Musterprozess: Grundschulleiter scheitert mit Klage auf Ausgleich von Überstunden – GEW geht in Berufung

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HANNOVER. Viele Lehrkräfte arbeiten im Schnitt länger als eigentlich erlaubt – auch in Niedersachsen, wie eine Arbeitszeitstudie der Uni Göttingen ergab. Vor Gericht hilft die Expertise aber einem Schulrektor wenig. Seine von der GEW unterstütze Klage auf Ausgleich von Überstunden wurde zurückgewiesen. Die Gewerkschaft gibt sich allerdings kämpferisch: Sie will in Berufung gehen. 

Das Gericht hat geurteilt – nicht im Sinne der GEW. Foto: Shutterstock

Der Leiter einer Grundschule ist mit seiner Klage auf Freizeitausgleich für Überstunden und Entlastung von dienstlichen Aufgaben vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Er habe nicht hinreichend plausibel erklärt, wie sich die von ihm angegebene Arbeitszeitüberschreitung zusammensetzt, teilte das Gericht am Dienstag mit. (Az.: 13 A 900/19) Das Gericht traf  keine Aussage darüber, ob und in welchem Umfang Lehrerinnen und Lehrer in Niedersachsen über ihre regelmäßige Arbeitszeit hinaus dienstlich in Anspruch genommen werden können.

Der Schulleiter überschritt die Wochenarbeitszeit zwar deutlich, aber…

„Das Bestehen einer individuellen Arbeitszeitüberschreitung konnte aus Sicht der Kammer nicht nachgewiesen werden“, so heißt es in einer Presseerklärung des Verwaltungsgerichts zum Urteil. „Die Arbeitszeitanalyse habe in Bezug auf die durch den Kläger vorgenommenen Aufzeichnungen Unstimmigkeiten erkennen lassen, die in der mündlichen Verhandlung nicht ausgeräumt worden seien. Nach der Arbeitszeitstudie habe der Kläger zwar die geschuldete Arbeitszeit wöchentlich insgesamt deutlich überschritten. Allerdings habe er nicht hinreichend plausibel erklärt, wie sich die Arbeitszeitüberschreitung zusammensetze. Aus den erhobenen Daten gehe hervor, dass er in seiner Funktion als Schulleiter und im Hinblick auf die von ihm geschuldete Unterrichtszeit um insgesamt mehr als zehn Stunden hinter dem wöchentlichen Soll zurückbleibe. Die geltend gemachte erhebliche Überschreitung seiner Arbeitszeit sei hiernach allein auf seine ‚weiteren Tätigkeiten‘ zurückzuführen.“

Der Rektor aus Hannover hatte sich auf eine von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Auftrag gegebene Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen berufen, an der er mitgewirkt hatte – und die für ihn persönlich 2016 eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 53 Stunden ermittelte. Dabei waren die Ferienzeiten schon berücksichtigt.

„Schulleiter und Lehrer haben immer mehr Aufgaben bekommen – ohne Ausgleich“

Die GEW unterstützt den Schulleiter in dem Verfahren. „Schulleitungen und andere Lehrkräfte haben schon vor Corona immer mehr Aufgaben bekommen, aber keinen Überstunden-Ausgleich. Darum werden wir die Verfahren weiterführen, um endlich mehr Zeit für die Schülerinnen und Schüler zu haben“, sagt GEW-Landeschefin Laura Pooth. „Die Mehrarbeit wurde grundsätzlich anerkannt, die Form der Arbeitszeiterfassung ist in diesem Fall jedoch nicht immer eindeutig gewesen“, so kommentiert sie das Urteil.

Die in der Studie nachgewiesene generelle Mehrarbeit von Lehrkräften habe das Gericht nicht in Zweifel gezogen. „Hier handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, wie auch das Verwaltungsgericht betonte. Das dahinter liegende Problem stark überhöhter Arbeitszeiten bei Lehrkräften ist damit keineswegs vom Tisch. Darum wird die GEW vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ziehen und weiter politisch Druck machen“, so Pooth. Die Gewerkschaft sei ohnehin davon ausgegangen, in die nächste Instanz gehen zu müssen.

