Streit um Moschee-Besuch im Unterricht: Eltern scheitern in Karlsruhe

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KARLSRUHE. Ein Elternpaar aus Schleswig-Holstein, das die Teilnahme seines Sohnes an einem Moscheebesuch mit der Schule verhindert hatte, ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das auferlegte Bußgeld gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Klage nicht zur Entscheidung an. Die Eltern hätten es 2016 versäumt, bei den Verwaltungsgerichten zu klagen, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (Az. 1 BvR 1070/19)

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über den NC im Fach Medizin. Foto: Mehr Demokratie / flickr (CC BY-SA 2.0)
Das BVG nahm das Verfahren nicht an. Foto: Mehr Demokratie / flickr (CC BY-SA 2.0)

Der Gymnasiast, der damals die siebte Klasse besuchte, hatte zusammen mit seinen Mitschülern im Erdkunde-Unterricht eine Moschee in der Nähe besuchen sollen. Die Eltern, die Atheisten sind, lehnten das ab. Als die Schule hart blieb, fehlte das Kind an dem Tag. Das Amtsgericht Meldorf (Kreis Dithmarschen) hatte die Eltern deshalb zu einer Geldbuße von je 25 Euro verurteilt. Sie seien nicht berechtigt gewesen, ihren Sohn vom Unterricht fernzuhalten.

Dagegen wehrten sich die Eltern zunächst vergeblich vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht und schließlich in Karlsruhe. Dort beriefen sie sich auf ihre Religionsfreiheit und ihr Elternrecht. Die Verfassungsrichter sahen aber keinen Grund zur Annahme der Beschwerde: Der geplante Moschee-Besuch sei Monate im Voraus angekündigt worden. Die Eltern hätten also frühzeitig eine Entscheidung der Schulleitung herbeiführen und dagegen nötigenfalls Eilantrag beim Verwaltungsgericht einreichen können. dpa

Moscheebesuch im Rahmen des Unterrichts verweigert – Eltern machen daraus einen Prinzipienstreit

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Tina+2
3 Jahre zuvor

Gilt das genauso, wenn die Moslems sich mal wieder weigern, eine christliche Kirche oder ein Museum, das ihnen nicht in ihre Ideologie passt, zu besuchen?

Bernd
3 Jahre zuvor
Antwortet  Tina+2

Wo weigern sich „die Moslems“ denn „mal wieder“, eine Kirche zu besuchen? Sie haben sicher Beispiele für Ihre Behauptung.

Georg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Ersetzen Sie Kirche durch Schulschwimmen.

Wieso bestehen Die eigentlich bei Muslimen auf Einzelfallbelege, pauschalisieren aber bei nicht-Muslimen?

Bernd
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

… oder durch den Sexualunterricht für „die Christen“ (was tatsächlich natürlich nur evangelikale betrifft – aber so wird ja hier argumentiert).

Fundamentalismus ist keine muslimische Spezialität.

Auch für die Behauptung, ich würde bei Nicht-Muslimen pauschalisieren (hä?), haben Sie sicher ein Beispiel.

Wutwichtel
3 Jahre zuvor
Antwortet  Tina+2

Tina, sie sollten mal in sich gehen und nachdenken, wo ihr Rassismus herkommt. Ich hoffe sehr, dass sie weder Kinder haben noch Lehrerin sind. Ekelhafd!