Nach Urlaub in Quarantäne? Ministerium droht Lehrern mit Konsequenzen

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DÜSSELDORF. Das NRW-Schulministerium befürchtet, dass Lehrer nach dem Ende der Herbstferien nicht zum Unterricht erscheinen könnten – weil sie nach ihrem Urlaub noch in Quarantäne sind. Für solche Fälle werden harte Konsequenzen angedroht.

Wer in Urlaub fährt, muss in diesem Jahr – je nach Reiseziel – mit Konsequenzen rechnen. Foto: Shutterstock

Lehrer müssen bei einer Urlaubsreise in ein Corona-Risikogebiet die danach fällige Quarantäne bis Ende der Herbstferien abgeschlossen haben. Darauf hat das NRW-Schulministerium hingewiesen. «Private Reisen können zwar (…) nicht untersagt werden, allerdings können bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen (…) in Betracht kommen», heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Bezirksregierungen, die wiederum die Schulen darüber informieren sollen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst könnten auch Bezüge gestrichen werden, mahnt das Ministerium.

SPD-Chef: Mit Drohungen lassen sich Lehrer kaum motivieren

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Thomas Kutschaty, kritisierte das Ministerium dafür. «Das ist auf keinen Fall der richtige Weg», sagte Kutschaty am Sonntag in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. «Das zeigt aber auch, welche Wertschätzung diese Landesregierung den Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen entgegenbringt.» Mit Drohungen werde man die Lehrer kaum motivieren. «Das ist schädlich, das sollte man nicht tun», kritisiert der Oppositionsführer.

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Die Schülerinnen und Schüler werden in dem Schreiben des Schulministeriums darauf hingewiesen, dass ihnen ein Betreten des Schulgeländes verboten werden kann, wenn sie nach einer Reise in ein Risikogebiet nicht die Quarantänebestimmungen einhalten, sondern einfach wieder zur Schule gehen. «Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.»

Schülern droht kein Ärger, wenn sie in Quarantäne müssen

Schülerinnen und Schüler, die über das Ferienende hinaus in Quarantäne bleiben, müssen nicht befürchten, dass ihnen dies als Schwänzen angerechnet wird. Das Urlaubsverhalten sei hier dem privaten Lebensbereich zuzurechnen, urteilt das Ministerium. Wenn eine Schule Zweifel hat, ob ein bestimmter Schüler wirklich deshalb dem Unterricht fernbleibt, weil er in Quarantäne ist, kann die Schule von den Eltern einen Nachweis für die Reise in das Risikogebiet verlangen. Die Quarantänepflicht entfällt wie stets durch den Nachweis eines negativen Testergebnisses. Die Herbstferien in NRW beginnen am 12. Oktober. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

„Meine Kinder sind mir entrissen“: Wie Familien unter der Quarantäne leiden – und die Zahl der Betroffenen steigt immer höher

 

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Sunshine
3 Jahre zuvor

Wenn NRW so weitermacht dann sind weite Teile von NRW selber ein Risikogebiet. Da brauche ich nicht erst irgendwohin in Urlaub fahren, um die Seuche in die Schule zu bringen. Frau Gebauer nimmt den Infektionsschutz an Schulen in meinen Augen zu wenig ernst, und droht bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten nun mit „Arbeitsrechtlichen Konsequenzen“? Dann frage ich mich, wo die arbeitsrechtlichen Konsequenzen für das Land NRW bleiben, wenn bei extrem steigenden Zahlen unzureichender Infektionsschutz an Schulen vorherrscht.

Besorgter Bürger
3 Jahre zuvor
Antwortet  Sunshine

Sehr guter Einwand!

Aber das kommt natürlich beim Wähler gut an. Immer drauf auf die „faulen Säcke“.

dickebank
3 Jahre zuvor

Warum darf ich jetzt nicht mehr mit der Bahn von Soest nach Hamm fahren, um dort umzusteigen? Kann ich noch in Bielefeld einkaufen gehen oder in Remscheid wandern?

