bedarfsfall» zur Verfügung. Grundsätzlich seien aber die Eltern und Schüler verpflichtet, selbst für ihre Mund-Nasen-Bedeckungen zu sorgen.

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Corona-Tests für Schüler sind – anders als von der SPD-Opposition gefordert – weiterhin nicht vorgesehen. «Wir können nur bereitstellen, was wir haben», bekräftigte Gebauer. Immerhin gehe es in NRW um 2,5 Millionen Schüler.  Auch eine – schon längst mögliche – Entzerrung des Unterrichtsbeginns könne aber dazu beitragen, Ansteckungsrisiken schon auf dem Schulweg zu mindern. In Absprache zwischen Schulträgern, Schulleitern und Verkehrsunternehmen könne ein Korridor zwischen 7.30 und 8.30 Uhr genutzt werden.

Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist verboten

Grundsätzlich soll der Unterricht im neuen Schuljahr wieder Präsenzunterricht sein. Wo nötig und technisch schon möglich, soll Distanzunterricht digital erteilt werden. Die so vermittelten Kenntnisse werden auch bewertet. Sportunterricht soll bis zu den Herbstferien im Freien angeboten und Kontaktsport vermieden werden. Im Musikunterricht ist gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen vorerst nicht gestattet.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Infektionsgefahr in einem gefüllten Klassenraum, in dem der Mindestabstand nicht eingehalten wird, als hoch ein. Dies berichtet heute die „Rheinische Post“ unter Berufung auf ein Schreiben, das der Redaktion nach eigenen Angaben vorliegt. Ebenfalls als hoch werde vom RKI das Risiko einer Übertragung durch Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zehn und 19 Jahren eingeschätzt (News4teachers berichtet ausführlich darüber – hier).

VBE: Fraglich, ob die Maske Lehrern und Schülern einen ganzen Tag lang zuzumuten ist

„Die von NRW eingeführte Maskenpflicht im Unterricht ist das klare Eingeständnis, dass bei der aktuellen Infektionslage nicht einfach auf Abstandsregelungen verzichtet werden kann, ohne den Gesundheitsschutz zu gefährden. Auch Bayern hat in seinem 4-Stufen-Plan bereits verankert, dass bei steigenden Infektionszahlen auch eine Maskenpflicht im Unterricht eingeführt werden kann“, erklärt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. Was für NRW oder Bayern richtig sei, müsse aber nicht zwingend für andere Länder gelten. So habe Sachsen gezeigt, dass die Infektionsraten sehr gering sind (dort wurde heute eine Studie dazu veröffentlicht).

Aus pädagogischer Sicht sei die Maskenpflicht im Unterricht auf jeden Fall eine Herausforderung. Beckmann: „Es ist fraglich, ob den Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern zuzumuten ist, die Masken während des ganzen Unterrichtstages zu tragen. Natürlich ist das Sprechen damit aber auch eine Frage der Gewöhnung. Und es ist in jedem Fall besser, zusammen in der Schule zu lernen als dies nicht tun zu können. Trotzdem bleibt die Herausforderung, dass das Zwischenmenschliche auch von der Mimik lebt – und diese mit einer Maske kaum zu erkennen ist.“ News4teachers / mit Material der dpa

Im Wortlaut

In dem aktuellen Schreiben des NRW-Schulministeriums an alle Schulen des Landes heißt es wörtlich:

„An den Schulen mit Primarstufe besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-4 sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Ausnahme hiervon gilt für die vorgenannten Schülerinnen und Schüler, soweit sie sich an ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet. Solange der feste Sitzplatz noch nicht eingenommen wurde oder sobald er verlassen wird, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Lehrkräfte, die Unterricht in den Jahrgängen der Primarstufe erteilen, können vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht absehen, wenn stattdessen der empfohlene Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird.

An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Sofern jedoch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist, kann die Schule vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. in Prüfungssituation absehen. In diesen Fällen ist jedoch die Einhaltung der Abstandsregel mit 1,5 Meter zu beachten.

Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich. Die hier zum Mund-Nasen-Schutz getroffenen Regelungen sind angesichts der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen angemessene Maßnahmen zum Infektionsschutz. Sie werden vorerst bis zum 31. August 2020 befristet und bieten so die Gelegenheit, die Entwicklung des Infektionsgeschehens insbesondere während und nach der ferienbedingten Rückreisewelle sorgfältig zu beobachten und dann neu zu bewerten.

Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Darüber hinaus stellt die Landesregierung den Schulen zum Beginn des Schuljahres ca. eine Million Masken aus Landesbeständen zur Verfügung. Jede Schule wird somit eine Reserve für den Bedarfsfall verfügbar haben.

