Ministerium fordert: Unterricht per Livestream aus dem Klassenraum auf den Bildschirm – Lehrer wehren sich: „Missbrauch möglich“

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WIESBADEN. Der erste Tag im neuen Schuljahr beginnt für Hessens Schüler mit einem Mund-Nasen-Schutz – sie müssen ihn zumindest bis zum Klassenzimmer tragen. Auch nach den großen Ferien bleibt Corona das alles beherrschende Thema. Eine Diskussion ist darum entbrannt, wie mit Schülern aus Risikogruppen umzugehen ist – das Ministerium möchte sie digital per Livestream am Unterricht beteiligen. Dagegen regt sich Widerstand.

Der VBE sieht durch eine Übertragung des Unterrichts per Livestream das Recht am eigenen Bild verletzt. Foto: Shutterstock

Nach den Sommerferien beginnt für knapp 705 000 hessische Schülerinnen und Schüler am heutigen Montag der Unterricht wieder – angesichts der Corona-Seuche unter ganz besonderen Bedingungen. Am Dienstag kommen dann die 55 600 Erstklässler dazu. Das Land bleibt zwar vorerst bei seiner Linie, für die Klassenzimmer keine Maskenpflicht anzuordnen – allerdings muss generell auf dem Schulgelände bis zum Betreten des Klassenraums ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Abstandsregel gilt im Unterricht nicht, bei Lehrerkonferenzen schon

Die 1,5-Meter-Abstandsregel gilt zwischen Lehrern, Schülern und Betreuern innerhalb des Klassenverbandes im Unterricht nicht mehr. Der Mindestabstand soll jedoch beispielsweise bei Konferenzen oder Schulveranstaltungen nach wie vor eingehalten werden. Im Schuljahr 2020/2021 steigt im Vergleich zum Vorjahr die Gesamtzahl der hessischen Schüler um rund 1500 auf 760 500. Die Zahl der Lehrerstellen klettert um rund 770 auf 55 470.

Kultusminister Alexander Lorz (CDU) rechnet damit, dass bis zu sechs Prozent der Lehrer mit Verweis auf ihr besonderes Corona-Risiko für den Unterricht in der Schule ausfallen. Diese Prognose fuße auf den Erfahrungen in anderen Bundesländern. Bei den Schülern geht Lorz von einer Quote von unter fünf Prozent von Kindern und Jugendlichen aus, die zu einer Corona-Risikogruppe zählen und daher per Attest vom Unterricht in der Schule freigestellt werden.

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Sie sollen nach Möglichkeit digital ins Klassenzimmer zugeschaltet werden. Bei Bedarf bekommen sie leihweise einen Computer. Dafür stellt Hessen gemeinsam mit dem Bund insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem wird die digitale Lehr- und Lernplattform «Schulportal Hessen» weiter ausgebaut, wie Lorz ankündigte.

Streaming des Unterrichts? „Rechtliche Fragen nicht geklärt“

Kritik kommt vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) Hessen. «Hier werden wieder Erwartungen bei den Eltern geweckt, die aus verschiedenen Gründen so nicht einzuhalten sind», erklärte der Landesvorsitzende Stefan Wesselmann. Zum einen verfüge nur ein Bruchteil der Schulen über das notwendige WLAN und die technische Infrastruktur für Videoschalten. Zum anderen seien rechtliche Fragen noch nicht geklärt.

«Die EU-Datenschutzgrundverordnung mit dem Recht am eigenen Bild gilt auch für Lehrkräfte», stellte Wesselmann klar. Viele hätten Vorbehalte gegen ein Streaming ihres Unterrichts – aus handfesten Gründen: «Mitschnitte oder Screenshots sind leicht möglich – und damit sind missbräuchlicher Verwendung Tür und Tor geöffnet», gab Wesselmann zu bedenken. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Überstunden, Abordnungen, Fortbildungen in der Freizeit und Unterricht live im Netz: Was auf Lehrer zukommt

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Marija B
3 Jahre zuvor

Natürlich wird von allen Seiten Widerstand kommen. Das ganze ist so unglaublich schlecht durchdacht. Ich bin aus Hessen und wir haben gestern Abend eine Mail vom Schulamt bekommen, dass die SuS auch im Unterricht eine Maske tragen müssen (die Infektionszahlen sind bei uns im Bezirk schon im kritischen Bereich). Dachten die Politiker ernsthaft, dass die gesamte Bevölkerung in den Sommerferien daheim bleiben wird? Anstatt wieder A und B-Wochen mit ausreichendem Abstand zu organisieren (zumindest bis zu den Herbstferien), setzt man die SuS und Lehrkräfte einem unnötig hohen Risiko aus und hofft einfach mal, dass die Schulen nicht von heute auf morgen geschlossen werden… Eine absolute Katastrophe

Dietmar
3 Jahre zuvor

Warum können Politik und unsere Gewerkschaften diese Fragen nicht klären? Und um welche Paragrafen der EU-Datenschutzgrundverordnung geht es genau?

Tento
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dietmar

@Dietmar
@Dietmar
Lesen bitte unter dem Einwand: Bin kein Jurist und kein Rechtsberater.

* Recht auf informationelle Selbstbestimmung – Dieses stützt sich auf allgemeines Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 GG in verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) u. ist lt. Bundesverfassungsgericht (Volkszählungsurteil) eine besondere Ausprägung des allgemeinen Perönlichkeitsrechts

* Schutz des persönlichen Namens (§ 12 BGB)

* Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KunstUrhG) „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ – von DSGVO m. E. überdeckt, aber kommt auf das Gleiche raus

* in DSGVO Artikel 4: „personenbezogene Daten“ sind definiert als „Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“ -> jedes Foto, jedes Video mit mir zeigt mein individuelles Aussehen = ist ein persönliches Datum; Es greifen nun u. a. Art. 6, 7 und 25.

