Wie die einzelnen Bundesländer das neue Schuljahr planen – ein Überblick

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Aktuell: NRW erlässt Maskenpflicht – als erstes Bundesland auch im Unterricht

BERLIN. Mecklenburg-Vorpommern startet an diesem Montag als erstes Bundesland ins neue Schuljahr. Hamburg folgt am Donnerstag. In der Woche darauf geht es in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein los. Trotz Corona sollen die Schulen nach den Ferien zurück in den Regelbetrieb – das bedeutet: in einen Unterricht ohne die außerhalb der Schulen nach wie vor geltende Abstandsregel. Das hatten die Länder vereinbart. Ein Blick auf die bisherigen Planungen.

Maskenpflicht im Schulgebäude außerhalb der Klassenräume? Schon das regeln die Bundesländer unterschiedlich. Foto: Shutterstock

BADEN-WÜRTTEMBERG (Schuljahr beginnt am 14. September)
Der Unterricht soll in möglichst festen Gruppen ablaufen, sodass sich die Schüler möglichst wenig durchmischen. Auf dem Schulgelände und in Gebäuden der weiterführenden Schulen soll zudem eine Maskenpflicht gelten – nicht aber im Unterricht. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos melden. Dann müssen die Kinder aber aus der Ferne mitlernen. Alle Mitarbeiter an Schulen und Kitas können sich von Mitte August bis Ende September zwei Mal kostenfrei und freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Schwerpunkt im neuen Schuljahr solle es sein, Inhalte zu wiederholen und zu vertiefen, sagt Bildungsministerin Susanne Eisenmann (CDU).

BAYERN (Schuljahr beginnt am 8. September) In Bayern gilt im neuen Schuljahr eine Maskenpflicht an Schulen – auch an Grundschulen. Der Mund-Nasen-Schutz soll bis zum Platz im Klassenzimmer getragen werden. Je nach Entwicklung der Corona-Pandemie sei regional auch eine Maskenpflicht während des Unterrichts möglich, sagt Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Für die Schulen wurde ein entsprechender Vier-Stufen-Plan entwickelt. Die Hygieneregeln werden je nach Infektionsgeschehen stufenweise verschärft bis hin zum Distanzunterricht zu Hause. Der Freistaat will zudem auch Lehrkräfte ohne Lehramtsstudium einsetzen, um Stammlehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören und nicht an die Schule können, zu unterstützen. Für Lehrer sollen zu Beginn des Schuljahres einmalige Reihentests angeboten werden.

BERLIN (Schuljahr beginnt am 10. August) In der Hauptstadt ist wieder «durchgehender Unterricht» in «vollem Umfang» für alle geplant. Die Lehrer sollen zu Beginn den Lernstand der Schüler überprüfen und dann entsprechende Konzepte zur Unterrichtsgestaltung und eventuelle Fördermaßnahmen festlegen. Sport-, Musik- und Theaterunterricht darf wieder stattfinden. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet. Körperkontakt soll vermieden werden. Im Schulgebäude gilt auf Fluren, in Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen oder der Toilette Maskenpflicht. In Unterrichtsräumen, auf dem Pausenhof oder im Hort soll diese Verpflichtung nicht gelten.

BRANDENBURG (Schuljahr beginnt am 10. August) Für Lehrer und Schüler in Brandenburg ist derzeit keine Maskenpflicht geplant. Alle Lehrer können sich in der Zeit zwischen Anfang August und Ende November sechs Mal auf Kosten des Landes freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Dagegen ist nur eine einmalige Test-Stichprobe bei einem Prozent der Schüler (also bei 2900). Sollte es zu einem Corona-Ausbruch kommen, sollen die Schüler möglichst nur einzelne Klassen in den Heimunterricht geschickt werden. Es soll nicht gleich die ganze Schule geschlossen werden. Bis zum Ende des ersten Halbjahres sollen für alle Schüler mobile Endgeräte zur Verfügung stehen.

BREMEN (Schuljahr beginnt am 27. August) Das kleinste Bundesland hat ein «Rahmenkonzept Schuljahr 2020/2021» aufgestellt und will damit «möglichst viel Normalität und einen Regelbetrieb unter den Auflagen des Hygieneplans erreichen». Leitmotiv aller Entscheidungen sei das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe. Vorgesehen sind «möglichst feste Klassenteams». Falls es pandemiebedingt doch zu Einschränkungen des Schulbetriebs kommen sollte, sollen Grundschüler und Schüler, die zu Hause keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten zum selbstständigen Lernen haben, bevorzugt mit Präsenzzeiten versorgt werden.