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„Schulleitungen und andere Lehrkräfte haben schon vor Corona immer mehr Aufgaben bekommen, aber keinen Überstunden-Ausgleich. Darum werden wir die Verfahren weiterführen, um endlich mehr Zeit für die Schülerinnen und Schüler zu haben“, betont Pooth. Im vergangenen halben Jahr sei die Situation durch die Pandemie nämlich noch dramatischer geworden. „Seit Mitte März wurde eine Vielzahl von Rundverfügungen, ministeriellen Briefen und Leitfäden sowie Handreichungen verfasst, die von den Schulbeschäftigten und insbesondere von den Leitungen zusätzlich zu verarbeiten sind.“

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne verwies nach dem Urteil auf bereits erfolgte Entlastungen von Lehrern an «etlichen Stellen». So seien Dokumentationspflichten weggefallen und Aufgaben in die Landesschulbehörde verlagert worden. «Gleichwohl ist es das gute Recht, hiergegen den Klageweg zu beschreiten und auch in die nächste Instanz zu gehen», betonte der SPD-Politiker. Er sehe einer höchstrichterlichen Bewertung interessiert entgegen.

Insgesamt 13 Klagen von Lehrern sind noch anhängig

Insgesamt hat die Bildungsgewerkschaft GEW seit 2018 zehn Klagen von Grundschul- und drei von Gymnasiallehrern gegen deren aus ihrer Sicht erheblich erhöhte Arbeitszeiten eingereicht. Die nächste Verhandlung – ebenfalls einer Grundschulleitung – ist nach GEW-Angaben für den 24. November terminiert. Dann hat das Verwaltungsgericht Osnabrück zu entscheiden.

Auf Grundlage der 2016 vorgelegten Göttinger Studie hatte ein Expertenteam im Auftrag des Kultusministeriums die Arbeitszeit der Lehrkräfte vor zwei Jahren abermals analysiert. Demnach kamen vor allem viele Teilzeitkräfte auf Wochenarbeitszeiten von mehr als 48 Stunden. Dabei gilt für Lehrkräfte wie für andere Beamte im Landesdienst die 40-Stunden-Woche. Die Vorschläge dieses Expertengremiums zur Entlastung der Lehrer seien bisher nicht umgesetzt worden, kritisiert die GEW. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Arbeitszeitstudie: Sieben-Tage-Woche ist für Lehrer obligatorisch – allerdings ist die Belastung im Kollegium stark ungleich verteilt

 

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21 Kommentare
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Lehrer im Ausstieg
3 Jahre zuvor

#Pädexit
Muss man sich wirklich so behandeln lassen?

Gustav
3 Jahre zuvor

Ich frage mich immer, warum solche Klagen ins leere laufen? Wenn ich als Verband eine Klage anstrebe, dann prüfe ich doch erst einmal, ob diese vor Gericht stand halten kann.
Jeder gute Anwalt stellt doch vorab schon Mängel fest. Oder soll es immer schnell schnell gehen?
Ganz einfache Lösung. Stempeln.
Arbeitszeiterfassung auf Vertrauen klappt doch schon lange nicht mehr.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gustav

Die gerichtsfeste Dokumentation der Überstunden bzw. der Arbeitszeit ist das Problem.

Jeder, der schoneinmal versucht hat, die unentschuldigten fehlzeiten eines „Dauerschwänzers (m/w/d) gerichtsfest zu dokumentieren, wird wissen, worin die Schwierigkeit liegt.

Einzige Möglichkeit, die ich sehe, einen Kläger über einen längeren Zeitraum von einem Notar begleiten zu lassen, der die Arbeitszeiterfassung beurkundet. DAs Dilemma – auch für andere Arbeitnehmer – besteht in der „Vertrauensarbeitszeit“. Es wird nicht gestempelt und der Arbeitgeber darf auf geleistete Mehrarbeit vertrauen.

trotzki
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gustav

Stempeln bedeutet, entweder Anwesenheitspflicht mit festen Arbeitsplatz an der Schule oder eine Softwarelösung, bei der ich mich zu Hause ein- und Austragen kann.

In der Schule wirds schwierig, weil der Platz in vielen Schulen nicht gegeben ist und auch der Großteii der Kollegen nach dem Unterricht so schnell wie möglich das Gebäude verlässt.