Kann die Völklinger Straße zweifelsfrei nachweisen, dass sie nicht mit BSE infiziert ist?

Die Elfe
3 Jahre zuvor
Antwortet  Sunshine

Ich frage mich das schon lange. Für Nds. gilt diese Maßnahme schon länger. Im einzelnen mag ich dem auch nicht mehr nachgehen… Auf Ebene der jeweiligen Schule besteht die Möglichkeit, an den Personalrat mit der Anfrage heran zu treten, ob eine Gefährdungsbeurteilung im Bezug auf das Corona-Infektionsrisiko u.ä durchgeführt wurde und zu welchem Ergebnis diese gekommen ist. Dies beruht aber aus Erfahrung heraus immer auf der Initiative Einzelner….

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Sunshine

Dürfen denn Lehrkräfte, die im Risikogebiet NRW ihre Erholungszeit verbracht haben, nach den Ferien in die Schule oder müssen sie dann zunächst in Quarantäne und 2malig zum Test?

trotzki
3 Jahre zuvor

Egal was die Frau sagt, es wird immer gemckert.
Ist doch eher traurig, dass sowas überhaupt vorgegebenwerden muß. Ist ja eigentlich zur Zeit eine Selbstverständlichkeit.

Reisinger850
3 Jahre zuvor
Antwortet  trotzki

Selbstverständlich, den vierten Urlaub in Folge canceln zu müssen? Man weiß ja selbst noch für Mitte Oktober nicht, wie die Regeln sein werden hinsichtlich Quarantäne. Also ich hab es jedenfalls satt alles aufzugeben. Ich vertrete seit Monaten wie bekloppt alle, die zur Risikogruppe zählen, da kann ich auch nach Spanien etc. fliegen.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  trotzki

… es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Lehrkräfte auf ihre Erholungszeit verzichten, alle anderen diese aber in Anspruch nehmen können,
um anschließend ohne weitere Schutzvorkehrungen wieder in die Schulen zu kommen, in denen dann nicht einmal die AHA-Regeln und der allgemein gültige Arbeitsschutz umgesetzt werden?

Später heißt es dann wieder, das Virus sei in Schulen eingeschleppt worden und man habe sich dort nicht an die Regeln gehalten.

Pit
3 Jahre zuvor
Antwortet  trotzki

@trotzki

Selbstverständlich ist das selbstverständlich!

Demnächst auch an allen anderen Arbeitsstätten:
NULLkommaKrümel Maß an Arbeitsschutz.

Demnächst auch von Ihrem Arbeitgeber (nicht jeder darf „Dienstherr“ sagen, bätschi):
1)
BOYD (=Bring your own device).
Sollte jemand kein digitales Arbeitsgerät für seine berufliche Tätigkeit benötigen, bringen Sie bitte alles andere aus Ihrem privaten Umfeld mit. Das betrifft Reinigungsgeräte (Besen, Schrubber und Aufnehmer, …), Schraubenschlüssel oder analoge Schreibgeräte inklusive Papier/Block/Heft …, Kantinenpersonal bringt bitte selber Lebensmittel mit – denn was sollte sonst zubereitet werden? …
2)
Nicht angemessene Bezahlung (für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit)?
https://www.news4teachers.de/2020/09/arbeitszeitstudie-sieben-tage-woche-ist-fuer-lehrer-obligatorisch-allerdings-ist-die-belastung-im-kollegium-stark-ungleich-verteilt/
– Selbstverständlich gerne!
3)
Immer neue Aufgaben? – Selbstverständlich gerne!
Aufgaben, an denen die Gesellschaft außerhalb Ihres Arbeitsfeldes schon lange und oft scheitert? – Selbstverständlich auch das, immer wieder gerne!
4)
Ihr Arbeitgeber diktiert Ihnen, was Sie während Ihrer Freizeit und in Ihrem Urlaub zu tun haben? – Selbstverständlich, jetzt ganz neu!