HAMBURG (Schuljahr beginnt am 6. August) Auch in Hamburg ist «in allen Schulformen und Jahrgangsstufen» wieder Regelbetrieb geplant. «Sofern es keine anderweitige Entwicklung der Infektionslage gibt, ist für die Planung davon auszugehen, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern für das Schuljahr 2020/21 auf Ebene der Klasse bzw. des Jahrgangs aufgehoben wird», heißt es in einer Mitteilung des Senats von Mitte Juli. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Pausen oder im Schulbus wird weiterhin empfohlen. Alle Hamburger Lehrer und anderen Beschäftigten der Schulen können sich mehrfach kostenlos auf Corona testen lassen.

HESSEN (Schuljahr beginnt am 17. August) In Hessen wird der Mindestabstand in den Klassenräumen und beim Sportunterricht aufgehoben, er besteht jedoch weiterhin beispielsweise bei Konferenzen. Im Musikunterricht ist gemeinsames Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten nur im Freien erlaubt. Die Schulleitung kann für die Zeiten außerhalb des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung anordnen. Jede Lehrkraft kann sich voraussichtlich vor dem Start ins neue Schuljahr auf eine mögliche Corona-Infektion testen lassen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN (Schuljahr beginnt am 3. August)
Als erstes Bundesland geht Mecklenburg-Vorpommern am diesem Montag zurück in den regulären Schulbetrieb. Das Bildungsministerium hat die Schüler jahrgangsmäßig in Gruppen eingeteilt. So sollen beispielsweise die Jahrgangsstufen 1 bis 4 oder 7 und 8 unter sich bleiben. «Die verschiedenen definierten Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m begegnen», heißt es in einem Brief an die Schulleitungen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es kostenlose Corona-Tests für Lehrer und Kita-Personal. Möglich sind bis zu den Herbstferien fünf Tests pro Person im Abstand von zwei Wochen.

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NIEDERSACHSEN (Schuljahr beginnt am 27. August) Niedersachsen will nach Angaben des Kultusministeriums ein Maximum an Bildung und Betreuung anbieten. «Wir planen das neue Schuljahr 2020/2021 auf der Basis von Normalität», war die Ansage von Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) Anfang Juli. Für das neue Schuljahr wurden – je nach Infektionslage – drei Szenarien entwickelt. Im Moment wird vom «eingeschränkten Regelbetrieb» ausgegangen – laut Tonne «Schule wie immer» mit «ein paar Sonderregelungen». Das heißt, dass auf das Abstandsgebot verzichtet wird, es aber feste Lerngruppen geben soll. Masken sollen auf den Fluren getragen werden.

NORDRHEIN-WESTFALEN (Schuljahr beginnt am 12. August) Die 5500 Schulen mit ihren rund 2,5 Millionen Schülern im bevölkerungsreichsten Bundesland sollen nach Aussage von Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) nach den Sommerferien «in einen verantwortungsvollen Regelbetrieb zurückkehren». Erste grobe Pläne hatte die Ministerin schon im Juni vorgelegt. Darin ging es unter anderem um die «Gewinnung von zusätzlichem Personal zur Sicherstellung des Regelbetriebs». Zudem wurde ein Leitfaden für die Schulen angekündigt, falls diese aus Gründen des Infektionsschutzes doch wieder auf Distanz-Unterricht umschalten müssen. Die Beschäftigten von Schulen und Kitas in NRW können sich bis zu den Herbstferien alle 14 Tage freiwillig und kostenlos auf Corona testen lassen.

RHEINLAND-PFALZ (Schuljahr beginnt am 17. August) Der für das neue Schuljahr weiterentwickelte Hygieneplan sieht kein Abstandsgebot mehr vor. Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) plant je nach Entwicklung der Corona-Infektionen mit zwei weiteren Szenarien: Das bisherige Nebeneinander von Präsenz- und Fernunterricht sowie temporäre Schulschließungen bei einem größeren Ausbruch. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt: «Wenn es zu einem Infektionsfall kommt, werden alle anderen in Quarantäne geschickt und es wird umfassend getestet – und die Schule im Zweifel temporär geschlossen.» Das Vorgehen sei mit Gewerkschaften, Lehrerverbänden, Eltern- und Schülervertretern besprochen.

