Corona-Leugner kündigen Aktionen vor Schulen an und bedrohen Lehrer mit Strafanzeigen

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DÜSSELDORF. Das nordrhein-westfälische Bildungsministerium hat die Schulen in dem Bundesland vor Protesten von Maskengegnern am 9. November gewarnt. Es gebe Hinweise, dass die Initiative «Querdenken 711» deutschlandweit an 1000 Schulen «Aktionen gegen die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung durchführen will», so das Düsseldorfer Ministerium in einer Rundmail an alle Schulen. Irritierend: Das Ministerium warnt Lehrer, sich an den Aktionen zu beteiligen. «Querdenken 711» bietet unterdessen Blanko-Vorlagen für Strafanzeigen an, die Eltern gegen Lehrer und Erzieher stellen sollen.

Corona-Leugner machen gegen die Maskenpflicht an Schulen mobil. Foto: Shutterstock

Demnach sollen «Querdenken»-nahe Eltern planen, Kinder und deren Eltern auf dem Schulweg anzusprechen und ihnen unwirksame Masken mit dem «Querdenken»-Logo in die Hand zu drücken oder eine CO2-Messung unter den Masken der Kinder anzubieten. Laut Ministerium hat sich die Initiative dafür extra «das besondere Datum des 9. Novembers» ausgesucht. Auf einer in der E-Mail verlinkten Seite der Bundeszentrale für Politische Bildung wird der «Schicksalstag» der deutschen Geschichte erklärt, an dem 1938 die Pogromnacht stattfand und 1989 die Mauer fiel.

Lehrer sollen die Schüler im Vorfeld warnen und aufklären – und notfalls die Polizei rufen

Da aus Sicht des Ministeriums «damit zu rechnen ist, dass Schülerinnen und Schüler und deren Eltern möglicherweise zu Verstößen gegen geltende Rechtsnormen (…) aufgerufen werden sollen, mit denen sie ihre Gesundheit oder die Gesundheit anderer (auch in der Schule) gefährden können», sollen die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld gewarnt und aufgeklärt werden. Sollten Maskengegner Schulgelände betreten oder Kinder und Jugendliche bedrängen, sollen die Lehrer die Polizei rufen, so das Ministerium.

Grundsätzlich gelte: «Die Schule respektiert im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen auch von Schülerinnen und Schülern. Dies beinhaltet jedoch nicht Handlungen, die zu Rechtsverstößen, Gesundheitsgefährdungen oder Gefährdungen des Schulfriedens führen. Das bewusste Tragen ungeeigneter Mund-Nase-Bedeckungen auf dem Schulgelände sowie das Drängen anderer Schülerinnen und Schüler zu Verstößen gegen die Coronabetreuungsverordnung in der Schule stellen daher Pflichtverletzungen dar, die mit erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz NRW geahndet werden können.»

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Gleiches gelte «auch dann, wenn außerschulisches Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu einer Störung des Schulfriedens führt und die Bildungs- und Erziehungsarbeit von Schule behindert (zB. wenn Schülerinnen und Schüler direkt vor dem Schulgelände bedrängt, zu Verstößen gegen die Coronabetreuungsverordnung aufgerufen oder beim Zutritt zur Schule behindert werden).»

Ministerium warnt Lehrer davor, sich an den Aktionen gegen die Maskenpflicht zu beteiligen

Irritierend: Das Schulministerium rechnet offenbar damit, dass sich auch Lehrer an den geplanten Anti-Masken-Aktionen beteiligen wollen. So heißt es in der Mail: «Eine Teilnahme von Schulen an derartigen „Aktionen“ kommt unter dem Gesichtspunkt schulischer Neutralität und aus Gründen des Infektionsschutzes selbst dann nicht in Betracht, wenn dies intensiv vorbereitet und begleitet werden würde. Zum politischen Engagement von Lehrkräften weise ich ebenfalls auf die bekannten und geltenden Regelungen hin.»

