Lorz zeigt sich „motiviert wie nie“ – Philologen kritisieren Planlosigkeit

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WIESBADEN. „Das neue Schuljahr 2020/2021 beginnt am kommenden Montag alles andere als normal: Unter erschwerten Bedingungen und mit vielen neuen Regeln – aber wir sind motiviert wie nie“, meint Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU). Der Philologenverband des Landes kann hingegen kein besonderes Engagement der Führungsebene erkennen: „Die Pandemie hat die Schulen nunmehr seit fünf Monaten im Griff. Das sollte ausreichend Zeit gewesen sein, im Ministerium differenzierte Pläne zum Umgang für den Bereich der Schulen zu erarbeiten. Diese Chance wurde jedoch versäumt“, so heißt es.

„So motiviert wie nie“: Hessens Kultusminister Alexander Lorz. Foto: HKM/ Patrick Liste

Lorz stellte heute die Maßnahmen vor, mit denen Hessen am kommenden Montag in den Schulbetrieb ohne Abstandsregel startet. Wichtigste Neuerung: Es wird jetzt doch eine Maskenpflicht in den Schulgebäuden geben, außerhalb des Unterrichts jedenfalls.

„Die Schule hat sich größten Respekt erworben“

Auch wenn das neuartige Corona-Virus die gesamte Gesellschaft vor kaum für möglich gehaltene Herausforderungen stelle, so Lorz, habe die Situation der vergangenen Monate doch eindrücklich vor Augen geführt, welch große Bedeutung Schule und Unterricht in der Gesellschaft haben. „Für ihren Auftrag, junge Menschen zu bilden und auszubilden und ihnen eine feste Struktur für den Alltag zu geben, und mit dem nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich die Schule und haben sich alle an ihr Beteiligten größten Respekt erworben.“ Mit diesem Schwung starte am Montag auch Hessen ins neue Schuljahr.

Der Philologenverband sieht hingegen keinen Grund zum Pathos. Er „kritisiert massiv das aktuelle Agieren. Neue Verordnungen wenige Tage vor Beginn des neuen Schuljahres, die wieder einmal zum sofortigen Handeln zwingen, ist kein Ausdruck von Respekt und Wertschätzung Schulleitungen und Lehrkräften gegenüber“, so heißt mit Blick auf die plötzlich erlassenen Regeln zum Umgang mit Masken in einer Erklärung. Die Schulleitungen, die immer wieder Konzepte zur Schulöffnung entwickelt hätten, seien verärgert. „All diese Konzepte wurden jedoch regelmäßig zu Makulatur, weil die Erlasse die Schulen immer kurzfristig anwiesen, innerhalb von teilweise nur drei Tagen die verordneten Regelungen umzusetzen“, erklärt der Verband.

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„Kurzfristige, willkürliche Änderungen der Bedingungen“ für Schulen

Weiter heißt es in dem Papier: „In den Sommerferien warteten alle Schulleitungen auf klare Ansagen, in welcher Form die Schulen wieder geöffnet werden sollten. Am 24. Juli wurde der Hygieneplan 4.0 veröffentlicht. Dieser sah vor, dass die Schulleitungen über das Tragen von Masken entscheiden. Pflichtgemäß haben diese zusammen mit den Kollegien den Schulstart vorbereitet und teilweise überschulische Absprachen zu den Hygieneregeln auf Grundlage dieses Hygieneplans getroffen. Die Rechtsgrundlage war damit eindeutig und galt bis zum Mittwoch dieser Woche. Seit gestern, zwei Tage vor Schulöffnung, gelten nun wieder neue Regeln. Nun wird den Schulleitungen die Anordnung der Maskenpflicht im Präsenzunterricht untersagt. Einige Schulen hatten diese Maßnahme zumindest für die ersten zwei, drei Schulwochen beschlossen und diese schon entsprechend kommuniziert. Die wiederholt kurzfristigen, willkürlichen Änderungen der Bedingungen kritisiert der Hessische Philologenverband scharf und fordert vom Kultusministerium realisierbare Arbeitsvorgaben, d.h. langfristige vorausschauende Planungen und eine deutlich längere Halbwertszeit von Erlassen. Kurzfristiges Agieren muss ein Einzelfall bleiben und nur dann erfolgen, wenn es völlig unumgänglich ist.“

Lorz zeigt sich hingegen mit sich und seinem Ministerium zufrieden: „Wir wissen, dass das Schuljahr 2020/2021 viele Hürden und Unwägbarkeiten mit sich bringt. Wir haben in den vergangenen Wochen deshalb viel dafür getan, die nötigen Voraussetzungen für einen guten Start zu schaffen.“ News4teachers

Regelungen im Einzelnen

Wie sieht der „Regelschulbetrieb unter Corona-Bedingungen“ in den hessischen Schulen aus? Dazu teilt das Kultusministerium im Einzelnen mit:

Hygieneplan – Maskenpflicht an Schulen:

Zum Schuljahresbeginn am kommenden Montag gilt an den hessischen Schulen grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Regelung gilt mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband. Der den Schulen bereits Mitte der Sommerferien übermittelte Rahmen-Hygieneplan wurde in dieser Woche noch einmal dahingehend angepasst und aktualisiert. Von dieser Vorgabe können Schulleitungen im Zusammenwirken mit der Schulkonferenz abweichen. Die infektionsschutzrechtlichen Befugnisse der Gesundheitsämter, auf ein schulbezogenes Ausbruchsgeschehen zu reagieren, bleiben davon unberührt.