Zu Hause bedeutet eine entspechende Disziplin. Kenne auch genügend Lehrer, die sich dann auch gleich überwacht fühlen.
Aber auch hier gilt, unterschiedliche Schultypen unterschiedliche Ansätze und den Work-Life-Balnace Ansatz muss jeder selbst finden oder sein Körper wird ihn dann dazu zwingenzwingen.

Achim
3 Jahre zuvor

Für solch eine Dokumentation gehört auch dazu, dass erfasst wird, was man in dieser Zeit genau gemacht hat, gerade im Homeoffice, und nicht nur, habe 5 Stunden gearbeitet. Da muss dann auch berücksichtigt werden, wenn man Kaffee gemacht hat oder es an der Haustür geklingelt hat. Am besten noch ein Protokoll welche Seiten und wie lange man im Internet gesucht hat. Natürlich muss da jede private Interaktion berücksichtigt werden. Das ist natürlich auch mit einem gewissen Aufwand verbunden und relativiert ganz schnell die immensen Überstunden, genau wie in der Wirtschaft auch. Oder würden sie eine Rechnung aktzeptieren auf der steht 8 Stunden Auto repariert. Nicht, dass der Mechaniker Mal 10 Minuten privat telefoniert hat.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Achim

In der Arbeitszeiterfassung des Monteurs wird aber ebenfalls nicht der Gang zur Toilette oder ein kurzes Telefonat gesondert erfasst. Allenfalls muss für die Raucherpause ausgestempelt werden. Letztendlich sind die verrechneten zeiteinheiten und die tatsächlich benötigten Zeiteinheiten zwei Paar Stiefel. Sie können eben nicht die gesamte Zeit daneben stehen.

Letztendlich geht es um die arbeitsvertraglichen Regelungen. Im einen Betrieb muss „gestempelt“ werden und es gibt eine elektronische Arbeitszeiterfassung oder es gibt eine Regelung zur Vertrauensarbeitszeit und jeder Arbeitnehmer schreibt seine Stunden auf.

Das Problem von „Lehrers“ ist, dass ihre Arbeitszeit pauschal geregelt wird und lediglich die Deputatsstunden rechnerisch bei der Vergütung in Ansatz gebracht werden, ohne dass die erbrachte Arbeitsleistung erfasst wird. Ebenso werden „Freistunden“ generell als Pausenzeiten angerechnet.

Achim
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Naja, ganz so ist es nicht. Vergütet wird die Arbeit, die verrichtet wurde. Wenn der Monteur länger braucht als seine Vorgabe, dann muss er es sehr gut begründen. Es geht auch nicht um die eine Minute für den Toilettengang.
Bei Lehrern ist es oft zu beobachten (ich schimpfe jetzt nicht darüber, ichb würde es genau so tun!) sie sind mittags einkaufen, fahren die Kinder von A nach B, essen ein Eis und gehen dann noch Zumba machen. Aber dann wird gejammert, dass bis um 1 korrigiert wurde. Wenn ich nachmittags nicht mache, dann muss es eben abends laufen und das Gejammere nimmt dann keiner mehr ernst. Manche Menschen wären über solche Flexibilität froh.
Die Lösung wäre: Anwesenheitspflicht in der Schule, 8 Stunden, jeden Tag, inklusive Ferien. Abzüglich natürlich 30 Tage Urlaub und eventuelle Überstunden. Dann kehrt Ruhe ein und es sieht nachmittags auch keiner mehr die ach so bequemen Lehrer.
Platz hat es genug in den Schulen, ab 12 Uhr leeren sich die Klassenzimmer und in den Ferien sind die Räume eh frei.

Gustav
3 Jahre zuvor
Antwortet  Achim

Die Frage ist halt nur: Was kann ich in der Schule machen? Telefonate führen? Geht nicht, sind nur zwei Diensttelefone für 35 Mitarbeiter vorhanden.
Unterricht vorbereiten? Geht nicht, gibt nur einen Lehrer-PC für die gleiche Anzahl an Mitarbeitern. Am eigenen Laptop arbeiten? Nö, kein WLAN und laut Datenschutzverordnung nicht rechtlich abgesichert.
Was also soll ich in der Schule? Außer meine Präsenzpflicht erfüllen?
Bzw. wann soll ich diese Aufgaben erfüllen?

