Wieder schickt Gericht ein Kind eines vorerkrankten Elternteils in die Schule

26

WÜRZBURG. Eine Familie in Unterfranken ist vor Gericht mit ihrem Eilantrag für eine Befreiung der Tochter vom Präsenzunterricht gescheitert. Als Grund hatte die Familie bei der Schule angegeben: Ein Elternteil habe eine Grunderkrankung, durch die es ein Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Corona-Ansteckung gebe. Das sei aber nicht durch eine ausreichend aussagekräftige ärztliche Bescheinigung belegt worden, urteilte das Verwaltungsgericht Würzburg.

Anzeige
Das Gericht hat entschieden. Foto: pxhere

Die Familie wollte der Mitteilung des Gerichts zufolge statt dem Schulbesuch einen Distanzunterricht erreichen. Die Tochter habe nach Angaben der Schule seit Mitte Oktober ohne Genehmigung gefehlt. Gegen die Entscheidung bestehe die Möglichkeit zur Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. dpa

Schulpflicht in der Pandemie: Eltern bangen um das Leben ihres kleinen Sohnes – Gerichtsbeschluss zwingt Familie, sich zu trennen

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

26 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Oka
3 Jahre zuvor

Man erfährt aber erneut nicht, um was für eine Grunderkrankung es sich denn handelt. Man erfährt aber, dass diese nicht ausreichend belegt wurde.

Worin soll nun die Aufregung bestehen? Dass das Gericht eine Krankheit nicht nachvollziehen konnte, die nicht ausreichend belegt wurde?

Bernd
3 Jahre zuvor
Antwortet  Oka

Bekommen Sie Geld dafür, dass Sie alle (berechtigten) Sorgen und Ängste der Menschen hier kleinschreiben und jede staatliche Sauerei in dieser Pandemie rechtfertigen?

Können Sie nachts eigentlich noch schlafen? https://www.swp.de/panorama/rki-zahlen-todesfaelle-neuer-rekord-bei-den-corona-todesfaellen-in-deutschland-gemeldet-53511558.html

Oka
3 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Ach bitte, darf hier nur Ihre Sichtweise vertreten sein? Bekommen Sie Geld dafür, meine Meinung ständig schlechtzureden?

Mimi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Oka

@Oka:
Auch ich frage mich, mit welcher Zielsetzung Sie hier so aktiv sind.

Dies ist ein Forum für Lehrer.
Diese Berufsgruppe ist derzeit gezwungen unter Bedingungen zu arbeiten, die nicht vertretbar sind.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, das in Schulen täglich verletzt wird.
Können Sie nicht nachvollziehen, dass Lehrer angesichts der aktuellen Lage Angst um ihre Gesundheit und um die der ihnen anvertrauen Schüler und deren Familien haben???

Was stimmt nicht mit Ihnen?

Was Sie vertreten ist keine Sichtweise.
Sie wollen Aufmerksamkeit.
DAS ist krank.

S H
3 Jahre zuvor
Antwortet  Mimi

Oka vertritt doch bisher gar keine Sichtweise, sondern zeigt lediglich auf, dass die Infos im Artikel nicht ausreichen, um sich über die Entscheidung des Gerichts eine Meinung zu bilden. Das Attest wurde abgelehnt. Man kann nicht rauslesen, was dieses besagt.
Wenn ich die Krankheit und die Situation der Familie kenne kann ich mir eine Meinung bilden.

total frustriert
3 Jahre zuvor
Antwortet  Oka

In den meisten (allen?) andere europäischen Ländern gibt es keine Schulpräsenzpflicht. Würde diese hier wenigstens ausgesetzt, bräuchten sich Gerichte, Schulämter und Schulleitungen sich nicht mit so was beschäftigen und Eltern könnten ihre Kinder und sich selbstverantwortlich schützen. Schulzwang (Prösenzpflicht) passt übrigens nicht zu einer Demokratie!

Gabriele
3 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Liebe Nelle,

gut beobachtet, teile Ihren Eindruck und hege denselben Verdacht!

Vorgehen von „Oka“ – et alii:
u.a. gezieltes Lancieren von sog. „Aufregern“ für LuL in ihren Kommentarbeiträgen!

Ziel von Oka – und Konsorten:
– auf diese Weise versuchen, tief besorgte LehrerInnen in ihren Reaktionen in emotionaler Betroffenheit vorzuführen,

– gleichzeitig von der Brisanz des eigentlichen Themas abzulenken, Verwirrung zu stiften, auf Nebenschauplätze und Nebensächlichkeiten umzulenken.

Also systematische Sabotageversuche, „Zersetzungsversuche“ (bewährte Stasi-Methode) durch Quertreiben/Querdenken.

