Schulleitungsverband: Über Unterricht vor Ort entscheiden – nicht im Ministerium

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DÜSSELDORF. Die Schulleitungsvereinigung NRW wirft dem Schulministerium mangelndes Vertrauen in die Schulen vor Ort in der Corona-Pandemie vor. Der Verband reagierte damit auf Ankündigungen von NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) vom Montag. Gebauer hatte drei Szenarien für den Schulbeginn im neuen Jahr skizziert. Abhängig von den Infektionszahlen könne es Einschränkungen geben, die aber konkret erst am 5. Januar 2021 bei der Sitzung der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin getroffen werden.

In der Kritik: NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Foto: Land NRW

In einem Schreiben an die Schulen hatte das Schulministerium ein Stufenmodell für den Schulunterricht im neuen Kalenderjahr skizziert. Im günstigsten Fall («Stufe 1») werde es landesweiten Präsenzunterricht für alle unter Berücksichtigung der Vorgaben für Hygiene und Infektionsschutz geben. Nur in Einzelfällen, etwa bei konkreten Quarantäne-Maßnahmen, werde auf Distanzunterricht ausgewichen.

Als «Stufe 1+» bezeichnete das Ministerium das zweite Szenario: Einen angepassten Schulbetrieb in Hotspots. In Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 können die Behörden Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen, die zum Beispiel zu einer Teilung von Klassen oder Kursen führen können «und damit in der Regel parallel bzw. im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht erforderlich machen.»

Dabei gelten allerdings Einschränkungen, die das Modell in der Praxis weitgehend verhindern werden: Die Maßnahme soll nicht für die Klassen 1 bis 7 und Abschlussklassen gelten. Und sie darf nicht für alle Schulen einer von hohen Infektionszahlen betroffenen Stadt oder eines betroffenen Landkreises gelten. Ausdrücklich ist beim Schulministerium von „Einzelschulen“ die Rede – und davon dass Distanzunterricht nur „schulscharf für einzelne Lerngruppen oder Teile von Lerngruppen“ erfolgen dürfe. Und: Die Landesregierung muss die Maßnahme genehmigen. Ein drittes Szenario «Stufe 2» beinhaltet einen landesweit eingeschränkten Schulbetrieb.

Eine zentrale Forderung: „Die Schulleitungen müssen vor Ort entscheiden“

Es werde deutlich, dass das Ministerium «offensichtlich kein Vertrauen in die Schulen und die Schulleitungen vor Ort» habe, erklärte Harald Willert, Vorsitzender der Schulleitungsvereinigung NRW. Dabei seien gerade die Schulleiterinnen und Schulleiter diejenigen, die alle Rahmenbedingungen ihrer Schule kennen, nämlich die Inzidenzwerte, die wirksamen Infektionsmaßnahmen im ihrem System, die räumlichen, sächlichen und personellen Bedingungen, die digitale Ausstattung und Infrastruktur, die Schülerschaft und damit auch die angemessenen Unterrichtsformen sowie die geeignete Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus.

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„Für die Schulleitungsvereinigung ergibt sich daraus eine zentrale Forderung“, so heißt es in dem Papier: „Die Schulleitungen müssen zum Schulbeginn 2021 unter den dann aktuellen, lokalen Bedingungen vor Ort entscheiden, wie der Unterrichtsbetrieb organisiert und aufrechterhalten wird.“

Zudem kritisiert die Schulleitungsvereinigung, dass das Ministerium ihre Fürsorgepflicht nicht wahrnehme, weil es den Arbeitsschutz nicht gewährleiste. Willert: „Der Inzidenzwert von 200 als Grenzwert ist eine willkürliche Setzung und beinhaltet eine bewusste Inkaufnahme der Gesundheitsgefährdung für die Schülerschaft und die Kollegien. Um den Schulbetrieb mittelfristig aufrecht zu erhalten, fordern wir endlich den Einsatz von wirksamen Luftfiltern in allen Klassenräumen, angemessene Handdesinfektionsanlagen für alle Schulen und die rechtliche Absicherung dieses Schuljahres in Bezug auf Lerninhalte, Notengebung und Versetzungen.“

