Kretschmann: Bei hohen Fallzahlen gibt’s wirklich Wechselunterricht – Eisenmann dagegen

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STUTTGART. An Schulen in Baden-Württemberg soll es bei sehr hohen Fallzahlen künftig Wechselunterricht geben. Dies sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nach den Beratungen von Bund und Ländern zu neuen Corona-Maßnahmen dem Südwestrundfunk. Der Gipfelbeschluss lässt den Ländern die Entscheidungsfreiheit. Kultusministerin Eisenmann (CDU) hatte sich am Vortag vehement gegen Wechselunterricht ausgesprochen.

Will Wechselunterricht – in seltenen Ausnahmefällen jedenfalls: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Foto: Staatsministerium Baden-Württemberg

Die Maßnahme, bei der etwa Klassen halbiert und abwechselnd zu Hause und in der Schule unterrichtet werden, greift Kretschmann zufolge bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche. Nach den Daten des Landesgesundheitsamts vom Mittwoch wurde diese Grenze zuletzt in den Stadtkreisen Heilbronn, Mannheim, Pforzheim und im Landkreis Tuttlingen überschritten.

Insgesamt zeigte sich Kretschmann mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden. In einigen Punkten sei es schwer gewesen, sich zu einigen – darunter auch beim Thema Offenhalten der Schulen. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte sich am Mittwoch noch vehement gegen Forderungen gewandt, Schüler im Wechsel in der Schule und zu Hause unterrichten zu lassen. «Wechselunterricht in Baden-Württemberg wäre ein existenzieller Fehler», sagte sie bei einer Kundenkonferenz der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

Der Gipfelbeschluss überlässt die Schutzmaßnahmen in Schulen den Ländern

Die Einigungen von Bund und Ländern zu neuen Corona-Maßnahmen sehen vor, dass Wechselunterricht nur bei Schülern ab der 8. Klasse zum Einsatz kommen soll – und wenn die Corona-Zahlen den Wert von 200 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohnern pro Woche übersteigen. Aber auch dann liegt die Maßnahme immer noch im Ermessen der jeweiligen Landesregierung. Der sogenannte Hybridunterricht wird nicht verpflichtend, sondern nur als Beispiel für etwaige Zusatzmaßnahmen bei starkem Infektionsgeschehen genannt. Über die Maßnahme solle weiterhin vor Ort und «schulspezifisch» entschieden werden. News4teachers / mit Material der dpa

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4 Kommentare
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Andre Hog
3 Jahre zuvor

Haben die schon mal den Begriff der Richtlinienkompetenz gehört??? Dieses sollte auch in den Ländern von den Chefs – also den MPs ausgehen.
Hier : Fehlanzeige!! Und das auch noch bei Knallchargen in den KMs, die alle im Wahlkampfmodus laufen. Es geht nicht mehr um die vernünftige Sache, sondern nur noch um „mit allen v.a. unsinnigen Mitteln weiter so – entgegen Fachurteilen, Fakten, Empfehlungen, gesundem Menschenverstand usw.usf. Beinhart am Untergangskurs festhalten. Vernünftige annehmen??? Auf keinen Fall … bin als KM auch Beamte(-r) ….ich darf nix annehmen. „Sei wachsam, merk dir die Gesichter gut, sei wachsam…“ so Reinhard Mey….und er hat so verdammt recht.

Gabriele
3 Jahre zuvor

Lieber André Hog,

Sie sprechen mir aus dem Herzen! Ein Trauerspiel!

Auch Ressortprinzip gilt, besonders „gewichtig“ in einer Koalitionsregierung.

Nachteil einer Koalitionsregierung wird hier augenscheinlich: Schulfachmann kann wenig gegen profilierungssüchtige, knallharte Ministerin im Kultusressort ausrichten.

Außerdem gilt der amtierende Ministerpräsident wohl eher als sog. „lame duck“ im gegenwärtig anstehenden Wahlkampf.

Was ich aus BaWü vernommen habe, strebt Eisenmann nach Höherem, will sich für höhere Weihen empfehlen. (???)

Mir deucht, auch nach BaWü, meinem ursprünglichen Heimatland, wabert ein Hauch von „Trumpismus“ über den Großen Teich herüber???
Gewisse Procedere werden schleichend immer salonfähiger, machen immer mehr ein bissle (auch) „Schule“.

Aber kein Grund für Zynismus!
Ich bin Optimistin – der Spuk wird auch hier vorbeigehen, spätestens nach Corona, vertraue auf Selbstreinigungskräfte im konservativ-liberalen Musterländle.

Michael Schefold
3 Jahre zuvor

Frau Eisenmann gehört verklagt wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Nötigung, Vernachlässigung der Fürsorgepflicht gegenüber Lehrern und Schülern und Gefährdung der Gesundheit Schutzbefohlener. So jemand gehört nicht in eine Regierung, sondern ins Gefängnis.
Ich hoffe nur, dass die CDU bei der nächsten Wahl ins Bodenlose abstürzt!

Osman
3 Jahre zuvor

Jetzt bekommt sie hoffentlich die Quittung für ihre Fehlentscheidungen.