„Ist doch eher traurig, dass sowas überhaupt vorgegebenwerden muß.“

Vielleicht haben Sie Glück und müssen bald nicht mehr traurig sein.
Neue Perspektiven könnten sich auftun:
Lehrkräfte werden bald noch gesuchter sein als jetzt schon – obwohl sie gerne bei jeder Gelegenheit für alles herhalten dürfen, was mindestens herabwürdigend ist.
Auch das ist …: selbstverständlich.

Sebastian Fröhlich
3 Jahre zuvor
Antwortet  Pit

Lieber Pit,
Wenn unsere berufliche Realität seitens des Dienstherrn nicht so traurig wäre, könnte ich deine Ausführungen schon wieder amüsant finden…

In jedem Fall danke ich dir für diese beherzte und fundierte Gegenrede!

trozki
3 Jahre zuvor
Antwortet  Pit

Find ich lustig. Erst wird über alle geschimpft, die in Urlaub fahren und dann wird gemeckert, wenn jemand, sagt, lasst es sein bzw. verbringt euren Urlaub daheim. Ja was denn nun?

Aber besten aber immer gleiche die große Keule rausholen.
Die oben beschreibene Praxis ist gang und gäbe in der Wirtschaft. Meinen Verwandten bei einer renomierten Bank wurdeauch gesagt, sie können gerne ins Risikogebiet fahren, aber dannach geht es unbezahlt zwei Wochen in Qurantäne oder noch mal zwei Wochen zu Hause Urlaub machen. Da überlegt man es sich schon zweimal, ob man nun fährt oder nicht.

Katja
3 Jahre zuvor
Antwortet  trozki

Och, gegen 2 Wochen länger daheim hätte ich gar nicht so viel. Die letzten Wochen und Monate haben nämlich alle Kollegen bei uns an die Grenzen gebracht, wir brauchen dringend Erholung. Und wenn mir das Land dafür kein Gehalt zahlt, muss ich noch nicht mal zu Hause arbeiten. Das wäre tatsächlich mal eine Überlegung wert…

Lanayah
3 Jahre zuvor

Wieso ist Urlaubsverhalten bei Schülern dem privaten Lebensbereich zuzurechnen und bei Lehrern nicht?

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Weil es politisch opportun ist und Ministerin Unfähig offenbar Zustimmung braucht.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Weil SuS in keinem Arbeitsverhältnis zum ALnd NRw stehen.

Was stört ist doch, dass das alnd als AG mit zweierlei Maß misst. Auf der einen Seite kommt es einer Fürsorgepflicht für die beschäftigten lehrkräfte nicht nach, auf der anderen Seite schwingt es die disziplinarrechtliche bzw. arbeitsrechtliche Keule.

Wie groß wäre der Aufschrei, wenn private Arbeitgeber ihren Mitarbeitern entsprechende Vorschriften machen würden? Wenn ich in einem Risikogebiet Urlaub mache, gilt folgendes:
Entweder Negativbescheid, der nicht älter als 48 Stunden ist oder 14-tägige Quarantäne. Für diese 14 Tage gibt es dann keine Lohnfortzahlung außer es wird im „home-office geworkt“. Bei Arbeiten im Home-office ist es arbeitsrechtlich schlichtweg egal, ob der Mitarbeiter positiv oder negativ getestet worden ist.

Trotzki
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das kommt immer darauf an, wie wichtig man für den Arbeitgeber ist. Wenn er dich los werden will, ist sowas ein perfekter Kündigungsgrund. Bewusst etwas getan, um die vertaglich zu erbringende Arbeitsleistung zu verhindern.
Und es gibt nicht nur Leute, die im Homeoffice arbeiten. So rosa ist die Welt außerhalb der Schule auch nicht.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Trotzki

AG-Monopol; das MSB nutzt seine Stellung als Monopolist aus. Allerdings hat die Sache einen Haken, es gibt ohnehin zu wenige Bewerber auf freie und ausgeschriebene Stellen, als dass das Land Lehrkräfte „freisetzen“ könnte. Betriebsverlagerungen oder Ausgliederung von Teilbereichen (management-buy-out) ist schlicht unmöglich.

