Massenhaft unbegründete Atteste gegen Maskenpflicht ausgestellt? Staatsanwalt ermittelt

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HECHINGEN. Die Staatsanwaltschaft im baden-württembergischen Hechingen ermittelt gegen einen Mediziner wegen zweifelhafter Atteste gegen die Maskenpflicht. Hinweise kamen unter anderem von einem Schulleiter, dem Atteste des Arztes aufgefallen waren, die eine Reihe von Schülern vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreiten, wie der Oberstaatsanwalt am Freitag erklärte. Nach Medienberichten soll es sich um „massenhafte“ Atteste handeln.

Gegen den Mediziner wird jetzt ermittelt. Foto: Shutterstock

Beamte stellten am Donnerstag Unterlagen in der Praxis des Mediziners sicher. Gegen den Mann wird wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse ermittelt. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hatte laut SWR bereits Anfang November von zahlreichen Beschwerden über Ärzte berichtet, die die Gefahren und Risiken der Corona-Pandemie herunterspielen, sie leugnen oder daraus Verschwörungsgeschichten machen. „Diese Ärztinnen und Ärzte äußern sich unter anderem dahingehend, dass sie Covid-19 als ungefährlich deklarieren sowie aktuelle Forschung zum Virus und die Sinnhaftigkeit von Impfungen infrage stellen“, so zitiert der Sender einen Sprecher der Kammer in Stuttgart.

Mehrheit der Ärzte empfindet das Leugnen der Corona-Gefahren als Zumutung

Der Großteil der mehr als 70.000 Ärzte in Baden-Württemberg finde es mehr als bedauerlich, dass Vertreter des Berufsstandes Gefahren durch das Coronavirus verharmlosten, den Glauben an angeblich dahinter steckende „dunkle Mächte“ verbreiteten und wissenschaftlich erwiesenermaßen falsche Informationen streuten.

Die Mehrheit der Ärzte arbeite in der medizinischen Versorgung in Kliniken, Praxen, Behörden und an anderen Stellen, oft am Rande der eigenen Belastbarkeit. „Sie empfinden das Verdrehen der Wirklichkeit als Zumutung“, so der Sprecher der Landesärztekammer. „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie selbst die Corona-Gefahr tagtäglich miterleben, mit erhöhtem Ansteckungsrisiko konfrontiert sind und nicht nur Patienten, sondern auch Mitarbeiter bestmöglich vor dem Virus schützen müssen und wollen.“ News4teachers

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2 Kommentare
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GriasDi
3 Jahre zuvor

Es gibt genug Ärzte die Gefälligkeits-Krankschreibungen ausstellen, ohne den Patienten gesehen zu haben. Warum sollten sie also hier anders agieren.

AvL
3 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Dieses Verhalten ist nicht tolerierbar. Diese Ärzte machen sich aber im Sinne des §278 des StGB strafbar, was mit einer Freiheitssraphe von bis zu 2 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird. Der Sinsheimer Arzt hat dutzende Atteste für Personen gegen das Tragen von Masken ausgestellt, die mehrer hundert Kilometer von ihm entfernt wohnen.