Schülerin scheitert mit Eilantrag gegen Maskenpflicht während der Klausur

2

BERLIN. Eine Brandenburger Schülerin ist vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit dem Versuch gescheitert, gegen die Maskenpflicht an Schulen vorzugehen. Die Richter wiesen einen Eilantrag ab, die nach der Corona-Eindämmungsverordnung für Schüler der gymnasialen Oberstufe geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Schulgebäude vorläufig außer Vollzug zu setzen (Az.: OVG 11 S 114/20).

Das Gericht hat entschieden. Foto: pxhere

Der 11. Senat argumentierte, dass bei ungehindertem Fortgang des Infektionsgeschehens das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einer Vielzahl von Menschen in massiver Weise gefährdet sei. Hierbei handele es sich um Rechtsgüter von «überragend hohem Gewicht, die der Staat zu schützen verpflichtet sei». Die angegriffene Vorschrift sei voraussichtlich rechtmäßig, insbesondere verhältnismäßig, teilte das Gericht am Montagabend mit. Nach der Umgangsverordnung müssen Schüler in Brandenburg Masken in Schulgebäuden tragen, im Unterricht gilt das nur für die Oberstufe in Gymnasien und Oberstufenzentren.

Außerdem, so die Richter, seien nach der Sars-CoV-2-Eindämmungverordnung des Landes Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar sei, von der Maskenpflicht befreit, soweit ein ärztliches Attest dies bestätige.

Die Schülerin, die vor am Dienstag abgehaltenen Vorabitur-Prüfungen stand, hatte den Antrag damit begründet, dass sie während der Prüfzeit mit Maske keine Möglichkeit habe, etwas zu essen und zu trinken. Das Tragen einer Maske während der gesamten Klausurbearbeitung, die bis zu 270 Minuten betragen könne, sei arbeitsschutzrechtlich unzulässig. Ferner könne auf die Masken verzichtet werden, weil es möglich sei, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dem folgte der Senat nicht. dpa

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

2 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Gianina
3 Jahre zuvor

Interessant, dass es scheinbar nicht die Möglichkeit gibt, in einem separaten Raum zu schreiben. Außerdem dürfen Lehrer die Masken abnehmen wenn sie 1,5 Meter Abstand halten, warum gilt das nicht für Schüler? Vor allem bei Klausuren sollte der Arbeitsschutz für Schüler und Lehrer gelten