Herzlos-Urteil: Richter schicken Schülerin trotz vorerkranktem Vater in die Schule

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DÜSSELDORF. Wie herzlos ist das? Eine Schülerin muss auch dann während der Corona-Pandemie am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn ihr Vater an Vorerkrankungen leidet. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden und mitgeteilt. Einen Eilantrag der Schülerin auf Befreiung vom Präsenzunterricht lehnten die Richter ab (Az.: 18 L 2278/20).

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Die Antragstellerin (deren Alter nicht mitgeteilt wurde) habe nicht ausreichend belegt, dass das Gesundheitsrisiko für ihren Vater im Fall einer Covid-19-Infektion so groß sei, dass ihr Distanzunterricht erteilt werden müsse. Die vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen seien  nicht aussagekräftig genug, befanden die Richter. Der Präsenzunterricht habe mit Blick auf den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag Vorrang vor sogenanntem Distanzunterricht. Durch die vom Gesetzgeber im Schulbereich vorgesehenen Hygiene-Maßnahmen ließen sich Infektionsrisiken auch für Angehörige von Schülern verringern.

Die AHA-Regeln, die außerhalb der Schule gelten, sind im Klassenraum weitgehend ausgesetzt

Wie weltfremd ist das? Besondere Hygiene-Maßnahmen gibt es im Unterricht praktisch nicht. Die AHA-Regeln, die außerhalb der Schule gelten, sind im Klassenraum weitgehend ausgesetzt. Kein Bundesland, auch Nordrhein-Westfalen nicht, beachtet zudem die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Schulbetrieb. Das RKI sieht bereits ab einem Inzidenzwert von 50 für alle Schulen des betroffenen Gebiets eine generelle Maskenpflicht im Unterricht (also auch in Grundschulen) sowie eine Verkleinerung der Lerngruppen vor, damit die Abstandsregel in den Klassenräumen eingehalten werden kann (News4teachers berichtet ausführlich über die Empfehlungen des RKI für den Schulbetrieb – hier geht es hin). In Nordrhein-Westfalen liegt jede Stadt und jeder Landkreis über einem Inzidenzwert von 50, die meisten sogar über 100.

Zudem hatte die nordrhein-westfälische Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) in einem Anflug bemerkenswerter Offenheit bereits im Juli erklärt: „Wir können Menschen nicht davor schützen, an Covid-19 zu erkranken. Vielleicht muss man das auch nochmal sagen: Es wird immer Erkrankungen geben“, sagte sie mit Blick auf die Schulen. „Wir können nur alles dafür tun, dass diese Erkrankungen so glimpflich laufen wie es irgend geht. Dafür haben wir Vorsorge getroffen, dass unsere Gesundheitsämter beziehungsweise unsere Krankenhäuser darauf vorbereitet sind, dass genügend Intensivbetten zur Verfügung stehen, dass genügend Beatmungsgeräte zur Verfügung stehen. Aber wir können nicht alle Menschen schützen.“

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Die chronische Erkrankung eines engen Angehörigen reicht nicht, um einen Schüler von der Präsenzpflicht zu entbinden

Zum Schutz vorerkrankter Angehöriger seien zuerst Vorsorgemaßnahmen im betreffenden Haushalt vorzunehmen, urteilten die Düsseldorfer Richter nun. Sie hatten dabei offenbar die entsprechende Richtlinie aus dem Schulministerium im Blick. Darin heißt es: „Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.“

Als einzige Möglichkeit, um einen Schüler mit einem besonders gefährdeten Angehörigen vom Präsenzunterricht befreien zu können, benennt das Schulministerium: „wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet“. Eine chronische Erkrankung reicht also dafür nicht.

Heißt im vorliegenden Fall: Der vorerkrankte Vater soll sich von seiner Tochter zu Hause isolieren. Ob und wie das möglich ist, war offenbar nicht Gegenstand des Verfahrens. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster eingelegt werden. News4teachers / mit Material der dpa

Jetzt ist klar: Der Staat kann (und will) den Gesundheitsschutz in Schulen nicht gewährleisten – hebt die Schulpflicht auf!

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Sile
3 Jahre zuvor

Hier sieht man ganz klar, dass es keine Unabhängigkeit mehr zwischen Staat und Justiz gibt. Alle ziehen hier am gleichen Faden und missachten die bestehende Verfassung. Demokratie lebt nur noch in der Theorie.

Heinz
3 Jahre zuvor

Naja, man kann allerdings auch kaum für einzelne Schüler eine Ausnahme machen. Vll. würde es das Problem lösen, wenn man einfach den Infektionsschutz herstellen würde?

Aber in NRW gibt es diesen ja nicht. Es wird ja noch nicht mal besser, geschweige denn eine Minute länger geputzt als früher, und das war ja schon bisher Bombe.

Bernd
3 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Wieso kann man für einzelne Schüler keine Ausnahme machen? In Baden-Württemberg ist die Schulpräsenzpflicht aufgehoben – formloses Schreiben der Eltern an die Schulleitung reicht.

Dass trotzdem der Infektionsschutz an Schulen verbessert – wohl besser: überhaupt erst einmal eingeführt – werden muss, steht außer Frage.

Heinz
3 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Warum sollte man denn, wenn auch für einzelne Lehrer keine Ausnahme gemacht wird?
Wenn ein Gericht entscheidet, dass das Kind zu Hause bleiben darf, fällt doch das ganze Konstrukt der sicheren Schule zusammen. Dann kann man nicht mehr einfach behaupten, dass Schulen sicher sind.

Lehrer_X
3 Jahre zuvor

Entschuldigung von den Erziehungsberechtigten schreiben, Durchfall, nicht gehen. Punkt. Jeder Lehrer mit ein klein wenig Herz, wird das akzeptieren…

Bernd
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lehrer_X

Und wie lange kann man Durchfall haben?