Von der Einhaltung des Mindestabstands insbesondere zwischen Schülerinnen und Schülern des Klassenverbands und den unterrichtenden Lehrkräften kann aus pädagogischen Gründen in allen Schularten und Jahrgangsstufen abgewichen werden. Ansonsten sollen sich die Lerngruppen (auch in den Pausen) möglichst nicht durchmischen.  Die Aufnahme der Beschulung in vollständigen Lerngruppen erfordert umso mehr die Betonung der übrigen Hygienemaßnahmen (Verzicht auf Körperkontakt, Einhalten der Husten- und Niesetikette, gründliche Raum- und Händehygiene). Zudem enthält der Plan Regelungen für die Wiederaufnahme des Sport- und Musikunterrichts.

Schutzausrüstung:

Über die zentrale Beschaffungsstelle des Landes wurden den Schulen zum Schuljahresstart insgesamt 1.000.000 Mund-Nase-Schutzmasken, 1.000.000 FFP2-Masken sowie weitere Schutzausrüstung (17.000 Liter Desinfektionsmittel, 71.000 Schutzhandschuhe, 5.500 Vlieskittel und 11.500 Gesichtsschutzschilde) zur Verfügung gestellt. Ergänzend dazu konnten Schulen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn bei dem für sie zuständigen Staatlichen Schulamt FFP2-Masken für Lehrkräfte anfordern. Bei Bedarf wird weitere Schutzausrüstung kontinuierlich nachgeliefert werden.

Freistellung gefährdeter Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte vom Präsenzunterricht:

Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, die aufgrund einer Grunderkrankung oder Immunschwäche im Falle einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können sich gegen Vorlage eines ärztlichen Attests vom Präsenzunterricht freistellen lassen. Sie sind aber nicht von ihrer generellen Schul- bzw. Dienstpflicht entbunden.

Testmöglichkeiten für Lehrkräfte:

Das mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen entwickelte Angebot richtet sich speziell an Lehrkräfte, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine konkreten Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Für sie besteht bis zu den Herbstferien die Möglichkeit, sich außerhalb ihrer jeweiligen Unterrichtszeit alle 14 Tage einem kostenlosen Test zu unterziehen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht.

Distanzunterricht und digitale Ausstattung der Schulen:

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, werden nach Möglichkeit digital ins Klassenzimmer zugeschaltet und erhalten dazu bei Bedarf leihweise ein mobiles Endgerät. Hierzu stellt Hessen gemeinsam mit dem Bund insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Darüber hinaus baut Hessen die digitale Lehr- und Lernplattform, das „Schulportal Hessen“, weiter aus, sodass alle Schulen im Laufe des ersten Schulhalbjahrs die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen können. Zusätzlich empfiehlt die Landesregierung die Nutzung der Corona-Warn-App. Und schließlich können Lehrkräfte in Hessen erstmals eine vom Land Hessen – also ihrem Dienstherrn – zur Verfügung gestellte rechtssichere, datenschutzkonforme Email-Adresse zur dienstlichen Kommunikation verwenden.

Schriftliche Abiturprüfungen 2021 erstmals nach den Osterferien:

Die dauerhafte Verlegung der schriftlichen Abiturklausuren in die Zeit nach den Osterferien war eigentlich für das Jahr 2022 geplant. Aufgrund der Lernrückstände durch die Corona-Pandemie wurde diese Verschiebung nun um ein Jahr vorgezogen. „Damit erhalten unsere Abiturientinnen und Abiturienten die notwendige Zeit, um Unterrichtsstoff nacharbeiten und sich auf die schriftlichen Abiturprüfungen vorbereiten zu können“, so Lorz.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers kommentiert.