Achim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gustav

Das wird sich jetzt natürlich nicht von heute auf morgen ergeben. Aber die schnelle Internetverbindung ist in Arbeit, wenn die steht, dann gibt es durch VoIP genug Möglichkeiten zu telefonieren und die datenschutzgerechten Laptops sind ja auch auf den Weg gebracht. Wenn dann die Pandemie ausgestanden ist, dürfte es keine Probleme mehr geben und alle sind zufrieden. Die Lehrer haben ihre festen Arbeitsplätze und vor allem Zeiten inklusive der Ferien, keine Arbeit mehr bis nachts und vor allem nicht auch noch zu Hause, und dem LehrerBashing wäre dann auch die Luft genommen.

Alla
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gustav

Und die Räume sind durch den Ganztag und die VHS und Vereine belegt.

Palingo
3 Jahre zuvor
Antwortet  Achim

Ja, Das ist meiner Meinung nach auch die beste Lösung! Denn dann wäre um 16:00 Uhr mit Arbeit Schluss. Dann würden eben auch Klausuren, Tests und andere Dinge nicht mehr korrigiert und die Kinder müssten dann eben länger auf ihre korrigierten Arbeiten warten. Viele andere Dinge wie Konferenzen Gespräche mit Kollegen und Elterngespräche würden natürlich auch in dieser Zeit stattfinden. Ich glaube, dass es inzwischen eine Anzahl von Kollegen gibt, die eine Anwesenheitspflicht entsprechend gut fänden.

Herbel
3 Jahre zuvor

Und wenn ein Lehrer zwei Klassen gleichzeitig betreut, weil ein Kollege ausfällt, sollte es als die doppelte Arbeitszeit zählen. Es ist schließlich auch doppelt so anstrengend, allein mit fast 50 Kindern in die Turnhalle zu gehen oder die Nebenklasse mit zu beaufsichtigen.

trotzki
3 Jahre zuvor
Antwortet  Herbel

Das hängt vom Schultyp ab, der Art der Betreuung, warum der Kollege ausfällt (es muss ja nicht immer Krankheit sein).
Die gleiche Arhumntation können auch die Teilzeitkräfte anführen, die Klassenleitung haben, die zu den LK konferenzen kommen müssen, die gleichen Verwaltungsaufgaben wie Vollzeitkräfte haben.

Ist ein sehrl komplexes Thema, mit vielen Fallstricken.

Achim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Herbel

Diese Rechnung ist mit sehr grosser Vorsicht zu geniessen. Denn wenn plötzlich ein Kollege Ressourcen hat um das Doppelte zu leisten selbstverständlich mit dem doppelten Gehalt. Dann tut sich die Frage auf, was hat der die letzten Jahre in dieser Zeit gemacht? Und dann ist ganz schnell der Lehrermangel behoben, dann gibt es ein Ranking, die Arbeitszeit wird genaustens evaluiert und von externen Experten optimiert. Dann gilt: Korrektur Klassenarbeit Mathematik 2. Quartal 3. Klasse erfordert 3 Zeiteinheiten pro Schüler. Und sollte das nicht reichen, muss genau begründet werden wieso. Und jetzt komm als kleiner Grundschullehrer gegen die Vorgaben des externen Experten an. Übrigens „Arbeitszeiterfassung“ ist schon längst obsolet „Leistungserfassung“ ist der Stand und das einzige Richtige. Ich will auch nach Leistung bezahlt werden und nicht nach abgesessener Zeit.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Achim

Leistungserfassung setzt aber einen Entgeltrahmenvertrag voraus und Kriterien, wie leistung gemessenw erden kann.
Ich wäre für Akkordzuschläge. Wer es als lehrkraft schafft den Stoff in der Hälfte der zeit durchzuziehen, muss doch belohnt werden.
Wer es schafft einen Notendurchschnitt bei Klassenarbeiten von 2,0 zu ereichen ebenfalls usw. usf.