Nicholas Zörner
3 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Bis denn Staat endlich zur Besinnung kommt.

Mama51
3 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

@ Bernd
Oooooooch, im Wechsel mit Erkältung, Magenschmerzen, Migräne, ….kriegt man das schon hin !
Es ist unter aller „Kanone“, dass man lügen und betrügen muss, um sich und seine Lieben zu schützen! Was, um „Himmelswillen“, treibt diese Kultusministerien zu einem solchen Verhalten an???? Und die Justiz lässt sich vor deren Karren spannen! Dies alles spielt doch den „Querdenkern“ absolut den Ball zu! Ach, ich vergaß, die ganze Mischpoke gehört ja scheinbar eh dazu! Eine andere Erklärung kann (!!!!) es nicht geben, …

Wunder SAM
3 Jahre zuvor
Antwortet  Mama51

@Mama51

Dies mag bis Sek I vielleicht funktionieren, ab Sek II pocht die SL auf ein ärztliches Attest innerhalb von 3 Tagen.
… und bei einer verpassten Klausur – ohne ärztl. Attest – hat der Schüler dann das Nahsehen; nämlich 0 Punkte in der Klausur wegen nicht erbrachter Leistungen!
So sieht leider die Realität AUCH zu Pandemiezeiten aus.

Mutter aus HH
3 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

@Bernd
Mein Sohn (Vorstufe der Oberstufe) ist jetzt seit 3 Monaten wegen Durchfall und Erbrechen nicht mehr in der Schule. Alleinig durch mich entschuldigt, außer an Klausur-Tagen, da muss einärztliches Attest her.
Ist zwar ein etwas anders gelagerter Fall, denn mein Sohn leidet wirklich darunter und befindet sich auch in ärztlicher Behandlung deswegen. Demnächst sogar für ein paar Tage stationär im Krankenhaus wegen weiterführender Diagnostik.

gehtsnoch
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lehrer_X

„Durchfall“ geht die Schule nichts an. Kind ist krank. Grüße vom Datenschutz!

John Rambo
3 Jahre zuvor

Nicht nur Herzlos, it’s Sick.

Tatchum
3 Jahre zuvor

Ich verstehe aber auch nicht, warum eine chronische (Vor-)Erkrankung ein Grund sein soll, dass ein Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen sollte? Es kommt doch vor allem auf die Art der Erkrankung an und ob sie irgendwie „coronarelevant“ ist oder nicht?

Habe ich überlesen, WELCHE Erkrankung der Vater hat?

Bernd
3 Jahre zuvor
Antwortet  Tatchum

Dass es nicht Fußpilz ist, davon kann wohl ausgegangen werden.

Tatchum
3 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Soll das die Antwort sein?

Ich lese gerade: „Was sind die häufigsten chronischen Erkrankungen?
Zu den häufigsten Krankheiten zählen Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Rheuma und Epilepsie. Auch Diabetes sowie Autoimmun- oder Atemwegserkrankungen werden als chronisch gewertet.“

Was davon hat der Vater?

Leier
3 Jahre zuvor
Antwortet  Tatchum

Heute noch hat mich ein Mediziner darauf hingewiesen, dass dieses Virus noch nicht so erforscht sei, um allgemeingültige und verbindliche Aussagen zu gefährlichen Vor – oder Folgeerkrankungen zu machen. Die Mediziner sind sehr vorsichtig. Das sei alles noch zu neu und vage.

Sue
3 Jahre zuvor
Antwortet  Tatchum

Was denn das für eine Aussage? Es gibt auch Schüler die zur Risikogruppe gehören!

xy
3 Jahre zuvor

Diese Schülerin sollte ausgezeichnet werden. Empathisch und ehrlich. Leider wurde der ehrliche Weg nicht belohnt und mein Verständnis für das Urteil liegt bei Null. Aber Juristen werden schon wissen, was sie tun…
Was geschieht, wenn sich der Vater infiziert und schwer erkrankt oder Schlimmeres? Wer übernimmt dafür Verantwortung?

John Rambo
3 Jahre zuvor
Antwortet  xy

Bessere Frage wäre, wer haftet (Schadenersatz).

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor
Antwortet  xy

Das nennt sich dann allgemeines Lebensrisiko und damit sind dann ggf. die Verantwortlichen auch raus.

Elly
3 Jahre zuvor
Antwortet  xy

Kein Wunder, wenn die Menschen das Vertrauen verlieren… jeder zweite misstraut der Impfung

Sue
3 Jahre zuvor
Antwortet  Elly

Davon abgesehen, dass die Impfung für Kinder und Jugendliche gar nicht zugelassen wurde, weil die Studie fehlt …

Heinz
3 Jahre zuvor
Antwortet  xy

Man wird sagen, dass man es nicht nachweisen kann, dass die Infektion durch die Schule kam. Problem gelöst für die Verantwortlichen.

Leier
3 Jahre zuvor

Es ist wissenschaftlich nicht haltbar, dass sich mit den vom Gesetzgeber vorgesehenen Hygienemaßnahmen in den Schulen Infektionsrisiken auch für Angehörige verringern lassen, weil sich die Infektionsrisiken ohne Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 m auch nicht für die Schüler und Schülerinnen verringern lassen.

Wissenschaftler der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) konnten in Versuchen messen, dass die Ausbreitung von Aerosolwolken beim Niesen durch eine Baumwollmaske auf einen Umkreis von 1,5 m beschränkt werden können.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erklärt:
„Aus Sicht der BAuA ist das Tragen von MNB im Zusammenwirken mit Abstand, Hygiene und Lüften eine geeignete Maßnahme, um das Risiko von Tröpfcheninfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu verringern.“

Es kommt wirklich auf das Zusammenwirken an, so sieht es auch das RKI. Ohne Abstand von mindestens 1,5 m ist eine Verringerung nicht gegeben!