Fazit: „Don’t feed the troll!“

Sebastian
3 Jahre zuvor
Antwortet  Oka

Dem kann ich nur zustimmen. Denke wenn es dem Gericht ausreichend erkennbar dargelegt worden wäre, hätte es eine andere Rechtssprechung gegeben.
Ich unterstelle niemandem etwas und kann Ängste und Sorgen nachvollziehen, aber wenn jeder macht was er will, sein Kind nicht mehr in die Schule schickt… Wo kommen wir da hin?

Oka
3 Jahre zuvor
Antwortet  Sebastian

Genau. So sehe ich es auch. Was hier teilweise betrieben wird, ist üble Richterschelte.

Gabriele
3 Jahre zuvor
Antwortet  Oka

@Oka:

Liebe KollegInnen: „Don’t feed the troll!“

Gabriele
3 Jahre zuvor
Antwortet  Sebastian

Lieber Sebastian,

Betr.: @Oka: Ihre Zustimmung zu Okas Einlassungen

Als „üble Richterschelte“ betrachte ich die kritischen Meinungsäußerungen im obigen Artikel keineswegs!!!
Ich verwehre mich ganz entschieden gegen diese Diffamierung, pauschale Verunglimpfung.

In letzter Zeit wurden ja, nicht nur meiner Meinung nach, einige höchst problematische Gerichtsurteile zum Thema „Demos gegen die Coronamaßnahmen“ gefällt, bei denen den involvierten Richtern eine gewisse blauäugige Naivität, Unbedarftheit bei der Risikobewertung nicht abzusprechen ist.

Es wurde die richterliche Aufhebung von Verboten verfügt, welche staatliche Stellen in Vorahnung (!) und aus Vorsicht (!) verhängt hatten – auf der Basis vielfältiger negativer Erfahrungen mit gewissen Gruppierungen auf besagten Demos.

Durch die richterliche Genehmigung (der betreffenden Demo von Gegnern der Coronamaßnahmen) wurde eine Maßnahme des staatlichen Gesundheitsschutzes unterlaufen, ein wichtiger Präventionsversuch der Exekutive de facto torpediert!!!
Die richterliche fiel der exekutiven Gewalt hier in unheilvoller Weise in den Rücken.

Richterliches Verhalten sachlich zu beschreiben ist auch hier keineswegs „üble Richterschelte“!!!

Übersimplifizierung – und Unterstellung – sind auch hier nicht zielführend!

Fehlende Akzeptanz, Ignorieren von Auflagen (korrektes Tragen von Mund-Nasenschutz, Abstand, …) der weit überwiegenden Zahl dieser Demo -Teilnehmer war (trotz andersweitiger Beteuerungen der OrganisatorInnenen) nämlich – erwartungsgemäß, also wie gewohnt, halt wie immer – de facto auf der Demo tatsächlich die Regel!

Die allerschlimmsten Befürchtungen bewahrheiteten sich also!!!

Die Einschätzung der Richter hat sich somit als falsch, wirklichkeitsfremd, gesundheitsgefährdend – in einer Pandemie! – erwiesen.
Eine verhängnisvolle, krasse Fehleinschätzung, ein Fehlurteil!

Ganz ohne Frage, die weit überwiegende Mehrzahl unserer RichterInnen tut ja wirklich einen ausgezeichneten Job in unserem Rechtsstaat und für unser demokratisches Gemeinwesen!

Eine gut funktionierende Demokratie lebt von der freien Meinungsäußerung – so auch zu dem Fall, der im obigen Artikel thematisiert wird.
Die Medien sind auch eine systemimmanente Gewalt im Staat, die 4. Gewalt.

Mitdenken, Mitgestalten, konstruktive Kritik, Partizipation auch zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Staates sind essenziell, sind also dringend erwünscht!

Eine kritische Beobachtung der Arbeit der rechtsprechenden Gewalt gehört da natürlich selbstverständlich auch dazu:

auch in unserem Fall ist eine Fehleinschätzung des Falls durch das Gericht somit durchaus denkbar, nicht völlig ausgeschlossen.

Aber Augenmaß – und Güterabwägung – sind überall unabdingbar.

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gabriele

Sorry Gabeiele, aber du maßt dir ein Urteil in einen Gebiet an, ib dem wir kaum drinstecken:

Beispielsweise wurden die Verbote der Corona-Demos durch die Gerichte gekippt, weil es nicht durch das Gesetz gedeckt ist, Demos zu verbieten, nur weil dort eventuell ein Rechtsbruch verübt werden könnte.

Letztlich muss das dann erst vor Ort passieren, damit gehandelt werden kann.

