Maskenpflicht nur für zwei Tage – Schulleiter fragen: Was soll das?

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MAGDEBURG. Nur an den ersten beiden Tagen des neuen Schuljahres schreibt das Land Sachsen-Anhalt eine Maskenpflicht in Schulen außerhalb des Unterrichts vor – danach entscheidet jede Schule selbst. Schulleiter fordern einheitlichere Regeln. Die Schüler fühlen sich unnötig gefährdet.

Jetzt wird’s kompliziert: Die Maskenpflicht gilt im Schulgebäude außerhalb der Klassenräume – zwei Tage lang. Danach entscheidet jede Schule selbst. Foto: Shutterstock

Eine Woche vor dem Schulstart in Sachsen-Anhalt haben Schulleiter und Schülervertreter das Corona-Schutzkonzept des Landes kritisiert. Es brauche starke einheitliche Vorgaben, zum Beispiel zur Maskenpflicht, sagte die Chefin des Schulleitungsverband Sachsen-Anhalt, Ines Petermann. Es werde große Diskussionen geben, weil es zu den richtigen Schutzmaßnahmen viele verschiedene Meinungen bei Eltern, Lehrkräften und Schülern gebe. «Die Telefone stehen jetzt schon nicht mehr still, weil die Eltern Fragen haben.»

Sachsen-Anhalt schreibt nur am ersten und zweiten Schultag eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände vor, die aber nicht im Unterricht gilt. Danach sollen die Schulleitungen entscheiden, ob und wie die Pflicht in ihren Einrichtungen weiter gilt. Erster Schultag ist der der kommende Donnerstag (27. August).

Schüler müssen ein Formular ausfüllen und sich belehren lassen

Bildungsminister Marco Tullner (CDU) begründete die kurze einheitliche Pflicht damit, dass zunächst alle Kinder und Jugendlichen ein Formular zu ihrem Gesundheitszustand, zur möglichen Rückkehr aus Risikogebieten und zu Corona-Kontakten ausfüllen und zu den neuen Hygieneregeln belehrt werden sollen. Wer die Bögen nicht zurückgegeben hat, darf das Schulgelände nicht mehr betreten.

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Aus Sicht der Schulleiter ist das schwierig umzusetzen. «Wir sind darauf angewiesen, dass Eltern uns die Wahrheit sagen und korrekt die Fragebögen ausfüllen», sagte Petermann. Eltern könnten die Auskunft verweigern, oder die Antworten könnten nicht bis Montag vorliegen. Die Schulen hätten eine Aufsichtspflicht, Schüler ohne ausgefülltes Formular dürfen aber laut Hygieneplan nicht auf dem Gelände sein.

„Das gefährdet die Schüler unnötig“

Auch die Schüler äußerten sich skeptisch über den Plan. «Zwei Tage helfen nicht um festzustellen, ob jemand infiziert ist», sagte der Vorsitzende des Landesschülerrats, Felix Schöpf, der dpa. «Das gefährdet die Schüler unnötig». Schöpf sprach sich dafür aus, außerhalb der Klassenräume generell das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorzuschreiben. Außerdem sprach sich der Schülervertreter dafür aus, die Schüler möglichst immer in den selben Räumen zu unterrichten. Das sei in den meisten Stunden möglich, mit Ausnahme von Fächern wie Chemie oder Informatik, in denen die Schüler auf die technische Ausstattung der Fachräume angewiesen seien.

Der Landesschülerrat hat seine Forderungen für ein Hygienekonzept in einem Positionspapier zusammengestellt. Darin fordern die Schüler neben der Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts und den möglichst seltenen Raumwechseln, dass die Schulen ausreichend Mund-Nasen-Schutzmasken für alle Schüler bereit halten. Außerdem sollten die Schulen bei der Ausgestaltung der Regeln einen gewissen Spielraum bekommen, um auf individuelle Herausforderungen reagieren zu können. dpa

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4 Kommentare
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Gotschi
3 Jahre zuvor

Die unterschiedlichen Maskenregeln werden zu Farce in Deutschland.

Dass außerhalb des Unterrichts auf einem Schulgelände überall Masken getragen werden müssen, ist doch selbstverständlich. Und es tut keinem weh.

Wie lange muss denn die Maske pro Tag getragen werden:

Für Schüler sind das 2 große Pausen + Schulraumwechsel = ca. 45 Minuten am Tag.
Für Lehrer ohne Pausenaufsicht = ca. 15 Minuten am Tag

Ist das nicht zumutbar für ein wenig mehr Schutz. Und darüber diskutieren wir nun seit Wochen….

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gotschi

Es wird halt deutlich: Schutzkonzepte und Schutzmaßnahmen sind nicht fachlich und wissenschaftlich motiviert, sonst wäre die Diskussion ja eine andere und sicherlich schon bei einem Konsens angelangt.

A.H.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gotschi

NRW gebundener Ganztag: Maskenpflicht selbst am Platz. Also fast durchgehend von 7.55 bis 15.50 Uhr. Da darf „Bei genügend Abstand“ in den großen Pausen mal die Maske ab, damit was gegessen und getrunken werden kann.

Julia
3 Jahre zuvor

Wird bestimmt ein voller Erfolg…. neben den vergesslichen Schülern und Eltern gibt es ja auch noch die Gruppen, die aufgrund mangelnder Sprachfähigkeit die Mitteilungen nicht verstehen, diejenigen, die zwar dort waren, aber eigene Definitionen von “ Risikogebiet“ haben und- nicht zu vergessen- Corona Leugner und Maskenverweigerer.
Wer es als gesunder Mensch nicht erträgt ein paar Quadratzentimeter Stoff im Gesicht zu haben, hat ein schwerwiegendes Problem und das löst man nicht dadurch, dass man die Maske abnimmt.