Und dann muss man ja auch mal bedenken, dass Schüler sprechen. Und das stundenlang immer wieder in eine Maske, die nicht für einen Tageseinsatz – schon gar nicht für mehrere – vorgesehen ist. Es ist ein Unterschied für die Ausscheidung von Viruspartikeln, ob man schweigt oder spricht. Das Virus bleibt nicht in der Maske, nicht beim Sprechen, nicht beim Niesen, nicht beim Husten. Gar nicht. Grobe Teile fallen durch die Maske schneller zu Boden (Umkreis 1,5 m), feine sammeln sich über Stunden in der Luft an (deswegen wird gelüftet).

Die Leopoldina empfiehlt übrigens individuelle Lösungen zur weiteren Einbindung in das Bildungssystem bei Kindern und Jugendlichen sowie deren Angehörigen bei Risiken für einen schweren Verlauf. Die haben nicht aus den Augen verloren, mit was man da zu tu hat.

Dieses Virus hat offensichtlich noch mehr schreckliche Eigenschaften: Es nimmt Menschlichkeit, minimiert Intelligenz, untergräbt Wissenschaftler und führt zu Verdrehungen von Realitäten und Aushebelung von Gesetzen.

Welch‘ ein Schlag ins Gesicht für die armen Menschen! Recht haben und Recht bekommen, war aber noch nie die Stärke dieses Landes… das wird durch dieses Virus nur mal wieder bewusster.

S.
3 Jahre zuvor

Aus meiner Sicht ist dies pervers – unter Nicht-Pandemie-Umständen würden wir uns über so etwas in fremden Ländern aufregen. Und jetzt ist diese Willkür bei uns Standard.

Guido
3 Jahre zuvor

Ich habe selbst copd mit lungenemphysem. Eine Covid 19 Erkrankung werde ich kaum überstehen. Schrecklich, was es für mich, aber auch die Kinderseele meines 11 jährigen Sohnes bedeuten würde, wenn er die Krankheit mit heim bringen würde.

Wo sind denn nun all die Demonstranten von wegen geklauter Zukunft, wenn es um die eigene Gesundheit der Schüler geht?
Hier sieht man deutlich, dass die Schüler sich nicht zur Wehr setzen (können), wenn man sie nicht politisch fremd steuert

Ramona Minuth
3 Jahre zuvor

@Tatchum
Es spielt keine große Rolle, ob die Vorerkrankungen besonders corona-assoziiert sind. Ich selbst habe einen Tumor in der Lunge, chronisches Bronchialasthma und ein beginnendes Lungenemphysem. Daneben habe ich noch weitere schwere innere Erkrankungen. Mein Antrag auf Hybridunterricht für meine Tochter wurde auch vom Kultusministerium als auch von der Schulleitung abgelehnt mit der gleichen Begründung wie es oben beschrieben ist. Der Schulleiter sagte mir, ich könne ja mein Kind vom Gymnasium abmelden, dann hat es eben nur 10-Klassen – Abschluss. Außerdem betonte er immer wieder, er habe auch Vorerkrankungen. So viel zu diesem Thema. Herzloser geht es nicht. Ich empfinde meine Würde mit Füßen getreten, meine Fürsorge meinem Kind gegenüber verachtet und mein Vertrauen in unseren Staat zerstört.
Wir hatten nur eine Wahl ; mein Kind, 17,5 Jahre, hat nun eine eigene Wohnung, so dass Kontakt weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Das ist alles extrem traurig und erniedrigend. Aber Streitereien vor Gericht kann ich mir nicht leisten.

Heinz
3 Jahre zuvor
Antwortet  Ramona Minuth

An der Stelle sollte man allerdings auch erwähnen, dass der Schulleiter es (zumindest in NRW) nicht hätte umsetzen dürfen, selbst wenn er gewollt hätte.
Die Erlasse, die von der Landesregierung kamen waren vollkommen eindeutig diesbezüglich:
-Bis zu den Sommerferien ging eine Befreiung wegen Angehöriger mit Risiko
-Seit den Sommerferien nur noch in absoluten Ausnahmen (frische OP o.ä) und nur für einen sehr zeitlich begrenzten Rahmen.

Mutter
3 Jahre zuvor

Das Welt ist nicht normal Mehr wenn Vater vor Erkrankung hat ist es Risiko das das Kind Schule geht kann sein das der Vater an Corona sterben kann Der Kind verliret sein Vater das ist dann nicht gut ich rede aus Erfahrung weil mein Mutter aus vorkrankung Dan hat die coronavirus bekommen und ist nicht mehr am Leben mein Herz ist nicht mehr ganz ein Teil Fon Eltern zu verlieren an Corona und Schule ist nicht mehr wichtig die Kinder können auch Zuhause lernen am besten und nicht im Risiko Kinder kommen krank Zuhause und nicht sicher mer der Lehre ruft an sagt jemand hat Corona Schule das ist doch nicht mehr Spaß was die machen die sehen das Leute Sterben und die tuhen als OP nix wäre

Tina+2
3 Jahre zuvor

Meine Kinder sind im Grundschulalter. Wie soll man sich denn da bitte isolieren?
Soll ich sie bis nächsten Sommer nicht mehr sehen weil ich chronische Vorerkrankungen (u.a. eine Autoimmunerkrankung) habe? Ein Attest hat mein „netter Arzt“ nicht für nötig befunden.

