Schülerin gerichtlich von Maskenpflicht im Unterricht befreit

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FRANKFURT/MAIN. Eine Schülerin aus dem Main-Taunus-Kreis hat sich erfolgreich vor Gericht dagegen gewehrt, im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung tragen zu müssen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab einem entsprechenden Eilrechtsschutzbegehren statt (5 L 2149/20.F).

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Die Anordnung der Schule sei als Allgemeinverfügung anzusehen, die die Schüler in ihrer «ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit einschränkt», teilte das Gericht am Freitag mit. Daher könne die Schülerin Widerspruch gegen die angeordnete Maskenpflicht einlegen und sich dann auf die sogenannte aufschiebende Wirkung dieses Widerspruchs berufen.

In der Praxis hat die Gerichtsentscheidung allerdings nur noch am Montag Wirkung: Denn die entsprechende Anordnung der Schule ist bis zum 31. August befristet. Gegen den Beschluss kann dennoch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden. bIn Hessen gilt keine generelle Maskenpflicht im Unterricht – einzelne Kreise haben angesichts des Infektionsgeschehens aber eine solche erlassen. News4teachers / mit Material der dpa

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