Neue Variante: Kultusminister „empfiehlt“ Schülern eine Maske im Unterricht

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HANNOVER. In Niedersachsen sollen trotz steigender Infektionszahlen Schulen und Kitas möglichst offen bleiben. Dem Lüften der Klassenzimmer komme dabei eine Schlüsselrolle zu, ist Kultusminister Tonne überzeugt. Warum gibt es aber noch keine landesweite Maskenpflicht wie in anderen Bundesländern? Die Verantwortung wird in Niedersachsen an die Schüler und deren Eltern weitergereicht. Den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts entspricht das nicht.

Aufziehen oder nicht? Bleibt jedem Schüler selbst überlassen. Foto: Shutterstock

Schüler ab der fünften Klasse sollen auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn ihre Schule in einem Corona-Hotspot liegt. Diese „Empfehlung“ gelte ab Montag und werde im Zwei-Wochen-Rhythmus überprüft, sagte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) am Donnerstag in Hannover. Zwar schränke die Maske die pädagogischen Möglichkeiten und die Unterrichtsqualität ein, aber sie sei ein Mittel, um sich und andere zu schützen und den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Am Montag beginnt nach den zweiwöchigen Herbstferien wieder der Unterricht für mehr als eine Million Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen.

Auch Lehrer können eine Maske tragen – müssen aber nicht

Die Empfehlung bezieht sich auf Schulen in kreisfreien Städten und Landkreisen, die mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche verzeichnen. Es handele sich nicht um eine Verpflichtung, betonte der Minister. Auf einen flächendeckenden Eingriff per Verordnung werde zunächst verzichtet, auch um die Möglichkeit zu haben, auf lokale Gegebenheiten zu reagieren. Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter können ebenfalls freiwillig Maske tragen.

Dem Niedersächsischen Philologenverband geht die Empfehlung nicht weit genug. Notwendig sei eine Maskenpflicht auf Zeit, sagte der Landesvorsitzende Horst Audritz. Diesen zwingenden Schritt empfehle auch das Robert Koch-Institut (RKI). Niedersachsen müsse dem erhöhten Infektionsgeschehen Rechnung tragen, um Schulschließungen zu vermeiden. Auch der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte (VNL/VNR) wies darauf hin, dass das RKI bereits ab einem Inzidenzwert von 35 Masken im Unterricht zumindest der weiterführenden Schulen empfiehlt.

RKI empfiehlt für Schulen in Riskogebieten: Maskenpflicht plus Abstandsregel

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt ab einem Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb einer Woche auf 100.000 Einwohner für alle Schulen des betroffenen Gebiets eine generelle Maskenpflicht im Unterricht (also auch in Grundschulen) sowie eine Verkleinerung der Lerngruppen, damit die Abstandsregel in den Klassenräumen eingehalten werden kann (News4teachers berichtet ausführlich über die Empfehlungen des RKI für den Schulbetrieb – hier geht es hin).

Entsprechend ihrer Einschätzung der Infektionslage in der jeweiligen Kommune können die örtlichen Gesundheitsämter solche Einschränkungen verfügen, wie Tonne erläuterte. Dies wären der Wechselbetrieb, bei dem die Hälfte der Klassen wochen- oder tageweise zu Hause unterrichtet wird, oder auch Schulschließungen.

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Die Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten am Donnerstag nach Daten des Landesgesundheitsamtes die Städte Delmenhorst und Osnabrück sowie die Landkreise Cloppenburg, Vechta, Emsland, Grafschaft Bentheim, Verden, Northeim, Oldenburg und Osnabrück. Die Region Hannover nähert sich mit 45,2 Fällen pro 100.000 Einwohner ebenfalls dem kritischen Wert.

«Schulen sind keine Hotspots, aber selbstverständlich sind sie auch keine Inseln der Glückseligen, die unbeeinflusst durch die Pandemie kommen», sagte Tonne. Jedoch seien Schulen und Kitas besonders schutzwürdige Lern- und Lebensorte, die so lange wie möglich offen gehalten werden müssten – um ihren Bildungsauftrag zu erfüllen und Eltern eine verlässliche Betreuung zu gewährleisten.

