Gerichtshof weist Anspruch einer Schülerin auf Abstandsregel im Unterricht zurück

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MANNHEIM. Nach einem Eilantrag einer Schülerin hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den angemeldeten Anspruch auf Mindestabstand, auf Maskenpflicht im Unterricht sowie auf eine Dauerlüftung im Klassenraum zurückgewiesen. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) begrüßt die Entscheidung: „Sie bestätigt uns darin, dass wir Vorsorge getroffen haben, um die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte angemessen zu schützen.“

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Der VGH hat geurteilt – eine Berufung ist nicht möglich. Foto: Shutterstock

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat in einem Eilverfahren am 18. September das Konzept des Kultusministeriums für einen Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen für rechtens erklärt. Eine Schülerin hatte die von der grün-schwarzen Landesregierung vorgegebenen Regelungen für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen als unzureichend angesehen und weitergehende Maßnahmen eingefordert. Unter anderem hatte die Schülerin einen Mindestabstand auch zwischen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Schülern und Lehrkräften, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht sowie die Sicherstellung einer dauerhaften Belüftung eingefordert. Den Antrag hatte das Verwaltungsgericht Freiburg bereits zurückgewiesen. Den Beschluss des Verwaltungsgerichts hat der Verwaltungsgerichtshof nun bestätigt, wie das Kultusministerium mitteilt.

Eisenmann: Vorsorge getroffen, Schüler sowie Lehrer angemessen zu schützen

„Wir begrüßen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Sie bestätigt uns darin, dass wir Vorsorge getroffen haben, um die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte angemessen zu schützen. Ich hoffe, dass diese Entscheidung auch den Eltern, die sich Sorgen um ihre Kinder machen, zusätzlich Sicherheit gibt“, sagt Eisenmann. Das Urteil sehe man als Bestätigung, allerdings sei man sich bewusst, dass ein verändertes Infektionsgeschehen auch zusätzliche Maßnahmen erfordere. Die Ministerin ergänzt: „So haben wir innerhalb der Landesregierung auch ein gestuftes Konzept abgestimmt, mit dem wir auf ein regional zunehmendes Infektionsgeschehen reagieren können. Dieses sieht vor, dass je nach Infektionsgeschehen auch zeitlich und regional beschränkt eine Maskenpflicht im Unterricht gelten kann.“

Der VGH Mannheim hat seine Entscheidung, die Beschwerde zurückzuweisen, damit begründet, dass das Kultusministerium mit seinem Maßnahmenkatalog Vorkehrungen zum Infektionsschutz im Schulbetrieb getroffen habe. Erkrankungen an dem Coronavirus könnten zwar in Einzelfällen einen tödlichen Verlauf nehmen. Das Land habe aber bei sämtlichen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf kollidierende Grundrechte Dritter. Dies sei zum Beispiel der Fall bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. Hier müsse das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf Teilhabe und Bildung berücksichtigt werden. Dabei komme dem Land ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der nicht überschritten worden sei.

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VGH: Hygienekonzept stellt sicher, dass Schulbetrieb bei Ausbruch weiterlaufen kann

Der VGH kommt zu dem Schluss, dass die Schülerin keinen Anspruch auf Verschärfung der Hygienevorgaben in dem beantragten Umfang habe. Durch das Hygienekonzept werde sichergestellt, dass durch konstante Gruppenzusammensetzungen und weitreichendere Hygienevorschriften außerhalb des Klassenzimmers Infektionsketten nachvollzogen werden können und der Schulbetrieb im Falle eines Ausbruchs nicht komplett zum Erliegen käme. Der VGH kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass das Gesamtkonzept des Landes für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen – bestehend aus der Corona-Verordnung, der Corona-Verordnung Schule und den Hygienehinweisen – nicht so unzureichend ist, wie dies die Schülerin in ihrer Beschwerde beklagt hatte.