Der absolute Hohn obendrauf sind da noch die ständigen Sprüche der Politiker, dass „Risikogruppen besser gechützt“ werden sollen.

Waldemar Barucha
3 Jahre zuvor

Spätestens jetzt weiss man das unsere sogennante Rechtssprechung nicht mehr so unabhänhig ist ,wie Sie sein sollte.Auch Richter setzen das Recht auf Bildung über das Wohl und der Gesundheit des einzelnen.Man sollte diese Richter Ihres Amtes entheben.Das Grundgesetz wird mit Füssen getreten.

bittedieTrumpsrausausdemSystem
3 Jahre zuvor
Antwortet  Waldemar Barucha

Als ob die „Bildung“ nicht auch mit Luftfiltern/Abzugsanlagen/Trennwänden oder auch Distanz ginge. Es geht nicht um das Recht auf Bildung. Es geht auch nicht um Bildungsgerechtigkeit, wenn vor allem soziale Brennpunkte hart betroffen sind und diese Kinder und Schüler*innen dann erkranken und ihre Familien anstecken mit allen schrecklichen Folgen.
Es geht ausschließlich um das Recht unverantwortliche und inkompetente Entscheidungen zu treffen und dafür nicht haften zu müssen.

Mutter von HH
3 Jahre zuvor
Antwortet  Waldemar Barucha

@Waldemar Barucha

Ich denke schon, dass die Judikative in unserem Land unabhängig ist. Zumindest so weit wie dies überhaupt möglich ist.

Denn die Judikative bewegt sich im Rahmen der Gesetze usw. die die Legislative gemacht hat und kann sich auch nur in diesem Rahmen bewegen.

Und bevor man sich so weit aus dem Fenster lehnt und zu diesem Artikel kommentiert das die Judikative in unserem Land nicht unabhängig ist … da müsste man mindestens Klageschrift, Verfahrensprotokoll und Urteil gelesen haben. Das wäre jedenfalls meine Meinung dazu.

Elly
3 Jahre zuvor

Wo leben wir? DDR 2.0? Da kann man nur hoffen, dass sie eine Adresse in Baden-Württemberg haben, wo sie hinkoennen (und gleichzeitig eine Schule dort finden, die die Versorgung mit Unterrichtsmaterialien übernimmt…) Oder einen verständnisvollen Arzt finden, der eine Krankschreibung ausstellt, vlt die Psyche… Bildung kann man nachholen. Das Leben nicht.

Sara
3 Jahre zuvor
Antwortet  Elly

Danke, sie sind ein guter Mensch, der unsere junge Generation noch respektiert.
Es brauch mehr Menschen wie sie.

Wunder SAM
3 Jahre zuvor
Antwortet  Elly

@ Elly
Der Vergleich zur DDR ist in Bezug auf Corona unpassend!

Der PANORAMA-Berich ‚DDR-Bürgerrechtler: Vom SED-Gegner zum Corona-Leugner‘ vom 26.11.2020 bringt es auf den Punkt:

https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/DDR-Buergerrechtler-Vom-SED-Gegner-zum-Corona-Leugner,buergerrechtler102.html

Janine
3 Jahre zuvor
Antwortet  Wunder SAM

Was bringt der denn auf den Punkt? Das Leute eine seltsame Gesinnung haben können?
Ich bin in der DDR aufgewachsen, meine Mutter war dort Lehrerin bis zu ihrem Berufsverbot wegen ihrer ‚falschen‘ Ansichten.
Was heute Schulleitern und Lehrern an Maulkörben verpasst wird von Ministerien, erinnert auch mich sehr an DDR-Zeiten. Jeder wusste Bescheid, aber laut sagen durfte man es nicht.

KaSchu
3 Jahre zuvor

Genau Schülerin vom Präsenzunterricht befreien zum Schutz des Vaters vor einem abstrakt vorhandenen Infektionsrisiko und am Nachmittag und Wochenende hängen die Schüler mit Ihren Köpfen zusammen und am Smartphone. Wenn die Schülerin ihren Vater schützen will, kann sie es ohne weiteres, niemand hält sie davon ab eine Maske im Unterricht zu tragen, Sie kann Abstände einhalten vor, zwischen, während und nach der Schule und Ihre Freizeit isoliert verbringen… Das ist ja das mindeste was ich erwarte, wenn ich schon Klage einreiche. Abgesehen davon urteilt das Gericht das das reine Vorhandensein einer chronischen Erkrankung nicht ausreiche. Das bedeutet, es wurde kein Transplantationspatient oder an schwerster Herzinsuffizienz o. ä. leidender Vater herangezogen. Chronisch Krank ist jeder mit Bluthochdruck… Also Kids ab nach Hause… Zum Schutz eurer Eltern, die werden sich im Homeschooling bedanken… Ob das schonender ist für das Kranke Herz…

Sile
3 Jahre zuvor
Antwortet  KaSchu

Einfach mal den Mund halten! Unmenschlicher kann es ja wohl nicht gehen! Sie sind wahrscheinlich ein kinderloser Mensch. Besser ist es, Sie isolieren sich und schreiben in Foren, in denen man sich gegenseitig runter machen kann. Hier geht es vor allem darum, sich gegenseitig Halt und Wertschätzung zu geben.
Die Psyche leidet enorm, wenn man Angst hat und seine Liebsten nicht an dieses Virus verlieren möchte. Die Individualität wird hier mit Füßen getreten.

Sile
3 Jahre zuvor
Antwortet  Sile

Damit meine ich KaSchu!

