Schule und Kita zu: Bei Verdienstausfall Entschädigung für Eltern

BERLIN. Die Kitas und Schulen schließen wieder: Wer wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, hat als Elternteil Anspruch auf Entschädigung. Das Infektionsschutzgesetz gilt aber nicht in jedem Fall. Nach den neuen Beschlüssen zum Lockdown sind oder machen Kitas und Schulen in Deutschland zu. Das stellt erwerbstätige Eltern vor ein Problem. Wer seine Kinder zu Hause … Schule und Kita zu: Bei Verdienstausfall Entschädigung für Eltern weiterlesen