Von den hier insgesamt beschriebenen Regelungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen dürfen die Schulen nicht mit eigenen Regelungen abweichen. Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist ein Baustein, um Risikogruppen zu schützen und zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus beizutragen.“

Hier lässt sich der komplette Brief herunterladen.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Schule in Corona-Zeiten: Bayern setzt auf Vorsicht – und einen klaren Plan. Das sollten sich die anderen Kultusminister zum Vorbild nehmen

 

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Leseratte
3 Jahre zuvor

Hoffentlich ziehen auch die östlichen Bundesländer nach, obwohl da bisher noch keine stark steigenden Infektionszahlen zu beobachten sind. Man sollte nicht erst warten, bis es eine Vielzahl von Fällen gibt, sondern lieber vorbeugend Infektionsschutz absichern. Die Ferien haben in den östlichen Bundesländern überwiegend auch erst später angefangen, sodass man sowieso abwarten muss, wie sich das Ganze entwickelt.

Nordsee
3 Jahre zuvor
Antwortet  Leseratte

Die sächsischen Minister waren doch sicherlich zusammen mit dem Professor Kiess auf der Corona-Demo in Berlin gewesen. Wenn nicht, da gehören sie hin!

So eine bestellte Nonsens-Studie aus Sachsen! „In Schulen gibt es kein Virus und keine Ansteckung,… die Kinder bremsen das Virus aus.“ Also das Virus wird von den Schülern quasi irgendwie weg atmen, oder wie soll man sich dies vorstellen…
Alle Lehrer, auch aus den Risikogruppen, sind also in der Schule bestens geschützt. Es reicht ja die Gruppe Schüler gleich welchen Alters (alle Jugendlichen sind ja ohnehin gleichzusetzen mit kleineren Kindern) um die Lehrerkraft herum. Oder wie…?

Warum dieses Vorgehen nicht noch ausweiten? Dann lässt sich die gesamte Pandemie doch schnell beenden: Alle Risiko-Gruppen, ob in Krankenhäusern, in Pflegeheimen oder der häuslichen Pflege werden einfach von Kindern und Schülern umgeben…

Unterrichtende
3 Jahre zuvor
Antwortet  Leseratte

In Baden-Württemberg sollen auch wieder ganze (!) Klassen unterrichtet werden.

In kleinen Klassenräumen, ohne Abstand !

Das ist ohne Maske im Unterricht mehr als unverantwortlich !

Auch wenn geöffnete Fenster selbstverständlich das wichtigste sind.

Anne
3 Jahre zuvor
Antwortet  Unterrichtende

In NRW auch, sogar mit Klassenmischung in Religion… Aber Hauptsache, wir Lehrer können uns alle 14 Tage testen lassen, das schützt ja auch ungemein!

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Anne

Ja und, die fachleistungs- und neigungsdiffernzierten Fächer gehen auch nur jahrgangsübergreifend, da kommt es auf die Reli- und PP-Kurse nun auch nicht mehr an.

dickebank
3 Jahre zuvor

Und die werden für SuS und LuL wie bei der Polizei NRW vom Arbeitgeber gestellt, oder etwa nicht?

Georg
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Laut Schulmail nicht, es gibt aber 1 Mio Masken vom Land als Notfallreserve. Bei Einwegmasken, wovon ich ausgehe, sind die aber sehr schnell aufgebraucht.

OlleSchachtel
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Bitte, es reichen die selbstgenähten Masken. Da muss nicht jedem Schüler jeden Tag eine (nicht umweltfreundliche) Maske gestellt werden. Diese Forderung halte ich jetzt für überzogen. In BW haben wir unsere eigenen Masken getragen. Das war völlig ausreichend.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Es geht auch nicht um die SuS. Warum bekommen Vollstreckungsbeamte des Landes NRW, Soldat*innen und Bedienstete der Bw und viele Mitarbeiter*innen von Unternehmen die Masken – eben keine Einmalmasken – gestellt – und zwar als Fünfer-Pack?

Illy
3 Jahre zuvor

Vergessen sie nicht das Kleingedruckte: gilt nur bis 31.08. und berücksichtigt nicht die Eintrittsforte: Augen. Also Brille aufsetzen.

Auch fehlt mir noch die Erkenntnis über den Geistesblitz über die Risikogruppen bzw. Die Angehörigen von Schülern und Lehrern, die der Risikogruppe zugehören.

Demnach können Lehrer vom Präsenzunterricht befreit werden wenn: der Angehörige pflegebedürftig ist.
Was ich daraus ableiten soll… ernsthaft?
In vielen Fällen geht es doch darum zu verhindern, dass Vorerkrankte durch einen schweren Verlauf zum Pflegefall werden….