Mutter aus HH
3 Jahre zuvor
Antwortet  KaSchu

@KaSchu

Zu ihrem Kommentar kann ich nur sagen „Autsch“. Das war ein Tiefschlag gegen Jede(n) in ähnlicher Situation.
Sie glauben also wirklich, dass Kinder bzw. Jugendliche mit entsprechenden vorerkrankten Elternteilen sich wie von Ihnen beschrieben (am Nachmittag und Wochenende hängen die Schüler mit Ihren Köpfen zusammen) verhalten?

Ich kann ihnen mal schreiben was mein einer Sohn (nicht der selber erkrankte) so macht.
Schulweg zu Fuss oder mit dem Rad um die Öffis zu meiden. Mensa lässt er weg (zu eng und beim Essen natürlich ohne Maske). Pause, alleine oder mit einem Mitschüler spazieren gehen im „Park“ nebenan. Der Schulhof ist ihm zu wuselig. Maske in der Schule immer auf und zwar richtig. Persönliche private Treffen eigentlich nur mit seiner Freundin. Sehr selten ca. 1x im Monat noch mit einem andern Freund oder Freundin für 2-3 Stunden entweder draußen oder drinnen mit viiiieeeeeel lüften. Als Ausgleich wird halt viel gruppentelefoniert. Und das geht schon seit dem Frühjahr so, mit etwas lockererer Haltung im Sommer.

Ob sich alle älteren Kinder und Jugendlichen mit Risikoeltern bzw. Risikohaushaltsmitgliedern so diszipliniert verhalten kann ich natürlich nicht „beweisen“. Aber ich glaube nicht, dass die meisten so tun bzw. sich verhalten, als wenn alles egal bzw. keine Pandemie wäre. Bei jüngeren Kindern müssen natürlich die Eltern das steuern, denn die Können diese Gefahr natürlich nicht überblicken wie auch andere Gefahren nicht.

Gordon
3 Jahre zuvor

Wenn die Schülerin ihren Vater schützen will, kann sie ja mit FFP2 Maske zur Schule gehen und diese auch im Unterricht auflassen.
Wer sich schützen will, der muss nur die richtigen Maßnahmen für sich selbst ergreifen.

xy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gordon

Gordon,
wenn Querdenker Kinder mit in der Klasse sitzen, kann es passieren, dass das Querdenker Kind versucht dem Risikokind die Maske abzureißen und die Schulleitung, die Sache „nicht hochkochen lassen will“. Ein Rückgrat wie Gummi. Lavieren und Abwiegeln.
Es gibt auch mit FFP3 keinen effektiven Schutz vor der Blödheit anderer. Deshalb sind unsere Kinder abgemeldet.

Gordon
3 Jahre zuvor
Antwortet  xy

Was ist denn das für eine Logik?
Die anderen Kinder können auch jemanden an der Bushaltestelle vor dem Bus schupsen.

Jeder mit einer Immuninsuffizienz hat erhöhtes Risiko an Erregerkrankheiten zu sterben, nicht erst seit covid-19.
Warum dann jetzt erst das Kind nach Hause schicken?

Anna
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gordon

Ganz so einfach ist das nicht. Die FFP2 – Maske erschwert das Atmen und sollte nach 75 min abgesetzt werden, um 30 min frei zu atmen. Sie darf niemals feucht verwendet werden (durch Spucke beim Reden), denn sonst wird sie zur Infektionsgefahr durch anhaftende Viren. Wenn man sie nicht als Einwegprodukt verwendet, was sie eigentlich ist, dann muss man Sorge dafür tragen, dass die Viren über 5 Tage austrocknen (am besten in der Sonne).

Das Kind möchte jetzt erst nach Hause in den Distanzunterricht, weil JETZT eine wissentliche Bedrohung durch ein potenziell tödliches Virus die Menschheit heimgesucht hat. Das Virus ist aber noch nicht so lange da, dass man sagen kann, so oder so ist es … der ist gefährdet und der nicht. Alles, was ich bisher so mitbekommen habe, ist, dass eine Covidinfektion immer individuell verläuft, bei jedem ist es anders. Manchmal werden Vermutungen zu gefährlichen Vorerkrankungen verifiziert, manchmal verworfen und morgen kommt noch eine neue Erkenntnise dazu.
Auch deshalb muss man den Infekionsschutz sehr wichtig nehmen, weil man noch gar nicht alles weiß. Denn kein Mensch kann wissen, ob es gutgeht, es nicht zu tun (milder Verlauf ohne Spätfolgen). Je mehr Vorbelastung (was man schon sicher weiß) allerdings da ist, umso wahrscheinlicher ist ein schwerer Verlauf.

Dass der Richter das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht auf dem Schirm hatte, kann ich mir nur so erklären, dass er vielleicht die vom Land aufgestellten Bestimmungen für die Schulen nicht kippen darf… unsere Bundeskanzlerin darf das ja auch nicht (Ressortprinzip). Was die Richter persönlich denken und wie sie handeln müssen, sind oftmals zwei verschiedene Stiefel. Vielleicht war er aber auch zufrieden mit seiner Entscheidung. Es ging ja auch im Eilverfahren sehr schnell, stelle ich mir vor wie Arbeit am Fließband.

Mir tut es sehr Leid für die Familie!

hupenreiter
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gordon

Ws für ein blödfug. Bitte mal nachlesen, was Covid im Gegensatz zu den gängigen Infektionskrankheiten mit uns anstellen kann. Immer diese Labersäcke!

Otto
3 Jahre zuvor

Tolle Meinungsmache: „Herzlos-Urteil“!!!

Welche chronische Vorerkrankung hatte denn der Vater (lebensbedrohlich oder nicht)?

Warum wurde kein ordentlicher Rechtsbeistand gewählt, der mit Hirn, Verstand und Aussicht auf Erfolg die Schüler hatte vertreten können, sodass die Justiz anders hätte handeln können?

