Schule und Kita zu: Bei Verdienstausfall Entschädigung für Eltern

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BERLIN. Die Kitas und Schulen schließen wieder: Wer wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, hat als Elternteil Anspruch auf Entschädigung. Das Infektionsschutzgesetz gilt aber nicht in jedem Fall.

Es geht ums Geld. Foto: Shutterstock

Nach den neuen Beschlüssen zum Lockdown sind oder machen Kitas und Schulen in Deutschland zu. Das stellt erwerbstätige Eltern vor ein Problem. Wer seine Kinder zu Hause betreuen muss, kann nicht arbeiten.

Hier greift aber eine Regelung aus dem Infektionsschutzgesetz, die im Frühjahr und zuletzt noch einmal im Herbst angepasst wurde. Aufgrund dieser Änderung besteht ein Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall wegen notwendiger Kinderbetreuung, wenn die Einrichtung zu Kinderbetreuung vorübergehend geschlossen oder das Betreten untersagt wurde, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auch Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) verwies am Montag auf diese Regelung.

Laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln gilt der Entschädigungsanspruch nur, wenn die Kitas und Schulen offiziell geschlossen werden, aber nicht, wenn nur die Empfehlung besteht, die Kinder zu Hause zu lassen.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Voraussetzung für die Entschädigung ist weiter, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Außerdem darf es für den Zeitraum der Schließung keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind geben, erklärt Bredereck.

Bei der Frage, was eine zumutbare Betreuungsmöglichkeit ist, sei aber im Einzelnen noch vieles unklar. Der Einschätzung des Arbeitsrechtsexperten zufolge könnten darunter nur solche Möglichkeiten fallen, die ohne Gefährdung Dritter und im Rahmen der aktuellen Vorgaben gewährleistet werden können. «Der 80-jährige Großvater muss nicht zu Betreuung herangezogen werden», erläutert der Fachanwalt.

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Keine Entschädigung während der Ferien

Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls. Die Summe ist aber gedeckelt und beträgt höchstens 2016 Euro monatlich für einen vollen Monat, wie das BMAS in einem FAQ erläutert. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wiederum kann einen Erstattungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Während der Schulferien besteht allerdings kein Entschädigungsanspruch. Und auch wenn beim Arbeitgeber ohnehin gerade Betriebsferien sind, zum Beispiel während der Feiertage, greift die Entschädigungsregel nicht, so der Fachanwalt.

Notbetreuung und andere Lösungen

Bei Eltern von Kindern über 12 Jahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Kinder sich selbst betreuen können. Hier bleibt die Option, in Absprache mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu finden. Das könne alles sein, was der Arbeitgeber anbietet. Dazu zählen zum Beispiel unbezahlter oder bezahlter Urlaub, Homeoffice oder der Abbau von Überstunden, so Bredereck.

Sollte nichts davon möglich sein und die Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden, können Arbeitnehmer Nathalie Oberthür dennoch zu Hause bleiben, bekommen dann aber für diese Zeit kein Gehalt.

Wie im Frühjahr soll es auch eine Notbetreuung geben. Auch dazu ist laut Bredereck vieles noch unklar. Es sei davon auszugehen, dass die Notbetreuung für alle systemrelevanten Berufe gilt. In einigen Bundesländern solle der Kreis aber erweitert werden. «Wer im Frühjahr Anspruch auf Notbetreuung hatte, wird das jetzt sicherlich auch haben», meint der Fachanwalt. Alle anderen empfiehlt er, sich vor Ort informieren. dpa

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Riesenzwerg
3 Jahre zuvor

Es wird allerhöchste Zeit, dass „die Wirtschaft“, für die ja die Schulen so lange unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen offengehalten wurden, den Eltern endlich entgegenkommen und das eine oder andere Zugeständnis machen.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Wird passieren, aber erst wenn die Betriebe die Mitarbeiter*innen im Zuge der betrieblichen Umstrukturierungen und Sparprogramme ab Mitte nächsten Jahres freisetzen werden. Die arbeitslosen Elternteile werden dann zukünftig ganz viel Zeit für die lieben Kleinen haben.

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor

Ich finde es viel unverschämter, dass die Kommunen auf ihr Geld für die Kitaplätze bestehen, obwohl Kinder nicht zur Kita dürfen. Ich kann allen Eltern nur Raten, den Eigenanteil für diesen Monat und nächsten Monat zu reduzieren, indem entweder weniger überwiesen word oder gegen die Gebühren für Dezember und Januar Widerspruch eingelegt wird, falls die Kommune nicht von selbst auf die Idee kommt, Gebühren zurückzuerstatten.

Oka
3 Jahre zuvor

Man darf es eben nicht übersehen, wie es Lehrer und Erzieher hier leider oft tun, welche Auswirkungen die Schul- und Betriebsschließungen für andere haben (Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit mit bis zu 40% weniger Lohn). Ganz abgesehen von den sozialen Folgen in gewissen Familien.