* in DSGVO Artikel 6: Datenverarbeitung in Kurzfassung passend zum Vorgang hieße das: Ich müsste mit einer Verarbeitung einverstanden sein oder „die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt“. Vielleicht denkt sich das Ministerium, es könnte einfach sagen, Videos vom Unterricht wären „erforderlich“?
https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/

* in DSGVO Artikel 7 „Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.“ Meine würde ich dazu nie geben. Was macht das Ministerium dann?
https://dsgvo-gesetz.de/art-7-dsgvo/

* in DSGVO Artikel 25 „Unter Berücksichtigung […] sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft der Verantwortliche […] geeignete technische und organisatorische Maßnahmen […], die dafür ausgelegt sind, […] die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.“
https://dsgvo-gesetz.de/art-25-dsgvo/
————————–
Nur mal zum letzten Art. 25. Verantwortlich wäre m. E. bei Anordnung wie in Hessen das Ministerium. Wie wir gerade wieder beim Gesundheitsschutz auffrischend erleben konnten, geben Kultusministerien die Verantwortlichkeit gern einfach nach unten weiter.
Also soll sich Schulamt … nein, wird es auch nicht machen … also Schulleitung oder von dieser beauftragter Kollege kümmern und sicherstellen, dass es keine Verbreitung der Videos gibt.
In der Praxis: Selbst bei einem sog. „geschlossenen Videoraum“ lt. verwendeter Software und mal nicht bedacht der „sehr diverse“ Stand der Technik und (Nicht)sicherheitsmaßnahmen auf den Geräten der Teilnehmenden … Wie hoch ist die „Eintrittswahrscheinlichkeit“, dass trotz Belehrung ein Schüler (und einer reicht ja) einen Videomitschnitt macht? Wenn dieser nicht interessant genug ist, diesen verfremdet und neu zusammenschneidet? Divers „humoristisch“ ergänzt? Ich arbeite in Normalschule und entsprechend meinen Erfahrungen der letzten Jahre: Sie ist seeehr hoch.
Könnten wir es verhindern, dass von unserem Videounterricht auf den Geräten Mitschnitte angefertigt werden?
Nein.
Könnte es das Ministerium verhindern?
Nein.
Könnten wir Verfremdung der Mitschnitte verhindern?
Nein.
Könnten wir Uploads verhindern?
Nein.
Könnten wir persönlichkeitsdiffamierende Kommentare verhindern?
Nein.

Es ist derart einfach, Bildschirmaufnahmen zu machen. Das schaffen auch die Schüler, die nicht mal eine Textdatei zu verschieben in der Lage sind.
Bsp. VLC-mediaplayer: Strg+C, Speicherort, fertig, läuft
Bsp. Windows 10: Windowstaste+Alt+r / Windowestaste+g und bestätigen, dass man ein Spiel aufnimmt
Bsp. iPhones seit iOS 11: Einstellungen, Kontrollzentrum, Bildschiraufnahme starten
etc. etc.
Upload in Social Media & Co nach Gusto und Spaß.

Und Lehrern wie Eltern betroffener Mitschüler bliebe nur die Anzeige und Bitte um Strafverfolgung, irgendwann wird viell. gelöscht werden müssen … Was bringt dies im Nachhinein?
————————-
Dass sich Lehrer per Anordnung(?) filmen (lassen) sollen … Ich bin verblüfft, wie blauäugig naiv oder abgebrüht das hessische Ministerium ist und bedaure alle Kollegien dort, die sich damit jetzt herumschlagen müssen.
Hoffentlich für die anderen 15 macht das keine Schule.

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Tento

Immer an den Witz dahinter denken: Geführt wird das HKM von einem Staatsrechtler, der bekannt wurde druch sein Gutachten zur Inklusion (übrigens sehr lesenswert) und die Feststellung, dass natürlich die INklusion individuell verankert ist und der sich dann in den Landtag stellt und sagt, das Kultusministerium verzichte auf eine individuelle Zuweisung. Eben dieser Jurist „vergisst“ beim Videostreamunterricht seine Lehrkräfte darüber zu informieren, dass es ohne ihre Zustimmung nicht geht. Passt doch ins Bild.

Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

Absolut bedenklich!

Da werden Videoaufnahmen möglich, von LuL und von SuS!!
Würden alle Eltern ihr OK geben, dass ihre Kinder jeden Tag stundenlang von einer Kamera gefilmt werden, dass Screenshots und Videoaufnahmen möglich sind?
Welche Auswirkungen hat das auf die SuS und den Unterricht, wenn alle wissen, dass wird möglicherweise aufgezeichnet und die peinliche Aufnahme landet evtl. für immer im Internet?

Braucht man doch nur bei Youtube schauen, was es schon an heimlichen Aufnahmen aus dem Unterricht gibt. Das öffnet Mobbing und Cybermobbing Tür und Tor.

Ich hab während des Fernunterrichts Lernvideos erstellt. Da war meine Stimme zu hören, Bilder oder mein Geschriebenes zu sehen – aber nicht ich. Das konnte von den Schülern natürlich aufgenommen werden. Das war mein persönliches Risiko. Hab ich in der Notfall-Ausnahmesituation so gemacht. Aber es war eine Aufzeichnung, alles genau überlegt und einmal angehört, bevor es online ging.

Aber Live-Unterricht? Schüleraufnahmen, Ton (Antworten) und Bild (Referate oder auch das sonstige Unterrichtsgeschehen) – niemals.

Wie kann ein Minister sowas vorschlagen??

Die LuL aus der Risikogruppe könnten sich doch im Fernunterricht um die Risikoschüler kümmern.

Manchmal – und in letzter Zeit immer öfter – frage ich mich, ob da oben nur noch Volli&/@¥€# sitzen.

Aktuellstes Beispiel: In Ludwigshafen (immerhin aktuell auf Platz 6 im Coronageschehen in Deutschland) wird jetzt kurz vor der zweiten Welle das Notfall-Behelfsklinikum, dass man für viel Geld provisorisch errichtet hatte, wieder abgerissen!
Hier Links zum Thema, BILD und Mannheimer Morgen:

https://m.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/trotz-drohender-2-welle-corona-behelfsklinik-soll-geraeumt-werden-72415450.bildMobile.html

https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-ludwigshafen-corona-behelfskrankenhaus-in-ludwigshafener-eberthalle-wird-bis-ende-august-geraeumt-_arid,1671440.html

OMG
3 Jahre zuvor

Ich habe ein Recht am eigenen Bild usw. Das sind Grundrechte. AUch ein Staatsrechtler wie Herr Lorz kann sich an dem Thema gehörig die Juristenfingerchen verbrennen – trotz aller Motivation, die gerade aus ihm herausströmt……..