SAARLAND (Schuljahr beginnt am 17. August) Der Unterricht soll in festen Gruppen innerhalb eines Jahrgangs stattfinden, «um eine Durchmischung mit den anderen Jahrgängen nach Möglichkeit zu vermeiden». Ziel sei es, dass bei Infektionsfällen für die nicht betroffenen Personen der Präsenzunterricht weiterlaufen könne. Im Hygieneplan des Landes für die Schulen wird außerdem empfohlen, Musikunterricht – wenn gesungen wird – bei gutem Wetter im Freien abzuhalten. Schüler, die zur Risikogruppe gehören, können mit ärztlichem Attest vom Schulbesuch befreit werden, müssen aber an Prüfungen teilnehmen. Dafür stellen die Schulen separate Räume zur Verfügung.

SACHSEN (Schuljahr beginnt am 31. August)
«Die Schülerinnen und Schüler werden wie gewohnt in ihren Klassen und Kursen nach den geltenden Stundentafeln und Lehrplänen unterrichtet», hat Kultusminister Christian Piwarz (CDU) für Sachsen angekündigt. Der Mindestabstand von 1,50 Metern gilt nicht mehr. Die Schulleitungen können selbst festlegen, wann und wo eine Maske zu tragen ist. Wer die Schule betritt, muss sich die Hände waschen oder desinfizieren. Täglich wird dokumentiert, wer in der Schule war, um Infektionsketten nachvollziehen zu können.

SACHSEN-ANHALT (Schuljahr beginnt am 27. August) In Sachsen-Anhalt gilt die Anweisung, dass alle Schulen sich auf die Rückkehr in den Regelbetrieb vorbereiten sollen. Das Bildungsministerium weist aber auch darauf hin, dass die Gesundheitsbehörden weiterhin lokale Schulschließungen vornehmen könnten. Daher seien die Schulen gehalten, sich auch auf eine teilweise oder vollständige Abkehr vom Regelbetrieb einzustellen, «um kurzfristig wieder Distanzunterricht anbieten zu können». Die konkreten Planungen für den Schulalltag laufen, ein aktualisierter Hygieneplan soll noch vorgelegt werden. Das Ministerium geht grundsätzlich davon aus, «dass das gesamte pädagogische Personal im Regelbetrieb eingesetzt werden kann». Das Bildungsministerium empfiehlt zudem «allen schulischen Akteuren» die Nutzung der Corona-​Warn-App.

SCHLESWIG-HOLSTEIN (Schuljahr beginnt am 10. August) Auch in Schleswig-Holstein ist eine Aufteilung der Schüler in feste Großgruppen nach Jahrgangsstufe geplant. Innerhalb der Jahrgänge fällt die Abstandsregel, dafür sollen Kontakte zwischen den Jahrgängen möglichst vermieden werden. «An die Stelle des durchgängig einzuhaltenden Abstandsgebots tritt das Kohortenprinzip», heißt es in einem Konzept für das neue Schuljahr. Begründung: Im Infektionsfall könnte dann nur die entsprechende Kohorte in Quarantäne geschickt werden, ohne dass die ganze Schule zugemacht werden muss. Großflächige Corona-Tests für Lehrer sind im Norden nicht geplant.

THÜRINGEN (Schuljahr beginnt am 31. August) Thüringen hat für die Schulen ein Ampel-Konzept mit abgestuften Sicherheitsmaßnahmen vorgelegt: Grün bedeutet Normalbetrieb, Gelb eingeschränkter Regelbetrieb, wenn beispielsweise ein Infektionsfall an der Schule auftritt, die Kontaktpersonen aber bekannt sind und nach Hause geschickt werden können. Bei Gelb werden die Infektionsschutzmaßnahmen an der Schule verschärft. Wenn der Kontakt nicht nachzuvollziehen ist, tritt Stufe Rot in Kraft und es kann zu einer vorübergehenden Schulschließung kommen. In den Schulen muss überall dort eine Maske getragen werden, wo nötige Abstände zwischen Schülern nicht eingehalten werden kann, nicht aber im Unterricht, so Bildungsminister Helmut Holter (Linke). Klassenfahrten sollen wieder möglich sein. Ab Mitte August sind freiwillige, kostenlose Corona-Tests für Lehrer geplant. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Schule in Corona-Zeiten: Bayern setzt auf Vorsicht – und einen klaren Plan. Das sollten sich die anderen Kultusminister zum Vorbild nehmen

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Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

Achso, eine Bitte hätte ich noch an die Kultusminister:

Die sollten sich nach den Sommerferien öffentlichkeitswirksam und ganz solidarisch in einigen vollen und schlecht belüfteten Klassenzimmern zeigen und für die Presse fotografieren lassen.. und bitte ohne Mund Nase-Schutz.
Und schön lächeln bitte. Hust. Keuch.

