Mit der richtigen Lüftungstechnik gegen Aerosole und Viren in Schulen – Bis zu 55 Prozent Förderung für Lüftungsgeräte in Kommunen

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In geschlossenen Räumen ist die Corona-Ansteckungsgefahr besonders hoch, denn der Anteil potenziell virushaltiger Aerosole nimmt zu – insbesondere Klassenzimmer sind betroffen. Um den notwendigen Luftwechsel sicherzustellen, empfiehlt die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt bei Unterrichtseinheiten von mehr als 45 Minuten, auch während des Unterrichts zu lüften. Im Winter ist das kaum praktikabel. Häufig diskutierte Luftreiniger sind kein Ersatz für die Versorgung eines Klassenraums mit frischer Außenluft. Kommunen sollten stattdessen auf kontrollierte Lüftungsanlagen setzen. Diese sorgen nicht nur für einen regelmäßigen Luftaustausch, sie senken auch Heizkosten durch Wärmerückgewinnung und werden unter entsprechenden Voraussetzungen mit 55 Prozent der Investitionssumme gefördert.

Beim Neubau oder der Sanierung rät das Umweltbundesamt zum Einbau von Lüftungsanlagen, um eine gute Raumluftqualität im Klassenzimmer zu erzielen.

„Eine Lüftungsanlage sorgt nicht nur für frische, virenfreie Luft im Raum. Sie senkt auch die CO2-Konzentration und den Feuchtegehalt und führt darüber hinaus andere Luftschadstoffe aus dem Raum ab. Das alles können mobile Geräte nicht“, so Dr. Kai Schiefelbein, Geschäftsführer STIEBEL ELTRON. „Zudem sind kontrollierte Lüftungsanlagen auch dann noch sinnvoll, wenn nach der Corona-Pandemie die Luftreiniger voraussichtlich verschrottet werden. Lüftungsanlagen verbessern dagegen weiterhin die Raumluftqualität und sparen mit Wärmerückgewinnung Heizkosten.“

Sanierung oder Neubau – Lüftungsgeräte lassen sich einfach einsetzen

STIEBEL ELTRON bietet mit dem VRL-C ein Lüftungsgerät, das diese Aufgaben mit Bravour meistert – und perfekt für die nachträgliche Ausstattung entsprechender Räume wie Schulklassen, Kindertagesstätten oder Arztpraxen geeignet ist. „Wir empfehlen für den Einsatz in Klassenräumen das Lüftungsgerät VRL-C, da sich so ein bis zu vierfacher Luftwechsel pro Stunde im jeweiligen Raum realisieren lässt“, so Schiefelbein. „Die Konzentration an potenziell virushaltigen Aerosolen und damit das Ansteckungsrisiko wird mit diesen Lüftungssystemen deutlich verringert. Technisch ist es heute einfach möglich, größere Räume in Schulen, Kindergärten oder Geschäften nachträglich mit einer solchen Lüftungsanlage auszurüsten. Durch die integrierte Wärmerückgewinnung der Lüftungsgeräte ist keine Anpassung der Heizung der Räume erforderlich; die Räume werden wie gewohnt weiterhin warm.“

Derartige Lüftungsgeräte arbeiten zum Beispiel in der Johann-Pachelbel-Schule in Nürnberg. Für die 110 Klassenräume hat man sich für die dezentrale Lösung entschieden, mit denen die raumweise Belüftung realisiert werden kann. Über die Vernetzung können auch alle 110 Geräte gleichzeitig für das Wochenende programmiert oder kollektiv in die Ferien geschickt werden.

Förderung: Kommunalrichtlinie „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld“

Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Kommunalrichtlinie (KRL) am 01. August 2020 liegt die Förderquote für kontrollierte Lüftungsgeräte wie dem VRL-C inzwischen bei 55 Prozent. Dabei müssen Anträge zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 gestellt werden.

„Rechnet man die Kosten der Anwendung von Luftreinigern und zusätzlicher Fensterlüftung mit dem einhergehenden Heizwärmeverlust gegen die Investitionskosten einer kontrollierten Lüftungsanlage, amortisiert sich zweiteres sogar“, erklärt Schiefelbein.

 

Das Lüftungsgerät VRL-C von STIEBEL ELTRON gibt es in verschiedenen Größen und Ausstattungen. Mehr Infos erhalten Interessierte unter www.stiebel-eltron.de/schullueftung per Mail an schullueftung@stiebel-eltron.de oder unter der Telefonnummer 05531-702 95800.

Eine Meldung der
STIEBEL ELTRON GmbH & Co. KG
Dr.-Stiebel-Straße 33
37603 Holzminden
Telefon: 0 55 31 – 702 95 800
Telefax: 0 55 31 – 702 95 106
E-Mail: schullueftung@stiebel-eltron.de

 

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Sabine Dettmann
3 Jahre zuvor

„„Zudem sind kontrollierte Lüftungsanlagen auch dann noch sinnvoll, wenn nach der Corona-Pandemie die Luftreiniger voraussichtlich verschrottet werden. Lüftungsanlagen verbessern dagegen weiterhin die Raumluftqualität und sparen mit Wärmerückgewinnung Heizkosten.“

Schon wieder eine rein ökonomische Argumentation. Ich kann nur noch spucken.

Mieke
3 Jahre zuvor

Guten Morgen,

vielen Dank für Ihre Mail, auf die ich als Mitarbeiterin des behördeninternen Corona-Arbeitsstabs gerne antworte.