Ichkanndasallesgarnichtmehrglauben….

Illy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Illy

Nachtrag: habe das Konzept gelesen.
Bzgl Risikopatienten…. aha. So ist das also, wenn man vorübergehend vulnerabel ist, dann besteht die Möglichkeit der Aussetzung der Präsenzpflicht, vorübergehend.
Ansonsten regel ich in meiner Wohnung, dass ich den Kindern nicht begegne.
Wenn sie dann krank werden sperre ich sie ins Gartenhäuschen und stelle ne Scheibe Brot und ein Glas Wasser vor die Tür. Achso, habe gar kein Gartenhäuschen…nagut, schlafe ich halt im Auto.
…eigentlich alles so wie immer

Defense
3 Jahre zuvor

Die Maskenpflicht im Unterricht ist schon mal nicht schlecht. Allerdings bringt sie allein nichts. Vor allem nicht, wenn Fenster nicht geöffnet werden und Abstände nicht eingehalten werden können.
Die Raumluft (auch mit Masken) wäre schneller durchseucht als es manche wahrhaben wollen.
Ich nenne hier keine Quellen. Jeder hier ist im Stande Google zu nutzen.

Es ist vollkommen absurd: Wir diskutieren hier über Belange von Eltern die offensichtlich nicht in der Lage sind ihre Kinder pandemiebedingt vorübergehend selbst zu erziehen und zu beaufsichtigen, weshalb die Forderung nach ausnahmslosen Regelbetrieb in den Schulen so laut geworden sind. Und für solch ein egoistisches Verhalten soll ich meine Gesundheit aufs Spiel setzen?

Illy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Defense

Defense: was werden sie also tun?
Mir gehen langsam die Ideen aus.

Sie können sich auch gerne anonym melden
2020Aufbruch@gmx.de

Jan Lauterbach
3 Jahre zuvor
Antwortet  Illy

Illy: Krankheit muss widerspruchs- und kommentarlos als Grund für das Fernbleiben von der Schule akzeptiert werden, bei Schüler*innen und Lehrkräften.

Stell dir vor, Schule macht Corona-Party und keiner geht hin.

Das ist nur Notwehr, also gönnt euch. Einfach mit den Füßen abstimmen, sprich weggehen, ohne Kommentar und Diskussion.

Rise up and stay home again.
🙂

Illy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Jan Lauterbach

Jaaaaa aber, kann ich die Kinder einfach zu hause lassen….und kommt nicht irgendwann die Nachfrage nach einem ärztlichen Attest? …oder überhaupt ein Anruf, Brief o.ä….nicht dass am Ende die Staatsdiener im Polizeikostüm vor meinem hHaus stehen….?

Muss man sich echt mal überlegen, welche Straftaten in unserem Land mit Bewährungsstrafe ausgesetzt sind…wenn ich dann die Kinder nicht in die Schule schicke und keine ärztliche Krankmeldung habe, kommt die Staatsgewalt und bringt meine Kids im Polizeitaxi in die Schule?

Oder kann ich dauerhaft anrufen und die Kinder einfach krank melden?

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Illy

Die Eltern können in NRW das Fehlen der Kinder ohne Angabe von Gründen entschuldigen. Es liegt im Ermessen der Klassenleitungen in Absprache mit der Schul-/Abteilungsleitung darüber zu entscheiden, ob die Entschuldigung anerkannt werden kann. Erst bei einer größeren Anzahl von unenetschuldigten Fehlstunden, kann dann eine attestpflicht für Betroffene beschlossen und verhängt werden. Erst ab diesem Moment können die Eltern ihr Kind nicht mehr entschuldigen. Ein Einspruch gegen die Verhängung der Attestpflicht hat keine aufschiebenden Wirkung. Wird der Attestpflicht nicht nachgekommen kann das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden und durch Meldung das Jugendamt informiert werden. Um das Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten zu können bedarf es der gerichtsfesten Dokumentation der Fehlstunden. Hierbei sind die im Vorfeld getroffenen Maßnahmen (Elterngespräche, Telefonate, Schreiben, Verhängung der Attestpflicht etc.) zu dokumentieren. Die Auflistung der tatsächlichen Fehlstunden bedeutet einen immensen Arbeitsaufwand, da die Abweichung der tatsächlich stattgefundenen Unterrichtsstunden vom vorgegebenen individuellen Stundenplan eines Schülers erfasst werden muss.
Dazu muss man als Klassenleitung auch wissen, dass an irgendeinem Tag innerhalb des Erfassungszeitraumes die SuS eines Kurses oder einer Klasse in Randstunden freigesetzt worden sind. Es stehen an weiterführenden Schulen nicht alle Informationen im Klassenbuch und die Kursbücher liegen bei den einzelnen Fachlehrern. Also bleibt nichts Anderes übrig als Vertretungspläne durch zu arbeiten. – Und das dauert.