ysnp
3 Jahre zuvor

Ich verstehe das nicht. Wir dürfen nicht einmal Bilder von Schülern an die Klassenzimmertüre ohne Einverständnis aufhängen, müssen überall Datenschutzrichtlinien einhalten und jetzt werden die Persönlichkeitsrechte plötzlich mit einem Wisch vom Tisch gefegt? Rückt man sich alles so zurecht wie man es braucht?
Ich sehe es auch so wie die Vorschreiber. Dem Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet. Es geht nicht um einen Vortrag, der mitgestreamt werden soll, wie man sie oft bei youtube findet, sondern um Unterricht mit allen pädagogischen Handlungen. Es werden Schüler aufgerufen, ermahnt, ermutigt… Wollen Eltern, dass das allen zugänglich gemacht wird? Wir Lehrer wissen, dass hintenrum viel geredet bzw. über Whatsappgruppen (es gibt in der Regel selbst erstellte Whatsappgruppen von Eltern) ausgetauscht wird, sowohl über Schüler als auch über Lehrer. Vieles, was da ausgetauscht wird, sind oft nur die sehr subjektiven Empfindungen einzelner – einmal vornehm ausgedrückt. Bei uns ging einmal das Gelästere über Whatsappgruppen über andere Eltern und Kinder so weit, dass die Schulleitung eingreifen musste.

Diesem Missbrauch – und wir erleben diesen in der Grundschule besonders, weil sich da gerne Eltern einmischen – wird weiterhin durch Mitstreamen Vorschub geleistet.

Ich betone nochmals: Unterricht ist nicht ein reines Mitstreamen eines Vortrages, sondern viel mehr.

immeralleshinterfragen
3 Jahre zuvor

Billige Bastellösungen aus Hilflosigkeit.

Für eine Modernisierung des Schulsystems muss viel Geld investiert werden. Der Startschuss hätte noch im März kommen müssen, es fehlt ein gewissenhaft geplanter und konsequent umgesetzter Stufenplan. Stattdessen Prinzip Hoffnung.

Hauptsache die staatlich geretteten Konzern streichen ihren Aktionären wenigstens die Erhöhung (!) der Dividende…

Omg
3 Jahre zuvor

https://datenschutz.hessen.de/
Einmal anrufen. Man geht halt stillschweigend davon aus, dass die Lehrer still halten. Aber natuerlich schränkt das Dienstverhältnis zum Dienstherrn nicht alle Grundrechte ein. Im Gegenteil. Der Dienstherrn ist in der Pflicht, seine Beamten ehrlich zu beraten.

Dietmar
3 Jahre zuvor

Ich wiederhole meine Frage gerne noch einmal: Um welche Paragrafen der EU-Datenschutzgrundverordnung geht es?

Dietmar
3 Jahre zuvor

Liebe Redaktion,
es wäre toll einen Artikel zum Themenkomplex digitales Lernen/Datenschutz zu bekommen. Was geht, was geht nicht, und warum…
Vielen Dank und viele Grüße

Dietmar
3 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Liebe Redaktion,
ich habe gestöbert – bin aber leider nicht auf Antworten auf die Frage gestoßen, was geht und was geht nicht beim digitalen Lernen. So würde mich schon interessieren, ob LuL sich weigern können, digital gestreamt zu unterrichten (wenn sie vom Präsenzunterricht coronabedingt befreit sind). Ebenso interessiert mich, ob sich SuS weigern können ihr Bild im Stream zu zeigen (z.B. damit LuL wissen, dass SuS nicht schlafen).
Natürlich besteht da immer eine Missbrauchsmöglichkeit. Aber das ist doch kein Grund auf das Streamen zu verzichten. Ich verzichte ja auch nicht darauf mein Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz zu parken, nur weil dort die Möglichkeit von Vandalismus besteht…
Vielen Dank und viele Grüße

Michael
3 Jahre zuvor

An meiner Schule erhielt nach einer Videokonferenz ein Kollege die ellenlange E-Mail einer Familie mit dem Kommentar „So geht das gar nicht…so kann man das nicht erklären!“. Das war für meinen sehr engagierten Kollegen ein ganz schöner Schlag und es hat ihn davon abgebracht, sich in dieser Form weiterhin zu präsentieren.
Ich glaube, dass niemand gezwungen werden kann, so zu unterrichten. Jede Konferenz dieser Art kann, wie „Besorgter Bürger“ es richtig sieht, aufgenommen und bearbeitet werden. Hinzu kommt, dass die Anwesenheitskontrolle nur eine Momentaufnahmed ist. Das kann mannicht durchgängig kontrollieren. Und über eine Einwahl können sich ja auch mehrere Rechner zuschalten.
Ich bin aber gerade an einer ganz anderen Geschichte: Ab welchem Alter dürfen Kinder bzw. Jugendliche überhaupt an Videokonferenzen teilnehmen? Für soziale Netzwerke gibt es auch Altersbeschränkungen.

Franzi
3 Jahre zuvor

Also wir hatten das schon im letzten Schuljahr via Zoom und das lief super. Wer nicht mag, kann ja die eigene Kamera ausschalten. Aber den SuS würde so wenigstens einheitlich der Lehrstoff vermittelt werden. Alles besser als die SuS zu Hause auf sich alleine gestellt zu lassen. Das wäre eine Entscheidung im Interesse der Kinder und ich würde es begrüßen. Und machen wir uns mal nichts vor, die eigenen Kinder erzählen doch zu Hause so oder so welche/r SuS Probleme im Unterricht hat oder eben nicht. Sich deswegen jetzt gegen eine mögliche Lösung zu stellen ist irrsinnig. Übrings brauch man dafür nicht unbedingt ein Tablet, PC oder Laptop ein Smartphone reicht und das hat doch in der heutigen Zeit wirklich jedes Elternteil. Das einzige wirkliche Problem was ich sehe und das auch nur vereinzelt, wäre eine vernünftige Internetverbindung. Und ich denke das man für die Problematik auch eine Lösung findet.

Anne
3 Jahre zuvor
Antwortet  Franzi

„ Wer nicht mag, kann ja die eigene Kamera ausschalten. “ Das ist im Hinblick auf das Streamen von Unterricht, um das es im Artikel geht, keine wirklich grandiose Idee…
Ob man auf einem Smartphone konzentriert einen 5-(oder mehr)Stunden-Unterrichtstag verfolgen kann, sei mal dahingestellt. Bei uns würde das Ganze am nicht vorhandenen WLAN scheitern – und zwar nicht vorhanden sowohl in der Schule als auch in der Flüchtlingsunterkunft, in der einige unserer Kinder wohnen ( und ja, dort soll es Eltern geben, die tatsächlich nicht mal ein Smartphone haben).