«Querdenken 711»-Gründer Michael Ballweg schrieb unterdessen in einer Pressemitteilung am Donnerstag, es gebe gar keinen entsprechenden Plan für den 9. November. «Bei der Aktion handelt es sich um einen Test unserer Kommunikationsstrukturen. Wir werden immer wieder vor einer Unterwanderung gewarnt, der wir aktiv begegnen und mit Audits entgegenwirken.» Der angebliche Plan war Mitte November erstmals in einer Kölner Zeitung thematisiert worden. Dort hieß es, dass dem Medium ein detaillierter Plan für die Aktion vorliege, dessen Absender Ballweg sei.

Ob die geplante Aktion tatsächlich nur ein Fake war, blieb zunächst unklar. Das Ministerium blieb bei seiner Warnung, durch die die Schulen «auf den Fall der Fälle vorbereitet» seien. «Wenn sich nun herausstellen sollte, dass die vermeintlichen Organisatoren bewusst Falschmeldungen gestreut und damit vielerorts für Verunsicherung gesorgt haben, dann ist diese perfide Methode aufs Schärfste zu verurteilen», so Staatssekretär Mathias Richter. News4teachers / mit Material der dpa

Lehrer im Fokus

Die Initiative „Querdenken 711“ bringt aktuell Musterschreiben in Umlauf. Die Vorlagen sollen Eltern dabei unterstützen, Lehrer und Erzieher anzuzeigen, die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus wie die Maskenpflicht in ihren Bildungseinrichtungen durchsetzen. So sieht ein solcher Musterbrief aus: 

„Diese Vorlage kann für folgende Fälle in Baden-Württemberg verwendet werden:

1. Ihrem Kind wurde der Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Unterricht aus folgenden Gründen verweigert:

  • Es hat keine keine Maske getragen
  • Es hat die Hände nicht desinfiziert
  • Es hat einer Temperaturmessung nicht zugestimmt

2. Ihr Kind wurde von einer Lehrkraft oder einer anderen am Schulalltag beteiligten Person durch folgende Punkte dazu gebracht, eine Maske zu tragen, die Hände zu desinfizieren oder einer Temperaturmessung zuzustimmen:

  • Verbaler Druck (du musst die Maske aufsetzen, das ist Pflicht, du kannst andere Menschen krank machen, diese können sterben, unsolidarisches Verhalten, anschreien usw.)
  • Androhung von Strafen (wie Schulverweis, Sanktionen, Ausgrenzung im Klassenverbunde, Geldstrafen usw.)

Wichtige Hinweise:

Die bewusste Falschangabe eines vermeintlichen Sachverhaltes kann u.a. den Straftatbestand einer falschen Verdächtigung erfüllen. Daher immer korrekte Angaben machen !

Zudem gilt das Gebot der allerhöchsten Sachlichkeit bei der Anzeigenverfassung (auch wenn es schwerfallen mag). Denn eine Beleidigung etc. stellt einen Straftabestand dar. Der Steller der Anzeige bekommt keine Einsicht in die Akten. Akteneinsicht erhält nur ein beauftragter Rechtsanwalt.

Die Strafanzeige sollte via Telefax (mit Faxnachweis) oder via Einwurfeinschreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft versandt werden.

Falls das Verfahren eingestellt wird, bekommt der Steller eine Information von der Staatsanwaltschaft. Gegen diese Entscheidung kann ggf. ein Rechtsmitteleingelegt werden. Hierzu sollte jedoch ein Anwalt hinzugezogen werden, da nur er die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels anhand des Akteninhaltes (s.o.) beurteilen kann.

