Urteil zur Schulpflicht: Hochbegabtes Kind darf von Eltern unterrichtet werden

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FRANKFURT/ODER. Ein musikalisch hochbegabtes Kind aus Brandenburg muss vorerst nicht mehr zur Schule gehen, sondern darf von seinen Eltern zu Hause unterrichtet werden. Die Förderung der musikalischen Hochbegabung des sechsjährigen Kindes sei ein ausreichender Grund für die Freistellung, urteilten die Richter, wie das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am Donnerstag mitteilte. Damit gaben die Richter im Eilverfahren einem Antrag der Eltern gegen einen ablehnenden Bescheid des Schulamts statt. Die Freistellung gelte bis zur Entscheidung im Hauptverfahren, längstens aber bis zum Ende des Schuljahres.

Das Gericht hat entschieden. Foto: pxhere

Zur Begründung führten die Richter laut der Mitteilung an, dass die musikalische Ausbildung des Kindes zeitaufwendig sei und sich nicht mit einem regelmäßigen Grundschulbesuch vereinbaren lasse. Das Kind habe bereits Konzerte im In- und Ausland absolviert und an vielen Wettbewerben teilgenommen. Zudem werde es von seinen Eltern täglich unterrichtet und habe in den wesentlichen Fächern der ersten Klasse einen Wissensstand, der weit über den zu vermittelnden Lernstoff hinausgehe. Dem Schulamt stehe es frei, geeignete Lernkontrollen durchzuführen. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zulässig. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

„Dumm und faul? Ach was – mein Kind ist hochbegabt und unterfordert!“ Woran Lehrer erkennen, ob Eltern damit vielleicht doch recht haben könnten

 

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2 Kommentare
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Pälzer
3 Jahre zuvor

So ganz langsam wird es auch in Deutschland etwas mit dem homeschooling. Irgendwann wird man auch die Eltern nicht mehr kriminalisieren.

Svetlana Korotkova
3 Jahre zuvor

Ich hoffe das es nicht zu lange dauert, bis es aufhört die angagierter Eltern in Deutschland für häusliche Bildung zu kriminellen zu machen.