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass diese Zeit sowohl für Schülerinnen und Schüler, als auch für alle Eltern und Schulbeschäftigten sehr fordernd ist und für Unmut sorgt. Die Pandemie stellt uns als Gesellschaft vor große Herausforderungen und davon ist natürlich die Schule auch nicht ausgenommen.

Zum Thema Lüften hat sich die Kultusministerkonferenz ausführlich von verschiedenen Experten beraten lassen. Es ist unumgänglich, für einen regelmäßigen Luftaustausch in den Klassenzimmern zu sorgen, um das Infektionsrisiko zu verringern. Bei richtiger Lüftung (alle zwanzig Minuten werden Fenster und Türen einmal für 4-5 Minuten weit aufgerissen, danach aber wieder fest verschlossen) kühlt der Raum nur um wenige Grad ab. Problematisch ist ein dauerhaftes Kippen der Fenster, denn dann kühlt der Raum dauerhaft ab. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Lüften meist sehr unkompliziert und ohne große Unterbrechung des Unterrichts ablaufen kann. Es wurden Lüftungsdienste eingerichtet, die gemeinsam darauf achten (ähnlich wie z. Bsp. der Tafeldienst) und alle zwanzig Minuten einmal Stoß- und Querlüften. Gesundheitsexperten haben uns außerdem berichtet, dass die regelmäßige richtige Lüftung sogar förderlich für die Konzentration der Schülerinnen und Schüler ist.

Die Gesundheitsämter führen nach bestätigten Infektionen von Personen aus dem schulischen Kontext eine Kontaktverfolgung gemeinsam mit der Schule durch und treffen auf Grundlage dieser Nachverfolgung eine Entscheidung für die weiteren Maßnahmen und Quarantäneanordnungen. Dies sind keineswegs willkürliche Entscheidungen.

Es zeigt sich außerdem immer noch, dass das Infektionsgeschehen innerhalb der Schule sehr gering ist. Die meisten wissenschaftlichen Institute gehen davon aus, dass Schulen keine Treiber der Pandemie sind.

Das Robert-Koch-Institut stellt in seinen Empfehlungen vom 12.10.2020 u.a. dar:

„Kinder und Jugendliche zeigen häufig keine oder nur eine milde Symptomatik. Im Erkrankungsfall erkranken Kinder und Jugendliche in aller Regel leicht. Ausbrüche in Schulen werden nach Wiedereröffnung der Bildungseinrichtungen in zunehmendem Ausmaß beobachtet. Sie können bislang gut kontrolliert werden. Oftmals erfolgt der Eintrag in Schulen über Erwachsene.“

Die Schulbehörde ist sich ihrer Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sehr wohl bewusst, reflektiert ihre Konzepte laufend reflektiert und passt sie an das Infektionsgeschehen an. Sollte sich das Infektionsgeschehen drastisch ändern, werden wir gegensteuern.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Nora Held

Corona Arbeitsstab

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Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg

Aktuelle Informationen zur Coronakrise finden Sie auf der Homepage der BSB: https://www.hamburg.de/bsb

Guten Morgen,

hat sich schon Jemand Gedanken über die Kälte in den Klassenräumen gemacht? Die Heizung wird hochgepowert und alle 20 Min. werden die Fenster aufgerissen. Schüler / Lehrer etc. sitzen mit Jacken, Handschuhen, Mützen und Schals im Unterricht. Unabhängig davon, dass immer wieder Unruhe während des Unterrichts entsteht ist das doch kein Zustand. Zudem auch ganz besonders nicht Klimatechnisch sinnvoll. Die Schüler werden abgeholt an abgesprochenen Meeting-Plätzen, bis dann Alle da sind vergeht schon einige Zeit. Dann erstmal Masken-Test, Hände waschen ( natürlich mit kalten Wasser ) und gemeinsam in die Klassen, die dann schon – aufgrund der Vorablüftung – so kalt sind, dass dort eigentlich keiner reingehen mag. Aber man soll ja durchhalten ! Damit sind schon Unterrichtszeiten verloren. Dann alle 20 Min. lüften, wieder Unruhe in der Klasse, Unterrichtsunterbrechung. Natürlich müssen die ersten auf die Toilette oder frieren und möchten woanders sitzen – was natürlich den Sitzplan für das Gesundheitsamt durcheinander würfelt. Und dieses Gesundheitsamt ist sowieso völlig überfordert. Bei einer Meldung Covid 19 wird je nach Gusto entschieden. Gesamte Klasse ( meist ohne Lehrkraft, die steht ja nur vorne rum ) oder doch nur die Nachbarkinder, die ja nun durch die Kälteeinbrüche umgesetzt wurden in Quarantäne – wenn überhaupt. Wo bitte ist hier denn die Verantwortung und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ? Aber auch die Schulbüros, die natürlich mit ALLEM und JEDEM kontakt haben sind dem Virus ausgesetzt. Was sagt das Gesundheitsamt, sollen wir nun auch die Eltern der Sitznachbarn informieren, oder lassen wir das lieber um keine Panik zu verbreiten? Und welche Eltern, wenn dann umgesetzt wurde ? Ich bin fassungslos wie hier mit Schule umgegangen wird.

Bleiben Sie hoffentlich gesund….

Mieke

Meine Anfrage ist natürlich unten zuerst zu lesen, dann die Antwort dazu….