Schüler mit Angehörigen aus Risikogruppen werden leichter vom Präsenzunterricht befreit

Wenn Kinder und Jugendliche mit Familienmitgliedern zusammenleben, die zur Corona-Risikogruppe gehören, können sie nach den Herbstferien leichter vom Präsenzunterricht befreit werden. Dies ist bei Vorlage eines Attestes möglich, sobald am Standort der Schule oder am Wohnort ein Inzidenzwert von 35 erreicht wird. Grundschüler oder Förderschüler mit vulnerablen Angehörigen dürfen auch bei geringeren Werten ins Homeschooling wechseln, wenn ein Attest des Familienmitglieds vorliegt.

50.000 Plakate und weitere 50.000 Fensteranhänger informieren in den nächsten Tagen in den Schulen über sachgerechtes Lüften nach der Faustregel 20-5-20. Das bedeutet, dass nach 20 Minuten für fünf Minuten die Fenster aufgerissen werden, um stoß- oder querzulüften. «Der entscheidende Baustein ist das Lüften», betonte Tonne. Darüber seien sich alle Wissenschaftler einig. Beim Stoßlüften kühle sich die Raumtemperatur nur leicht ab und wärme sich schnell wieder auf, keiner müsse Angst haben, «in einem Modus des Dauerfrierens» auszuharren.

«50.000 Plakate und weitere 50.000 Fensterhänger mit den wichtigsten Regeln zum Lüften werden den Schulen auch nicht weiterhelfen, wenn es bauliche oder technische Probleme gibt», erklärte dazu der Lehrerverband VNL/VDR. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Also doch! Das Robert-Koch-Institut stellt sich gegen die Kultusminister: „Bildungseinrichtungen haben eine Rolle im Infektionsgeschehen“

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omg
3 Jahre zuvor

Ephraim Kishon schlägt sich im Himmel grölend auf die Schenkel. Echt jetzt.

Jan aus H
3 Jahre zuvor

Drei Fragen an Herrn Tonne:

A: Wen genau schützt nochmal die Maske?

B: Wer ist aktuell besonders unvorsichtig und hat darum ein hohes Risiko für eine Infektion?

C: Wer wird vermutlich keine Maske tragen, wenn das freiwllig ist?

Wenn man A bis C richtig beantwortet, wird man sehen, dass dieses Vorgehen absolut sinnbefreit ist.

Cuxi
3 Jahre zuvor

Auwei….und der ist mein Dienstherr ‍♂️‍♂️‍♂️‍♂️

Koogle
3 Jahre zuvor

Die Grundschüler sollen also jetzt zu Superspreadern werden.
Zum Glück sind sie nicht strafmündig.
Im Gegensatz zu Herrn Tonne.
Deshalb dürfen Kinder von Risikopersonen auch zuhause bleiben.
Das ist vorausschauende Schadensbegrenzung. Für Herrn Tonne.

Matty
3 Jahre zuvor

Herr Tonne = Corona-Leugner

Mehr fällt mit zu meinen Dienstherrn nicht mehr ein.

Mann kann nur noch auf die telefonische Krankmeldung zurückgreifen. Und dies sollten möglichst alle Lehrkräfte in Niedersachsen machen.

Die Elfe
3 Jahre zuvor
Antwortet  Matty

Wie erwartet. Stay home nehme ich jetzt wörtlich.

Ein Lehrer
3 Jahre zuvor

Hat eigentlich schon mal jemand Herrn Tonne in seinen Unterricht zum Hospitieren eingeladen – gern mit der holden Gattin? Wär schön, wenn er sich einfach mal vor Ort umschaut. Aber bitte nicht zu tief einatmen.

Matty
3 Jahre zuvor
Antwortet  Ein Lehrer

@Lehrer: Geht nicht. Er hat die Direktive herausgegeben, dass alle Mitarbeiter des Ministeriums und der Landesschulbehörde nicht mehr an Treffen mit Lehrkräften teilnehmen dürfen!
Die Ansteckungsgefahr ist zu groß!

Das ist leider kein Witz. So viel zu der Tonne.

Die Elfe
3 Jahre zuvor
Antwortet  Matty

@Matty- diese Dienstanweisung liegt doch bestimmt irgendwo/-wie schriftlich vor. Wäre toll, wenn die als Anhang zu Tonnes tollen Briefen verschickt würde….

Cuxi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Matty

@Matty: Woher wissen Sie das?