Kurz vor Schulstart: Hessen führt Maskenpflicht ein – außerhalb der Klassenräume

 

 

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omg
3 Jahre zuvor

„Schutzausrüstung:

Über die zentrale Beschaffungsstelle des Landes wurden den Schulen zum Schuljahresstart insgesamt 1.000.000 Mund-Nase-Schutzmasken, 1.000.000 FFP2-Masken sowie weitere Schutzausrüstung (17.000 Liter Desinfektionsmittel, 71.000 Schutzhandschuhe, 5.500 Vlieskittel und 11.500 Gesichtsschutzschilde) zur Verfügung gestellt. Ergänzend dazu konnten Schulen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn bei dem für sie zuständigen Staatlichen Schulamt FFP2-Masken für Lehrkräfte anfordern. Bei Bedarf wird weitere Schutzausrüstung kontinuierlich nachgeliefert werden.“

– Die gelieferten Kittel dürfen nicht eingesetzt werden.

– Das Desinfektionsmittel wird in nicht für die Ausgabe vorgesehehen Gebinden geliefert.
EIn Umfüllen in SSchule ist nicht zulässig, wird aber eingefordert. Spender gibt es dafür aber weiterhin nicht, also gäbe es nur die schöne alte Schüttgießung – wird schon heißt das Motto.

– Das erste gelieferte Mittel nach WHO Mixtur sollte dann doch nicht auf Kinderhaut!!!!!!!

– Im Laufenden Betreib sind es die Schulen, die nicht beliefert werden, sondern vor und nach dem Unterricht und an Sonntagen außerhalb der regulären Arbeitszeit und immer kurzfristig die Tausenden Kartons jeweils selbst in die Schulen zu holen haben. Man hat halt das Geld für DHL nicht in Hessen.

Also bitte, wenn genau, dann bitte genau.

omg
3 Jahre zuvor

Evtl. redet man da wieder aneinander vorbei. Herr Lorz spielt gerne Tennis. Es gab Zeiten, da hatte ich neben Schule auch mal Hobbys. Denkt man immer gerne dran zurück……

omg
3 Jahre zuvor

Dass Schutzausrüstung vom Land zu stellen wäre, wurde noch im kulturpolitischen Ausschuss des Landtages im Mai oder Juni (müsste ich nachsehen) vehement bestritten. In einer Mail des HKM wurde ohnehin ausgesagt, dass nicht das Land, sondern die Schulträger zuständig wären.
Da hat man im hessichen Kutlusministerium die Rechtsfolgen aus dem Arbeitschutz und die innere und äußere Schulgestaltung als komplett anderes Rechtsfeld noch nicht so auf der Pfanne gehabt.
Passiert mir manchmal auch, dass ich da immer mal wieder nachlesen muss.
Da haben wir in Schule alle vollVerständnis für. Echt. Auch wenn der Leiter der Behörde ein Jurist ist. Irren ist menschlich.

omg
3 Jahre zuvor

„Die Schule hat sich größten Respekt erworben“
Deswegen lässt Herr Lorz seine Schulleitungen, die seit Monaten am Limit sind, auch noch nachts und an Wochenenden Pakete schleppen, zigtausende Kilometer je Ausgabetag zusätzliche Stunden im Auto sitzen und versorgt sie immer kurz vor knapp mit Informationen.

Hammer, manchmal bin selbst ich sprachlos………..
Es wäre mir lieber, Herr Lorz besucht einmal ein Motivationsseminar – wo er gerade voll motiviert ist – und lernt, wie man Respekt richtig zeigen kann.

omg
3 Jahre zuvor

„Testmöglichkeiten für Lehrkräfte:

Das mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen entwickelte Angebot richtet sich speziell an Lehrkräfte, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine konkreten Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Für sie besteht bis zu den Herbstferien die Möglichkeit, sich außerhalb ihrer jeweiligen Unterrichtszeit alle 14 Tage einem kostenlosen Test zu unterziehen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht.“

Nun ja. Wären die Testkits überall angekommen und die notwendigen Barcodes und wären die Praxen darauf vorbereitet, dann wäre dass schon jetzt sehr lobenswert.

Dass aktuell die Labore bis zu einer Woche brauchen, eine Rückmeldung zu senden, wurde ja schon problematisiert.

Marie
3 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Realität vor Ort (NRW): Die Ärzte haben entweder keine freien Termine oder lehnen die Testung ab. Begründung 1: Kommen Sie wieder, wenn Sie Symptome haben. Ohne Symptome teste ich nicht. Begründung 2: Der Abrechnungsmodus mit dem Land ist immer noch nicht geklärt.
Aber Hauptsache, Frau Gebauer hat öffentlichkeitswirksam erklärt, wie sehr ihr die Gesundheit der LK am Herzen liegt, wenn sie Testungen anbietet. Wer‘s glaubt…

TAD
3 Jahre zuvor

Herr Lorz sollte eine ganze Woche damit verbringen, einen Vollzeitlehrer von Klasse zu Klasse in einer innerstädtischen Schule zu begleiten. Natürlich ohne Maske oder Abstandregel! Abends konnte er seine älteren Verwandten besuchen. Vielleicht würde er danach andere Entscheidungen treffen.