Staatssekretär: „Schulleitungen spielen die zentrale Rolle bei der Einrichtung sowie der Organisation des Distanzunterrichts“

Das Ministerium wehrte sich entschieden gegen die Kritik. «Das Ministerium für Schule und Bildung hat bereits zu Beginn des Schuljahres eine Verordnung zum Distanzunterricht erlassen, darin spielen die Schulleitungen die zentrale Rolle bei der Einrichtung sowie der Organisation des Distanzunterrichts», erklärte Staatssekretär Mathias Richter. Keiner außer ihnen kenne die Situation vor Ort so gut und könne passgenaue Konzepte und Lösungen erarbeiten. Dabei hätten die Schulleiter «viele Freiräume».

«Die Kritik der Schulleitervereinigung zielt daher ins Leere und zeugt von fehlendem Praxisbezug sowie mangelnder Kenntnis über die bereits seit Monaten geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Anwendung in den Schulen», erklärte Richter. News4teachers / mit Material der dpa

Wie Schulleitungen vom Land unter Druck gesetzt werden, Probleme mit Corona zu verschweigen – und zu lügen („Ihre Schule ist sicher“)

 

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h_exe
3 Jahre zuvor

„Das Ministerium wehrte sich entschieden gegen die Kritik. «Das Ministerium für Schule und Bildung hat bereits zu Beginn des Schuljahres eine Verordnung zum Distanzunterricht erlassen, darin spielen die Schulleitungen die zentrale Rolle bei der Einrichtung sowie der Organisation des Distanzunterrichts», erklärte Staatssekretär Mathias Richter. Keiner außer ihnen kenne die Situation vor Ort so gut und könne passgenaue Konzepte und Lösungen erarbeiten. Dabei hätten die Schulleiter «viele Freiräume».“

Ja, wie viel Wahrheit dahinter steckt, hat man am Fall Solingen gesehen 🙁

Das, was uns u. a. dieser Staatssekretär kostet, wäre in Schulgebäude, die den Vorgaben für Büroräume entsprechen, Digitalisierung und Personalaufstockung in den Schulen um Welten besser investiert!

Monika
3 Jahre zuvor
Antwortet  h_exe

Einige Minister verstehen den Ernst der Lage wohl nie

Pit 2020
3 Jahre zuvor

Da hat die Schulleitervereinbarung NRW wohl eine empfindliche Stelle getroffen bei „Jockel“ Yvonne Gebauer und ihrem „Knecht“ Ruprecht-Matze Richter, sonst würde man keineswegs derart kommentieren wie es Richter nötig hat:
„«Die Kritik der Schulleitervereinigung zielt daher ins Leere und zeugt von fehlendem Praxisbezug sowie mangelnder Kenntnis über die bereits seit Monaten geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Anwendung in den Schulen», erklärte Richter.“

Das dem Duo Infernale (Gebauer/Richter) überhaupt noch solche Begriffe wie „Praxisbezug“ über die Lippen (respektive Tastatur) gehen ist reichlich dumm-dreist!

Und was ist mit der Kenntnis über rechtliche Rahmenbedingungen?
Die könnte das Schulministerium selbst doch notfalls sogar im Distanzlernen auffrischen … (Stichwort könnte z.B. „Arbeitsschutz“ sein.)

Und:
„Das Ministerium wehrte sich entschieden gegen die Kritik. «Das Ministerium für Schule und Bildung hat bereits zu Beginn des Schuljahres eine Verordnung zum Distanzunterricht erlassen, darin spielen die Schulleitungen die zentrale Rolle bei der Einrichtung sowie der Organisation des Distanzunterrichts», erklärte Staatssekretär Mathias Richter. Keiner außer ihnen kenne die Situation vor Ort so gut und könne passgenaue Konzepte und Lösungen erarbeiten. Dabei hätten die Schulleiter «viele Freiräume».“

Jaaahaaa genau!
Ich sag‘ mal nur 1 Wort: SOLINGEN !!!
https://www.news4teachers.de/2020/11/land-verbietet-stadt-abstandsregel-im-unterricht-wieder-einzufuehren-ab-sofort-traegt-gebauer-volle-verantwortung-sagt-der-buergermeister/

Den einzelnen Schulleitungen gesteht man dann also mehr „Freiräume“ zu als dem Solinger Oberbürgermeister – oder im Ernstfall dann doch exakt genauso viele?