Schaut man mal über den eigenen Tellerrand hinaus, sind die Folgen u.U. noch weitaus dramatischer. In einer Talk-Show dieser Tage von dem ehemaligen Kulturstaatsminister (o.ä.) Nida-Rümelin gesagt, der Lockdown (weltweit) würde zu 30 Millionen Hungertoten führen, weil Hilfen nicht mehr ankommen usw.

Bis zu 30 MILLIONEN HUNGERTOTE weltweit durch den Lockdown !!!!!!!!!!!!!!!! 🙁

Bernd
3 Jahre zuvor
Antwortet  Oka

Die an den Haaren herbeigezogenen Argumente werden immer absurder. Kein Mensch verhungert deshalb, weil die Kitas und Schulen in Deutschland schließen.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Oka

Selbst schuld. Die Möglichkeit im seiteneinstieg Lehrer zu werden, ist doch gar nicht von der Agenda der Schulministerien gestrichen worden.

Die Schul- und Kitaschließungen können doch nur Erziehungsberechtigte treffen. Und die haben von vornherein 67% Kurzarbeitergeld erhalten. Mit der Länge der Bezugsdauer ist das KuG für einige Eltern über die Zeit schrittweise erhöht worden. Das KuG wird in sehr vielen Fällen durch die AG auf 80% bis 90% des regelmäßigen Bruttoentgeltes aufgestockt.

Es gibt aber auch AN, die kein KuG bekommen; und das sind die Minijobber, da diese keine Anspruchsvoraussetzungen auf KuG oder ALG I haben.

Wieso versuchen Sie die azhl der Coronatoten durch die Millionen Hungertoten zu relativieren? Vor dem Hintergrund der vielen Toten des WKII ist diese Zahl doch auch nur eine relative Größe.
Da Sie aber ein Teil der Menschheit sind, muss man Ihnen die Einstein’sche Erkenntnis zu gute halten, dass aller Voraussicht nach das Universum im Gegensatz zur menschlichen Dummheit begrenzt ist.

Oka
3 Jahre zuvor
Antwortet  Oka

@ Bernd/dickebank,

wenn hier Stimmung gemacht wird gegen die Kultusministerien mit Schlagzeilen, dass die über Leichen gehen und dass 1 weiterer Lehrer an Covid-19 gestorben sei, dann finden Sie und andere das richtig und beteiligen sich an den Hasstiraden gegen die Kultusminister usw.

Wenn ich hingegen auf die Aussage von Nida-Rümelin verweise, dass der weltweite Lockdown wohl bis zu 30 Millionen Hungertote fordern wird und damit nur sagen möchte, dass man ALLE Folgen im Blick haben muss und nicht nur EINE, dann weisen Sie das zurück, verharmlosen es und machen sich lustig darüber.

Im Endeffekt ist Ihre Argumentation einfach nur SELBSTGEFÄLLIG. Es zählen die Aussagen, die Sie in Ihrer Meinung unterstützen. Alle anderen natürlich nicht. So kann man sich natürlich immer sehr leich im Recht „wähnen“.

Bernd
3 Jahre zuvor
Antwortet  Oka

Och menno – ich will aber Recht haben, auch wenn alle Fakten dagegensprechen. Die Menschen hungern auf der ganzen Welt, weil Schüler und Lehrer in Deutschland besser vor Corona geschützt werden sollen. Der Mond ist aus Käse. Und wer das nicht glaubt, ist doohof.

Oka
3 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Ach, Bernd, als ob Sie nicht rechthaberisch wären und immer das letzte Wort behalten wollten?

Das andere Geschriebene ist doch Quatsch. Sie wissen es. Lesen Sie nochmal meinen Kommentar zuvor. Da habe ich alles Wesentliche ja schon gesagt.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Oka

Was soll der Quark? Ich mache keine Stimmung gegen die Kultusmimister*innen, ich erhebe Vorwürfe gegen meinen Arbeitgeber. Dessen Schulpolitik ist mir schon seit langer Zeit vollkommen egal. Sie entspricht einem klassischen Shakespeare Aphorismus:
„Ist dies schon Tollheit, hat es doch Methode“.

Dass dieser Arbeitgeber es weder in der Lage noch Willens ist, für seine Angestellten und Beamten (m/w/d) regelkonforme Arbeitsbedingungen, wie sie in der „freien Wirtschaft“ gelten, zu schaffen und Schutzbefohlene – also die SuS – potentiellen Gefahren aussetzt.

Anfang Dezember muss dann mit der Polizei zusammen die Fahrradbeleuchtung kontrolliert und anschließend im Klassenzimmer zur Gefahrenabwehr stoßgelüftet werden. Bei so viel Fürsorglichkeit stellt sich zwangsläufig die Frage nach der verhältnismäßigkeit.