Schulleiter sollen über Corona-Schutz entscheiden – Kommunen kritisieren das

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ERFURT. Das Thüringer Bildungsministerium lässt Schulleitern ab Dezember einen großen Handlungsspielraum beim Ausbruch von Corona-Fällen. Der Landkreistag sieht damit die Arbeit der Gesundheitsämter unterlaufen.

Gilt im Unterricht eine Maskenpflicht? Das sollen die Schulleitungen, wenn eine Infektion unter den Schülern und Lehrern auftritt, dann selbst regeln. Foto: Shutterstock

Der Thüringische Landkreistag hat das Corona-Konzept des Bildungsministeriums für die Schulen kritisiert. Dass den Schulleitern während der Corona-Pandemie mehr Verantwortung übertragen werden solle, sei «verantwortungslos», sagte die Präsidentin des Thüringischen Landkreistages, Martina Schweinsburg (CDU), der Deutschen Presse-Agentur.

Mit der entsprechenden Anordnung unterlaufe das Bildungsministerium zudem die Arbeit der Gesundheitsämter, die fachlich für derartige Entscheidungen zuständig seien, monierte Schweinsburg. «Hier wird die Verantwortung für schwerwiegende Entscheidungen auf dem Rücken der Direktoren abgeladen und das Ministerium macht sich einen schlanken Fuß.»

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Die Schulleiter sollen der Anordnung zufolge bei Corona-Infektionen selbstständiger entscheiden können, welche Schutzmaßnahmen sie ergreifen. Das betrifft alle Schulen in Regionen mit weniger als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Bei einem bestätigten Corona-Fall kann die jeweilige Schulleitung ab Dienstag je nach Lage vor Ort Maßnahmen aus dem Stufenplan Gelb ergreifen. Dazu zählt unter anderem auch eine Maskenpflicht im Unterricht.

Landkreistag: Politischer Wille, Schulen und Kitas offen zu halten, über fachliche Erwägungen gestellt

Schweinsburg kritisierte, damit versuche das Ministerium erneut die Arbeit der Gesundheitsämter auszuhebeln, die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt sind. Die Präsidentin verwies auf den besonders stark von Corona betroffenen Kreis Hildburghausen. Dort habe sich das Ministerium in den vergangenen Wochen zunächst geweigert, der Forderung von Landrat Thomas Müller (CDU) nach Schließung der Schulen nachzukommen.

Damit sei der politische Wille, die Schulen und Kindergärten offen zu halten, über fachliche Erwägungen des dortigen Gesundheitsamtes gestellt worden, sagte die Präsidentin. Im Kreis Hildburghausen gilt seit Mittwoch ein regionaler Lockdown, Schulen und Kindergärten sind seither geschlossen. Am Samstag wurden die Corona-Regeln dort noch einmal verschärft. dpa

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COVIDÜberstanden
3 Jahre zuvor

Gerne doch. Denn der Lieblingsspruch meines SLs lautete wiederholt: „Ich mache nur, was das Schulamt mir sagt!“ Ergo vermehrt Vertretungsstunden von Kollegen in Quarantäne, Präsenzunterricht am Vormittag und nachmittags dann Distanzunterricht für SuS in Quarantäne! Danke für die hervorragende Arbeit im thüringischen Bildungsministerium und dem Diktat des Einzelnen!

Hoffnungverloren20
3 Jahre zuvor

Fehlende Qualifikation der Schulleitungen z. B. In Verwaltungsrecht wären ein Argument diese Umsetzung abzulehnen. Aber da man sich ja so hervorragend in Hygiene- oder Lülftungskonzepten beweisen konnte, können sicher guten Gewissens auch Aufgaben des Infektionsschutzes in Schulleitungsebene delegiert werden.
Spart viele neue benötigte Arbeitskräfte bei GA’s.
Städte in NRW praktizieren dies bereits seit zwei Wochen. Vielleicht sinken die Zahlen daher auch nicht.

dickebank
3 Jahre zuvor

Nu ist aber Verwaltungsrecht die einzige rechtsmaterie, mit der SL im Zuge ihrer SL-Quali in Kontakt gekommen sind. Wäre fatal im Nachgang zu sagen, dass einem dieser Rechtsbereich unbekant sei.