Dem Duo Infernale (Gebauer/Richter) geht es um Eitelkeit und Zuständigkeit (Motto: Wo WIR sind, ist oben!).
Den meisten anderen der „Schulfamilie“ um Gesundheitschutz und auch sonstige Arbeitsschutzbedingungen.

Richters „Entgegnung“ („zeugt von fehlendem Praxisbezug sowie mangelnder Kenntnis über die bereits seit Monaten geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen“) fiel ihm womöglich ein, als er gerade vor einem Spiegel stand?
Seine Reaktion ist vermutlich so patzig, weil er mittlerweile sicher gemerkt hat, dass er auf seinem Pöstchen exponierter ist, als ihm gefallen könnte.

Da hat der Schulleiterverband NRW sehr gut vorgelegt!
Bravo.
Jetzt müssten mal die Lehrerverbände und Lehrergewerkschaften wach werden – damit sie diesen Zug nicht wieder verpassen!!!

Aber die haben ihre Weihnachtsfeier coronagerecht fertig und den Laden abgeschlossen …
(Notfalls müssten die Herrschaften der Lehrerverbände dann eben auch mal über die Ferientage erreichbar und vor allem aktiv sein, ihre Arbeit erledigen – also nix mit Geschäftsstelle geschlossen und Rechtsschutz macht auch Pause – wie peinlich seid IHR denn???)

Andre Hog
3 Jahre zuvor
Antwortet  Pit 2020

Gebauer kann es nicht – ist als ReNo Lichtjahre von Schulen entfernt – hat nur den familiären Bezug zur Schulpolitik (Papa Gebauer war irgendwas mit Schule in Köln – Yvonnchen war zumindest bis zu ihrem sehr mittelmäßigen Abitur mit Schule befasst….seit ihrem Abgabg dort hat sie scheinbar keine Schule mehr von innen gesehen) und Richter ist Verwaltungsjurist…zuletzt in der Schule bei seiner Abi-Entlassfeier gewesen….aber beide haben den Hang dazu, nach dem Motto zu leben: „Wir scheißen die dickeren Haufen!“ (A’la CitySlickers)
Richter lässt keine konstruktive Kritik zu (diverse WDR5- RADIOSENDUNGEN mit Zuhörerbeteiligung, bei denen er dreist die Berichte und die Mängelbeschreibungen von langjährig gedienten KuK einfach abgewiegelt hat und die KuK der Lüge bezichtigt hat „Das stimmt so nicht!“)
Wer keine Ahnung hat und nicht will, dass das einem Blinden mit Krückstock auffällt, der darf keine qualifizierten Menschen mit der Lösung der Probleme betrauen…denn dann würde das passieren, was mir mein Fachleiter mir vor 26 Jahren bereits gesagt hat: „Was würde passieren, wenn man die gesamte Kultusbehörde mal für 2 Jahre auf eine einsame Insel verbannen würde? Schule würde funktionieren!!“ Traurig aber wahr!!!!

Monika
3 Jahre zuvor

Unsere Kultusminister und einige Minister haben den Ernst der Lage wohl noch immer nicht verstanden

Kritischer Dad*NRW
3 Jahre zuvor

„Verordnung zum Distanzunterricht erlassen“
Die korrekte Kurzform: „Verordnung Distanzlernen“ und vollständig:
zu BASS 12-05
„Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG“

Aber halb so wild, Herr Richter weiß es nach seinem Schreiben ja selbst nicht.