Warum gehören Staat und Justiz nicht zusammen? Die Judikative sind doch Teil unseres Landes.

Ad
3 Jahre zuvor

Das schlimme ist aber auch, dass die Kinder jetzt mit den Gedanken aufwachen „ich bin Schuld wenn meine Mutter, Vater, Oma etc. stirbt, daher bleib ich zuhause und mein altes Leben ist vorbei“ was das mit der Kinderseele macht…!

Anja
3 Jahre zuvor

Vielleicht sollten wir Bürger uns mal dafür einsetzen, dass wenn Richter solche Fehlurteile Fällen, sie genau dafür auch angeklagt und bestraft werden können.

Das wäre nicht nur jetzt in dieser Lage gut, die würden dann auch bei anderen Straftaten (Vergewaltigung, Körperverletzung usw) andere Urteile Fällen.

Meiner Freundin ihr Sohn ist selbst Risikopatient und selbst er muss in die Schule und vorher mit einem komplett überfüllten Bus dahin fahren. Uns wird immer gesagt wir müssen u s an die Regeln halten um Andere, insbesondere Ältere und Vorerkrankte, zu schützen. Aber wenn es um Arbeiten gehen oder die Schule geht, will davon kein Kultusminister etwas hören.

Wenn dann Menschen anfangen den Querdenkern zu folgen, braucht sich doch keiner mehr wundern. Privat wird alles untersagt und im Beruf und in der Schule ist alles auf einmal nicht mehr so schlimm und streng zu nehmen. Ja da kommen sich manche verarscht oder wie Sklaven vor und fangen an solchen Querdenkern zu folgen. Schuld daran sind aber nicht die Menschen, sondern die Politik und solche Urteile.

Gordon
3 Jahre zuvor
Antwortet  Anja

Dem zweiten Teil zur Unlogik der Maßnahmen stimme ich zu.
Deshalb wird man aber nicht zum Querdenker. Aber man fragt sich, wieso wird in dieser Form unterschieden?

Zum ersten Teil zur „Schuld“ der Richter.
Die Richter werten/interpretieren oder legen die Gesetze aus und wenden sie dann auf die jeweilige Situation an.
Dafür können sie wohl kaum bestraft werden.
Meist gibt es die Möglichkeit in Berufung zugehen, wenn man nicht mit dem Urteil einverstanden ist.

dickebank
3 Jahre zuvor

Der Punkt ist, dass der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ einer neuen Legaldefinition zugeführt wird bzw. werden soll. Früher galten als Haushalt alle Personen, die in einer solchen Gemeinschaft generationenübergreifend eng zusammen lebten.
Heute scheint ein Haushalt eine lockere „häusliche Gemeinschaft“ ähnlich einer WG zu sein, in der es eben Gemeinschaftsräume und individuell benutzbare Räume gibt, die einzelnen Mitgliedern der „häuslichen Gemeinschaft“ zuzuordnen sind. Nur so ist erklärlich, dass einzelne Personen sich von den anderen Haushaltsmitgliedern innerhalb einer Wohnung separieren können. Die anderen Mitglieder der „häusliche Gemeinschaft“ sind dann zwangsläufig nicht mehr Familienmitglieder sondern lediglich Hilfspersonen, die den Kontakt auf das Notwendigste zu reduzieren haben.

Der Familienbegriff innerhalb der CDU, die ja im Bund und in vielen Bundesländern an der Regierung beteiligt ist, soll sich anscheinent erheblich verändert werden. Inkonsequent ist dann ja nur, dass nach wie vor am Ehegattensplitting festgehalten wird …
Der „Schutz der Familie“ scheint sich im juristischen Sinne eben nicht auf gesundheitliche Aspekte und das aktuelle Infektionsgeschehen übertragen zu lassen. Mal sehen, wie das zuständige OVerwG in der Rechtssache entscheiden wird, wenn es zu einem Einspruch gegen das erstinstanzliche Urteil im Eilverfahren kommt.

Besorgte Mutter
3 Jahre zuvor

Diese Frau Gebauer ist eine absolut kaltherzige Frau!!!

So etwas sitzt in dieser Position als KM???
Sie sollte schnellstens den Platz frei geben und am besten niemals mehr in Verbindung mit Menschen arbeiten!!!

Das sich Eltern in haeuslicher Gemeinschaft von ihren Kindern isolieren, funktioniert nicht!!!

JETZT SOGAR KONTAKTVERBOT ZU DEN EIGENEN ELTERN???
Frau Gebauer, wie lange und in welchem Ausmass wollen SIE!!!! unsere Kinder noch quaelen, psychisch misshandeln und der Gesundheitsgehahr aussetzen????

„Wir koennen nicht jeden schuetzen“, wie HIRNLOS ist diese Aussage und das als Politikerin. Die muesste sofort aus dem Amt genommen werden!!!!
Genau, das ist ihr Auftrag!!! Sich um JEDEN!!!! zu sorgen und Möglichkeiten zu finden und NICHT UEBER LEICHEN ZU GEHEN, um ihr ganz persoenliches VERSAGEN!!! in Vorbereitung zu vertuschen.

Das die Justiz sich jetzt von denen auch noch“ vor den Karren spannen“ laesst, ist noch mehr erschreckend!!!!
In die gleiche sinnlose Kerbe dieser Frau ohne Gewissen zu hauen in der Urteilsbegruendung…..

SEHR ERSCHRECKEND!!!! diese Entwicklung in Deutschland!

Die Politik und jede Partei sollte sich genau ueberlegen, ob Menschen, wie Frau Gebauer mit diesen oeffentlichen Einstellungen und Aussagen noch zu ihrer Partei gehoeren sollten (koennte viele Waehlerstimmen kosten!) und in solch einer Position eingesetzt bleiben.