Das folgende Musterschreiben wurden von einem Anwalt gegen geprüft

– Musterschreiben –

Abs.
Max Mustermann
Ohne-Maske-Platz 711
711 Geht Garnicht

An die
Staatsanwaltschaft „Name“
Ihr-seid-für-unseren-Schutz-da Str. 100
712 Wissenwir

Ort, Datum

Strafanzeige gegen „Personennamen“ wegen Nötigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen „Personennamen“, wohnhaft „Straße“, „Wohnort“. (wenn nicht bekannt Namen des Schule als Arbeitgeber angeben)

Folgender Sachverhalt wird hiermit von mir als Personensorgeberechtigte/r des Kindes „Name“ zur Anzeige gebracht:

1. „Personennamen“ hat mein Kind „Name“ am „Datum/ca. Uhrzeit“, „Ort Schule & Klassenraum & Schulhof“ mit folgenden von meinem Kind wiedergegebenen Wortlaut oder Handlung erfolgreich das Betreten der Schule und somit die Teilnahme am Unterricht verweigert:

– Schilderung des Wortlauts/ der Situation –

und/oder

2. „Personennamen“ hat mein Kind „Name“ am „Datum/ca. Uhrzeit“, „Ort Schule & Klassenraum & Schulhof“ mit folgenden von meinem Kind wiedergegebenen Wortlaut oder Handlung zum Tragen einer Maske/Händedesinfizieren/Temperaturmessen genötigt:

– Schilderung der Situation –

Der Vorgang wurde zeugenschaftlich von folgender Person beobachtet:

Name, Adresse

Mein Kind hat sich durch den beschrieben Wortlaut/ Handlung genötigt gefühlt, den Anweisungen gegen den eigenen Willen folge zu leisten. Denn es hatte – Beschreibung der Gefühle / der Situation –  / der Folgen für das körperliche/geistige Wohl des Kindes

Ich stelle hiermit ausdrücklich Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte, insbesondere wegen Nötigung (und Körperverletzung – diese bei körperlichen und/oder psychischen Folgeerscheinungen beim Kind – ggf. Kopie eines Attests beifügen)

Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen meiner Strafanzeige mit und geben Sie mir Rückmeldung zum Verfahrensverlauf.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann“

Maskengegner bedrohen Lehrer, Schulleitungen und Eltern, belästigen Kinder – und dringen in Darmstadt sogar in eine Schule ein

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Rabe
3 Jahre zuvor

Der Straftatbestand der Nötigung ist doch hier eher bei denen gegeben, die diejenigen, die sich an Regeln halten, mit allen Mitteln davon abhalten wollen!
Das ist so, als würden Leute diejenigen, die bei Rot an der Ampel stehen (weil es sonst Unfälle mit Verletzten geben kann!) bedrohen und zum Weiterfahren bewegen sollen.
Was ist mit diesen Leuten los? Das ist so irre, dass man gar nicht weiß, wo man da argumentativ überhaupt ansetzen soll.

Jan aus H
3 Jahre zuvor

Das war zu erwarten.

Vermutlich brüllen die Maskengegner dabei lauter als die Gegner des ungeschützten Schulbetriebs und im Ergebnis wird dann verkündet, dass die „Eltern“ alle wollen, dass die Schule weiterhin ohne ausreichenden Schutz offen bleibt.

Das wirklich gefährliche ist, dass die Corona-Leugner leider auch an verantwortlichen Positionen sitzen.

S.
3 Jahre zuvor

Bei uns in RLP haben werden wir keine Probleme damit vor Grundschulen haben. Frau Dr. Hubig ist ja selbst Maskengegnerin – die Grundschüler*innen tragen keine Masken in Klassenräumen und Horten, obgleich die Fallzahlen hier explodieren.

Anita
3 Jahre zuvor

Ich finde jetzt nicht mehr durch
Seit Wochen versuche ich meine Schüler, sowie meine eigenen Kinder,meine Kollegen und unsere Familien zu schützen.
Und jetzt kommt das?
In welcher Welt leben wir gerade?
Bitte,Frau Merkel,tun Sie bitte was
Sie scheinen gesunden Menschenverstand zu besitzen als einzige in diesem Kasperletheater von korrupten KM und Querdenkern.
Schützen Sie bitte unsere Kinder.

Bürger
3 Jahre zuvor

Auf welcher Seite steht da wohl Frau Gebauer?