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/VO%20Distanzlernen.pdf

Angela
3 Jahre zuvor

Man sollte sich doch bitte einmal reiflich überlegen, was es heisst ein Kind zu Schule zu schicken und täglich den Gefahren auszusetzen, die wir eigentlich lt. Bundesregierung vermeiden sollen.
Auf der einen Seite wird uns ständig vor Augen gehalten, daß wir Abstand wahren müssen, nur die aller notwendigsten Fahrten, Einkäufe etc. unternehmen sollen, uns bitte nicht mit mehr als 5 Personen aus 2 Haushalten zu Weihnachten und Silvester treffen sollen, auf der anderen Seite sollen unsere Kinder aber jeden fu….. sch… Morgen in den(trotz Corona) überfüllten Bus steigen (wo mindestens 50 Haushalte aufeinander treffen) und sich anschließend in einen Klassenraum setzen, wo, wenn überhaupt, ein Abstand von 30cm zwischen den einzelnen Schülern eingehalten werden kann.
Dieser Klassenraum beherbergt durchschnittlich 27 verschiedene Haushalte.
Merkt bitte eine Frau Gebauer noch in irgendeiner Weise überhaupt etwas???
Präsenzuntericht vor Gesundheit?
Entschuldigung aber das klingt für mich nach fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Körperverletzung!
Ja, mein Kind hat ein Anrecht auf Bildung, auf Schule und es hat eine Schulpflicht!
Aber bitte nicht auf Kosten der Gesundheit meines Kindes!
Ich persönlich habe lieber ein gesundes Kind, mit Bildungs- bzw. Wissenslücken lt. Schulverordnung der Lernstanderhebung, als ein gesundheitlich angeschlagenes(eventuell verstorbenes) Kind, das bis zum Schluss dem Lehrleistungskatalog in nix nachgestanden hat.
Frohe Weihnachten

Sunshine
3 Jahre zuvor
Antwortet  Angela

Und ergänzend dazu: Kennt ihr den tollen TV Spot, in dem es heißt, Corona kann schwerwiegende Langzeitfolgen auslösen bzw die Krankheit kann tödlich enden? Wie erkläre ich den meinen Kindern? Und wie erkläre ich Ihnen, dass Corona zwar so potentiell gefährlich sein kann, aber man munter sich diesem Risiko aussetzen muss? Das ist ein enormer Druck, der Kindern und Jugendlichen zugemutet wird, täglich dem Risiko ausgesetzt zu sein, dass Virus zu den Liebsten zu tragen! Und auch den Erwachsenen, man trifft die eigenen Eltern und Großeltern nicht, weil man den Schulwahnsinn mitmachen muss. Gestern nach einer Woche Isolation zur Außenwelt mal wieder meine Eltern (Risikogruppe) besucht, wir hatten uns 2 Monate nicht gesehen, weil wir Angst haben mussten dass ich oder meine Kinder aus der Schule das Virus einschleppen zu können.

Ich muss da mal was loswerden
3 Jahre zuvor

Solche Fotos sollten hier mehr gebracht werden als immer die PR Aufnahmen der Minister, die schon keiner mehr sehen kann…

Ettena
3 Jahre zuvor

Angela, du sprichst mit aus der Seele. Fuer mich ist das schon lange vorsaetzliche Koerpetverletzung und ich wundere mich wieso sie damit durchkommt.
Aber scheinbar ist es besser Waise zu werden mit Schulabschluss als gesund zu bleiben und ein Jahr laenger zur Schule gehen oder vielleicht ja mal das Programm zu schrumpfen.
Wie viel Verstaendnis fuer die Kids aufgebracht wird sieht man ja auch in der erneuten Forderung , bel evtl laengerer „Schulschliessung“ die Wochen von den Sommerferien abzuziehen .
Als ob das jetzt Ferien waeren