Gegen den Beschluss können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das die Schulbesuchspflicht im angelaufenen neuen Schuljahr ausgesetzt hat. Eltern, die ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen möchten, brauchen das nur formlos der Schule mitzuteilen – der Schüler muss dann im Homeschooling lernen. News4teachers

Corona-Schutz im Gericht

Maskenpflicht, Plexiglasscheiben, Abstandsregeln: Im Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gelten derzeit strenge Corona-Schutzvorkehrungen – die es in Schulen in dieser Form nicht gibt. So heißt es in der aktualisierten Hausordnung des VGH:

„Alle Personen müssen im öffentlichen Bereich eine selbst mitgebrachte Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wobei an Verhandlungen beteiligte Personen hiervon während der mündlichen Verhandlung vorbehaltlich einer abweichenden Regelung der oder des Vorsitzenden befreit sind und die oder der Vorsitzende für Zuhörerinnen und Zuhörer Ausnahmen zulassen kann.

Im gesamten Gebäude ist vorbehaltlich einer abweichenden Regelung der oder des Vorsitzenden grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Es gelten weitere Hygienevorgaben nach Maßgabe der Hausordnung.

In den Sitzungssälen sind die Plätze der an der Verhandlung beteiligten Personen durch Plexiglasscheiben getrennt.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Einhaltung der Mindestabstände derzeit nur sehr begrenzt Plätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dies sind im Sitzungssaal 1 maximal 7 Plätze, im Sitzungssaal 2 maximal 11 Plätze und im Sitzungssaal 3 maximal 13 Plätze).“

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Monate ungenutzt verstreichen lassen: Drosten kritisiert die Kultusminister – und sagt Probleme im Schulbetrieb voraus

 

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14 Kommentare
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Illy
3 Jahre zuvor

Wieso dürfen eigentlich unentwegt durch die KM Lügen ausgesprochen werden, die nicht mal rechtliche Konsequenzen haben .

Die Kultusminister haben einhellig verkündet, dass es in den Schulen primär NICHT um Gesundheitsschutz für Schüler und Lehrer ginge SONDERN der Schulbetrieb aufrecht erhalten werden solle.
Das ist seit Wochen mein persönlicher Aufreger. Wieso liest das eigentlich niemand?
Somit soll weder Frau Eisemann nocht sonst irgendein KM bitte die Zustände an Schulen als „Vorsorge, die Lehrer und Schüler angemessen schützen “ darstellen.
Es ist mehr als verhöhnend, was von dieser Seite abgelassen wird.

Ich frage mich wirklich, ob unserer Rechtsprechung wirklich noch neutral ist.
Wie kann es sein, dass wir Schulen als nicht öffentlichen Raum definieren und entsprechend jede Form des angenessenen Arbeitsschutzes für Schüler und Lehrer ausgesetzt wird…und das dieser Irrsinn auch noch durch die Gerichte bestätigt wird.
Wann kommt endlich eine Wende, die würdige Veränderungen mut effektivem Schutz und eine freie Entscheidung schafft, wie wir durch diese (Schul)Zeit kommen.

Solange es keinen Gesundheitsschutz in Schulen gibt muss die Freiwilligkeit an der Teilnahme gegeben sein. Wie kann es sein, dass Risikopatienten ebenfalls per Gesetz verpflichtet werden an diesem Feldversuch teilzunehmen.
Es ist die Freiheit der einen ihre Normalität öeben zu wollen. Es muss aber aucj die Freiheit derer gegeben sein, die sich vor einem Infekt schützen wollen.
Jedes Tier würde beim anrollen einer Tsunami – Welle die Flucht ergreifen.
Wir stehen durch Gesetze gelähmt vor dieser anrollenden Welle und werden von den verantwortlichen die oben auf dem Berg stehen, dabei beobachtet wie wir absaufen.
Wieso ist das Leben dieser Entscheider mehr wert als das unsere?
Das Handeln und die Entscheidungen unserer Schulpolitik ist unethisch und nicht verantwortbar.
Wieso darf ein Herr Schäuble mit Mundschutz hinter Plexiglas durch den Bundestag rollen, wo es doch er war, der den Schutz des Lebens nicht allem voran stellen wollte.