Alex
3 Jahre zuvor

Weiterer Beweis dass die Leite kein fi*k auf die Gesundheit unserer Familien geben.
In meiner Schule gabs in einer Klasse 3 Corona positiv getesteten Personen die noch weiter zur Schule gingen BIS der Schulleiter(nicht Gesundheitsamt) gesagt hat dass sie Distanzunterricht machen sollen.

Unified
3 Jahre zuvor

Wenn Maske, Hygiene und Dokumentationspflichten zum Infektionsschutz reichen, sollte man wirklich so langsam die Maßnahmen des Abstandes und der Kontaktbeschränkung gerichtlich auf ihre Notwendigkeit prüfen lassen.

AnFisch
3 Jahre zuvor

@Otto Der angeblichen, von Ihnen unterstellten Meinungsmache geht wohl Ihr Vorurteil vor, dem Kläger pauschal unbegründete Ängstlichkeit zu unterstellen. Ich leide beispielsweise unter im Falle einer Infektion mit COVID 19 lebensbedrohlichen Vorerkrankungen und bin ebenfalls vor dem VWG Darmstadt mit der gleichen Begründung gescheitert. Dass bei diesen Urteilen das Kindeswohl vorgeschoben wird, ist eine unglaubliche Frechheit, denn um dieses geht es augenscheinlich nicht. Mir wurde im Nachgang vom zuständigen Schulamt empfohlen, meine Tochter mit FFP2- Maske auszustatten und sie im Klassenraum in die Ecke setzen zu lassen. Was in dieser ganzen Misere entschieden und vorgeschlagen wird, ist an weltfremder Unmenschlichkeit schwer zu überbieten. Meine Tochter hätte zuhause eine umfassende Betreuung erfahren und die Befreiung wäre zeitlich begrenzt gewesen, da ich mich sofort impfen lassen werde, sobald ich die Möglichkeit dazu habe.

Jorg
3 Jahre zuvor

Die Justiz ist genauso wie die Politik alles käuflich,die Arbeiten doch zusammen.man sieht es dich an den totes zahlen, wenn dann Kinder ohne Eltern dasitzen interessiert nicht , erscheint ja nur in der Statistik aber nicht das leit der Familien.

bernd
3 Jahre zuvor

Ich bin sehr Vorsichtig mit Attesten von Ärzten. Zu viele dubiose Schreiben, Attestierungen sind schon an den Schulen aufgetaucht. Man müsste das Urteil lesen um sich selbst ein Bild machen zu können. Auch das Attest wäre sicherlich lesenswert.

Macht man es Richtig, so sollte man ein amtsärztliches Gutachten vorlegen. Diese „Dinger“ sind hieb und stichfest. Alles andere hängt vom guten Willen der Schule ab. Das zweite wäre ein Bescheid nach dem Schwerbehindertenrecht. Auch aus diesen Schreiben geht dann eindeutig hervor, um welche chronischen Krankheiten es sich handelt. Da keine Krähe der anderen ein Auge aushackt, kann man davon ausgehen, dass der Richter einem dann eher folgt, als mit irgendwelchen Attesten eines Bachblütentherapeuten oder eines Heilpraktikers.

Niun
3 Jahre zuvor

Sonderwege sollte es bei Härtefällen definitiv geben, aber im Artikel bleibt offen, um was für eine Vorerkrankungen es sich handelt und wer die Atteste ausgestellt hat. Also Vorsicht bei der Stimmungsmache. Ich habe genügend jüngere Kollegen, die meinem hochgradig gefährdet zu sein, weil sie ein gut eingestelltes, leichtes Asthma haben. Aber gut, die kommen trotzdem mit Krankenscheinen.

Frage wäre auch, wie eine Schülerin zu Hause beschult werden soll, wenn der Rest der Klasse weiterhin in Präsenz gezwungen ist. Das sollte keine inflationär Züge annehmen und wird sicher auch deshalb rigide abgeschmettert….

Niun
3 Jahre zuvor

Alle sind käuflich und stecken unter einer Decke, aber dann gleichzeitig gegen Querdenker hetzen. Nimmt sich für mich beides nichts.

Zu den Todeszahlen Streek: „Durch die aktuellen Vorsichtsmaßnahmen und Beschränkungen liege der Wert momentan unter der Sterblichkeit im Schnitt der vergangenen fünf Jahre. „Wenn Herr Söder sagt, die Todeszahlen sind aktuell so hoch, als würde jeden Tag ein Flugzeug abstürzen, dann redet er an der Realität vorbei“, stellte Streeck klar. Jeder einzelne Tod sei tragisch, und man könne sich nicht einfach darüber hinwegsetzen. „Aber wenn man sich die Zahlen anschaut“, so der Virologe, „dann ist es nicht die enorme Katastrophe, als die sie gerade dargestellt wird.“
https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/schliersee-ort29415/corona-impfung-streeck-virologe-schliersee-warnung-soeder-bayern-rotary-club-90118134.html
Zusammengefasst sind dank der bisherigen Maßnahmen weniger Menschen gestorben als in den letzten Jahren. Das ist gut.

Schauen Sie sich bitte auch die Todeszahlen nach Alter seit März an, wenn Sie von Eltern oder Berufstätigen sprechen. Sicher unter Einfluss der bisherigen Maßnahmen und Lockdown.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104173/umfrage/todesfaelle-aufgrund-des-coronavirus-in-deutschland-nach-geschlecht/
Klar, jeder Tote ist einer zu viel und ohne Maßnahmen wären wir sicher über dem Schnitt. Problem sind die kaputt gesparten Gesundheitssysteme. Je schlechter, umso schlimmer. Denn die Belegung der Intensivbetten findet nur zum kleinen Teil mit Covid Patienten statt.