Momo
3 Jahre zuvor
Antwortet  Ettena

Ich habe auch den Eindruck, dass Bildung vor Unversehrtheit von Leib und Seele geht und der Bildungsbegriff auch sehr einseitig ausgelegt wird. Wenn ich Kinder zu mündigen Bürgern erziehen will, dann muss ich aber auch für die Unversehrtheit der Seele sorgen. Psychisch gesunde Kinder können im Erwachsenenalter Leistungsträger sein. Irgendwie wird dieser Bildungsaspekt völlig außen vor gehalten. Bildung ist nicht nur mathematische Formeln herunterbeten und Verben korrekt konjugieren zu können! Bildung ist vor allem auch die Entwicklung von Personal- und Sozialkompetenz! Und das geht nur mit gesunden Kindern und Jugendlichen.

Senior Didi
3 Jahre zuvor

Als Senior habe ich das Privileg, zugleich mit Abstand UND familiärem Einbezug in diese ganzen Vorgänge beobachten und reagieren zu können – mit möglichst plausiblen Sachbeiträgen. Und das sieht aktuell so aus:
(a) Was hindert die einzelnen Schulleitungen einer Stadt daran, sich zusammen zu setzen – ein/e Gast-Teilnemende/r ist Mitarbeitende/r des BM bzw. OB?
Das Ergenis sind >schulscharfean einem anderen geeigneten Ortgeeignet< zu sein. Der harte Kern aus meiner Sicht = Dreiteilung der Klasse/ isolierte Kleingruppen – für 1 WOCHE.
Vorteil Schule: PräsenzU läuft weiter.
Vorteil GA: Kleingruppen reduziereren Kontakte und erleichtern Nachverfolgung.

Senior Didi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Senior Didi

Es ist zu lästig- Programm streikt bei Zeichen > <
also nochmal komplett mit " "
Als Senior habe ich das Privileg, zugleich mit Abstand UND familiärem Einbezug in diese ganzen Vorgänge beobachten und reagieren zu können – mit möglichst plausiblen Sachbeiträgen. Und das sieht aktuell so aus:
(a) Was hindert die einzelnen Schulleitungen einer Stadt daran, sich zusammen zu setzen – ein/e Gast-Teilnemende/r ist Mitarbeitende/r des BM bzw. OB?
Das Ergenis sind "schulscharfe" Einzelentscheidungen.
BM/OB hüllte sich gegenüber den Medien in Schweigen – und sorgt im Hintergrund für Lüftungs- und Digitaltechnik.
(b) Die gewaltige Störung durch die Quarantänemaßnahmen des GA belastet ALLE Beteiligten – und die Frage "Muss das genau so sein?" geht an die GesMin der Länder!
Aber wie anders?
Mit einem Deal auf Basis §29 IfSG Beobachtung:
Die Schulen beteligen sich während Unterrichts – und Betreuungszeit aktiv am Infektionsmanagement = BEOBACHTUNGSWOCHE für die Kontaktkinder des Infizierten. Die Eltern dieser Kinder beteiligen sich bis zum nächsten Morgen an dieser Beobachtungs-Quarantäne, BQ.
Kern aus meiner Sicht: Dreiteilung der Klasse/isolierte Kleingruppen – für 1 WOCHE.
Vorteil Schule: Präsenzunterricht läuft weiter
Vorteil GA: Kontaktreduktion und leichter Rückverfolgung im erneuten InfFall
Vorteil Eltern: Präsenz am Arbeitsplatz gewährleistet
Also Damen u. Herren Schulleitungen: Nirgends im IfSG steht geschrieben, dass die BQ in der Privatwohnung zu erfolgen hat – es gibt ausdrücklich die Möglichkeit, einen "anderen geeigneten Ort" zu bestimmen.

Jörg
3 Jahre zuvor

Ich finde die Kultusminister sollten erst mal warten, und nicht schon wieder so ein Mist,daher reden wie die letzten 8 Monate. Wir wollen nur hoffen das was die virologen sagen ,wenn der Virus wirklich mutiert er besonders für Kinder schlimmer währe nicht zutrifft. Und darüber sollten sie erstmals gedangen machen.