Meinung am Mittag
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Naja, Lehrer werden bezahlt und haben sich freiwillig für den Beruf entschieden. Ist doch ein großer Unterschied. Ich finde die Regelung sinnvoll und selbstverständlich. Schon alleine deswegen, weil ich solche Kollegen sonst vertreten müsste. Aber auch natürlich gesamtgesellschaftlich wichtig. Ähnliche Regelungen gibt es übrigens auch in Großkonzernen.

Emil
3 Jahre zuvor

Ach so! Ich dachte bisher doch glatt, das sei in anderen Berufen ebenso?!?!

Trotzki
3 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Habe ich auch erst gedacht! Aber entscheidend ist das, was danach kommt. Und damit ist alles zu diesem Artikel gesagt.

Meinung am Mittag
3 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

@Emil: Ich habe auf die Frage von Lanayah geantwortet. Erkennbar an den Einrückungen.

Lanayah
3 Jahre zuvor

Emil hat aber genau das auf den Punkt gebracht, was ich mit meiner Frage zum Ausdruck bringen wollte.

Rabe
3 Jahre zuvor

Ich habe mich vor langer Zeit freiwillig für eine Lehrtätigkeit entschieden, weil es eine wunderbare Arbeit ist, aber nicht für das, was aus diesem Arbeitsplatz jetzt geworden ist.

Und: Schüler werden zwar für ihre Anwesenheit nicht bezahlt, aber sind a)schulpflichtig,
b) sollen Eigenverantwortung und Vernunft lernen, also z. B., sich nicht unnötigen Risiken auszusetzen
c) sollen zu mündigen Bürgern erzogen werden, z.B. indem man erkennt, dass meine Freiheit aufhört, wo die Rechte anderer gefährdet werden …
Bin empört!

Reisinger850
3 Jahre zuvor

Wie wahrscheinlich ist es wohl, dass mir Bezüge gestrichen werden, wenn ich aufgrund von einem
ausstehenden Testergebnis Montag nach den Ferien nicht kommen kann?
Ein Viertel des Kollegiums ist durchgehend in Quarantäne….das Land weiß doch gar nicht, wo und wann ich im Urlaub war.

Und schlimmstenfalls also einfach 65 Euro pro Tag abziehen? Eine Überlegung wert

lehreramlimit
3 Jahre zuvor

Und wenn ein Kollege auf ein große Hochzeit oder eine private Feier geht und hinterher positiv getestet wird und zwei Wochen in Quarantäne muss? Ja, eigentlich sollte man bei LehrerInnen Verantwortungsbewussten vermuten, aber bei MinisterInnen auch! Wo bleibt denn der Gesundheitsschutz in der Klasse jetzt trotz steigender Zahlen auch ohne Masken?? Wieder nur ein Ablenkungsmanöver.

lehreramlimit
3 Jahre zuvor
Antwortet  lehreramlimit

Ich bin schon so gespannt auf die Verfügungen nach den Herbstferien. Dann kommt bestimmt die Maskenpflicht für die Lehrer in der Klasse, um die SuS vor den bösen Superspreadern zu schützen! Ach und mit Maskenpflicht können dann auch die Risikogruppen locker wieder in den Präsenzunterricht. Müssen sie dann auch, weil zuhauf LuL wegen Raumtemperaturen unter 17 ° durch Stoß- und Durchlüften erkältungsbedingt fehlen. Und weil die Hälfte der SuS auch deshalb fehlen oder in Quarantäne sind, ist der Abstand in den Klassen wieder gewahrt. So setzt man ohne große Kosten wieder die AHA- Regeln durch und das MSB feiert seine weise Vorraussicht. Schwarzer Humor aus.