Matty
3 Jahre zuvor
Antwortet  Cuxi

@Cuxi: Antworten und Absagen der Mitarbeiter des KM und der Schulbehörde bezüglich Einladung zu Gewerkschaftsveranstaltungen, Schulungen von Personalräten und Fortbildungen, etc.
Bei den Stufenvertretungen nachfragen.

xy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Matty

Matty,
bitte sagen Sie, dass das ein Witz war? Es gibt eine Dienstanweisung, sich nicht mit Lehrern zu treffen da zu gefährlich?
Sollte es die wirklich geben, sollten sich die Medien darauf stürzen! Das ist schon keine Comedy mehr.

Cuxi
3 Jahre zuvor
Antwortet  xy

Das wäre auf jeden Fall ein Grund, auch als Beamter seinen Dienst zu verweigern. Dienstpflicht hin oder her. Wer derart seine Fürsorgepflicht (wissentlich) missachtet, der hat wohl kaum ein Anrecht auf die Dienstpflicht seitens der BeamtInnen im Gegenzug.

Matty
3 Jahre zuvor
Antwortet  xy

@XY: Eine schriftliche Dienstanweisung kann ich jetzt nicht bestätigen. Ich habe aber die voneinander unabhängigen Aussagen von drei KuK als Antworten (mündlich wie schriftlich) auf mehrere ausgesprochen Einladungen. Wird natürlich begründet, dass keine Dienstreise gemacht werden sollen. Kommunikation nur per Video…
Nachfragen bei den Stufenvertretungen deines Vertrauens.

Daniel
3 Jahre zuvor

Pandemiebekämpfung in Schilda.

Achim
3 Jahre zuvor

Weshalb sollten sich alle Lehrer krankschreiben lassen? Sind denn alle krank und welche Symptome haben sie? Wenn die Lehrer krank sind, dann ist es klar, dass sie daheim bleiben. Sollte aber einer eine Krankheit vortäuschen, dann gehört er sofort aus dem Schuldienst und eventuellem Beamtenverhältnis entfernt, mit den kompletten Folgen. Das wäre dann auch ein abschreckendes Beispiel. Solchen Menschen wünsche ich einen gesundheitlichen Notfall und alle Mitarbeiter im Gesundheitssystem feiern krank.

Matty
3 Jahre zuvor
Antwortet  Achim

@Achim: Sie unterrichten derzeit nicht in Corona-Hotspot-Schulen! Dann würden sie so ein Müll nicht schreiben. Lassen sie sich doch anstecken, in vollen Klassen (bis 30 Erwachsene in Oberstufe und BBS) ohne AHA-Regeln ohne Lüftung.
Und es gibt Lehrkräfte die haben nicht nur Sorge vor einer eigenen Ansteckung. Sondern Angst die Angehörigen aus der Risikogruppe im eigenen Hausstand zu infizieren!

Stecken sie sich doch an und vielleicht ihre pflegebedürftigen Angehörigen zum Beispiel!

Anne
3 Jahre zuvor
Antwortet  Achim

Bei der ständigen Zugluft sind tatsächlich die ersten bei uns schon krank geworden. Im übrigen kann auch die Ignoranz und mangelnde Wertschätzung durch die Minister einen (psychisch) krank machen.
Außerdem gilt auch für Lehrer die Regelung, dass sie mit Erkältungssymptomen die Schule nicht betreten und Kontakt mit ihrem Hausarzt aufnehmen müssen, und das wird letztendlich auf die telefonische Krankmeldung hinaus laufen.

Cuxi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Achim

Wenn der Dienstherr/ die Dienstherrin so grob fahrlässig mit der Gesundheit der Beamten/ Beamtinnen umgeht, dann müssen die sich eben selber schützen. Jeder hat eben nur seine eigene Gesundheit, und die gilt es zu schützen!

What?
3 Jahre zuvor
Antwortet  Achim

Lieber Achim,

hat Ihnen Ihre Mutti nicht beigebracht: „Schatz, im Leben fällt alles auf einen selbst zurück!“?

Soviel zu „Solchen Menschen wünsche ich einen gesundheitlichen Notfall und alle Mitarbeiter im Gesundheitssystem feiern krank.“

Und bitte erfreuen Sie uns weiterhin mit Ihren hochmoralischen Ansichten (insbesondere über Lehrer, Erzieher und andere Faulpelze).
Ihre Qualifikation in Sachen Moral haben Sie nun endgültig unter Beweis gestellt.