Martina Stahl
3 Jahre zuvor

2 Fragen: Wenn in den meisten Bundesländern wieder zum Regelbetrieb übergegangen werden soll, d. h. ALLE Schüler einer Klasse mit bis zu fast 30 Schülern in einem Raum unterrichtet werden und während des Unterrichts KEINE Maskenpflicht besteht….wie sollen dann Abstände eingehalten werden?
2.Klassen sollen möglichst unter sich bleiben und nicht mit anderen Schülern durchmischt werden. Ich unterrichte 3 altersübergreifende Wahlpflichtfächer. Wie soll das funktionieren? Außerdem unterrichte ich im Wesentlichen Musik, Singen soll im Freien mit 3m Abstand erfolgen. Kann mir bitte jemand erklären, wie ich das mit über 25 Schülern pro Klasse praktisch umsetzen soll? Nebenbei müssten dann alle Klassen durch das Schulgebäude ins Freie und wieder zurück gebracht werden. In einer 10 Minutenpause nicht zu schaffen. Außerdem müsste man dann ausschließlich in einer Stunde singen, denn die Technik, Bücher, Tische, Stühle befinden sich in den Räumen. Ich bin gespannt auf praktikable Anregungen.

Gustav
3 Jahre zuvor
Antwortet  Martina Stahl

Naja, die Yvonne hat alle Regeln außer Kraft gesetzt und wir dürfen im Klassenraum so weiter machen, wie vor der Pandemie. Ist das Anregung genug?
Treu nach dem Motto: Corona, du kommst hier net rein.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Martina Stahl

Die Zeit des Weges geht von der aunterrichtszeit ab, ebenso wie die Zeit des Händewaschens, was bei hoffentlich einem Waschbecken im Klassenraum bei 30 SuS auch entsprechend Zeit in Anspruch nimmt.
Der Lehrplan hat neben Singen ja noch ein paar andere Inhalte, da muss man dann auswählen, was man sinnvoll im Präsenzunterricht einsetzen kann und was man für das Distanzlernen vorsieht, sofern Musik dabei bedient werden soll.

Astrid Harbring
3 Jahre zuvor

Jetzt gelesen: Frau Gebauer hat beschlossen, die Kinder ab 5. Klasse tragen die ganze Zeit Maske, auch am Platz. Das ist im Ganztag ein Atmen in die Maske von 7.55 bis fast 16.00 Uhr. Ja, mag andere besser schützen. Aber bekommt man da nicht Beklemmungen?

Leseratte
3 Jahre zuvor
Antwortet  Astrid Harbring

Da müsste die Unterrichtsstunde etwas verkürzt werden, dann ohne Masken raus an die Luft, in der Zwischenzeit Raum lüften.

A. H.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Leseratte

Aber für Flur und Pausen war ja schon vorher festgelegt, nur mit Maske. Also letztendlich ununterbrochen für die Kinder.

Leseratte
3 Jahre zuvor
Antwortet  A. H.

In den Pausen auf dem Hof müssen die Schüler die Möglichkeit haben zu essen und zu trinken. Das dürfte mit Masken kaum gehen 😉

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Leseratte

Der BMI der meisten Jugendlichen ist im kritischen Bereich. Insofern trägt die Maskenpflicht auf dem Schulgelände zur Adipositas-Prävention bei:)

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Leseratte

Nee, die maskenpflicht gilt für das gesamte Schulgelände während der Unterrichtszeit.
Es können Ausnahmen aus pädagogischen Gründen gemacht werden.
So blöd werde ich nicht sein; kommt es zu einer Infektion, wird nach dem Ausbruchherd geforscht und im Anschluss hat man mit den Disziplinarvorgesetzten, die in der Regel Volljuristen sind, die Diskussion über den Punkt Verhältnismäßigkeit an der Backe. War die kurzfristige Auszeit von der Maskenpflicht mit Blick auf die spätere Unterquarantänestellung verhältnismäßig? – Wer diese Frage ohne spätere disziplinarische Konsequenzen zu befürchten beantworten kann, der kann auch die Ausnahme gewähren.

