DGB fordert von Arbeitgebern: Oberste Priorität für Gesundheitsschutz

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HAMBURG. Der DGB hat den Arbeitgebern für das Jahr 2021 einen respektvollen Umgang mit ihren Beschäftigten ins Stammbuch geschrieben. Gewinnmaximierung und Umstrukturierung auf Kosten der Arbeitsplätze gehörten nicht dazu. Allerdings ist auch der Staat als Arbeitgeber säumig: In Kitas und Schulen gilt der Arbeitsschutz nicht.

Abstand? Ist in Klassenräumen nicht vorgeschrieben. Foto: Shutterstock

Hamburgs DGB-Chefin Katja Karger hat die Arbeitgeber angesichts der Corona-Pandemie zu einem wertschätzenden und respektvollen Umgang mit ihren Beschäftigten aufgefordert. «Ich erwarte verantwortungsbewusstes Handeln in dieser Situation», sagte die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Hamburg vor dem Jahreswechsel . Gewinnmaximierung und Umstrukturierung auf Kosten der Arbeitsplätze seien der falsche Weg. Die Beschäftigten müssten gestützt werden. Dazu seien Flexibilität und viel Verständnis notwendig, «gerade wenn Beschäftigte zwischen Arbeit, Betreuung von Kindern und Angehörigen oder anderen Verpflichtungen aufgerieben würden. Es muss verhindert werden, dass die Leute reihenweise mit Burnout umkippen.»

Karger betonte: «Der Gesundheitsschutz muss weiterhin oberste Priorität haben.» Dabei sei auch der Gesetzgeber gefordert. «Die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie droht in vielen Betrieben zum Normalzustand zu werden, mit absehbar negativen Folgen für die Beschäftigten», betonte Karger. Ein großer Teil der Beschäftigten arbeite seit Monaten vom heimischen Küchentisch aus, oft ohne gesunde und ergonomische Rahmenbedingungen und ohne klare Regeln. «Die Hamburgische Arbeitsstättenverordnung kann hier ebenso überprüft werden, wie im Bund das geplante Mobile-Arbeit-Gesetz als gute Grundlage kommen muss», forderte die Gewerkschaftschefin.

Im Falle geschlossener Kitas und Schulen müsse Eltern eine Freistellung ohne Einkommensverlust ermöglicht werden. «Niemand kann erwarten, dass Menschen Homeoffice und paralleles Homeschooling ihrer Kinder unter Erwartung der vollen Leistungsfähigkeit hinkriegen», sagte Karger. Außerdem müsse die Mitbestimmung in den Betrieben gestärkt werden. «Der Wert der Mitbestimmung zeigt sich in der Krise noch mal deutlicher, die Betriebe kommen besser durch.» In Kitas und Schulen gelten die bestehenden Arbeitsschutz-Regelungen nicht. Eine Klage der GEW Bayern dagegen wurde abgewiesen, weil einer Gewerkschaft – so das Gericht – ein Klagerecht diesbezüglich nicht zustehe (News4teachers berichtete darüber). News4teachers / mit Material der dpa

Abstand, Abtrennungen, Masken: Arbeitsministerium erlässt neue Richtlinien für den Arbeitsschutz – die in Schulen allesamt nicht gelten

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3 Kommentare
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jowi
3 Jahre zuvor

Sie schreiben, „in Kitas und Schulen gelten die bestehenden Arbeitsschutz-Regelungen nicht“. Laut Gesetz gelten die Regelungen dort sehr wohl, sie werden allerdings von einigen Landesregierungen einfach missachtet!

alter Pauker
3 Jahre zuvor
Antwortet  jowi

„… von einigen Landesregierungen“?
Der war gut.
Regieanweisung: Großer Lacher!

Senior Didi
3 Jahre zuvor

Zitate
(1) [DGB] „Karger betonte: «Der Gesundheitsschutz muss weiterhin oberste Priorität haben.» Dabei sei auch der Gesetzgeber gefordert.“

Und vor allem muss Herr Schäuble seinen unsäglichen Spruch korrigieren, Lebensschutz sei NICHT das oberste Gebot des GG, sondern die „Würde des Menschen“. Inhaltlich ist diese Aussage nur logisch, wenn sie auch für die Corona-Toten gelten soll – bislang ging ich davon aus, das GG gelte nur für die Lebenden. Wenn die Lebenden aber wegen der Nachrangigkeit des Lebensschutzes ihr Leben verloren haben….
Man könnte das als Gedankenspielerei abtun, hätte Herr Schäuble damit allen Entscheider*innen nicht die Legitimation erteilt, ABZUWÄGEN – das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art 2(1) GG gegen alle anderen, angeblich „gleichrangigen“ Grundrechte oder gar schlichte Rechtsgüter.
Also klarer Auftrag an den Gesetzgeber, Art.2 (möglichst nah am bestehenden Text) zu ändern. Mein Vorschlag für Art.2(2): (2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3 I n
d i e s e s Recht darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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(2) „Im Falle geschlossener Kitas und Schulen müsse Eltern eine Freistellung ohne Einkommensverlust ermöglicht werden. «Niemand kann erwarten, dass Menschen Homeoffice und paralleles Homeschooling ihrer Kinder unter Erwartung der vollen Leistungsfähigkeit hinkriegen», sagte Karger.“
Das gilt nicht nur für den Arbeitsplatz, sondern auch für die hilfsweise Ganztagsbetreuung und/oder Unterrichtsbegleitung zuhause – seit wann können Eltern die Qualifikation von LuL oder EuE ersetzen?
Logische Schlussfolgerung: KITAs und Schulen zu 100% mit allen Mitteln ausstatten, um coronafest Vollzeitbetrieb machen zu können. Es geht – spätestens nach entsprechenden Vorbereitungsschritten für die nächste Pandemie. Wenn es GEWOLLT ist!!!!