Landesschülerrat: Bedingungen für Wechselunterricht Schule überlassen

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DRESDEN. Bei der derzeitigen Infektionslage in Sachsen hält der Landesschülerrat (LSR) die Einführung von Wechselunterricht in den Schulen für richtig. «Schulen sollten dabei die Freiheiten besitzen, für die konkreten Bedingungen – zum Beispiel die Häufigkeit der Wechsel – auf ihre jeweiligen Besonderheiten einzugehen, vor allem räumliche Situation und Klassenstärken», sagte Landesschülersprecherin Joanna Kesicka laut einer Mitteilung. Die Formate sollten in Absprache mit den Schülervertretern gestaltet werden.

Sachsen Landesschülerrat begrüßt die Regelungen zum Wechselunterricht, fordert aber einen Nachteilsausgleich für betroffene Schüler. Foto: ShutterstockGenerell begrüßte der Landesschülerrat die am Freitag beschlossenen Maßnahmen der Landesregierung. Bei 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen soll der Regelbetrieb an Schulen eingeschränkt werden. An den Grundschulen soll es feste Klassen geben, weiterführende Schulen gehen in Absprache mit dem Kultusministerium in den Wechselunterricht. «Im Interesse jedes einzelnen Schülers müssen wir dafür sorgen, dass der Unterricht an Schulen, die nur wenig oder gar nicht von Infektionen betroffen sind, im Regelbetrieb weiterlaufen kann, solange es möglich ist», sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU).

Grundsätzlich ausgenommen von den Wechselmodellen sind die Abschlussklassen. Zudem gilt ab Klassenstufe 7 Maskenpflicht im Unterricht. Am Freitag lagen laut Gesundheitsministerium zehn der 13 Landkreise und kreisfreien Städte über der kritischen Grenze von 200 Infektionen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen.

Der Landesschülerrat forderte bei der Einführung von Wechselunterricht entsprechende Nachteile für die Schüler auszugleichen. «Spätestens mit dem Wechselmodell wird auffällig, dass dieses Schuljahr kein normales Schuljahr ist. Deswegen können es auch nicht normale Maßstäbe sein, die für Zeugnisse und Abschlüsse angelegt werden», erläuterte Kesicka. (dpa)

Umfrage: Mehrheit der Schüler mit digitalen Lernangeboten zufrieden

 

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5 Kommentare
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Ich_bin_neu_hier
3 Jahre zuvor

Aus dem Artikel: „Grundsätzlich ausgenommen von den Wechselmodellen sind die Abschlussklassen.“ – Es ist beruhigend zu wissen, dass Abschlussklassen offensichtlich ein geringeres Infektionsrisiko aufweisen als andere Jahrgänge – sonst wäre es ja aus Gründen des Gesundheitsschutzes sinnvoll, auch die Abschlussklassen zu teilen.

Mein Erstaunen und meine Ehrfurcht vor Kultusministerinnen und Kultusministern, die solche Dinge klaren Auges sehen und entscheiden, ohne ausgebildete Epidemiologen zu sein, wächst von Stunde zu Stunde ins Unermessliche.

Wäre es in diesemn Sinne nicht hilfreich für Schülerinnen und Schüler der nächstunteren Jahrgänge, ein Jahr zu überspringen und gleich in die Abschlussklassen zu wechseln, um ihr Infektionsrisiko zu senken?

Ich_bin_neu_hier
3 Jahre zuvor

«Spätestens mit dem Wechselmodell wird auffällig, dass dieses Schuljahr kein normales Schuljahr ist. Deswegen können es auch nicht normale Maßstäbe sein, die für Zeugnisse und Abschlüsse angelegt werden», erläuterte Kesicka. – Diese Aussage der Landesschülersprecherin wird im Ministerium definitiv panische Schnappatmung auslösen: Ein Problem, für das es keine gerechte Lösung gibt, zumal bei einem entsprechenden Einlenken des Ministeriums (es wird aber ziemlich sicher nicht einlenken) automatisch allen Absolventen dieses ganzen Jahrgangs ein „Corona-Bonus“ unterstellt würde. Gleichzeitig wird der Abschluss aber tatsächlich unter erschwerten Bedingungen erworben. So oder so: Fair ist das nicht.

Lera
3 Jahre zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Lösung:

Potentiellen Prüfungsstoff reduzieren (Quantität), Anforderungsniveau beibehalten (Qualität).

Zack, fertig. Meine Güte!

Jörg
3 Jahre zuvor

Schulen sind sicher super, wieso sollen dann die Schüler Mundschutz anziehen? Es wird alles schön geredet, Länder können selbst entscheiden. Wieso sagt Frau Merkel nicht Mal ein Machtwort, bei privaten wird ja auch bestimmt.

tozitna
3 Jahre zuvor

das macht Brandenburg aus Hybridverabredung:

„8. Inzidenzwert 200 — Schwellenwert für weitere schulorganisatorische Maßnahmen durch das Staatliche Schulamt (§ 17Abs. 4 Eindämmungs- verordnung)

Sobald laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbrau- cherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fall- zahlen-land-brandenburg/) in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Vi- rus pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage vorliegen und die zuständige Behörde die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekannt gegeben hat, sind
• ab dem Tag der Bekanntgabe in den betreffenden Landkreisen oder in der kreisfreien Stadt
• in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt
• für höchstens vierzehn Tage
• Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und der Oberstufenzentren in kleinere Lerngruppen aufzuteilen und in ei- nem rollierenden Unterrichtssystem, d.h. im Wechsel von Prä- senzunterricht und Distanzunterricht zu unterrichten.
Davon ausgenommen sind
• Schulen, an denen in den letzten sieben Tagen vor der Bekanntgabe gemäß Satz 1 keine SARS-CoV-2 Infektionsfälle bei Schülerinnen und Schülern sowie bei Lehrkräften und dem sonstigen Schulpersonal an der Schule aufgetreten sind;
Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10, Jahrgangsstufe 12 (Gymnasium) und 13 (Berufliche Gymnasien, Gesamtschulen, ZBW) und im letzten Ausbildungsjahr (schulische Abschlussprüfung und Prüfung vor den zuständigen Stellen) im jewei- ligen Bildungsgang, die grundsätzlich im Präsenzunterricht blei- ben.“

Kurz: geht am Gymnasium nur in K11, aber dann auch nur ab IW 200…
war da was mit RKI und Gesundheit???