In mehr als 500 NRW-Schulen lassen sich Klassenraum-Fenster nicht öffnen

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DÜSSELDORF. In Nordrhein-Westfalen hat nach Angaben des Schulministeriums jede zehnte Schule (von insgesamt rund 5.500) in der Corona-Krise Probleme bei der notwendigen Belüftung der Unterrichtsräume. Pro Schule seien rund zehn Prozent der Räume betroffen, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Dort könnten die Fenster «aufgrund möglicher baulicher Mängel nicht in ausreichendem Maße für eine intensive Belüftung genutzt werden», hieß es.

Nicht in allen Klassenzimmern lassen sich die Fenster öffnen – noch immer nicht. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Das Ergebnis ist Teil einer Abfrage zum Unterrichtsbetrieb, die um Fragen zur Belüftungssituation in den Unterrichtsräumen ergänzt wurde. Zum Hygienekonzept in den Schulen gehört seit dem Start des neuen Schuljahres mit Präsenzunterricht Mitte August das Lüften der Klassenräume. Träger der Schulen sind in der Regel die Kommunen, die für den Zustand der Schulgebäude verantwortlich sind. Warum die Abfrage des Ministeriums, das für den Gesundheitsschutz von Lehrern und Schülern verantwortlich ist, erst jetzt stattfand – und nicht vor den Ferien -, dazu machte das Ministerium keine Angaben.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte in der vergangenen Woche mit Blick auf Lüftungsprobleme erklärt, nach den bisher vorliegenden Daten sei davon auszugehen, dass etwa ein Prozent aller Schulen im Land bauliche Mängel hätten. Wenn das zutreffe, könnten neue Programme aufgelegt oder eventuell nicht ausgeschöpfte genutzt werden, um die Mängel schnell zu beheben. Dazu gehöre auch die Prüfung, ob Luftfilter die Probleme lösen könnten. (News4teachers berichtete ausführlich über die Ankündigung Laschets – hier geht es zu dem Beitrag.) News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Ministerium fällt auf, dass es bei offenen Fenstern im Unterricht zu kalt wird – und will jetzt über Lüftungskonzepte sprechen

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8 Kommentare
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Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

Man möchte halt Angaben zur eigenen Inkompetenz vermeiden.

Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor

Achso – und es stellt sich natürlich die Frage, was diese Schulen dann seit Beginn des Schuljahres gemacht haben. Wurde in diesen Räumen trotzdem unterrichtet? Das wäre ja ein Verstoß gegen die Corona-Vorgaben!

dickebank
3 Jahre zuvor

Entglasen!

Defense
3 Jahre zuvor

Der Winter naht!

Michael Mayer
3 Jahre zuvor

@ Besorgter Bürger
Ja genau so läuft es, zumindest hier in NRW! In unserer Grundschule lassen sich nur die Fenster eines Klassenraumes (ja nämlich von dem im Keller) zum Lüften öffnen.
Unterrichtet wird aber in allen 8 Klassenräumen.

Es ist aber offiziell kein Verstoß gegen die Coronavorgaben, da im Erlass in NRW bei den meisten Regeln geschrieben steht „wenn möglich“ oder „sofern es den Präsenzunterricht nicht behindert“.

Und wenn dann irgendetwas eigentlich nicht erlaubt oder schlicht nicht umsetzbar ist, „behindert“ es eben einfach den Regelbetrieb, dann darf man doch machen was man will. Dank Schulpflicht kann man sich als Elternteil ja auch nicht dagegen wehren.

Jan
3 Jahre zuvor
Antwortet  Michael Mayer

Tatsächlich gibt es an der Stelle kein KANN oder SOLLTE:

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Faktenblatt%20angepasster%20Schulbetrieb%20Schuljahresbeginn%202020%2021.pdf

Zitat: „Eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume ist
sicherzustellen. Räume, in denen dies nicht möglich ist, sind für den Unterricht
nicht zugelassen.“

Das lässt keinen Interpretationsspielraum. Meiner Meinung nach fällt das unter die gleiche Gefahrenregelung wie ein Unwetter auf dem Schulweg o.ä. – in dem Fall kann man das Kind ja auch zu Hause behalten, wenn eine offensichtliche Gefahr besteht, was hier ja auch der Fall ist (Aerosolproblematik).

Jan
3 Jahre zuvor

Tatsächlich hat das Schulministerium NRW ja sogar in das Anfang August veröffentlichte (und seitdem geltende) Konzept reingeschrieben, dass Räume ohne ausreichende Lüftungsmöglichkeit gar nicht benutzt werden dürfen. Das lässt in der Tat die Frage aufkommen, warum man das erst jetzt abfragt.

Noch besser wäre es aber gewesen, im Konzept von vornherein eine klare Angabe zu den nötigen Lüftungsflächen in Abhängigkeit von Raumgröße und Personenzahl zu machen.

mama07
3 Jahre zuvor

Konzept zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten
zu Beginn des Schuljahres 2020/2021

Unter dem Punkt „Hygiene“ ist eindeutig und ohne Einschränkung zu lesen, dass Klassenräume, die nicht ausreichend zu belüften sind, NICHT genutzt werden dürfen!!!