Kritischer Dad
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Verwaltungsfachangestellte/r der Fachrichtung Kommunalverwaltung ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im öffentlichen Dienst für Tätigkeiten im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst.
Ziel ein Verwaltungsgrundwissen (nicht bloße Einführung) zu vermitteln und endet mit der Quali Angestelltenlehrgang I.

Wo soll dies in drei Jahren erlernte Grundwissen bei SL dazu herkommen? Aus einer Einführung in Verwaltungsrecht? Kaum anzunehmen aus der Bestellung zur SL heraus.
Daher klemmt es wohl auch mit dem Arbeitsrecht, welches bei Beamten als LuL durchgängig gültig ist.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Kritischer Dad

Zuwelchem Rechtsbereich gehört wohl das Schulrecht?
Arbeitsrecht gilt für verbeamtete Lehrkräfte nicht. Arbeitsrecht gilt nur für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Auf diese werden mittels Arbeitsvertrag die dienstrechtlichen Bestimmungen der verbeamteten Kolleg*innen inhalts- und bedeutungsgleich übernommen.
Arbeitsrechtlicher Vorgesetzter der Lehrkräfte einer Schule ist nicht die Schulleitung dieser Schule sondern das jeweilige Bundesland vertreten durch eine Schulober- bzw. Mittelbehörde. Der Rechtsdezernent dieser Verwaltungseinheit ist der disziplinarische Vorgesetzte der lehrkräfte in seinem „Beritt“. Gleichzeitig führt er auch die Rechtsaufsicht, er ist also die Widerspruchsbehörde für Verwaltungsakte, die von Schulen ausgehen.

Btw warum meinen Sie, dass Lehrkräfte – egal ob sie später als Beamte oder Tarifbeschäftigte im Schuldienst arbeiten – einen staatlichen Vorbereitungsdienst absolvieren? Ohne intime Kentnis des Schulgesetzes der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, der allgemeinen Dienstordnung und der Schulordnung, um die wesentlichen zu nennen, braucht im Schuldienst niemand antreten – nicht einmal als Lehrer. Für Schulleitungen liegen die Anforderungen da noch ein Stück höher.

Das Problem der Schulleitungen ist, dass sie an der Schnittstelle von innerer und äußerer Schule agieren, also die Vorgaben des Schulministeriums (Land/Staat) und die des Schulträgers (Kommune) unter einen Hut bringen müssen. Das ist so bipolar wie die Leitung einer OFD, wo die eine Seite des Scheibtisches eine Bundesbehörde im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen und die andere eine Länderfinanzbehörde ist zugeordnet ist, da die Länder einen Teil – den größten – Steuern für den Bund im Zuge der Auftragsverwaltung erheben, einen Teil aber eben auch als landeseigene Abgaben.

Aber darin liegt der Vorteil für die Politik. So sind – wie das Beispiel Digitalisierung zeigt – in der derzeitigen Situation die fehlende Ausstattung bzw. die fehlenden Möglichkeiten zur Durchführung von Distanzunterricht den jeweiligen Schulen (Schulleitungen und Lehrkräften) anzuhängen.

Lera
3 Jahre zuvor

Geht es bei Stufe Gelb nicht ohnehin bloß um Maske ja/nein/ein bisschen?

Da Maske ohne Abstand eh kaum was bringt … drauf gesch….

Jan aus H
3 Jahre zuvor

Naja… die SL ist verantwortlich für den Infektionsschutz, da ist es nur konsequent, der SL auch die Entscheidungsbefugnis zu überlassen. Das muss dann aber auch so ausgestaltet werden, dass die SL wirklich entscheiden darf und nicht nur zwischen Pest und Cholera wählen kann. Sprich: Wenn die SL der Meinung ist, das Experiment nicht weiter verantworten zu können, dann muss sie auch die Möglichkeit haben, es zu beenden.