Die Welt braucht Menschen wie Sie.

Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute.

Achim
3 Jahre zuvor
Antwortet  What?

Habe ich ein Wort davon geschrieben, dass wenn jemand krank ist, egal ob Lehrer oder Maurer sich nicht krankschreiben lassen soll? Ich habe nur den Peronenkreis angegriffen, die sich trotz nicht vorhandener Krankheit vor der Arbeit drücken wollen und das gilt für alle am gesellschaftlichen Leben beteiligte. Dann noch öffentlich dazu aufzurufen finde ich eine Unverschämtheit. Wenn so etwas gerade bei Lehrern passiert, dann ist jegliche Vorbildfunktion gegenüber den Schülern dahin. Dann haben die auch jegliches Recht bei Klassenarbeiten krank zu machen und zwar ohne irgendeine Sanktion zu befürchten.
Ich weiss nicht was daran unmoralisch sein soll, wenn man „krank feiern“ verurteilt. Und wenn man es doch tut, dann sollte es für ALLE Berufsgruppen gelten nicht nur für Lehrer. Für diese Fälle gibt es für die angestellten Lehrer das Streikrecht, ein Streik ist dann auch medienwirksamer als die ständige Jammerei und kommt dann auch bei der Bevölkerung an.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Achim

„ Dann haben die auch jegliches Recht bei Klassenarbeiten krank zu machen und zwar ohne irgendeine Sanktion zu befürchten.“
Haben Sie jetzt gerade dazu aufgerufen?

Den verbeamteten Lehrkräften fehlt das Streikrecht, ein Grund, weshalb Arbeitsschutz nicht umgesetzt wird, Arbeitszeit nicht erhoben wird, Überstunden nicht entgolten werden, Entlastungen nicht gewährt werden.

Übrigens auch alles Tatsachen, die zu vermehrten Erkrankungen führen, gerade deshalb gibt es Gesetze, die Arbeitszeit und -schutz regeln.
Aber so wichtig, dass man das Schulpersonal entsprechend behandelt und den Rahmen setzt, damit es die aufgetragenen Aufgaben erfüllen kann, war Bildung dann wohl doch nicht.

xy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Achim

Achim,
kein Arzt schreibt krank ohne Krankheit. Denn damit würde er sich strafbar machen.
Was soll also diese unqualifizierte Polemik?

Achim
3 Jahre zuvor
Antwortet  xy

Alles klar, dann entschuldige ich mich für meinen unqualifizierten Vorwurf, wenn es diesen Fall nicht geben kann. Und wenn doch einmal solch ein ungeheuerlicher Vorfall eintreten würde, dann wird er ja hoffentlich auch verfolgt.
Danke für diesen Hinweis…

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Achim

Erschöpfung
a) angesichts vieler Korrekturen, denn die angekündigte Reduzierung der Klassenarbeiten sollte nur gelten, WENN der Präsenzunterricht durch eine Maßnahme eingeschränkt wird … vorher nicht. Somit sind bisher alle Arbeiten zu schreiben.
Zudem muss auch bei Einschränkung des Präsenzunterrichtes EINE Klassenarbeit in jedem Fach geschrieben werden. Da wird jede Lehrkraft darum bemüht sein, dies schnellstmöglichst zu erledigen, um bei weiterer Verbreitung des Virus nicht in Schwierigkeiten zu geraten.
Gleichzeitig gab es die Verordnung, dass man den Leistungsstand erheben und zunächst bis zu den Herbstferien, nun bis Ende November Eltern/Schülergespräche zu Leistungsstand und Digitalisierung führen müsse.
Von einer Erleichterung, die jetzt genannt wird, kann ich da nichts sehen.

b) angesichts 13 neuer Dokumente am vorletzten Tag der unterrichtsfreien Zeit, deren Inhalte noch alle kommuniziert und umgesetzt werden müssen.
Ob es klug ist, den Unterricht vorab zu planen, weiß man leider erst hinterher, da man ja die Dokumente zuvor nicht kennt. Wenn es dumm läuft, plant man alles doppelt, da es einen Unterschied macht, ob man im Präsenz-, Wechsel- oder Distanzunterricht lehrt. Entsprechend unterschiedliche Materialien müssen auch auf den Tisch, tatsächlich beeinflusst es auch die Einheit bzw. die Inhalte und Methoden.