Also ruhig Blut!

Illy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Illy

Hallo dickebank:
heisst das also, solange meine Kinder durch mich entschuldigt fehlen, wird die Schule eher nichts unternehmen. Erst bei unentschuldigtem Fehlen (Schwänzen) muss ich mit Konsequenzen rechnen. Oder kann die Schule auch ein Attest einfordern, wenn ich die Kinder dauerhaft abmelde?

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Illy

@illy – ja, genau das heißt es.

Entweder eine Klassenlehrkraft schreitet von sich aus oder auf Aufforderung durch die Schul-/Abteilungsleitung ein und teilt mit, dass die Entschuldigung durch die Eltern fürderhin nicht anerkannt wird und eine ärztliche Bescheinigung einfordert. Dann reicht eine standardiesierte Bescheinigung des Hausartes/Kinderarztes „XY kann in der Zeit vom … bis … nicht am Unterricht teilnehmen. Die weitergehende Attestpflicht muss nämlich erst einmal beschlossen werden und ein diesbezügliches Schreiben an die Eltern rausgehen. Dagegen kann erst einmal Einspruch eingelegt werden, da es sich um einen Verwaltungsakt der schule handelt. Dieser hat aber keine aufschiebende Wirkung. Bedacht werden sollte aber grundsätzlich, dass ein ärztliches Attest über den Grund der Erkrankung informiert („Kann wegen … nicht …).
Die Attestpflicht besteht dann so lange bis sie aufgehoben wird, oder es wegen des Nicht-Nachkommens der Attestpflicht zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt und über das ggf. das zuständige Jugendamt informiert wird.

Wochenweise Entschuldigungen für einen Zeitraum von 2 bis 3 Wochen hinterfragt so schnell keiner. Erst wenn die dritte und vierte Entschuldigung in Folge nachgereicht wird, wird es anrüchig. Also zwischen den einzelnen Entschuldigungsphasen immer ‚mal wieder in der Schule erscheinen:)

Im Ganztag haben die SuS um die 34 Wochenstunden, also so ab 100 Fehlstunden in Folge schaut man näher hin, vor allem wenn keine Entschuldigungen vorgelegt worden sind. Je weniger Klassenlehrerunterricht stattfindet desto weniger effizient ist die Kontrolle. Es dauert immer etwas bis die Fachlehrer melden „Der XY fehlt mittwochs immer in den ersten beiden Stunden bei mir.“ und bei 5ern und 6ern wird eher nachgefragt, wo die denn stecken und wie es denen geht.

Illy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Illy

Danke dickebank, somit habe ich eine Idee was ich tun könnte.
Könnte es jetzt in dem ganzen wirrwarr vielleicht auch sein, dass die Lehrer aus eigener Unklarheit in dieser ganzen Situation, vielleicht eher geneigtvsein könnten „darüber hinwegzusehen“…

Bin ja gar kein Freund vom rumgetrickse…. Aber irgendwie sehe ich kaum Handlungsspielraum.

Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

Ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Ich befürchte die weiteren Schritte kommen dann erst, wenn die Fallzahlen richtig hoch gehen – dann jedoch zu spät.

Anne
3 Jahre zuvor

Na super, jetzt gibt es eine Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen. Für die GS ändert sich bzgl. Masken nichts, das war auch vor den Ferien so. Dafür werden alle anderen Schutzregelungen abgeschafft: bei Reli mischen sich wieder 2 oder 3 Klassen, Schwimmunterricht wird wieder erteilt und vom vor den Ferien geltenden Unterricht beim Klassenlehrer ist auch keine Rede mehr. Mit voller Stelle bin ich also mindestens in 2, eher 3 Klassen eingesetzt, die sich wiederum mit den anderen Klassen ihres Jahrgangs mischen dürfen – super für die Kontaktnachverfolgung im Infektionsfall. Von getrennten Pausen habe ich übrigens auch nichts mehr gelesen…
Es wird dafür explizit darauf hingewiesen, dass ein eventueller freiwilliger Coronatest selbstverständlich außerhalb der Arbeitszeit zu machen ist. Dumm nur, dass meine Hausärztin diese Tests immer morgens zu Beginn der Praxisöffnung macht. Ach ja, und außerdem erfahren die Kollegen mit Attest 1 Woche vor Schulbeginn, dass dieses nicht mehr gilt und sie ein neues arbeitsmedizinisches Attest brauchen. Das bekommt auch mal eben so in so kurzer Zeit!