Nelli
3 Jahre zuvor

Ist das jetzt Stufe 2 des wohl durchdachten Plans? Stufe 1: Boni für SL, Stufe 2: SL als Erfüllungsgehilfen der KM.
Für unsere Schule erwiese sich das allerdings als Segen. Unser Landrat ist Coronaleugner, unsere SL nimmt das Ganze mehr oder weniger ernst.

Leseratte
3 Jahre zuvor
Antwortet  Nelli

Kann aber auch umgekehrt sein.

Nelli
3 Jahre zuvor
Antwortet  Leseratte

Ja, und das offenbart, wie bitter diese Willkür ist.

bittedieTrumpsrausausdemSystem
3 Jahre zuvor

Wir wären sehr froh über diese Regelung, weil hier das Gesundheitsamt Maßnahmen verhindert und die Lage verschlimmert, indem es weder testet, noch informiert, noch Quarantäne verhängt (deshalb morgen um 11.00 Demonstration vorm Gesundheitsamt Frankfurt). Sämtliche mir bekannten Schulen hätten bereits umgestellt.
Aber sicher ist das auch keine gute Lösung, wenn man sieht, welche Schulleitungen auf Querdenkerveranstaltungen tanzen.
Die einzige richtige Lösung dafür gab es schon einmal: Robert-Koch-Institut regeln bundesweit umsetzen.

Edward von Roy
3 Jahre zuvor

.

Keine Schule ohne offen gezeigtes Gesicht und freies Atmen. Nein zur Maskenpflicht im Unterricht und auf dem Schulhof

.

Beim Maskentragen ist ungehinderte Sinneswahrnehmung nicht gegeben, das Kind bekommt weniger mit von der Welt, lernt weniger. Eine heranwachsende verdummte Generation sollten wir uns nicht leisten.

Menschliche Beziehungen gründen auf verbaler und nonverbaler Kommunikation und Interaktion. Um Beziehungen und Vertrauen aufzubauen, sind eine natürliche Mimik und Gestik bedeutsam und notwendig.

Die Entstehung moralischer Begriffe und Erfahrungen wie Würde oder Rücksicht erfolgt bei Begegnung von Angesicht zu Angesicht und wird durch maskierte Kontakte mit fehlender Mimik massiv gestört.

Das eine Maske tragende Kind versteht – oder vielmehr missversteht – sich in erster Linie als Gefahr für andere Kinder und Erwachsene und sieht leider auch die anderen Kinder vorrangig als eine Gesundheitsgefahr an.

Ein neu in eine Klasse kommendes Kind kennt noch niemanden und sieht sich 27 Augenpaaren gegenüber, 27 kindähnlichen Wesen, die nur dumpf sprechen oder ins Schweigen verfallen sind. Am ersten Schultag einer fünften Klasse begegnen einander 28 Maskenkinder.

Kindertypische gelegentliche kleinere Atemwegsinfekte wie bei einer simplen Erkältung heilen beim Maskentragen nicht mehr schnell aus. Keime an der Maske können andere Krankheiten verursachen. Neue oder verstärkte, beim Kind vorher bekannte Allergien sind möglich.

Das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung verändert die Hals- und Kopfhaltung der Schülerin oder des Schülers, was zu Muskelverspannungen führt, die wiederum Kopfschmerzen sowie Wahrnehmungs- und Lernbeeinträchtigungen begünstigen.

Wut, Verzweiflung, Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und Kopfschmerzen können Folge des Maskentragens sein.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

.

Wunder SAM
3 Jahre zuvor
Antwortet  Edward von Roy

@Edward von Roy

… Beim Maskentragen ist ungehinderte Sinneswahrnehmung nicht gegeben, das Kind bekommt weniger mit von der Welt, ….