Würde man klare Grenzen vorab festsetzen, z.B. einen Zeitpunkt oder einen hohen Inzidenzwert, der Bestand hat, könnte man zumindest in manchen Fällen die Entwicklung im Blick behalten und sich darauf einstellen.
So bleibt einem nur, den SchülerInnen vorab ein Notpaket zu überlassen, dass bei plötzlicher Quarantäne eingesetzt werden kann. Alles weitere MUSS dann digital laufen, da die Lehrkräfte mit in Quarantäne gehen, selbst wenn die digitale Ausstattung nicht ausreichend ist.
Wie man es machen will, wenn viele Lehrkräfte infiziert sind, was angesichts des üblichen, in Schulen aber nicht umgesetzten umgesetzten Arbeitsschutzes durchaus möglich sein kann, wird man dann sehen.

In Nds. hat es in den letzten Jahren häufiger späte Entscheidungen gegeben (z.B. neue Curricula rückwirkend während des Schuljahres), sodass man auf den Gedanken kommen könnte, dass Unterrichtsplanung unerwünscht sei.

Inzwischen werden neue Bestimmungen vorab angekündigt, ein Zeitpunkt ist nicht bekannt, sodass man täglich damit rechnen kann, dann gibt es die tatsächlichen Informationen doch erst am vorletzten Tag und alles soll übers WE umgesetzt sein.
Warum übrigens Krankheitstage am WE für die Statistik nicht gezählt werden sollen, wo doch häufig WE-Arbeit ansteht, erklärt sich mir nicht.

Cuxi
3 Jahre zuvor

Mal eine juristische Frage: Begehen sie KuMis eigentlich durch ihre Anordnungen zu bedingungslosen Präsenzunterricht vorsätzliche schwere Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge?

Lanayah
3 Jahre zuvor
Antwortet  Cuxi

Vermutlich haben sie politische Immunität.

Mary-Ellen
3 Jahre zuvor

Ich fände es ganz nett, wenn hier niemand anderen Forumsteinehmern die Infizierung mit irgendwelchen Krankheiten wünschen würde…
Das zum Thema Vorbildfunktion. Sollte nicht nur für LehrerInnen, sondern auch für alle weiteren Forumsteilnehmer und vor allem für die oberen Dienstherren der LuL gelten…

Eine.aus.dem.Haus.Stark
3 Jahre zuvor

Herr Kultusminister Tonne in seinem neusten Rundschreiben: „Bildung hat Vorrang“ lautet die Prämisse. Da könnt ich kotzen! Alle Kultusminster gehören entlassen! Jeden Tag wird mit dem Leben und der Gesundheit und dem Leben von Kindern, Lehrern u. ihren Angehörigen gespielt. Bildung (während einer Pandemie) muß auch ohne erhebliches Gesundheitsrisiko möglich sein und ist auch möglich!

Cuxi
3 Jahre zuvor

Der „gute“ Herr Tonne soll sich in ein paar Jahren mal seine Verordnungen und „Pläne“ von 2020 angucken, wenn er sich mal wieder wundernd an der Rübe kratzt und sich fragt, warum keiner mehr in den Schuldienst will. Gilt natürlich auch für seine 15 KollegInnen. Mit der momentanen Haltung, die er in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz an den Tag legt, will doch niemand ernsthaft noch unter der Regentschaft eines Herrn Tonne arbeiten, oder?