Elly
3 Jahre zuvor
Antwortet  Bürger

Sie hat den Posten wahrscheinlich durch ihren Vater erhalten. Einen Hochschulabschluss hat sie ja leider nicht geschafft…Nun kann sie ihre Macht gegenüber allen ihr unterstellten Hochschulabsolventen ausleben, und alle Lehrer gehorchen ihr brav. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann folgen sie noch weiter…

What?
3 Jahre zuvor

@Rabe

„Das ist so irre, dass man gar nicht weiß, wo man da argumentativ überhaupt ansetzen soll.“

Lieber Rabe,
da haben Sie den Punkt getroffen.
Das Ziel solcher Aktionen ist es ja letztlich, das System bzw. den Staat mit (unsinniger) Arbeit zu überlasten und zum Zusammenbruch zu bringen, so wie es technisch beim Server-Absturz passiert.

Und alle Möchtegern-Revoluzzer finden das und natürlich selbst so richtig geil und „mächtig“.

*Smiley, der sich übergibt.*

kathi
3 Jahre zuvor

Unfassbar….
da fehlen mir echt die Worte….

Da kommt schon das kleine Teufelchen in mir zum Vorschein,
die Versuchung ist groß, da jetzt am geplanten Tag einen kleinen Stand mit
Wasserbomben aufzustellen.
Sodass sich jeder Schüler für 50 Cent ne Wasserbombe kaufen kann, damit die
diese auf die Querdenker schmeißen können. (Allerdings müsste man das so regeln
das es den Kinder nur erlaubt ist es auf diese Personen zu schmeißen).
Die Einnahmen würde ich dann der Schule zugute kommen lassen, damit die sich
gegebenfalls mit ffp2 Masken ausrüsten können oder so.

Keine Ahnung ob sowas erlaubt wäre, aber das war mein erster Gedanke als
ich diesen Artikel gelesen hatte.

Stina
3 Jahre zuvor

Wenn das nicht so sehr ernste Konsequenzen haben könnte, wäre das echt zum schieflachen.
Für alle, die den Infektionsschutz an Schulen ernst nehmen, der Verweis auf folgende Petitionen:

https://www.change.org/p/landtag-nrw-solinger-schulmodell-zur-corona-eind%C3%A4mmung-unterst%C3%BCtzen

https://www.openpetition.de/petition/online/bildungsgerechtigkeit-und-gesundheitsschutz-in-der-pandemie

K.M.
3 Jahre zuvor

Es ist einfach so gruselig das es Menschen gibt die absolut nicht begreifen das diese Pandemie eine Katastrophe ist. Anstatt alles zu unterstützen was der Sicherheit dient werden jetzt schon Kinder benutzt….

Momo
3 Jahre zuvor
Antwortet  K.M.

Ja, „gruselig“ war auch das erste Wort, was mir dazu einfiel. Ich werde am Montag also meine eigenen Kinder zur Schule begleiten bis sie auf sicherem Terrain sind.

Alla
3 Jahre zuvor

Und wer zahlt nun die Anwalts- und Gerichtskosten?
Jede einzelne Lehrkraft, die die Querdenker-Schüler dazu auffordert, die Maske anzuziehen bzw.,da ja keine mitgebracht wird, die dem Schüler eine aushändigt mit der Anweisung, diese zu tragen?
Die “ vergessenen“ SuS Masken werden jetzt schon aus der „Freud und Leid Kasse“ bezahlt, in die alle Lehrer privat einzahlen!

Biggi
3 Jahre zuvor

Gibt es auch irgendwo ein Muster für eine Strafanzeige, wenn mich ein Maskenverweigerer mit Corona ansteckt?