… Die Entstehung moralischer Begriffe und Erfahrungen wie Würde oder Rücksicht …

… Das eine Maske tragende Kind versteht – oder vielmehr missversteht – sich in erster Linie als Gefahr für andere Kinder und Erwachsene und sieht leider auch die anderen Kinder vorrangig als eine Gesundheitsgefahr an …

… Kindertypische gelegentliche kleinere Atemwegsinfekte wie bei einer simplen Erkältung heilen beim Maskentragen nicht mehr schnell aus. Keime an der Maske können andere Krankheiten verursachen. Neue oder verstärkte, beim Kind vorher bekannte Allergien sind möglich …

Für Verblendete ohne Hirn zum Nachdenken erspart man sich jeglichen Kommentar!

Der Titel Diplom-Sozialpädagoge (FH) macht Ihren Kommentar nicht wertvoller.

Wunder SAM
3 Jahre zuvor
Antwortet  Wunder SAM

Sorry,
Diplom-Sozialpädagoge (FH) ist kein Titel sondern lediglich ein Studienabschluss!

Pit 2020
3 Jahre zuvor
Antwortet  Wunder SAM

@Wunder SAM

Hallo @Wunder SAM,

diesen obigen im wahrsten Sinne des Wortes wundervollen 😉 Schwurbel hat @Edward von Roy seit Beginn des laufenden Schuljahres schon mehrfach liebevoll kopiert unter mehrere Artikel gepostet.
Ist immer gleich wichtig und aussagekräftig.

Immer gleich darauf reagieren, also … pffffffft.

Wunder SAM
3 Jahre zuvor

Leitartikel der HAZ 30.11.2020
‚Kritik an Schulregeln: Salzgitter schert aus und geht ins Wechselmodell‘
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Harte-Kritik-an-Niedersachsens-Regeln-Schulen-in-Salzgitter-gehen-komplett-ins-Wechselmodell

Salzgitters Oberbürgermeister und Vizepräsident des Nds. Städtetags, Frank Klingenbiel CDU, kündigt an, an einem Sonderweg abseits der Linie des Landes festzuhalten. Aufgrund der hohen Infektionsgefahr fordert er die flächendeckende Einführung des Wechselbetriebs an Nds. Schulen.
Zitat:
„Ich halte die Aussage unseres Kultusministers Grant Hendrik Tonne (SPD) über angebliche pandemiefeste Schulen für Durchhalteparolen, die mehr vom Wunsch als von der Realität geleitet werden.“

So fordert Klingenbiel erste einmal den generellen Wechselbetrieb für Schulen bis zum 18.12.2020.
Die ersten Politiker scheren aus!
W E I T E R SOOOOOOOOOOOOOOO!

Senior Didi
3 Jahre zuvor

Für mich läuft das alles auf die schlichte Frage hinaus:
Warum wird Schulen + Kitas der pandemiespezifische MEHRBEDARF an Raum, Personal, DigiAusstattung verwehrt, und stattdessen die allfällige Mängelverwaltung mit Klauen und Zähnen verteidigt?!
Und das angesichts einer Bazooka-Kampagne, die perfekt daran v o r b e i schießt? Mit Abermilliarden?!
Was sollen nun die internen Machtkämpfchen über die Entscheidungshoheit – Sandkastenaktionen…. was bleibt denn zu entscheiden?
Und wenn solche Streitereien zu etwas gut sind, dann dafür, die fortwährenden Machtverhältnisse zu bewahren – nach Corona ist KEIN Corona = Das GROSSE VERGESSEN.
Solange >Krankheitabgewogen< = strittig behandelt, bis hin in die Gesundheitssysteme, die mit voller Absicht dagegen angetreten sind. Gesundheit =
B e d i n g u n g der Möglichkeit, Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen – so wird ein Paar Schuhe draus, mit denen ALLE die richtigen Schritte tun können – GEMEINSAM.
Oder bleibt alles hängen im ewigen Gestern – und die nächste Pandemie startet wieder im Sandkasten?
Schaut nach Fernost – es geht anders!!!!

Senior Didi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Senior Didi

Redaktionsalarm -Übertragungsfehler!!!

Solange Krankheit in allzuvielen Köpfen als Naturereignis angesehen wird, die sich durch den Tod des Betroffenen von selbst erledigt, so lange wird >abgewogen<