Gustav
3 Jahre zuvor

Das bekloppte ist ja, dass ich mich ohne Konsequenzen 23 Stunden im Hochrisikogebiet zB. in Amsterdam aufhalten darf, ohne Quarantäne, aber nicht nach z.B. den Kanaren fliegen darf, wo die Ansteckungsmöglichkeiten viel geringer sind. Es versteht einfach keiner mehr.
Übrigens gilt ja nur das unentschuldigte Fernbleiben als mögliche Sanktion. Alternativ: krank melden.
Oder einfach die paar Euros als Strafe akzeptieren. Eine Stornierung wäre um ein Vielfaches teurer, gerade wenn man im Dezember letzten Jahres nicht pauschal gebucht hat.

Sunshine
3 Jahre zuvor

Ich würde mich ja über Frau Gebauers Aussagen gar nicht aufregen, wenn ich das Gefühl hätte sie würde alles Notwendige für den Infektionsschutz tun. Wenn ich mich aber tagtäglich dem Risiko aussetze und nicht beschützt werde, na dann kann ich auch im Risikogebiet Urlaub machen. Was soll denn ein Lehrer in Hamm oder Bielefeld sagen? Die arbeiten im Risikogebiet.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Sunshine

Wenn der Lehrer aus Hamm in Bielefeld Urlaub macht?

Pit
3 Jahre zuvor

Ey Leuddä, nu habbichet:

Null Problemo: Wir machen alle Urlaub in NRW!
Ja!
Danach können wir nach Ende der Herbstferien sofort wieder loslegen.

Was ist der wohl sicherste (Plexiglas, …) und bestgereinigte Urlaubsort in NRW derzeit?
Genau:
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf

All inclusive:
– gute Gesellschaft
– nette Gesprächspartner
– Fortbildungen:
1)
Workshops in ergebnisorientiertem Arbeiten „Und wenn ich nicht mehr weiter weiß – bild‘ ich mir ’n Arbeitskreis – Teil 1 bis 999)
Stühle bitte selber mitbringen.
2)
Workshop-Urkunden zum Selbermalen
Material bitte selber mitbringen.
3)
Leistungskurs Ausmalen von Workshop-Urkunden
Material bitte selber mitbringen.
4)
Erfolgreich in jede Kamera lächeln.
Kamera bitte selber mitbringen. (Dieser Workshop findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.)

Nix wie hin!
😉

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Pit

Finde ich gut. Trefft euch doch da!
Sicherlich freut sich das Ministerium über die sich fortbildenden Lehrkräfte.

… aber wehe, jemand von euch schleppt das Virus nach Düsseldorf ein!

Alex
3 Jahre zuvor

Ich frage mich ja, wie das Ministerium entscheidet, wenn mein Urlaubsgebiet während meines Urlaubes erst zum Risikogebiet erklärt wird. Eine Kristallkugel habe ich nämlich leider auch nicht, um so etwas vorher zu sehen.
Und nur mal so: wie wäre es denn, wenn wir alle behaupten, im Risikogebiet gewesen zu sein und die erste Woche nach den Ferien in Quarantäne verbringen? Der „Spaß“ wär mir glatt das gekürzte Gehalt wert (wenn sie mir nämlich kein Geld zahlen, muss ich auch keinen Fernunterricht machen).

Neu1
3 Jahre zuvor

Ganz ehrlich, ich finde das nicht richtig. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein schickes Ferienhaus in der Niederlande gebucht. Sie dürfen ja Reisen, das bedeutet, sie bekommen Ihr Geld nicht zurück. Bekommen die Lehrer dann das Geld vom Land ersetzt? Geld zurück gilt nur für Pauschalreisen.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Neu1

Wird ja noch spannender bei der Frage, wie sich denn jetzt eine Familie verhalten soll, bei der einer der beiden Elternteile in einem Dienstverhältnis/Arbeitsverhältnis als Lehrkraft zum Land NRW steht. Gilt die weisung aus D’dorf für alle Beschäftigten des Landes – also auch der der Polizei und z.B. der Finanzverwaltung – oder gilt sie nur für Lehrkräfe?