Barbora Emilija K.
3 Jahre zuvor

Ich sehe kein Unterschied mehr zwischen irgendwelchen unterbelichteten Maskengegner und Menschen in der Schulpolitik. Für mich – Jacke wie Hose 🙁

Sika
3 Jahre zuvor

Langsam reicht es! Lehrer anzuzeigen , die sich um die Kinder anderer kümmern und sorgen, während deren Kinder ohne Aufsicht zu Hause sind!
Lehrer geben sich alle Mühe, damit es in den Schulen keine Neuinfektionen gibt!
Die Leute, die sich hier stark machen, Lehrer zu denunzieren, sollten Mal darüber nachdenken, dass Schulen nur deswegen nicht als Infektionsherde zählen, weil es hierzu keine offizielle Untersuchung gibt. Warum müssen wohl so viele Schulen in Wechselmodell oder Quarantäne gehen? Weil Kinder das Virus nicht weitergegeben?
Es nervt uns Lehrer total, uns um die Gesundheit aller Gedanken zu machen, während unsere allen egal ist. Wir entscheiden nicht, welche Maßnahmen getroffen werden! Das macht das zuständige Ministerium und Gesundheithditsamt!

Kerstin Roth
3 Jahre zuvor

Was können die Leherer oder Erzieher dafür .Das ist der falsche weg .

Mampf
3 Jahre zuvor

Schlimm wie gespalten die Gesellschaft bereits ist. Die Kommentare sind selbstsprechend. Auf der einen Seite die Maskengläubigen, auf der anderen die Maskengegner. Die Regierung lässt zu, dass dieser Kampf auf Bürgerebene ausgetragen wird. Täglich wird es ärger. Es gibt dennoch eindeutige Untersuchungen, dass Standard MNS und Selbstgenähtes nicht ausreichend Schutz bieten, ja sogar ernstzunehmende Infektionsrisiken bei falscher Handhabung bergen. Kinder können Arbeitsschutzrichtlinien für das adäquate Anwenden von Masken nicht einhalten, da weder sie, Lehrer noch Eltern diese kennen. Die Regierung bemüht sich keineswegs um Auflösung des Problems mit Evidenzen und klaren Regeln. Geeignete und zertifizierte Masken würden helfen. Lieber überlässt man die Verantwortung den Lehrern. Und da haben die „Querdenker“ recht: wenn am Ende herauskommt, dass die Masken keine ausreichende Wirkung bieten und damit Zwang auf Schüler ausgeübt wurde, können Lehrer strafrechtlich verfolgt werden. Lehrer können sich nur über ihre remonstrationspflicht absichern, indem sie der Schulleitung ihre Bedenken mitteilen und sich bestätigen lassen, dass sie im Sinne des rechtes handeln. Die Querdenken Aktionen sind ebenfalls rechtlich bedenklich, da sie auf ihre Weise Zwang ausüben könnten. Es ist dringend eine Deeskalation erforderlich und eine Rückkehr zu evidenzbasierten Massnahmen. Bitte deeskaliert und habt Verständnis füreinander. Geht nicht auf eure Schützlinge, Lehrer und Eltern los. Eskaliert über Schulleitung, Ministerium und Regierung. Es wird Zeit für einen echten Diskurs. Es gibt inzwischen genug Fakten zur Risiko-/Nutzenabwägung. Peace !

Viviane
3 Jahre zuvor

Die Menschen in Deutschland, 83 Millionen auf COVID-19 bezogen glücklicherweise überwiegend gesunde Menschen, sind gegen eine herbeigeredete Epidemie nicht zu impfen.

Eine hastig durch die eigentlich viele Jahre Arbeit erfordernden Prüfverfahren und Genehmigungsverfahren gepeitschte – telescoping testing timelines and approvals – Substanz ist kein geeigneter Impfstoff.

Das Coronavirus SARS-CoV-2 entspricht in seiner Harmlosigkeit oder Gesundheitsgefahr einem durchschnittlichen Influenzavirus der saisonalen Grippe.

Angesichts der nicht vorhandenen Übersterblichkeit und der seit sechs Monaten im Sentinel nur noch selten oder gar nicht nachweisbaren SARS-CoV-2-Viren ist an den in Kooperation mit bzw. analog zu COVAX geplanten und in Vorbereitung befindlichen Massenimpfungen kein Bedarf.