Julia
3 Jahre zuvor
Antwortet  Anne

Das ist so unverantwortlich!Die Landesregierung zeigt deutlich, wie wenig Respekt sie vor Lehrern und Schülern bzw deren Gesundheit hat. Würde es wirklich um Bildung, die zweifelsfrei einen sehr hohen Stellenwert hat, gehen, hätte man die vergangene Zeit genutzt und vernünftige Konzepte zum Distanzlernen entwickelt. Aber es geht auch gar nicht um Bildung, es geht einerseits um wirtschaftliche Interessen( jeder, der sein Kind selbst beaufsichtigt, kann nicht gleichzeitig maximale Leistung im Beruf bringen) und andererseits darum, dass man nicht an der Pflicht zum Präsenzunterricht als solcher rühren will.
Ganz toll, dass man sich testen lassen kann! Das ist nur leider keine Präventionsmaßnahme, sondern die Gewißheit, ob man sich infiziert hat.

Dietmar
3 Jahre zuvor

Die Nervosität müsste nicht steigen, wenn die richtige Vorsichtsmaßnahme getroffen worden wären: Digitaler Unterricht.

Illy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dietmar

Jaaaaa aber, kann ich die Kinder einfach zu hause lassen….und kommt nicht irgendwann die Nachfrage nach einem ärztlichen Attest? …oder überhaupt ein Anruf, Brief o.ä….nicht dass am Ende die Staatsdiener im Polizeikostüm vor meinem hHaus stehen….?

Muss man sich echt mal überlegen, welche Straftaten in unserem Land mit Bewährungsstrafe ausgesetzt sind…wenn ich dann die Kinder nicht in die Schule schicke und keine ärztliche Krankmeldung habe, kommt die Staatsgewalt und bringt meine Kids im Polizeitaxi in die Schule?

Oder kann ich dauerhaft anrufen und die Kinder einfach krank melden?

Alex
3 Jahre zuvor
Antwortet  Illy

@Illy
Die liebe Frau G. hat doch die Lösung auf dem Silbertablett serviert: Wer sich weigert, eine Maske aufzuziehen, kann vom Unterricht ausgeschlossen werden….

Illy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Alex

Ja, habe ich auch schon überlegt.

Katja
3 Jahre zuvor

Super: NRW!
Ich hoffe, andere Bundesländer ziehen nach. Maske im Unterricht ist echt kein Problem bei geöffnetem Fenster. In vielen Berufen müssen Leute Masken tragen, auch ohne Corona: zum Beispiel beim Müll Sortieren am Fließband! Die lachen sich doch tot über den verwöhnten Rest der Gesellschaft. Die Gesundheit geht vor! Dass es in Grundschulen nicht so sein soll, ist allerdings nicht ganz logisch.

Dr. Meyer-Hohenstein
3 Jahre zuvor
Antwortet  Katja

Kinder sind keine Erwachsenen, sie haben weniger Lungenvolumen. Sie bei der derzeit über Deutschland liegenden Hitze 6-7 Stunden Maske tragen und ihr eigenes Co2 einatmen zu lassen, grenzt an Körperverletzung. In den hiesigen Klassenzimmern herrschen Temperaturen ab 35 Grad aufwärts. Gerade pubertierende Schüler haben oft Kreislaufprobleme. Das wird sich dadurch natürlich eher verschärfen. Ich könnte da noch einige Dinge mehr anführen, die aus Schülerducht relevant sind. Man kann nicht immer nur alle Gedanken um die Lehrer kreisen lassen
Schüler sind genauso Menschen. Und auch sie haben Anspruch auf körperliche Unversehrtheit. Und diese ist so nicht gegeben. Wie auch immer, da muss eine andere Lösung her…wie auch immer.

Mel
3 Jahre zuvor

Die FAZ bringt das gut auf den Punkt – die Kultusminister tun so, als gäbe es keine Pandemie:
https://m.faz.net/aktuell/feuilleton/corona-krise-weiterhin-unklarheit-bei-schuloeffnungen-16885963.html

Ob sie wohl auch auf der Demo in Berlin mitgelaufen sind?

Carsten Henn
3 Jahre zuvor

Bravo : eine saisonale Grippe eines bekannten Virenstammes welche normalerweise in wenigen Wochen vorbei ist wird jetzt durch Abstand Versammlungsverbot und Maske seit Monaten künstlich hinausgezögert.

Die SARS Viren befinden sich übrigens in der gleichen Gefahrenklasse wie die Influenza Viren. Weniger gefährlich aber infektiöser.