Wie sieht es im Fall aus, dass lediglich Lehrkräfte betroffen sind? Ist da nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt?

Die Elfe
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sind andere Landesbeamte davon nicht betroffen? Ich dachte, dass gilt für alle Landesbeamte!? In Nds.!? Wenn dem nicht so wäre- das wäre ja nen absoluter Knaller….

dickebank
3 Jahre zuvor

Das Ministerium (MSB NRW) verweist auf die Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums Urlaub in Deutschland zu machen und Risikogebiete – wohlgemerkt – im Ausland zu meiden.
Was ist denn mit inländischen Risikogebieten wie z.B. einige Bezirke in Berlin?
Warum dürfen Bundesländer wie z.B. SH und MV inländische Urluaber, die aus Risikoregionen anreisen, ablehnen?

Genauso interessant die rechtliche Einschätzung. – Die Reiseveranstalter sagen, eine reisewarnung ist kein Reiseverbot. Insofern müsse keine kostenfrei Stornierungsmöglichkeit für bereits gebuchte Reisen bestehen, da eine Infektion keine höhere Gewalt mehr darstelle sondern zum allgemeinen Lebensrisko zähle, es also in der Entscheidung des Einzelnen liege, ob er in ein Risikogebiet verreist oder nicht.

Als Lehrkraft bedeutet das, dass ich zwar keinen Rechtsanspruch auf eine kostenfrei Stornierung einer vorab gebuchten Reise habe – außer das Reiseziel war zum Zeitpunkt der Buchung noch kein Risikogebiet – aber trotz der zwischenzeitlichen Einstufung die Reise mit Rücksicht auf meinen Arbeitgeber/Dienstherr nicht antreten darf, während die sonstigen Bediensteten einer Schule, die nicht zum lehrenden Personal gehören, von der ministeriellen Weisung nicht betroffen sind. Muss ich das verstehen?

Darf eine Lehrkraft denn den Nachbarn besuchen, der nach Reiserückkehr aus einem als Riskogebiet eingestuften Urlaubsgebiet sich mit einer Einladung für das Home-sitting bedanken möchte? Darf besagte lehrkraft Eltern nach den herbstferien von den anstehenden Beratungsgesprächen ausschließen, wenn ihr bekannt ist, dass diese Urlaub in einem Risikogebiet gemacht haben oder über das Wochenende die Verwandtschaft z.B. in Hamm oder Remscheid besucht haben?

Ich persönlich könnte es ja verstehen, wenn das Ministerium Kollegen und Kolleginnen, die infoge eines vorgelegten Attestes vom Präsenzunterricht befreit sind, diese Befreiuung entzieht, aber alles Andere ist aus meiner Sicht abeitsrechtlich nicht vertretbar. Dienstrechtlich ist die Angelegenheit mit Sicherheit anders zu bewerten.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Danke, dickebank, ich finde die Vorschläge alle gut.
Gab es nicht in einem Bundesland schon so Bögen, auf denen Eltern erklären sollten, dass die Kinder nicht im Risikogebiet waren?
Warum werden Eltern und Kinder nicht ebenso in die Pflicht genommen, da sie eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen?

Aber bestimmt ist es nicht erlaubt, so etwas einzufordern,
hinterher darf man dann aber doch wieder sagen, dass irgendwer das Virus in die Schule geschleppt haben könnte.

Bernd Ulmer
3 Jahre zuvor

Irgendwie scheint es mir so, dass 90% der Bürger unter Urlaubszwang leiden. Warum muss man denn immer gleich irgendwo hin fahren oder ins Ausland fliegen wenn ein paar Tage Ferien sind. Hat man keine Ausdauer und Disziplin mehr?, hat man Corona noch nicht wahrgenommen oder ignoriert es einfach , oder hat man keine Lust mehr zu arbeiten und möchte lieber noch 14 Tage den Urlaub durch Quarantäne verlängern? . Letzteres scheint mir der Fall zu sein.