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  TAD

… und dann am Sonntag mal für mehrere Stunden ind Schulamt, Kisten rausschleppen, in die Schule, Kisten reinschleppen …. und dann keine Lust mehr auf Tennis haben. Jepp.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Ladet ihn doch alle mal ein, jetzt, wo er gerade hoch motiviert ist.

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Der Vorschlag ist inhaltlch inkompatibel. Ich war in den Sommerfei´rien 1,1/2 Tage nicht in der Schule. Da trifft hochmotivierter Kultusminister auf Schulleiter, der nach fix und fertig ist.
Und Pakete aus dem Fundus der Schutzausrütung bringt er auch nicht mit im Sinne von: Wir sitzen alle in einem Boot.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Warum nicht?
Wenn er so hochmotiviert ist, könntest du es mit in die Einladung schreiben, vielleicht als P.S.: Wenn Sie ohnehin auf dem Weg sind, bringen Sie doch bitte die Schutzausrüstung mit, sie ist daundda hinterlegt.

Dann gibt es auch ein schönes Pressefoto: Hochmotivierter Kultusminister versorgt Lehrkräfte und SchülerInnen eigenhändig mit Schutzausrüstung.

Defense
3 Jahre zuvor
Antwortet  TAD

Auf der Seite des HKMs zeigt er sich immerhin medienwirksam bei einem Besuch eines Feriencamp einer Schule. Das Foto entstand draußen mit Vielen Kindern mit Maske und lässt sich wirklich zeigen.

Alla
3 Jahre zuvor

In SH sandte der Schulträger 100 Alltagsmasken an die Schule mit dem Hinweis, dass diese nur für das vom Schulträger angestellte Personal zur Verfügung stehen (Hausmeister, Sekretärin…) ausdrücklich nicht für Lehrer. Das Land sieht keine Veranlassung für die Bereitstellung von Schutzausrüstung, da ja nur eine dringende Empfehlung für Masken ausgesprochen wurde, keine allgemeine Maskenpflicht ( außer in den Gängen).
Ähnlich ist es mit den Testungen, über die jedes Gesundheitsamt entscheidet. Noch können sich in unserem Kreis nur – symptomatische – Lehrer testen lassen, die ins Krankenhaus eingeliefert werden oder durch z.B. Hotelrechnungen nachweisen können, dass sie kürzlich aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind.
Allerdings ist das wohl in einigen Kreisen anders, da reichen 3 Symptome aus.
Mal sehen, wie es weitergeht.

Marija B
3 Jahre zuvor

Das Verhalten dieses Mannes ist einfach respektlos und dreist gegenüber den Lehrkräften und den Schülern. Unsere Schulleitung hat auch jetzt wieder vier (!!) Tage vor der Schulöffnung den neuen Hygieneplan bekommen. Das ist neuer Rekord. Sonst haben wir die neuen Vorschriften immer am Wochenende mit sofortiger Umsetzungen am Montag bekommen. Es würde alles so viel schneller und effizienter gehen, wenn die Schulen einfach mehr Handlungsfreiheit bekämen.

OMG
3 Jahre zuvor
Antwortet  Marija B

Ist in Arbeit. Ein vereinfachter dreistufiger PLan, der alle Szenarien abdecken soll, ist kommenden Freitag in der Telefonschalte der Kultusminister Thema.
Ist zu hoffen, dass die neuen Schutzstandards für Arbeitssicherheit vom 10.08.2020 berücksichtigt werden und die Lagehinweise des RKI vom Samstag.

Marija B
3 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Immerhin.. Besser spät als nie. Woher hast du die Info? Bzw. kann ich das irgendwo online nachlesen?

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  omg

„Ist zu hoffen, dass die neuen Schutzstandards für Arbeitssicherheit vom 10.08.2020 berücksichtigt werden und die Lagehinweise des RKI vom Samstag.“

klar:
„Schulschließungen dürfen nur das allerletzte Mittel sein.“

omg
3 Jahre zuvor

Nochmals der Hinweis:
Dass den Schullen FFP2 Masken zur Verfügung stehen würden, stimmt nicht. Es steht zwar FFP2 auf den Kartons, welche die Schulen auss den Schulämtern hollen durften (also nix von „wird geliefert“) (;-) ) , die Masken sind aber laut Qualitätsprüfung nur so schützend wie MNB, also Hochstapelei. Weder wird was gefiltert noch sonst was.

Die Kittel, für die man sich feiern lässt, sollen z.B. beim Kochen (das ist natürlich derzeit verboten ) aufgebraucht werden, sie haben keine Schutzwirkung.

Das ganze Rumgefeiere, was man nicht alles für die Beschäftigten machen würde, ist ein Fall für den Landesrechnungshof und wäre, wenn das HKM eine Firma wäre, ein Fall für den Verbraucherschutz.