Der Aufbau von 60 Impfzentren und die Errichtung der ganz Deutschland überspannenden Kühlketten sind unverzüglich einzustellen.

Soweit die Arbeit der Inclusive Vaccine Alliance auf das relativ harmlose Erkältungsvirus SARS-CoV-2 zielt, hat sich Deutschland aus der inklusiven Impfallianz zurückzuziehen.

Fazit

Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impfstofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV-2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV-2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX.

Franz Lemmermeyer
3 Jahre zuvor
Antwortet  Viviane

Eigentlich wollte ich Sie fragen, ob Sie das alles mit ihrem eigenen Hirn quergedacht haben, da ist mir eingefallen, dass es google gibt:
https://schariagegner.wordpress.com/category/herrschaftskritik/
Was uns das sagt? Dass Covid meist die falschen trifft.

Mampf
3 Jahre zuvor
Antwortet  Viviane

Ich verstehe, was sie mit ihrem Kommentar ausdrücken wollen, kann aber den Zusammenhang zum Artikel nicht wirklich herstellen, sorry…

Ohne Worte
3 Jahre zuvor
Antwortet  Viviane

@ Viviane :
Ohweia, laut einer neuen Studie können Coronaviren wohl doch ins Gehirn eindringen.
Ich wünsche Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg alles, alles, alles Gute…vielleicht kann Ihnen ja doch noch irgendwer helfen…

xy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Viviane

Viviane,
es wird immer schlimmer mit euch von der youtube Uni.

Mary-Ellen
3 Jahre zuvor

@Viviane:
Gehen Sie mir nicht auf die Nerven!

Unterschreiben Sie doch bitte einfach in Ihrer Patientenverfügung, dass Sie im Falle einer lebensbedrohlichen Infektion mit SARS-COV2 weder geimpft werden wollen noch auf eine ITS…. (mit oder ohne Beatmung).

Das würde das KH-Personal entlasten, ggf. eine Impfration für einen Bedürftigen mehr bedeuten sowie auch einen Platz mehr auf der ITS, wo freiwillig wohl niemand hin möchte…

Entscheiden Sie einfach für sich allein.

Dann ist alles gut!

Ich wünsche Ihnen, dass Sie nicht auf anderem Wege doch in gewisse Kühlketten geraten…

Ihnen eine gesunde Zeit und einen schönen Abend!

Leseratte
3 Jahre zuvor

https://www.bild.de/bild-plus/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/hagen-krankgeschriebener-lehrer-tritt-bei-querdenker-demos-auf-73778030,view=conversionToLogin.bild.html?wtrid=kooperation.reco.taboola.paid.bild.desktop

Mich wundert bald gar nichts mehr. Risikogruppen werden in den Präsenzunterricht geklagt, wo von Infektionsschutz nichts zu sehen ist. Ob bei o.g. Fall auch mal der Amtsarzt eingeschaltet wird? Ich nehme an, es gibt sogar Lehrer aus der Risikogruppe, die o.g. Kollegen vertreten müssen.

xy
3 Jahre zuvor

Bei Querdenkern gilt für mich inzwischen nur noch folgende Maxime. Juristische Bekämpfung. Der Schüler, der neben unserem Kind ohne Maske saß, trägt heute Maske. Die Eltern hatten eine große Klappe, aber wenig im Geldbeutel. Querdenken also nur, wenn es nicht den eigenen Geldbeutel betrifft. Die meisten dieser Querfürze rechnen nicht mit Gegenwind.
Ich muss meine Familie schützen und jeder dieser Querdenker ist ein potentieller Gefährder. Nachsicht und Verständnis fruchtet bei diesen Menschen nicht. Mir ist es auch unverständlich, dass die Polizei bei den Demos ohne Maske nicht sofort eingreift.
Der Lehrer, der auf diesen Demos aktiv ist, sollte zum Dienst im Krankenhaus verdonnert werden -nach zwei negativen Tests. An einer Schule hat so jemand im Moment nichts zu suchen.