Laienhaft gesprochen: Gerichtet bzw. Richter müssen nach Rechtslage bewerten und urteilen. Wenn es die Rechtslage nicht hergibt, dann würden sie mit Urteilen eine Situation des Willkür erschaffen. Das Problem ist hier die Legislative, also die Politik, welche Verordnungen ohne den Bundesrat erlässt. Denn dieser ist eine gute Prüfinstanz. Nicht zuletzt, raus aus der Lehrer-Bubble, wurden auch viele Maßnahmen von den Gerichten wieder kassiert.

Mir gehen die Trolle auch auf die Nerven, aber in der Sache hat der Blinde Troll recht: Das Gericht hat Formel richtig entschieden, da der Sachgrund offenbar nicht belegt werden konnte. Jede andere Entscheudung wäre problematisch, weil sich dann jeder auf das Urteil beziehen könnte.

Tina+2
3 Jahre zuvor

Täglich liest man von Politikern und „Experten“, dass Risikopersonen besonders geschützt werden sollen.

Für uns Eltern mit Vorerkrankungen klingt das inzwischen nur noch wie blanker Hohn.

Blau
3 Jahre zuvor
Antwortet  Tina+2

Für uns Lehrer auch!

Claudia
3 Jahre zuvor

Meiner Meinung nach geht es niemanden etwas an, um welche Erkrankungen es sich explizit handelt. Seinem Arbeitgeber muss man nach geltendem Recht auch nicht sagen, warum man eine Arbeitsunfähigkeitsescheinigung hat. Viele krankgeschrieben Arbeitnehmer tun das zwar, evtl. wg. einem guten, offenem Arbeitsklima, müssen es aber nicht.

Dass jetzt hier Gerichte bemüht werden müssen ist in meinen Augen traurig und unmenschlich.

Schliesst Schulen und Kitas bzw. es sollte den Eltern die Entscheidung überlassen werden, ob sie ihre Kinder dorthin schicken wollen oder müssen.

Oka
3 Jahre zuvor
Antwortet  Claudia

Normalerweise geht es niemanden etwas an, welche Krankheit jemand hat, da stimme ich Ihnen zu. Aber man kann nicht ein Urteil als herzlos und „ungerecht“ hinstellen, ohne dass man alle Fakten nennt, auf dessen Grundlage es zustande gekommen ist. Wenn man also Verständnis dafür erwartet, dass ein Urteil eines unabhängigen Gerichts „schlechtgeredet“ wird, DANN müsste man schon sagen, was für eine Krankheit jemand habe. Wie sollen wir das sonst beurteilen? Das wäre unseriös. Dann darf man auch nicht gegen dieses Urteil wettern, wenn man gar nicht alle Fakten kennt.

Riesenzwerg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Oka

Quatsch nachdrücklich aus

Hier möchte ich Oka Recht geben. Wir neigen sehr schnell dazu, überichtet andere zu urteilen. Das ist in unserem Job so, wir geben Noten, beurteilen das Arbeitsverhalten, den Lernzuwachs, die psychische Gesundheit von Schülern…. aus diesem Modus auszusteigen fällt wirklich schwer.

Ohne Informationen zu urteilen, ist m.E., hm, nicht richtig, grob fahrlässig, voreilig…. Mir fällt beileibe keine treffendere Wortwahl ein.

Erinnert euch doch mal an die Zeit im ersten LD – viele Lehrkräfte mit Vorerkrankung, erhöhtem Risikofaktor durften zu Hause bleiben. Dann ging das nicht mehr. Zig Anträge, zig Ablehnungen. Alle müssen (wenn überhaupt ist die Anzahl der Bewilligungen verschwindend gering) zur Arbeit, in den Präsenzunterricht, jeden Tag. Angehörige, Partner, Kinder mit Vorerkrankungen, erhöhtem Risiko etc. spielen keine Rolle.

Man kann sich Böses denken, muss man vielleicht auch oder auch nicht.

Wenn nun eine Schülerin klagt und gewinnt – was würde das nach sich ziehen?

Und da sage noch einmal jemand, es gäbe kein Konzept!

Selbstverständlich kann ich die Aufregung verstehen – es geht um Schutz der Gesundheit, doch (jetzt wird es böse) die Schulen sind sicher. Also k a n n gar nicht anders entschieden werden.

Ich frage mich dabei nur, ob Richter keine Kinder haben.

HanSulu
3 Jahre zuvor

Boycott? Wär ich immer noch dafür, immerhin kann es doch nicht angehen dass ihr Lehrer jeden Tag gezwungen werdet das Grundgesetz zu brechen.
Wenn sich mal alle endlich zusammen schließen würden, und einfach mal nicht den dummen Anweisungen des Staates folgen, könntet ihr wirklich was erreichen. So zeigt ihr leider nur wie sehr ihr dem Staat hörig seid.