Durchschnittsalter der Corona Toten in Deutschland ca. 81 Jahre in Schweden ca. 86. Entspricht jeweils der durchschnittlichen Lebenserwartung.

Alle Daten und Fakten sprechen eine ganz eindeutige Sprache – die Maßnahmen sind unangemessen.
Einfach mal informieren und mit den letzten Jahren und Jahrzehnten vergleichen.
Solange die Mehrheit da mitmacht und sich alles gefallen lässt wird sich nichts ändern.

Nächstes Jahr gibt es dann wieder ein „neuartiges“ Virus und es geht so weiter wie bisher.
Jeder der die Schule besucht hat weiß daß Viren und Bakterien permanent mutieren.
Daher kommen dann bei den Bakterien die Resistenzen gegen Antibiotika.

Aber haltet schön weiter Abstand und Maske am besten den ganzen Tag. Ist übrigens ideal um alle Möglichen Keime zu züchten da warm und feucht.

In Krankenhäusern werden Einweg Masken genutzt und nach kurzer Zeit entsorgt. Aber nur dort wo es auch tatsächlich nötig ist.

Dorsten selbst sagte Anfang des Jahres im Fernsehen noch das Masken eigentlich nichts bringen.
Der hat übrigens schon 2009 bei der Schweinegrippe das Ende der Menschheit prophezeit. Wir sind aber noch da.

Ich selbst habe Morbus Crohn also eine Autoimmunkrankheit. Trotzdem würde ich auf Maske und Maßnahmen verzichten.
Jeder der gesund ist sollte das, da unser Immunsystem von Natur aus von alleine lernt und Abwehr selbst bilden kann.

Meine Kinder gehen erst wieder zur Schule wenn dieser ganze Blödsinn vorbei ist.
6 Wochen Sommerferien alle treffen sich haben Kontakte Klassen und Schulen übergreifend und jetzt Maskenpflicht.
Daran erkennt man das es nur um Politik geht.
Ich wollte mich von der Maskenpflicht befreien lassen.
Ich habe folgende Anrufe getätigt :

Hausarzt
Gesundheitsamt
RKI in Berlin
Bundesgesundheitsministerium
Landesregierung
Landesgesundheitsministerium

Alles Anrufe sind nachweisbar.
Aber niemand konnte oder wollte mir sagen ob es möglich ist oder welche Voraussetzungen ich erfüllen muss bzw. wer die entsprechenden Informationen hat.

Ganz ehrlich : Das ist ein Witz.

Das Thema ist seit Monaten weltweit die Nummer Eins und keiner weiß etwas.

Informiert euch direkt bei den Quellen und denkt nach. Vergleicht Die Zahlen mit denen aus der Vergangenheit.

Bernd
3 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten Henn

Sie wollen sich von der Maskenpflicht befreien lassen, obwohl Sie chronisch krank sind, und rufen deshalb beim Bundesgesundheitsministerium an? Ernstgemeinter Rat: Sie sollten mal einen Psychiater kontaktieren. Sie haben noch ein anderes Problem als Morbus Crohn.

Stefan2020
3 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten Henn

Carsten Henn 3. August 2020 um 21:26
Bravo : eine saisonale Grippe eines bekannten Virenstammes welche normalerweise in wenigen Wochen vorbei ist wird jetzt durch Abstand Versammlungsverbot und Maske seit Monaten künstlich hinausgezögert.
Die SARS Viren befinden sich übrigens in der gleichen Gefahrenklasse wie die Influenza Viren. Weniger gefährlich aber infektiöser.

——————————-

Ihren Einwand darf man getrost zu den Fake News zählen!
Beschäftigen Sie sich mal mit den mittlerweile auftretenden Spätfolgen einer Infektion mit dem Coronavirus, aber in Ihren Denkwelten dürfte dafür kein Platz sein. Die kognitive Dissonanz machts möglich. Wo ist vergleichbares bei Influenzaviren zu beobachten?
Ein entscheidendes Charakteristikum des Virus scheint zu sein, dass die nach einer Infektion
gebildeten Antikörper nach wenigen Wochen abnehmen, sodass eine Neuansteckung nach einer
überstandenen Krankheit möglich ist. Es gibt daher keine Herdenimmunität und keine klassische
Impfung gegen COVID-19. COVID-19 ist keine Lungenkrankheit, sondern eine systemische Gefässentzündung, wobei das Endothel, eine schützende Zellschicht, geschwächt wird, was beispielsweise Durchblutungsstörungen in den Organen oder in Körpergewebe auslösen kann, die zum Zelltod und damit zum Absterben dieser Organe oder Gewebe führen. Desweiteren treten als Spätfolge häufig gravierende neurologische Störungen auf, insofern Ihr Beitrag Unsinn verbreitet.