Wann rennen wir los und machen uns auf unsere Rechte gemeinsam einzufordern?

kanndochnichtwahrsein
3 Jahre zuvor
Antwortet  Illy

Stimme voll zu!
Leider ist es ja so:
Die, die bereits losgerannt sind und versucht haben, etwas zu tun – auf Lehrer- wie Schüler/Elternseite – werden offenbar entweder wieder eingefangen (per Gericht) oder gegen eine Wand des Schweigens und Ignorierens laufen gelassen (Beschwerden verschwinden in Schubladen).

Die Tatsachen, die per Gesetz und „Recht“ geschaffen sind, werden aber ALLEN auf die Füße fallen.
Nicht, dass da jemand glaubt, dass das nur die Schulen, nur die Kinder und ihre Lehrer betreffen wird… sozial, psychologisch, gesundheitlich und wirtschaftlich werden alle lange an diesen Fehlentscheidungen knabbern müssen.

Mama51
3 Jahre zuvor

Ich frage mich wirklich, ob unserer Rechtsprechung wirklich noch neutral ist.

Ja, Illy ,das haben Sie sehr diplomatisch formuliert! Ich frage mich etwas deutlicher:
Wird inzwischen selbst die Gerichtsbarkeit von der Wirtschaft, den KMs oder von wem auch immer „geschmiert“???? So langsam zweifele ich an den intellektuellen Fähigkeiten von allen „Entscheidern“. Oder stimmt einfach am Ende des Tages die Kasse?
Oh Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!

Cathrin
3 Jahre zuvor
Antwortet  Mama51

Dem ist nichts hinzuzufügen.
Wirtschaft und Gewinn vor Gesundheit. Und das ’neutrale‘ Rechtssystem steht wie eine Eins dahinter. Hut ab vor der Schülerin, die sich traut diese Themen anzusprechen und dagegen anzugehen. Wenn nicht 80 Prozent solche Duckmäuser wären und sich trauten gegen den Strom zu schwimmen, wäre einiges anders.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Mama51

Passiert das gleiche wie beim Eierwerfen, die personenschützer nehmen einen Schirm oder ggf. Schilde. Da kann noch so viel Hirn geschmissen werden, die geschützten Schulminieter*innen werden nichts abbekommen – außer sie stürmen wie einst H. „Kappes“ auf die Eierwerfer zu. Aber dawurde auch nur der Anzug getroffen.

Jan
3 Jahre zuvor

Wollen wir wetten, dass in dem Gericht, in dem das beschlossen wurde, ganz andere Hygienenahmen galten? Vermutlich hat auch der Richter ein Einzelbüro und sitzt nicht den ganzen Tag lang ohne Abstand und Maske mit 30 anderen Menschen auf 50 Quadratmeter.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Jan

Kinder bis 14 sind strafunmündig, müssen also nicht vor die Schranken des gerichtes treten. Zwischen 14 und max. 21 wird vor dem Jugendrichter verhandelt – und da ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Insofern ist das Infektionsrisiko geringer als in der Schule, auch ohne gesonderten Schutz.

Btw mich würde ja einmal interessieren, wie hoch die Haushaltsmittel für den Coronaschutz in den einzelnen Gerichtsbezirken sind.
Ich war im Juni zur Beurkundung bei einer Rechtspflegerin als Urkundsbeamtin beim AG. Ohne Terminabsprache während der zeit des Publikumverkehrs nicht möglich. Einzeleinlass am Eingang, der mit einem Justizbediensteten bestzt war, anschließend warten im Foyer. Durchführung der Amtsgeschäfte im kleinen Sitzungssaal, da die Urkundsbeamtin keinen Besucher in ihrem Besuch enpfangen durfte. Der Sitzungssaal war eine Burg aus Aceylglas. Jeweils raumhohe an der Decke hängende Acrylglas-Platten vor dem Richtertisch, den Parteienseiten und dem Zeugentisch sowie zusätzliche Trennwände zwischen den Richterplätzen und dem der Protokollanten und auch zwischen den Sitzplätzen auf den Parteienseiten. Hinzu kommt dann noch die auf 2m-Abstand gestellten Stühle für die Gerichtsbesucher – insgesamt noch eien Reihe mit fünf Stühlen hinter dem Zeugenstand.