Marie
3 Jahre zuvor

Für die Grundschulen in NRW sieht die Planung zusammengefasst so aus: Maske im Flur und auf dem Schulhof, Sportunterricht bis zu den Herbstferien im Freien, Singen im Raum verboten, draußen mit größerem Abstand möglich, alles andere wie vor Corona. Und DAS wird uns als „verantwortungsvoller Regelbetrieb“ verkauft! Ich fasse es nicht. NRW hat die höchsten täglichen Infektionszahlen, die höchste Inzidenz aller Bundesländer, die Zahlen insgesamt bewegen sich schon fast wieder auf dem Niveau vom März, als die Schulen geschlossen wurden – und dann soll Sport im Freien und Musik ohne Singen alle am Schulleben Beteiligten ausreichend und „verantwortungsvoll“ schützen?? NRW versucht sich definitiv am schwedischen Weg und zwar mit Kindern, Lehrern, Erziehern und Eltern als Versuchskaninchen, frei nach dem kölschen Motto „Et hätt noch immer joot jejange“.( „Es ist bisher noch immer gut gegangen.“ Was gestern gut gegangen ist, wird auch morgen funktionieren.
Situationsabhängig auch: Wir wissen es ist Murks, aber es wird schon gut gehen.)

dickebank
3 Jahre zuvor

„NRW hat die höchsten täglichen Infektionszahlen […]“ – was absolut gesehen beim bevölkerungsreischsten Bundesland nicht wirklich verwundert. In der Relation – bezogen auf 100.000 EW – sieht der süden deutlich schlechter aus. Auf der anderen Seite sollte aber auch nicht aus den Augen gelassen werden, dass die saldierten Werte – sowohl absolut als auch relativ gesehen – der Bundesländer MV, BB, BE (gesamt), ST, TH und SN niedriger sind als in NRW. Dies könnte aber auf die Bevölkerungsdichte (Einwohner je Quadratkilometer) zurück zu führen sein, die einen Mindesabstand von 1,50 Metern eher ermöglichen.

Die jetzige Lösung ist doch der einzig gangbare Kompromiss, da sich der Mindestabstand in den Klassenräumen nicht einhalten lässt, muss eben die Maskenpflicht her. Da aus vielerlei nachvollziehbaren Gründen ein digital basierter Fernunterricht nicht möglich ist, geht nur ein den Umständen angepasster Präsenzunterricht. Nein, die Schwierigkeiten bei der Digitalisierung von Schulen liegen nicht alein an den fehlenden technischen Voraussetzungen oder am Unwillen bzw. der Inkompetenz des größten teiles der lehrerschaft. Auch auf seiten der Schüler- und der Elternschaft ist ein erheblicher Unwillen und fehlende Digitalkompetenzen sowie fehlende technische Grundausstattungen zu konstatieren. Auch das schulischerseits zur Verfügung gestellte Labtop bringt nichts, wenn zuhause kein WLAN gibt und die Einrichtung eines mobilen Accesspoints via Handy nicht eingerichtet oder wegen fehlenden Volumens nicht betrieben werden kann.

Auch außerhalb von Schule hat es in der Anfangszeit erhebliche Probleme mit der Einbindung der Home-office-Arbeitsplätze gegeben, da die Leitungs- und Serverkapazitäten fehlten. Hinzu kommt dass sich in Betrieben und Verwaltungen wegen der bestehenden Gleitzeit nicht alle User zeitgleich ins Netz einloggen, wie es im Schulalltag der afll ist.

Anne
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„ Die jetzige Lösung ist doch der einzig gangbare Kompromiss, da sich der Mindestabstand in den Klassenräumen nicht einhalten lässt, muss eben die Maskenpflicht her.“ Nur, dass es eben in der Grundschule keine Maskenpflicht gibt. Mindesrabstand hätte man bei halben Klassen durchaus einhalten können, war aber politisch nicht gewollt. Jetzt dürfen wir es ausbaden.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Anne

Ja und, ich unterrichte auch nicht in der Primarstufe – im Zwergenwald.

Leser
3 Jahre zuvor

Und wie es im Ganztag laufen soll, darüber hört man nichts. Da wird schon das Essen in der Mensa ein Problem. Die Zeit, die uns zur Verfügung steht, reicht ja noch nicht mal, damit sich alle die Hände an den zwei Waschbecken waschen können. Und dann schön gemischt mit 30- 40 Kindern in einem Klassenraum. Sitzen können da nur ein Teil der Kinder, schließlich sollen sie ja spielen. Wohl ist mir bei dem Gedanken nicht. Und dann noch ohne Masken…

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Leser

Und das ist nur der „offene agnztag“ der von den Kommunen verantwortet wird. Interessanter ist der Punkt „gebundener Ganztag“, da da am Nachmittag regulärer Unterricht – also regelbetrieb – stattfinden muss.