„„Alle Organsysteme können infiziert werden“, stellte Professor Dr. Tobias Welte von der Klinik für Pneumologie der Medizinischen Hochschule Hannover klar. Man müsse COVID-19 als eine Multisystemerkrankung betrachten.“
https://www.medical-tribune.de/medizin-und-forschung/artikel/post-covid-syndrom-multisystemerkrankung-kann-langzeitfolgen-haben/

„Langzeitfolgen von Covid19: Die Vermutung lautet, dass das Virus infizierte Menschen schneller altern lässt. Ein 30-J. könnte nach zehn Jahren die Organe eines 60-J. haben, fürchtet er – auch bei leichten Verläufen.“
https://amp.n-tv.de/wissen/Laesst-Covid-19-Menschen-schneller-altern-article21950005.html?__twitter_impression=true

Selbst bei mildem Verlauf zeigen sich Kernspin Herzschäden. Unklar ob sie komplett ausheilen. Es besteht Gefahr, dass das Narbengewebe später die Gefahr von z. B. Vorhofflimmern erhöht
https://www.kardiologie.org/covid-19/erkrankungen-des-perikards/covid-19–dauerhafte-herzschaeden-sogar-bei-milden-verlaeufen/18225326

Gesundheit ist das höchste Gut, darum achtet sie.
Das ist nicht nur eine abgedroschene Floskel.
Nicht gefährlicher als eine Grippe verkündetete auch Spahn und das RKI zu Beginn.

A. H.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten Henn

Mir war die Influenza stark genug. Jahre nach einer Krebserkrankung in einem Jahr mit starker Grippewelle angesteckt. Für 3 Monate nicht arbeitsfähig. Zwischendurch Krankenhausaufenthalt mit vergrösserten Organen und einem Magen, der sich nicht mehr geschlossen hat. Gott sei Dank keine Herzmuskelentzündung, aber eine langwierige Rippenfellentzündung. Seither weiss ich, wann immer möglich, Impfung nutzen. In einem Jahr zu krank für die Impfung, prompt wieder krank und Mann und zwei von drei Kindern angesteckt. Alle sonst fit. War wohl nix mit Immunsystem und Abwehr. Ich nehme dieses Virus ernst.

Carsten Henn
3 Jahre zuvor

Sollten Drosten heißen – autokorrektur halt

Sven
3 Jahre zuvor

Gute Idee mit der Maskenpflicht.

Nicht jammern, aufziehen und gut ist. Gibt viel viel Schlimmeres…

Da müssen die Schüler halt mal durch.

Was fragte mich ein Schüler vor den Ferien: „Warum muss ich überall eine Maske tragen, nur nicht in der Schule bei so vielen Menschen?“.
Ich konnte ihm leider keine Antwort geben….

Unterschätzt Kinder nicht, die haben ein besseres Gespür dafür als manch Erwachsener.

A.H.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Sven

Daran kann ich nich glaube ich aus einem vorigen Kommentar von ihnen erinnern. Recht hat ihr Sohn. Aber was sagt er zu mindestens 8 Stunden Maske im G8 im NRW-Ganztag.

kanndochnichtwahrsein
3 Jahre zuvor

Wollen wir das wirklich?
Müssen wir das wirklich?
Wo beginnt ziviler Ungehorsam?

Zu welchem Preis werden hier Kinder und Lehrer zwangsweise ohne Abstand zusammengepfercht?
In Berlin löst man Demos – im Freien – auf und drohte mit Strafen.
In NRW sperrt man Kinder und Lehrer ohne Abstand für bis zu 8 Stunden täglich in Klassenräume und lässt sie sich lustig mischen.

Und es sage hinterher keiner, er habe nichts von Aerosolen gewusst!!!!

itsme
3 Jahre zuvor

Die Maskenpflicht in Schulen ist ein Anfang der Problemerkennung, wird aber nicht viel bringen. Die Schüler und Lehrer werden in so kleine Räume gepfercht, dass die Aerosolbelastung viel zu hoch ist. Dauerlüftung bei geöffneten Fenstern ist nicht möglich, da dann noch weniger Platz für Tische und Schüler ist. Das war leider schon immer noch so. Tische werden nicht so gestellt, dass dies lernförderlich ist, sondern so, dass die Schüler alle einen Platz finden. Selbst wenn die Fenster geöffnet werden, wird in den nächsten Tagen bei 30 Grad die Luft stehen.
Alle die sagen, dass sich Schüler und Lehrer nicht aufregen sollen, weil die 24h-Maskenpflicht jetzt schon für Krankenpfleger und Verkäufer gilt, sollen mal 6 Stunden in einem Raum mit 30 Schülern verbringen. Bislang durften unsere Schüler während des Unterrichts trinken. Wie geht das jetzt?
Schön, dass in der Schule darauf geachtet werden soll, dass sich die Klassen nicht durchmischen. Aber wie sollen die Pausen geregelt werden? Wie kommen die Schüler in die Schule, wenn es nur einen Schulbusbetrieb gibt? Was machen die Schüler nach der Schule? Sie haben bestimmt nicht nur Freunde aus der eigenen Klasse.