Biene
3 Jahre zuvor

Haben wegen einer solchen oder ähnlichen Idee die Lehrkräfte in Thüringen nicht gerade ein Problem mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes?!
Verstehe einer die Politiker.

Michael
3 Jahre zuvor

Mich würde es nicht stören wenn es dieses Online (Streaming) geben würde. Dann lernen die Kinder wenigstens wie und was man im Internet alles machen kann.
Hoffentlich ist der Datenschutz scheiß danach auch weg.

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor

Da ich ein recht am eigenen Bild habe sage ich schlicht, sowas mache ich nicht und damit hat sich so eine Sache erledigt.

Das wissen auch solche Helden wie Lorz. Die Frage ist halt, warum er diese Nebelkerzen wirft.

Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

Richtig. Nebelkerzen.
Vermutlich geht er davon aus, dass jetzt mehr darüber diskutiert wird und deshalb weniger über $@#₩@€#sinnige „Lösungen“ zu Corona und Schule.

Sollen die Leute lieber glauben er hat keine Ahnung, was datenschutzrechtlich zulässig ist und was nicht – als dass die Leute merken wie hohl, lächerlich, verlogen und inkompetent die „Strategie“ bei Regelunterricht mit Corona ist.

FunkelfunkelkleenerStern
3 Jahre zuvor

Ich bin dafür! Vor der Tür ist ja meistens Schluss im Hinblick auf die Einsicht in die Vielfältigkeit, Belastung und Umfänglichkeit unserer Tätigkeit. Soll die Gesellschaft doch mal mit eigenen Augen sehen, welche Leistung ihre Zöglinge erbringen, was wir uns oftmals anhören und ansehen dürfen, mit welch‘ Elan die lieben Kleinen am Unterricht mitwirken. Ich bin dafür! Vielleicht ist das eine Möglichkeit, aufzuzeigen, dass das öffentliche Zerrbild über unseren Beruf mit der Realität nichts zu tun hat. Vielleicht verstehen dann Welt-, FAZ- und sonstige Populistenblattleser endlich, dass Lehrersein für den überwiegenden Teil unseres Berufsstandes eben doch kein Status ist, sondern Leidenschaft, Enthusiasmus und jede Menge Schweiß und Tränen.

GriasDi
3 Jahre zuvor

Das wird auch nix bringen. Wenn SchülerInnen nämlich keinen Elan zeigen bzw. nicht im Unterricht mitwirken gibt es nur einen Schuldigen – die Lehrkraft.

Dietmar
3 Jahre zuvor

Ich finde es falsch das Streamen zu verdammen. Hier haben Risikopatienten endlich mal die Gelegenheit ordentlich digital zu unterrichten.
Keine LuL, die bestenfalls kurze E-Mails mit Arbeitsaufträgen versenden oder sich einfach mal ein paar Wochen lang nicht melden…
Beim Streamen sind die LuL von der ersten bis zur letzten Minute ihres Unterrichtes im (Virtuellen) Klassenraum. Hier wird genauso unterrichtet wie im Präsenzunterricht.
Die Inhalte, die LuL auf ihrer Lernplattform einstellen, setzen sie im Unterricht wie ein Schulbuch / eine Tafel ein: die Lernplattform ergänzt ihren Unterricht, ersetzt ihn aber nicht.
Die Materialien, die LuL auf der Lernplattform einstellen, müssen folglich nicht selbsterklärend sein. LuL erklären im gestreamten Virtuellen Klassenraum alles persönlich.
Dank des gestreamten Virtuellen Klassenraums können die SuS mit ihren LuL in ihrem Unterricht in Echtzeit reden. Und weil LuL ihre Webcam anstellen, können die SuS sie dabei genauso gut sehen wie im Präsenzunterricht. Tatsächlich können sie sie sogar besser sehen. Denn SuS, die im Präsenzunterricht in der letzten Reihe sitzen, sehen ihre LuL im Präsenzunterricht durch die Reihen natürlich schlecht und werden im Präsenzunterricht gegebenenfalls sogar von anderen SuS abgelenkt. Im digitalen Unterricht sitzt alle SuS in der ersten Reihe und können sich ungestört konzentrieren.
Die SuS können ihren LuL in Echtzeit ihre Arbeitsergebnisse zeigen/hochladen. Gruppen- und Partnerarbeit gibt es in den Breakout-Räumen. Didaktisch/methodisch ist alles wie im Präsenzunterricht. Echter, wirklicher Unterricht – fast wie im Präsenzunterricht – nur ohne SuS oder LuL zu gefährden.

Hf
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dietmar

Und die Lehrkraft dann in Echtzeit alles gleich korrigieren. Parallel die Klasse unterrichten und im Hintergrund immer drauf achten, dass die Technik funktioniert.
Es geht hier nicht um reinen Distanzunterricht und somit gibt es auch kein virtuelles Klssenzimmer, sondern ein reales, das halt übertragen wird.
Die Breakoutsession, mit realen Schülern und Schülern zuhause.? Kann sein, dass mir da etwas die Phantasie fehlt, wie das gehen soll, es sein den jeder Schüler hat dann im Unterricht sein eigens Tablet.

Schlage vor, jeder Schüler bekommt eine VR-Brille und das 10 Euro Internet. Dann kann man sich doch gleich die ganzen alten Schulen sparen und gewinnbringend auf dem Immobilien-Markt verscherbeln, dann bräuchte man sie nicht renovieren. Und der Abstand ist dann ganz sicher auch gewahrt.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dietmar

Tja, aber eben nur „fast wie im Präsenzunterricht“.
5-20 SuS erscheinen gar nicht erst, weil sie keinen Internetzugang oder kein Gerät haben,
die üblichen 3 kommen zu spät oder gehen eher,
1 verschläft,
bei 2 turnen die Geschwister im Hintergrund,
bei 1 kommt Hund oder Katze vorbei,
bei 1 tobt gerade ein Streit im Hintergrund,
bei 1 mäht der Nachbar vor dem Fenster den Rasen
und bei mehreren bricht die Verbindung ab (bei uns brechen derzeit sogar Telefonate ständig weg).