Maja
3 Jahre zuvor

Herrlich.
Was sollen denn die Verkäuferinnen und Verkäufer, die Krankenschwestern und Arzthelferin en, die zahnmedizinischen Fachangestellten, das komplette Pflegepersonal usw…….. machen???????
Am besten „feiern“ die auch alle krank.
Und noch besser: auch die ganzen Ärzte. Denn dann kann sich auch ein Lehrer nicht mehr krankschreiben lassen.
Es ist eine absolute Frechheit, dass sich die Berufsgruppe der Lehrer soooo unverschämt und frech verhält. Ich hab so eine Wut….
Ich finde gar keine richtigen Worte.
Schaut mal lieber nicht nur auf euch, sondern auch mal auf eure Mitmenschen.
Denn es gibt Menschen, die können kein homeoffice machen.
Ihr seid unverantwortlich. Und jeder, der so denkt wie ihr, sollte sich überlegen, ob er/sie den Beruf als Lehrer nicht lieber an den Nagel hängt und zwar unverzüglich.
Denn auch wenn wir einen Mangel an Lehrkräften haben, solche Personen braucht Deutschland nicht!!!!!
Unglaublich…..
Arbeitet doch mal für nur einen Tag in einer Zahnarztpraxis.
Da sitzt man direkt am Ort des Geschehens.
Ich sitze Tag für Tag knapp 10 cm über den geöffnet Mund der Patienten und behandelte sie.
Meint ihr eigentlich, ihr seid besser als andere?
Erst überlegen, dann loswettern.
Stinksauer bin ich….

Franz Lemmermeyer
3 Jahre zuvor
Antwortet  Maja

und nebenbei, so vermute ich, erklären Sie Ihren Patienten die Integralrechnung. An Ihnen ist was verloren gegangen, aber ich weiß nicht was.

Maja
3 Jahre zuvor

Ich sag ja, mir fehlen die Worte.
Traurig….

Lanayah
3 Jahre zuvor
Antwortet  Maja

Ich habe Respekt vor der Arbeit in Zahnarztpraxen. Ihnen werden aber immerhin FFP2-Masken gestellt. Was aber würden die anderen oben beschriebenen Berufsgruppen machen, wenn ich da ohne Maske auftauche, weil es mir nur empfohlen wird?

Ich_bin_neu_hier
3 Jahre zuvor
Antwortet  Maja

@Maja: „Es ist eine absolute Frechheit, dass sich die Berufsgruppe der Lehrer soooo unverschämt und frech verhält.“ – Mir ist definitiv kein erhöhter Krankenstand an meiner Schule vor den Herbstferien aufgefallen – man würde das ja am Vertretungsplan durchaus bemerken. Insofern denke ich mal, dass es sich hier um eine einzelne Kollegin/ einen einzelnen Kollegen handelt, und bitte höflichst darum, dass nicht automatisch auf den gesamten Berufsstand zu beziehen.

Persönlich halte ich mich nicht für besser als andere. Aber auch nicht für schlechter. Und während die Abstandsregel bei zahnmedizinischen Behandlungen schlicht nicht eingehalten werden kann – das ist eben die Krux des medizinischen Bereichs -, ist Unterricht durchaus unter Wahrung der Abstandsregel möglich. Das wird aber nicht eingehalten. Das macht mich – nachvollziehbarer Weise – nicht eben glücklich, OHNE dass ich deshalb meinen Dienst verweigern oder mich ihm entziehen würde.

total frustriert
3 Jahre zuvor
Antwortet  Maja

Dieses gegeneinander ausspielen bringt niemanden weiter. Wenn sie fordern Lehrkräfte sollen weiterunterrichten und sich nicht so anstellen weil in zahnarztpraxen der Mindestabstand nichz eingehalten werden kann, könnten diese fordern, dass Zahnärzte und deren HelferInnen doch bitte auf Einzelbehandlungen verzichten sollen und bitte 20-30 Patienten ohne Schutzausrüstung in einem Raum ohne Belüftung behandeln sollen. Das ist doch Quatsch. Jeder sollten den bestmöglichen Schutz untet den gegevenen Umständen erhalten und er sollte nicht verwehrt bleiben, weil z.B. KM keine besseren Ideen haben und von der Praxis weit entfernt sind.

Mary-Ellen
3 Jahre zuvor

Wie schon einmal bei N4T erwähnt:
Zzt. muss ich vor jeder zahnärztlichen Behandlung mit Chlorhexamed gurgeln, um die Virenlast kurzfristig auf ein Minimum zu reduzieren.
Das Mittel wird mir von der Zahnärztin direkt vor der Behandlung gereicht.
Würden das allerdings die LuL permanent praktizieren, müssten sie wöchentlich zur professionellen Zahnreinigung antreten, denn das Zeugs färbt bei mehrmaligem Gebrauch wie verrückt und lässt sich schwer entfernen.
Ihre Wortwahl lässt vermuten, dass Sie keine Zahnärztin sind.
Vielleicht schlagen Sie diese Maßnahme jedoch Ihrer/ Ihrem Chef/in vor.