Ich will keinesfalls bagatellisieren und sehe Corona als unberechenbar und ernsthafte Erkrankung, aber Panik ist kein guter Ratgeber…

Schulseelsorgerin
3 Jahre zuvor
Antwortet  Niun

Sachlich gute Argumentation. Wenn ein Kind CORVID aus der Schule nach Hause bringt und Elternteile deswegen sterben, wird diese Sachlichkeit bestimmt dem Kind weiterhin durchs Leben helfen.
Die Panik der Kinder vor der Erkrankung ist vielleicht kein guter Ratgeber, aber real vorhanden.

Niun
3 Jahre zuvor

Logisch, der richtige Ansatz wäre trotzdem bei den Kindern nicht noch Angst zu schüren. Meinen eigenen Kindern gegenüber probiere ich als Erwachsener immer Mut und Zuversicht auszustrahlen, vor allem bei Dingen die völlig außerhalb der Einflusssphäre der Kinder liegen. Das sollten meiner Meinung nach auch Lehrer tun, anstatt die Kinder noch mehr zu verunsichern. Unbeschwerte Kindheit ist ein hohes Gut. Fakt ist, dass Corona eine ernste Krankheit ist, Fakt ist aber auch, dass die Meisten der jetzt akut gefährdeten Menschen, auch durch dir jährliche Grippesaison oder ähnliche Sachen ähnlich gefährdet sind. Und auch da sind die Kinder nicht in Angst und Schrecken versetzt. Und ja, gegen die Grippe gibt es eine Impfung, aber auch diese ist sehr weit von einem 100-prozentigen Schutz entfernt. Teilweise wurde sogar gegen Viren geimpft, die in dieser Saison gar nicht oder kaum im Umlauf waren….

bittedieTrumpsrausausdemSystem
3 Jahre zuvor
Antwortet  Niun

Richtig.
deshalb sollten sich alle Lobbyisten jetzt mal zurücknehmen und nicht ständig aus Angst vor Macht- oder Umsatzverlust effektive Maßnahmen, die Leben, Gesundheit und Wirtschaft retten, zu unterwandern mit Alibistudien und eingekauften Wissenschaftlern. Diese Ängste sind unbegründet. Der Lobbyismus wird auch in Zukunft ein Problem bleiben

Wattnu
3 Jahre zuvor
Antwortet  Niun

Ach, das ist doch der Virologe, der gemeint hat, 200 Coronatote am Tag seien aber zu hoch gerechnet? Und dass es noch andere „Schäden“ gäbe als Tote?

Niun, dann gucken Sie doch mal heute Abend oder morgen oder irgendwann demnächst die Tagesschau bitte. Auch wenn Sie natürlich keine Panik bekommen sollen, vielleicht werden Sie dann wenigstens wach! Das reicht dann schon.

Und wenn Sie gerade dabei sind, googlen Sie doch auch mal nach den aktuellen Übersterblichkeitszahlen, hier und woanders. Einfach nochmal informieren. Nur wach, keine Panik! Wach reicht.

LeyloT
3 Jahre zuvor

Deutschland hat schon lange im Kampf gegen die Pandemie der Schulen verloren, ich bitte euch !!
Es ist dem Staat und der Justiz doch Jacke wie Hose, ob Schüler jeden Tag nicht nur ihr, sondern auch das Leben der Mitmenschen, ins Risiko setzten, da täglicher Aufenthalt in Hotspots wie SCHULEN als Priorität verehrt wird !! Leute, meine Mutter ist krebskrank und ich bin verpflichtet jeden Tag in die Schule zu gehen, bei der jede 2 Wochen ein neues Corona Szenario herrscht, aufgrund dieser VERFEHLTEN POLITIK, dieses Verhalten ist alles andere als humanitär und demokratisch, wozu taugt Merkel denn noch, wenn die Bundesstaaten immer das letzte Wort haben, lächerlich !!!

Ramona Minuth
3 Jahre zuvor

@Gordon

Hallo Gordon,
das mit dem Schutz mittels FFP2 – Maske ist so leicht daher gesagt. Lange Zeit ist man als Normalo gar nicht an FFP2 rangekommen;nicht einmal medizinisches Personal konnte damit ausreichend versorgt werden. Sogar die herkömmlichen OP-Masken mussten eine Woche lang vom Pflegepersonal getragen werden wegen Beschaffungsschwierigkeiten. Jetzt, wo die Masken vorrrätig sind (da Herr Spahn offenbar zu viele bestellt hat, die er nun ins Ausland verschenkt, aber Kranke im eigenen Land sollen dafür zahlen) kann sie selbstverständlich jeder erwerben. Nur hat das einen gewaltigen Haken. Im Schnitt kostet eine einzelne FFP2-Maske um die 5 Euro. Die soll man nach 8-10 Stunden entsorgen, da sie dann vollends verseucht ist . Wenn man sich nun ausrechnet, dass ein Schüler, der in einer Familie mit einem Risikopatienten lebt, von November bis März ca 100 Masken benötigt, ist das eine Unsumme Geld, von in etwa 500 Euro. Solche zusätzlichen Ausgaben kann sich aber nicht jede Familie leisten!! Das Ganze muss man daher sehr differenziert betrachten. Klar können es manche ermachen, aber sicherlich nur ein geringer Teil von Familien mit Kindern. Ja und der Schüler selbst wird wohl nicht in den Genuss der im Dezember geplanten FFP2-Masken – Verteilung für Risikopatienten kommen, da er zumeist selbst nicht risikobehaftet ist.