Aber sollte es dann doch klappen,
beschäftigen sich wie im Präsenzunterricht einige mit sich selbst oder mit ihren FreundInnen, immerhin könnte man sie stummschalten, damit sie die anderen nicht so sehr stören (das dürften sich tatsächlich manche Lehrkräfte für den Präsenzunterricht wünschen),

ganz wie im Präsenzunterricht lesen die fitten SuS selbstständig die Aufgabe und bearbeiten sie nach ggf. kurzer Rückfrage,
die anderen benötigen technische Hilfe, finden das Buch oder das Heft nicht oder wissen nicht, was sie sollen,
ist das geklärt, fragt die Lehrkraft abwechselnd die SuS und lässt sich Teilergebnisse zeigen, gleichzeitig beschult sie die Kinder mit Förderbedarf mit Hilfe taktiler Materialien und übt mit den DaZ-Kindern Sprache,

der Austausch in wechselnden Partnergruppen wird über das Chatten realisiert, leider driften dabei einige SuS unhör- und lesbar ab und nutzen diese Zeit für die Kommunikation über Dritte,

2 SuS schneiden den Unterricht mit und laden ihn anschließend nach eingehender inhaltlicher Bearbeitung bei youtube hoch,

4 Eltern hören und schauen genau zu und verfassen anschließend Briefe, in einem steht, dass es noch viel digitaler und eigenständiger gearbeitet werden muss, im zweiten, dass alles zu digital ist und doch bitte besser auf die einzelnen SuS eingegangen werden sollte, im dritten fühlt sich irgendwer mit irgendwas benachteiligt oder öffentlich vorgeführt und im vierten wird der Inhalt an sich in Frage gestellt.

Dafür hat die Lehrkraft sich zunächst vom eigenen Gehalt mit dem entsprechenden Equipment ausgestattet und einen schulfernen Ort aufgesucht, an dem es stabiles, schnelles Internet gibt,
urheberrechtlich sauber zuvor die Materialien erstellt und digital aufbereitet, eine Präsentation vorbereitet, die schnell eingeblendet werden kann,
die Lernplattform für alle vorbereitet, natürlich entsprechend des vom Bundesland gesteckten, dsgvo-konformen Rahmens.
Sie rechtfertigt sich anschließend hinsichtlich des Youtube-Videos, der Elternbriefe und möglicher anderer unbedachter Konflikte, die daraus resultieren vor dem Schulleiter und schreibt hierzu die anfallenden Berichte
und unternimmt zumindest bei allen Kindern, bei denen es nicht geklappt hat, Präsenzbesuche, um dort das schnelle Internet zu verlegen und anzuschließen, die Leihgeräte zu verteilen, die sie endlich bekommen hat und konfigurieren durfte, und die Vorgehensweise mit jedem Kind einzuüben, damit es wenigestens mit den E-Mails und dem Anmelden auf der Lernplattform klappt.

Ich für meinen Teil wäre heilfroh,
wenn es seitens der Ministerien klare Angaben über rechtlich sichere Möglickeiten gäbe,
wenn stabile Lernplattformen allen Schulen zur Verfügung stünden, real und nicht nur als Ankündigung,
wenn jede Lehrkraft in Deutschland eine Dienst-E-Mail nutzen könnte, (tatsächlich haben wir SEIT der Schulschließung welche über die von uns organisierte Lernplattform, der Schulträger hat sich noch mal bitten lassen, aber nun in Voraussicht auf die Nutzung der in Niedersachsen in Aussicht gestellten Bildungscloud welche eingerichtet),
wenn ich Eltern oder SuS überhaupt per E-Mail erreichen könnte,
wenn Aufgaben(stellungen) oder Mitteilungen dort ankämen,
wenn mich Eltern oder SuS per Telefon, Mail oder Messenger kontaktieren würden, sobald es Fragen gibt,
und ich davon ausgehen könnte, dass alle SuS die Aufgaben abrufen können.

Wenn wir das geschafft haben, sehen wir weiter mit asynchronen Möglichkeiten, die zwar angeboten, aber nur von wenigen genutzt wurden/ werden konnten.

ysnp
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Gut auf den Punkt gebracht!

Dietmar
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Liebe Palim, meine SuS sind alle volljährig. Einige sind Anfang bis Mitte 30. IdR verschlafen sie nicht, haben Hunde und Katzen gut im Griff, befrieden den Streit im Hintergrund oder schließen zumindest die Tür, genauso wie sie die Fenster schließen, wenn draußen der Rasen gemäht wird.
Für diese SuS ist ein Virtueller Klassenraum wirklich geeignet.

mama07
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dietmar

Und in dem Alter sind ja auch die meisten SuS in Deutschland…

Dietmar
3 Jahre zuvor
Antwortet  mama07

Ja mama07, nach der Primarstufe ist die berufliche Bildung (gemessen an der Personenanzahl, die diese Schulform besucht) die zweitgrößte Schulform.

OMG
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dietmar

Dann könnte ich ja auch dort Schüler sein. Meine Frau beschreibt meinen Reifegrad aber bisweilen anders … 🙂

Dietmar
3 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

@ OMG Die berufliche Bildung ist wirklich spannend. In meinem Referendariat habe ich viele SuS unterrichtet, die älter als ich selber waren. Viele hatten Abitur, manche sogar ein Diplom. Einige hatten selber Kinder, waren verheiratet oder bereits wieder geschieden… Ich erlebe mit meinen SuS ganz andere Dinge als beispielsweise Palim, deren Beiträge ich hier immer gerne lese.

Michael Müller
3 Jahre zuvor

Der deutsche Staat ist wohl ein Tal der Ahnungslosen. So ein Schwachsinn habe ich lange nicht gehört.
Andere Arbeitnehmer haben im März innerhalb von 24 h ein Homeoffice mit WLAN und Homeschooling organisiert.
In den Schulen waren wohl die letzten 6 Monate zu kurz um eine simple Webcam je Klassenzimmer zu kaufen und ein WLAN einzurichten. Starke Leistung dafür, dass Digitalisierung seit fast 10 Jahre Chefsache ist und die Schulen sich daran schon 20 Jahre versuchen.

