Gericht: Schulpflicht gilt – trotz Corona! Keine Freistellung ohne Attest

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FRANKFURT/ODER. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat einen Antrag von zwei Schulkindern abgelehnt, die aus Angst wegen einer Ansteckung mit dem Corona-Virus vom Unterricht an ihrer Schule befreit werden wollten. Die beiden sieben und neun Jahre alten Schüler hatten, vertreten durch ihre Eltern, vor dem Gericht einen Antrag auf Eilrechtsschutz eingelegt. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Es bestehe kein allgemeiner Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit (VG 1 L 435/20).

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Die Eltern der beiden Schüler hatten bei der Grundschule und dem Schulamt zuvor beantragt, die Kinder vom Unterricht in der Schule zu befreien. Als Grund gaben sie die auf Grund der Corona-Pandemie bestehende Gefahrenlage an und dass sie Angst vor einer Ansteckung hätten. Grundschule und Schulamt forderten die Eltern daraufhin auf, durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, dass sie oder die beiden Kinder zur Risikogruppe gehörten. Da die Eltern kein Attest vorlegten, lehnten die Behörden die Befreiung ab. Da die Kinder auch weiterhin nicht zum Unterricht erschienen, wurde eine Schulversäumnisanzeige erstattet.

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Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das Land Regelungen zur Eindämmung der Pandemie getroffen habe, die dazu beitragen, eine Ausbreitung des Virus auch im schulischen Bereich einzudämmen und das Risiko einer Ansteckung möglichst gering zu halten. Dazu gehöre beispielsweise der Mindestabstand zwischen Lehrern und auch, dass innerhalb der Schule eine Maske getragen werden müsse. Weitergehende Schutzmaßnahmen seien verfassungsrechtlich nicht geboten. Ebenso wenig wie in anderen Lebensbereichen bestehe ein Anspruch, vor jeglichem (Rest-)Risiko verschont zu bleiben, so das Gericht. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. dpa

Schulpflicht: Darf der Staat Kinder in den Unterricht zwingen, wenn er dort den Gesundheitsschutz nicht gewährleisten kann?

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8 Kommentare
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Palim
3 Jahre zuvor

Niedersachsen hat auch nachgelegt und mal wieder neue Bestimmungen geschickt.
SchülerInnen MIT Attest und Zugehörigkeit zur Risikogruppe können NUR NOCH zu Hause bleiben, wenn es an der Schule einen aktuellen nachgewiesenen Fall von Corona gibt.

siehe https://www.mk.niedersachsen.de/download/158515/Antrag_auf_Befreiung_vom_Praesenzunterricht_wenn_Angehoerigen_in_haeuslicher_Gemeinschaft_zum_gefaehrdeten_Kreis_gehoeren.pdf

Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

Umziehen nach Baden-Württemberg.
Oder – falls das nicht geht – nur zum Schein umziehen: Wohnort zu Bekannten wechseln.

Anni
3 Jahre zuvor

Wie geht es eigentlich den Lehrern damit, dass Kindern nun verboten ist richtig zu atmen und die Lehrer dabei die Rolle der Ordungshüter zukommt um dies durchzusetzen?

Jan
3 Jahre zuvor

Irgendwie verstehe ich das Urteil nicht.

Dem Kläger scheinen die Maßnahmen in den Schulen nicht weit genug zu gehen, sonst hätten sie ja nicht geklagt. Die Klage wird mit der Begründung abgewiesen, dass das Land ja Maßnahmen getroffen hat. Eine Bewertung der Maßnahmen scheint ja gar nicht stattgefunden zu haben, weil das Vorhandensein von Maßnahmen ja ausreicht.

Sandy
3 Jahre zuvor

In einer Pandemie können letztlich nur die Eltern die Verantwortung für das Risiko, dass sich Ihre Kinder beim Schulbesuch anstecken, übernehmen. Dabei werden sie die getroffenen Maßnahmen für sich bewerten und abwägen. Dass die Maßnahmen tw. den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Virusübertragung überhaupt nicht gerecht werden, sondern vielfach aus epidemiologischen Gründen eingesetzt werden ( zB Maske auf dem Pausenhof im Freien, obwohl hier kaum Ansteckungsrisiko, Maske runter im Klassenzimmer – hier super Ansteckungsmöglichkrit, aber noch bessere Nachverfolgung), ist kein Geheimnis. Nur die Regelung in Baden-Württenberg kann richtig sein. Wirklich Schlimm die Einmischung des Staates in den anderen Bundesländern….

Sebi
3 Jahre zuvor

7 und 9 Jahre alte Schüler haben Angst vor Corona? Oh weh, entweder waren da die Eltern im Spiel oder sie haben sich von anderen Einflüssen leiten lassen. Kinder in diesem Alter sind so gut wie überhaupt nicht anfällig für Corona, es gibt keine nachgewiesenen schlimmen Krankheitsverläufe bei Menschen dieses Alters. In dem Alter sind andere Krankheiten nicht weniger gefährlich.
Ich finde die Entscheidung gut, wir dürfen nicht bei jedem Wehwechen die Schulpflicht aussetzen, sonst wird das ganze zu einem Wunschkonzert.

Donauperle
3 Jahre zuvor
Antwortet  Sebi

Was ist denn das für ein Unsinn? Wenn es Winter wäre, hätte ich ja vermutet, dass Sie das letzte halbe Jahr Winterschlaf gehalten haben.

Sebi
3 Jahre zuvor

Aha, Donauperle, warum ist das Unsinn? Bitte belehre mich mit Argumenten, Quellen, Statistiken! Ich bin ganz Ohr. Einfach nur zu behaupten ich hätte geschlafen ist billig. Dann mach dir bitte auch die Arbeit einer ordentlichen Gegenargumentation.