Schülerin scheitert mit Antrag gegen Unterricht ohne Mindestabstand

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Der Unterricht in hessischen Schulen ohne Mindestabstand in den Klassenzimmern darf wie geplant an diesem Montag beginnen. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren (Az: 8 B 1912/20.N), wie das Gericht am  Donnerstag in Kassel mitteilte. Geklagt hatte eine Schülerin aus Frankfurt. Sie argumentierte dem Gericht zufolge damit, dass die vorgesehenen Corona-Regelungen in den Schulen zu einem höheren  Ansteckungsrisiko führten. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb im Klassenraum andere Abstandsregeln gälten als in fast allen Bereichen des täglichen Lebens.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Inzwischen ist festgelegt, dass Lehrer und Schüler in Hessen mit Beginn des neuen Schuljahres am Montag auf dem Schulgelände eine sogenannte Alltagsmaske tragen müssen, sie dürfen diese aber während des Unterrichts ablegen. Der sonst gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern gilt nicht in den Klassenzimmern – die ganze Klasse soll wieder gemeinsam in einem Raum unterrichtet werden.

Die Schülerin hatte sich noch gegen eine frühere Regelung in einer Verordnung des Landes zur Corona-Bekämpfung gewehrt – demnach war es den Schulen überlassen, eine Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts zu verfügen. Die Richter verwarfen ihren Eilantrag. Denn die angeordnete Abstandsregelung in Hessen gelte für den öffentlichen Raum, zu dem die Klassenräume aber nicht zählten. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Verwaltungsgericht: Land darf Abstandsregel in Schulen streichen – Schulpflicht gilt

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