Die DSGVO bezieht sich übrigens auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Bilder sind durch das Recht am eigenen Bild abgedeckt – jedoch durch das Arbwitsrecht eingeschränkt.

In keinem Unternehmen der Welt wird der Mitarbeiter gefragt, ob er an einer Videokonferenz oder ähnlichem teilnehmen will – das ist heute eine Notwendigkeit um die vertragliche Leistungspflicht aus dem Arbeisvertrag zu erfüllen.

Corona wäre die Gelegenheit gewesen, dass Lehrer ihr Image widerlegen können, eine Mehrheit und die Lehrerverbände arbeiten aber hart daran, dass sich das schlechte Image des Berufs nachhaltig festigt.
Der Dienstherr muss für WLAN, DSL, Cam, Notebook und Software sorgen.
Der Lehrer muss sich nur in das Klassenzimmer stellen und unterrichten, das ist ihr Job, für den sie auch gut bezahlt werden – andere (auch EU-)Länder praktizieren das seit März. Dort ist keine Stunde ausgefallen, die Schüler betreut und der Unterricht nach Lehrplan – nur eben remote – gehalten worden.

Aber fast 6 Monate ist da natürlich schon eine Herausforderung in Deutschland. Welcher private Arbeitgeber würde es mit machen, dass die Arbeitnehmer sich fast 6 Monate mit irgendwelchen immer wieder wechselnden Argumenten um eine korrekte und engagierte Arbeistleistung drücken würden? Keiner.
Übrigens bedeutet Verbeamtung nach dem Gesetz nicht nur eine Fürsorgepflicht für den Dienstherr, sondern für den Beamten auch die Treuepflicht und Bereitschaft die „Extrameile“ zu gehen.

GriasDi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Michael Müller

Zitat:
„Der Dienstherr muss für WLAN, DSL, Cam, Notebook und Software sorgen.
Der Lehrer muss sich nur in das Klassenzimmer stellen und unterrichten, das ist ihr Job“

Da haben Sie vollkommen Recht, allerdings sind die Bedingungen, die Sie genannt haben noch lange nicht erfüllt – leider. Weder WLAN, Notebook und Software sind vorhanden.
Sie als Arbeitnehmer dürfen aber auch nicht bei Ihrer Arbeit gefilmt bzw. beobachtet bzw. überwacht werden. Wäre ja mal ne Lösung für die Arbeitgeber, vielleicht würde dann auch der Anteil der Arbeitnehmer sinken, die nur Dienst nach Vorschrift machen. Im Jahr 2019 waren es nach einer Gallup-Studie immerhin 69%. Also so engagiert scheinen „andere Arbeitnehmer“ auch nicht zu sein. 16% haben nach dieser Studie schon innerlich gekündigt. Soooo eifrig wird in der freien Wirtschaft scheinbar auch nicht gearbeitet.

Rotstiftprofi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Michael Müller

@Michael Müllers „Der Dienstherr muss für WLAN, DSL, Cam, Notebook und Software sorgen.“: Und macht der Dienstherr das? NEIN!

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Rotstiftprofi

Na ja, haben da einen ganz offenen und modernen Arbeitgeber: Der zwingt uns, eine von ihm eingerichtete Dienst – Mail – Adresse zu nutzen, für die man privat ein Smartphone oder Tablet mit dem aktuellsten Betriebssystem haben muss. Und Trump lässt grüßen: Die neueste Huawei – Generation scheint den „Service“ nicht nutzen zu können. So erzieht man nebenbei die Beamten auch zur Markentreue. Es handelt sich übrigens um den Arbeitgeber, der maßgeblich ein Monopolverfahren der EU gegen Microsoft forciert hat – selbst aber alle seine Webanwendungen nur für die Microsoft – Browser optimiert. Die Welt ist soooo klasse……..

Hf
3 Jahre zuvor
Antwortet  Michael Müller

Wenn sie so schlau sind, dann wüssten sie, dass die Schulen kein Geld haben für den Einkauf, sondern das Sache der Kommunen ist. Wir fordern seit 4 Jahre WLan in der Schule, aber bis vor kurzen, gab es in D noch genügemd Leute, die vor der „Verstrahlung“ gewarnt haben und jegliche Entscheidung in diese Richtung blockeriert haben. Das gilt auch für den Dienstherrn und PC. Der Dienstherr kann gerne anordenen. Einkaufen ist Aufgabe der Kommune und da es um öffentliche Gelder geht, gibt es halt Vorschriften, die das Ganze verlangsamen.

Und die Mär von den nicht ausgefallenen Stunden in anderen EU Ländern glauben sie doch hoffentlich bicht selber.
Und wenn unsere Kollegen die letzten Wochen nicht so engagiert gearbeitet hätten, würden unsere Schüler nocht heute auf ihr Abitur warten. Es ist halt auch etwas leichter, eine Büroarbeit mit nach Hause zu nehmen, als einen Arbeitsprozess komplett umzugestallten. Ich keine Firma, die gezwungen wird, ihr Arbeitsprozesse von heute auf morgen zu ändern, und das sofort geklappt hat. Und was in Sachen Datenschutz bei den Arbeitnehmer gelaufen ist, nun ja, die Geheimdienst der anderen Ländern werden sich sicherlich gefreut haben, den einen oder anderen Einblick in manches Firmengeheimnis bekommen zu haben.

Emil
3 Jahre zuvor
Antwortet  Michael Müller

Werden Sie Lehrer! Die sind Mangelware!
Wenn Sie das Nicht möchten, hören Sie auf mit dieser ewigen alter Leier.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Gruß von Lieschen Leier an Michael Müller (oder Nepomuk Neidisch oder wie Sie sich morgen auch immer nennen)

xy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Michael Müller

An der Schule meiner Frau gibt es schon lange Dienst Emails, eine Schulcloud und ab März Online Unterricht mit Zoom. Über Zoom wurde u.a. auf mündliche Prüfungen vorbereitet. Schulen könnten schon, wenn sie wollten. Ich verstehe die Kritik über nicht erreichbare Lehrer deswegen nicht. In der Oberstufe wäre mit webex ein völlig problemloses Unterrichten möglich. In Firmen sind Telkos und Vikos nicht nur seit Corona Tagesgeschäft.
Es wird das Rätsel der Kultusminister bleiben, warum man ältere Schüler in den Präsenzunterricht zwingt. Es gibt Alternativen, man muss sie nur nutzen.

