Holter: Lehrer, die in Corona-Risikogebiete reisen, müssen keine dienstlichen Folgen fürchten

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ERFURT. Auch viele Lehrer wollen die Herbstferien für einen Urlaub nutzen. Reisebeschränkungen für sie hat das Land Thüringen als ihr Dienstherr nicht ausgesprochen – dabei könnte das zu Einschränkungen nach den Ferien führen. Nicht alle Bundesländer sind so großzügig. NRW zum Beispiel hat Lehrern mit Konsequenzen gedroht.

Sieht keine Notwendigkeit, mit Konsequenzen zu drohen: Thüringens Bildungsminister Holter. Foto: Jacob Schröter / Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Für Lehrerinnen und Lehrer gibt es mit Blick auf die Herbstferien keine Vorschriften, die ihnen das Reisen in Corona-Risikogebiete untersagen. Das gilt trotz der Gefahr, dass sie nach einer Reise eventuell vorübergehend ihren Dienst nicht wie üblich ausüben können. Weil Lehrer, die in den Ferien privat in ein ausländisches Corona-Risikogebiet reisten, den geltenden Verordnungen zufolge nach ihrer Rückkehr in Quarantäne müssten, habe das Land für sie Möglichkeiten geschaffen, von zu Hause aus zu arbeiten, sagte ein Sprecher des Thüringer Bildungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. «Weitere generelle arbeits- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen hat die Einreise in ein Risikogebiet nicht.» An diesem Wochenende beginnen die Ferien.

Ohnehin seien dem Ministerium keine Pflichtverstöße von Lehrern bekannt

Allerdings könne es bei verbeamteten Lehrern im Einzelfall sein, dass bei ihnen geprüft werde, ob sie gegen ihre Pflicht zur Gesunderhaltung verstoßen hätten, wenn sie wissentlich in ein ausländisches Corona-Risikogebiet einreisten, sagte der Sprecher. Da dem Ministerium bislang aber keine solchen Fälle bekannt seien, handle es sich dabei um eher theoretische Überlegungen. Diese gelten nach Angaben des Sprechers ohnehin nur für Corona-Risikogebiete außerhalb Deutschlands, weil es für Reiserückkehrer aus innerdeutschen Corona-Reisegebieten in Thüringen zumindest bislang keine Quarantäneregeln gibt.

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Auch von der GEW in Thüringen hieß es, dort habe man keine Kenntnis davon, dass Lehrer in ausländischen Corona-Risikogebieten Ferien gemacht hätten. «Uns liegen auch keine Rechtsanfragen bezüglich möglicher dienstrechtlicher Konsequenzen vor», sagte ein Sprecher der Gewerkschaft.

Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) sagte, im Kampf gegen die Pandemie seien alle Menschen unabhängig von ihren Berufen gefragt. «Selbstverständlich setzen wir auf die Verantwortung jedes einzelnen Bürgers und jeder einzelnen Bürgerin, sich angesichts der an vielen Orten wieder aufflammenden Pandemie umsichtig und sorgsam zu verhalten und die jeweils geltenden Regeln einzuhalten, im eigenen Interesse, aber auch im Interesse der Allgemeinheit», sagte Holter.

Lehrern in NRW droht bei Quarantäne nach den Herbstferien eine Kürzung der Bezüge

Lehrer in Nordrhein-Westfalen hingegen müssen bei einer Urlaubsreise in ein Corona-Risikogebiet die danach fällige Quarantäne bis Ende der Herbstferien abgeschlossen haben. «Private Reisen können zwar (…) nicht untersagt werden, allerdings können bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen (…) in Betracht kommen», heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Bezirksregierungen, die wiederum die Schulen darüber informieren sollen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst könnten auch Bezüge gestrichen werden, mahnt das Ministerium. dpa

Herbstferien: Keine Strafe für Schüler in Quarantäne (für Lehrer schon)

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