Auf die nachfrage, wann es denn wieder möglich sei, Gerichtsverhandlungen mit Schülern zu besuchen, hat selbst die Justizbedienstete herzhaft gelacht.

JuJa
3 Jahre zuvor

Sehr gut geschrieben. Ähnliche Fragen stelle ich mir auch schon seit langem. Aber die Antwort ist so traurig : der Politik wäre es schlichtweg zu teuer und unrentabel, an den Zuständen in den Schulen etwas zu ändern. Präsenzunterricht ist wesentlich effektiver als Homeschooling : Warum kann man nicht alles in der Macht stehende tun, um ihn beibehalten zu können? Stattdessen setzt das KM auf Digitalisierung, die viel zu langsam anläuft und ohne echtes Konzept dahinter.

Michael
3 Jahre zuvor
Antwortet  JuJa

Du tun Sie den Ministerien aber unrecht. In vielen Bundesländern gilt: so lange jemand nicht mit den Füßen voraus aus der Schule getragen werden muss, hat er am Präsenzunterricht teilzunehmen.

Warum Präsenzunterricht effektiver als Fernunterricht sein soll, müssten Sie allerdings erst einmal erklären.

Lena R.
3 Jahre zuvor

Klage in Mannheim? In BW gibt es nicht die Verpflichtung zum Präsenzunterricht, da kann man formlos zum Homesschooling zurückkehren. Ansonsten kann die Schülerin eine Maske aufsetzen und bekommt sicher einen Einzeltisch. In der Pause abseits stehen, Elterntaxi, dann müsste es passen.

Pit
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lena R.

@Lena

… sprach die „Anwältin“ und herzensgute Freundin aller (???) Kinder.

Ihre ätzenden Posts sind ein wenig wie früher „Dalli klick“: Da wurden immer mehr Puzzleteile von einem Bild aufgedeckt.

Bitte weiter so!

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Pit

… „Anwältin“ im Sinne eines „advocatus diaboli“?

1.Person, die in einem Prozess, der der Heilig- oder Seligsprechung von jemandem gilt, die Gründe dagegen darlegt;
2. Person, die in einer Erörterung systematisch die Gegenposition vertritt.
Die erste Begriffsdefinition ist wohl eher unzutreffend – vermute ich zumindest.

mama07
3 Jahre zuvor

Ihre Kommentare werden immer unerträglicher!!!
Ich persönlich würde es begrüßen, erst wieder von Ihnen zu hören / lesen, wenn Sie uns über Ihre persönlichen Erfahrungen nach einer Infektion mit dem Coronavirus berichten können.
Bis dahin: Bleiben Sie gesund…

Andre Hogenkamp
3 Jahre zuvor

Zu Lena R., ….ich kann dieses unglaublich dumme Geschreibe kaum noch ertragen … gibt es doch 1:1 die Gedankenlage vieler Entscheider wieder. Was ist das eigentlich bei ihnen?? Lebensfrustration, Besoldungsneid, Stänkerfreude…??? Ich schließe mich mama07 an … lassen sie doch einfach mal ein paar ihrer unqualifizierten Posts aus. Ich ziehe ebenfalls den Hut vor der Klageführenden…sie tut etwas, was viele Betroffene und Besorgte nicht tun. Wenn die verwaltungsgerichtliche Instanz ausgeschöpft ist ( im Übrigen ein cleverer Schachzug der KM, kann sie doch somit auf ein rechtsgültiges – wenn auch in der Entscheidung sehr zweifelhaftes Gerichtsurteil verweisen, was betroffenen SuS, Eltern oder LuL nicht Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit, sondern wohl eher Wut und durch die Erfahrung von mangelnder Selbstwirksamkeit ein gerütteltes Maß an Politikverdrossenheit verschafft) lässt sich auch in anderen Bundesländern auf dieses Urteil verweisen. Wie wäre es denn mit einer Klage beim Obersten Verfassungsgericht in Karlsruhe, um den massiven Verstoß gegen geltende und unaufhebbare Ģrundrechte (körperliche Unversehrheit) zu klagen. Lena R. hält hierzu jetzt vielleicht einfach mal die Klappe??!!