GriasDi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Michael Müller

@ Michael Müller
Zitat:
„Andere Arbeitnehmer haben im März innerhalb von 24 h ein Homeoffice mit WLAN und Homeschooling organisiert.“

Andere aber auch wieder nicht.

omg
3 Jahre zuvor

Ja, und welche Folgen hätte das Streamen? EInmal gestreamt, ich danach in Hollywood und meine Schüler schauen in die Röhre. Toll

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Krieg ich ein Autogramm?

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Klar 🙂

Tento
3 Jahre zuvor

Mit Avatar statt Naivlösung.

Ich musste eine Weile suchen. Ein ehem. Kollege hatte mir von der Verwendug eines Roboters als Stelvertreter in seiner Schule erzählt. Gefunden!

Hier ist der Artikel: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/teleroboter-aachen-schule-100.html

Wichtigste Aussage für mich dabei:
„So sind beispielsweise Screenshots oder Aufzeichnungen verboten. Sobald jemand dieses versuchen würde, schaltet sich der „AV1″ automatisch ab.“
Mit dieser Lösung kann ein Schüler am Unterricht virtuell teilnehmen.
Kein Mitschnitt.
Einfach nur fast wie Präsenz.
—————-
@Redaktion
Wie oft wird denn dies eigentlich schon kranken Schülern bisher jenseits von Corona zur Verfügung gestellt? Allen, die es brauchen? Ein Artikel zum Stand? Es würde mich freuen und angesichts der aktuellen Situation auch einen Weg aufzeigen.

Reudinger
3 Jahre zuvor
Antwortet  Tento

„So sind beispielsweise Screenshots oder Aufzeichnungen verboten. Sobald jemand dieses versuchen würde, schaltet sich der „AV1″ automatisch ab.“

Aha, soso. Und wie ist das bitteschön technisch gelöst? So ein Schwachsinn. Gib mir 10 Minuten mit dem Ding und diese Sperre ist wirkungslos.

Mama51
3 Jahre zuvor

Ach, ich denke, die Aufregung ist völlig verfrüht. Herr Lorz hat ja am letzten Samstag im TV/Hessenschau/19:30h total entspannt und freudig verkündet, dass die Vorraussetzungen für die Lernplattform/ Unterricht streamen „schon“ (!!!) jetzt (Mitte August) europaweit ausgeschrieben sind! Bis da dann irgendwas in irgendeiner Schule, in irgendeiner Form ankommt und zur Anwendung kommen kann … Da ist Corona längst vorbei und die Impfstoffe, die es inzwischen gab, sind aufgebraucht. DANN wäre Zeit sich kritisch zu äußern.

Dietmar
3 Jahre zuvor

@ Mama51 Ich denke nicht, dass die Aufregung verfrüht ist. Nur weil Hessen etwas langsam ist, sind dies andere nicht. Es gibt bereits Bundesländer mit funktionsfähigen Lernplattformen. Auch andere Einrichtungen, z.B. Universitäten, lernen bereits digital, z.B. mit Moodle oder ILIAS.
Die unbeantworteten Fragen müssen heute beantwortet werden. Denn selbst die Hessen müssen wissen, was sie genau ausschreiben können.

Hf
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dietmar

Ja, und die Unis haben eigene Rechenzentren mit den entsprechenden Fachkräften, die alles schön einrichten und betreuen. Die setzen die Videokonferenzen auch auf ihren Servern auf, um Datenmissbrauch zu vermeiden. Diese Infrastruktrur kostet natürlich etwas und steht auch schon etwas länger.

Und es gibt zudem noch einen „kleinen“ Unterschied zwischen universitären Vorlesungen und Unterricht.

mama 51
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dietmar

Ja, Dietmar, bzgl anderer BL haben Sie natürlich Recht. Aber mein Vertrauen zum hessischen Kultusministerium reicht von der Wand bis zur Tapete. Und dass von dort wesentliche Fragen beantwortet werden – noch vor Weihnachten- das glaubt höchstens das Christkind. Es werden bestenfalls neue aufgeworfen…

Dietmar
3 Jahre zuvor
Antwortet  mama 51

Ich teile Ihre Einschätzung. Aber gerade deshalb wäre es schön, wenn Politik, Gewerkschaften oder auch diese Redaktion endlich mal Klarheit schaffen würden. DSGVO, GG, BGB usw. gelten ja nun für alle. Da gibt es keine föderalen Kompromisse. Warum nicht mal aufschreiben, was geht und was nicht geht? Verbindlich – Sicherheit für alle.

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dietmar

etwas langsam ist gut. Der Hessiche Bildungsserver sollte platt gemacht und die Stellen gestrichen werden. Solche Profis sind am Werk.

Dietmar
3 Jahre zuvor

@ Hf Der „kleine“ Unterschied ist wirklich klein – je nach Schulform und was man dort unterrichtet. Wenn ich beispielsweise einen Fachwirt unterrichte, dann bewege ich mich auf der DQR-Niveau-Stufe 6, also im Bereich eines Bachelor Professionell. Und wenn ich den geprüften Betriebswirt (IHK) unterrichte, dann befinde ich mich bereits auf Master-Niveau…
Die Welt der Bildung ist groß. Deshalb darf der Fokus weder auf der Primarstufe noch auf der beruflichen Bildung liegen.
Ich verstehe gut, wenn Lehrkräfte anderer Schulformen über ihren Stress mit der Disziplin ihrer SuS und wirren Ideen diverser Eltern berichten. Ich persönlich habe solche Probleme aber zum Glück nicht.

Hf
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dietmar

Das ist ja genau das Problem. In der Erwachsenenbildung (Fachwirt, BdH (HWK))) kann ich das mit dem Streamning ja gerne machen, wobei die Schüler in diesem Alter brauchen keinen Lehrer, der an der Tafel etwas „vortanzt“. Da reicht eine klassische Videokonferenz mit den entsprechenden Unterlagen. Die Schüler machen das ja in der Regel auch freiwillig, sind motiviert und Ergebnisorientiert, zumal die Kurse ja auch eine schöne Stange Geld kostet.