Das ist alles nur unausgegoren. Halbe Klasse im Wechsel, zusammen mit Digitalunterricht sind die Lösung. Haben wir vor den Ferien praktiziert und bessere Ergebnisse erzielt als in all den Jahren zuvor. Die kleinen Lerngruppen bringen so unendlich viel!

xy
3 Jahre zuvor

Langsam wird den Kultusministern bewusst, was Infektionen an Schulen bedeuten würden. Infektionen werden dadurch in Betriebe, Krankenhäuser und Pflegeheime getragen. Also in die vulnerablen Teile der Gesellschaft, die man zu schützen vorgibt. Und nicht wenige Lehrer sind selbst Eltern, pflegende Angehörige oder mit Risikopatienten verheiratet.
Lehrer möchten arbeitschutzrechtliche Maßnahmen, die diesen Namen verdienen. Das ist ihr gutes Recht. Die Maskenpflicht (mind. FFP2 vom AG gestellt!)ist ein erster guter Schritt.
Eltern, die Lehrern diesen elementaren Schutz verweigern wollen, haben meine tiefste Verachtung.
In meinem Betrieb befinden sich alle Risikogruppen bis auf Weiteres im Home Office. Wir wissen, dass gute Ingenieure nicht so einfach zu ersetzen sind. Keiner meiner Mitarbeiter würde sich 6 Stunden ohne Schutz vor 30 Schüler setzen. Lehrer haben in ihrer job description nicht stehen, dass sie sich mit einem Virus infizieren lassen müssen.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  xy

Danke!

Wobei „Maskenpflicht“ bisher in Schulen nicht bedeutet, dass dort Tätige FFP2-Masken gestellt bekämen.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

… aber immerhin FFP-Null-Masken:)

Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

xy, das sind genau meine Gedanken. Sehe ich auch so.

Lehrerberlin
3 Jahre zuvor

Für mich wird das immer verrückter, vor allem das Timing. Hier in Berlin wird grade (n paar Tage vor Schulbeginn) der Musterhygieneplan überarbeitet und vielleicht müssen Risikoler wieder hin….
Was kommt noch anders als gedacht? Fragen über Fragen…

Fritz
3 Jahre zuvor

NRW hat etwa die zwanzigfache 7-Tage-Neuinfektionsrate wie Sachsen und die dreifache wie Rheinland-Pfalz, es ist logisch, dass die mehr Maßnahmen ergreifen müssen.

mississippi
3 Jahre zuvor

Seltsam, dass viele meiner Bekannten immer noch im Homeoffice arbeiten, (weil die großen Firmen sich auch einen Coronaausbruch nicht leisten wollen) und bei den Lehrern viele Menschen (besonders Eltern) doch wenig bis keine Bedenken haben, und dieser Unsicherheit auszusetzen. Bei den vielen unausgegorenen und unterschiedlichen Ansätze der Länder fühlt man sich als Lehrerin doch ein wenig der Willkür ausgesetzt.

xy
3 Jahre zuvor

Es ist mir auch unverständlich, wie Firmen Großprojekte über Telko (webex) abwickeln können, Fabrikanlagen mit webcam abnehmen können (da einige Länder immer noch Ein/Aureisebeschränkungen haben) und in den Oberstufen der Schulen soll kein guter Online Unterricht möglich sein? Regelunterricht wegen fehlender digitaler Kompetenz? Lieber Schüler und Lehrer gefährden und Berufsschüler in Betriebe schicken?
Da muss man sich wirklich fragen, ob Infektionen gewollt werden. Sollen wir jeden Azubi nach dem Schulbesuch testen?

Illy
3 Jahre zuvor

Fundstück der Woche: Herr Laschet bricht seinen Besuch in einem überfüllten Flüchtlingaheim ab.
Warum?
So oder so ähnlich sind die zustände im Klassenzimmer unter Regelschulbetrieb….da reicht doch ne Maske.

Illy
3 Jahre zuvor

Nachtrag:
auch hier in NRW möchten bestimmt einige Herrn Laschet mal über die Zustände in den Schulen „informieren“ und sind krawallbereit.