Gericht: Attest gegen Maskenpflicht an Schulen nur mit Diagnose

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WÜRZBURG. Ein simpler Satz ohne jegliche Diagnose auf einem ärztlichen Attest reicht nicht aus, um Kinder und Jugendliche von der Maskenpflicht in den Schulen zu befreien. Das hat nun ein Gericht entschieden. Einer der Gründe: Sonst bestehe die Gefahr von Gefälligkeitsattesten.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Ein pauschales Attest ist nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg für die Befreiung von der Maskenpflicht in Schulen zu wenig. Atteste, die Schülern ohne jede Begründung bescheinigten, aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Masken tragen zu können, reichten nicht aus um glaubhaft zu machen, dass das Tragen einer Alltagsmaske tatsächlich unzumutbar sei, argumentierte das Gericht in einer am Donnerstag veröffentlichten Eilentscheidung. «Es fehlt an der konkreten Diagnose eines Krankheitsbildes.»

Grundschülerinnen waren zunächst vom Unterricht ausgeschlossen worden

Im vorliegenden Fall hatte eine Mutter stellvertretend für ihre sieben und neun Jahre alten Grundschülerinnen geklagt, weil ihre Kinder trotz eines pauschalen Attestes zunächst vom Unterricht ausgeschlossen und später alternativ zum Tragen eines Visieres aufgefordert worden waren.

Das Gericht fand die Anordnung einer Maskenpflicht zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich verhältnismäßig. Zudem hätten die Schülerinnen nicht glaubhaft gemacht, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar sei; das aus einem Satz bestehende pauschale Attest reiche dafür nicht aus. «Für eine Glaubhaftmachung bedarf es somit – wie auch in anderen Rechtsgebieten – ärztlicher Bescheinigungen, die konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten», hieß es in der Entscheidung. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Gefälligkeitsatteste die Maskenpflicht und deren Wirksamkeit unterliefen.

In Bayerns Schulen müssen Schüler wie Lehrer auf dem gesamten Gelände eine Maske tragen, also etwa auch in der Pause oder auf dem Weg zur Toilette. In den ersten neun Tagen des Schuljahres galt die Pflicht wegen der Reiserückkehrer zudem auch im Unterricht – ausgenommen davon waren allerdings die Grundschüler.

Würzburg ist aktuell einer der Schwerpunkte der Pandemie in Bayern. Seit Tagen wird dort der Grenzwert von mehr als 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gerissen. Nach den jüngsten Daten vom Mittwoch lag der Inzidenzwert bei 75. dpa

Gericht: Schulpflicht gilt – trotz Corona! Keine Freistellung ohne Attest

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Jan
3 Jahre zuvor

Ich habe diese „Maskenatteste“ nie verstanden. Wenn jemand so starke Probleme mit der Atmung hat, dass er eine normale Maske wirklich (!) nicht tragen kann, dann liegt ein ernsthaftes gesundheitliches Problem vor. Damit dürfte die Wahrscheinlichkeit nahe 100% liegen, dass die fragliche Person auch bezüglich Corona zur Risikogruppe gehört und sich damit sicher nicht dem Infektionsrisiko in einer Schule aussetzen sollte. Betreffende SuS sollten also nicht von der Maske, sondern dem Präsenzunterricht befreit werden.