Trotzdem wäre es bei den Regelschulen ein Spagat für die Lehrkraft. Ich müsste die Technik verwalten (sofern sie funktioniert), Monitor und Schüler im Blick haben, dann soll noch regelmäßig gelüftet werden und dann sind die 45 Minuten rum. Und wenn es dann doch Probleme mit der Verbindung gibt, dann haben wir zumindestens Spaß im Klassenzimmer. (Und ich kann meine Pausen und Freistunden abhaken , weil die KuK die ganze Zeit auf der Matte stehen)

Ich bin der Meinung, entweder mache ich kompletten DU für alle, oder es gibt Präsenzunterricht und die die nicht können müssen halt seperat versorgt werden.

Dietmar
3 Jahre zuvor

Meine SuS erzählen mir, dass es ihnen schwer fällt das digitale Lernen ihr Kinder und ihr eigenes digitales Lernen zu koordinieren.
Beziehungen werden schwierig, weil die Lernenden plötzlich sooo lange zu Hause sind.
Plötzlich müssen PCs gekauft werden, weil es nicht für jeden Lernenden in einer Familie einen PC oder Laptop gibt.
Das sind die Probleme, die mir zugetragen werden….

Gerhard Schoettke
3 Jahre zuvor

Der Patenonkel meiner Kinder hat das Streaming in seiner Schule eingeführt und erfolgreich wochenlang durchgeführt. Er arbeitet an einer Realschule in BW und ist an dieser Schule für EDV zuständig. Nach der Schulschließung hat er mehrere Kollegen in dem Bereich geholfen. Viele waren interessiert, manche hatten schlichtweg keine Lust. Sein Laptop gehört ihm selbst, es ist ein Modell für ca 600 Euro. Im rollierenden System hat die eine Gruppe bei ihm Unterricht im Klassenzimmer gehabt, die andere Gruppe musste dem Streaming folgen, nur er war zu sehen, Fragen konnten gestellt werden. Es hat wohl funktioniert, allerdings geht er jetzt auch wieder entspannt in den Regelunterricht.

Alla
3 Jahre zuvor

Vielleicht bin ich auch einfach nur ein Technik Neandertaler, aber ich kann mir das “ nur er ist zu sehen“ zumindest im Grundschulunterricht nicht vorstellen. Ich stehe doch nicht vor der Klasse und halte Vorlesungen!
Wenn Inhalte, z.B. im Sitzkreis, erarbeitet werden, braucht dann jeder Schüler ein Mikro?
Und schleppe ich die ganze Zeit einen Selfie Stock mit mir herum, wenn ich von Gruppe zu Gruppe gehe? Wie stelle ich dabei sicher, dass kein Kind ins Bild kommt?
In vielen Klassen können wir nicht einmal vollständige Klassenfotos anfertigen lassen, da Eltern Bedenken haben …..

depe
3 Jahre zuvor

Dann sind wir ja nach langen Diskussionen wieder am Anfang unserer Überlegungen:
Die technischen Voraussetzungen sind in vielen Schulen und bei vielen Schülern nicht ausreichend vorhanden, die Bedienung der Geräte stellt Lehrer/Schüler/Eltern vor Probleme (es ist eben nicht jeder ein IT-Freak, zumal sich die Bedienung von Geräten und Programmen keineswegs einheitlich gestaltet) und datenschutzrechtlich fragwürdige Angebote wie Zoom funktionieren zwar, sind von den Schulbehörden aber nicht zugelassen. In RP werden die Eltern befragt, ob sie sich ein Videokonferenzsystem auf ihre privaten Rechner laden und es auch benutzen wollen – das Ganze ist freiwillig, und wer nicht teilnehmen will, soll keine Nachteile haben. Das bedeutet im Klartext, dass der Lehrer seinen Unterricht einmal live überträgt und dann auch noch in Papierform an den nicht teilnehmenden Schüler zu bringen hat. Da sich auch Lehrer von dieser freiwilligen Installation auf ihren Privatgeräten abmelden durften, habe ich das getan und meiner SL mitgeteilt, dass ich alles mache, sobald mein Dienstgerät zur Verfügung steht. Wenn mir dann noch jemand schriftlich garantiert, dass mit den gefilmten Stunden kein Schindluder getrieben werden kann, bin ich zufrieden. Bis dahin ist es unseren Schülern bei hoher Strafe verboten, Unterricht heimlich mitzuschneiden und im Internet zu verbreiten. Ob dies bei Livestreams noch zieht, glaube ich aber eher nicht.
Die Politik macht es sich wieder einmal zu einfach – weil sie nur unter Druck reagiert statt vorausschauend zu agieren. Das Fahren auf Sicht bringt niemanden wirklich weiter und führt zu unausgereiften Aktionen.

Quereinsteiger
3 Jahre zuvor

Ich gestehe, dass ich als Quereinsteiger in die sonderbare Welt der Schule eingestiegen bin. Daher kenne ich jedoch auch andere Arbeitgeber und Arbeitsbedingungen. Immer wieder bin ich überrascht, vor welche Herausforderungen ich in der Schule gestellt werde und was undiskutiert hingenommen wird (oder werden soll). Ich kenne keinen anderen Bereich, wo sich der Vortragende zugleich um die Technik kümmern muss. In jedem Unternehmen, an jeder Uni und bei jeder Präsentation, die ich als Zuhörer oder Vortragender erlebt habe, gab es jemanden, der für die Technik, die Übertragung und die Betreuung der Online-Teilnehmer zuständig war. Der Vortragende war für seine Inhalte und deren Vorbereitung verantwortlich und musste sich nicht um den Auf- und Abbau eines Beamers kümmern, schauen, dass sich die Zuhören einwählen konnten, eine Platform betreuen oder Fragen der Online-Teilnehmer im Blick haben. Es gab immer einen Mitarbeiter, der darin ausgebildet war, der für diese Aufgaben bezahlt wurde und der für die Betreuung der Technik Zeit zur Verfügung gestellt bekommen hat.
Ich habe nichts gegen Unterricht im Livestrem. Gleichzeitig Unterricht zu halten und einen Livestream zu betreuen, halte ich aber für unvereinbar. Das sind zwei Vollzeit Aufgaben.

Rotstiftprofi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Quereinsteiger

Dann herzlich willkommen in unserer sonderbaren Welt – ich hoffe, Sie halten durch und verlieren angesichts so mancher Absurdität weder ihre Nerven noch Ihre Laune!