Reisinger850
3 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd Ulmer

Weil man für 1000 Euro eine Fernreise gebucht und nicht zum xten Mal verschieben kann.
Weil vlt Reisen das grösste Hobby mancher Menschen ist.

Glaube ich wage es und fliege weit weg – wenn die Coronaeinreiseverodnung sich nicht ändert, bin ich sogar rechtzeitig wieder im Dienst.

Momo
3 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd Ulmer

Es geht beim Urlaub nicht immer grundsätzlich um Spaß, sondern um Erholung und darum die Akkus wieder aufzuladen. In unserer hektischen Arbeitswelt ist das für viele Arbeitnehmer manchmal bitter nötig.

xy
3 Jahre zuvor

In Unternehmen gibt es ähnliche Regelungen und ich halte sie für vernünftig. Es wird doch einmal möglich sein, auf Urlaub zu verzichten und das verlorene Geld zu verschmerzen.
Diese Regelung ist nachvollziehbar, der fehlende Arbeitsschutz aber nicht.
Und hier ist der Ansatzpunkt. Man stellt Lehrer schutzlos vor Klassen und greift mit dieser Regelung in ihre Freizeitplanung ein. Was sind Lehrer für die Kultusministerien? Schafe, die man ohne Schutz einem Virus ausliefert und dann aber auch noch bestraft, wenn sie in der Freizeit machen, was sie wollen. So geht es nicht!

Manuela Dienhart
3 Jahre zuvor

Muss ich denn in den Herbstferien, die ohnehin verhältnismäßig kurz sind, unbedingt verreisen? Und am besten noch in ein Corona-Risikogebiet?
Wer das tut, tut es auf eigenes Risiko! Wäre gut, wenn das diejenigen, die meinen, unbedingt verreisen zu müssen, endlich mal kapieren würden. Wir stehen immerhin kurz vor einem exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen. Da sollte es selbstverständlich sein, zum Wohl der Allgemeinheit von Urlaubsreisen abzusehen.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Manuela Dienhart

Wenn COVID19-Infektion mittlerweile allgemeines Lebensrisiiko ist, dann muss das das MSB als AG/Dienstherr auch so hinnehmen. Ansonsten könnten sie ja auch Skifahren, Klettern oder andere Risikosportarten oder Rauchen und Trinken außerhalb der Schule verbieten.

Gustav
3 Jahre zuvor
Antwortet  Manuela Dienhart

Gut, dann „verreise“ ich aber auch nicht mehr in das Risikogebiet, in der zufällig die Schule steht, in der ich arbeite. Oder ist das dann wieder okay?

Marie
3 Jahre zuvor
Antwortet  Manuela Dienhart

„Wir stehen immerhin kurz vor einem exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen. Da sollte es selbstverständlich sein, zum Wohl der Allgemeinheit von Urlaubsreisen abzusehen.“ Laut Schulministerium sollen aber nur die Lehrkräfte für das Wohl der Allgemeinheit auf ihren Urlaub verzichten. Ich hätte es z.B. sehr wichtig gefunden, dass sowas auch an die Eltern, Partygänger, Coronaleugner, Ponyhofbesucher… herangetragen worden wäre.

lehreramlimit
3 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Laut Dorsten sind weite Teile von Deutschland bald Risikogebiete, viele Städte in NRW werden dazu gehören. Wenn ich dort keinen „Urlaub“ machen darf, muss ich dort aber in der Schule Unterricht machen- ungeschützt!? Finde den Fehler!

Osman
3 Jahre zuvor
Antwortet  Manuela Dienhart

Ohne Luftreiniger werde ich meine Lehrlinge wohl nicht mehr in die Berufsschule schicken. Viel zu gefährlich dass die mir die Seuche einschleppen. Im Betrieb können wir wenigstens Abstand halten und regelmäßig lüften.

lehreramlimit
3 Jahre zuvor

..Drosten ..!!!