Achim
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Genau das wäre schon ein Schritt in die richtige Richtung. Leistung muss sich lohnen. Aus meiner Schulzeit weiss ich noch von 2 Mathelehrern der eine war immer früher mit seinem Stoff durch und der Andere hinkte hinterher. Als Belohnung wurden im nächsten Schuljahr die Klassen getauscht und schnelle Lehrer müsste die Versäumnisse ausbaden. Ein adäquates Bonussystem muss erstellt werden. Natürlich muss auch die Qualität gesichert werden nicht nur die Schnelligkeit, nur damit der Stoff durch ist, er muss ja auch sitzen, was natürlich durch den Notendurchschnitt überprüft wird und durch Boni honoriert wird. Das könnte auch ein neues begehrter Schularbeitsplatz sein, damit die Guten Lehrer nicht mehr Zuhause arbeiten müssen, sondern ihre 8 Stunden auch und gerade in den Ferien in der Schule erbringen können. Das erzeugt auch unter den Lehrkräften ein Konkurrenzdenken, was zu Leistungserhöhung führt. Das Ziel muss natürlich sein, für alle Lehrer den Arbeitsplatz an der Schule zu haben, wie es die Lehrkräfte auch zu Recht fordern. Damit um 17:00 auch Feierabend ist und in den Ferien auch. Ganz wie es in der Wirtschaft auch gehandhabt wird.

Herbel
3 Jahre zuvor
Antwortet  Achim

Einen guten Lehrer macht nicht nur die Wissenvermittlung und das Vorankommen im Stoff aus. Ein immer größerer Bestandteil unserer Arbeit ist Erziehung und psychologische Unterstützung. Sowas lässt sich doch nicht messen.

Herbel
3 Jahre zuvor
Antwortet  Achim

Übrigends ist das reines Wirtschaftsdenken. Die Kinder sind Gefäße, in die der Lehrer Wissen schüttet und wenn am Ende nichts rauskommt, taugt der Lehrer nichts.
Zum Glück lässt sich diese Denkweise nicht auf Schule und auf die Arbeit mit Kindern übertragen. Schule ist so viel mehr als Wissen in möglichst kurzer Zeit in Kinderköpfe zu pressen.

Lehrer Hempel
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Dann werden die Kinder einfach künftig mit sehr guten Noten belohnt, auch wenn sie nichts können 🙂
Keiner Lehrer stellt sich dann mehr eine Klasse in Brennpuntschulen oder nimmt Förderkinder auf

Andreas
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lehrer Hempel

Genau das ist auch ein Problem, es werden ungerechtfertigt gute Noten vergeben. Wir wissen schon anhand der Schule, dass Bewerber von dieser trotz guter Mathenoten nicht Mal einen Dreisatz können. In Computertechnik von Excel noch nie was gehört haben. Zitat der Lehrerin:“Das ist doch das mit dem Gitter, ich mache Tabellen in Word.“ Aber in PowerPoint eine Kuh Mühen lassen können. Von der anderen Schule kann man bedenkenlos welche einstellen mit mittelmäßigen Noten, die können sogar das 1×1. Prüfungen sollten von Externen ganz neutral bewertet werden und zwar auch schon die Zeugnisse mit denen sich beworben wird. Wir leben nunmal in einer Leistungsgesellschaft und das gehört auch in den Schulen vermittelt, dass jetzt Ende ist mit Sandkasten und Klatschen. Eigentlich sollte man in die Absagen „Bedanke Dich bei deinem Lehrer“ reinschreiben.

Die Elfe
3 Jahre zuvor

Die Diskussion ist immer gleich, dabei ist doch die Umrechnung der Lehrerwochenstunden als Anhang zur Arbeitszeit-VO ersichtlich: Mein Beispiel: 26 Unterrichtsstunden als Theorielehrkraft BBS in Nds. (eigentlich 24,5). Dabei ist nicht abgebildet, dass ich 2 Klassenlehrerschaften habe. Faktor 1,9 (All- in für Vor- Nachbereitung, Konferenzen, Sitzungen…..) macht 49,4 Std. pro Woche. Um in den Ferien abzüglich der 30 Tage Urlaub nicht eine Minute arbeiten zu müssen benötige ich ca. 48 Std pro Woche an reiner Arbeitszeit. Defacto mache ich also pro Woche 1,4h Überstunden und jetzt in den „Herbstferien“ NICHTS zu machen kann ich mir zeitlich garnicht leisten… 1 Woche ist schon fest verplant: Korrekturen u.a…..