Riesenzwerg
3 Jahre zuvor
Antwortet  HanSulu

Lieber HanSulu,

wer bitte soll sich denn zusammenschließen?

Die obrigkeitshörigen Lehrkräfte, die Eltern, die Schulbegleitungen, die Schulleitungen, die Schüler, die Querdenker und Aluhüte – übrigens die einzigen, die das schaften – ….

Offensichtlich ist die Not noch lange nicht groß genug. Wir Lehrkräfte ertragen viel, weil wir schon seit Jahren dauerhaft überlastet sind – ja, lach nur – und wir uns daran prima gewöhnt haben. So funktioniert das nämlich, schleichend immer mehr oben drauf, dann hat keiner mehr die Kraft, aufzumucken. Abgesehen mal von den (leider doch recht vielen Eltern, besonders wenn es um Noten geht), die uns in den Rücken fallen.

Sie sehen es doch jetzt: gute Ideen werden abgeblockt. Sobald eine Lehrkraft das Schulgelände betritt, verliert sie ihre Menschenrechte. Aber das sprengt hier den Rahmen.

Im Grunde sehe ich das wie Sie. Auf welcher Demo treffen wir uns?

Mutter
3 Jahre zuvor

Das Gericht soll unterschreiben wenn was mit den Eltern passiert dann sind die verantwortlich ich kann die Eltern verstehen habe auch meine Mutter durch Coronavirus verloren sie hat auch Vorerkrankung gehabt und zum Schluss sagen Die tut mir leid

Heike Hammer
3 Jahre zuvor

Meine Tochter hat eine Autioimunerkrankung und geht trotzdem in die Schule. Man kann sie nicht in Watte packen. Wir müssen lernen mit CORONA zu Leben.

BesorgteMutter2
3 Jahre zuvor

Nur dumm wenn man „alleine“ reagiert ….
Auf Dauer macht das auch kein Arzt mit die Kinder krank schreiben, was soll man denn da machen?

Cauchy
3 Jahre zuvor

Beängstigend, die Rechtsauffassung vieler Forumsteilnehmer rechtfertigt eine Überwachung durch den Verfassungsschutz.

Emine
3 Jahre zuvor

Es ist erbärmlich, wie mit dem Grundsatz der Unversehrtheit umgegangen wird. Egal ob es Kinder, Erwachsene in ihrer Eigenschaft als Eltern oder als Lehrer*innen bzw. Erzieher*innen sind, scheint es völlig egal, was geschieht. Ob mit oder ohne Risiko gilt nur der Grundsatz der Aufrechterhaltung des Regelbetriebes. Das einzige Risiko, welches anscheinend besteht ist, dass die Wirtschaft leiden könnte. Dass aber komplett gestresste Bildungsstrukturen mit absurden Vorgaben zum Schutz des Systems in Folge mehr Schäden für die Zukunft ausrichten, darüber scheint niemand wirklich nachzudenken. Für- und Vorsorge besteht in der Hoffnung auf das, dass nichts passieren wird. Ich wünsche mir, dass das Furchtbare endlich ein Ende hat.

Ramona Minuth
3 Jahre zuvor

Gerichte bräuchten sich gar nicht um solche Fälle kümmern, wenn man von vornherein eine einheitliche Ausnahmeregelung für Schüler mit besonders risikobehafteten Angehörigen eingeräumt hätte. Im Frühjahr war es doch auch möglich.!!! Stellt sich einem schon die Frage, warum diese Personen jetzt nicht mehr diesen Schutzstatus haben?
Eine Vollisolation im Familienverbund funktioniert bei noch so großer Vorsorge nicht. Das ist unmöglich. Oftmals betrifft es bereits jüngere Kinder, deren Eltern vorerkrankt sind. Wenn sich das erkrankte Elternteil isoliert, muss sich das Kind vollkommen selbstständig um alles kümmern. Das ist unzumutbar.
Auch fehlt es in vielen Familien an den entsprechenden Räumlichkeiten, um eine komplette Isolation zu gewährleisten.
Ich frage mich immer wieder, wie die KMK so menschenverachtend handeln kann? Was sind das für Menschen, die das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit Füßen treten oder sind es gar keine Menschen? Wie würden sie selbst reagieren, wenn sie
in so einer prekären Situation sein würden?
Bei uns im Landkreis Bautzen haben wir seit 31.10. durchgehend einen Inzidenzwert von über 200, seit 5.11 bereits über 300, seit 28.11. über 400 und gestern bereits 491auf 100000 EW. Es scheint absolut niemanden zu interessieren.
Es ist eindeutig, dass diese Durchseuchung gewollt ist und unsere Regierung der KMK einen Freifahrtsschein zum willkürlichen Handeln ausgestellt hat. Die stecken doch alle unter einer Decke.
In welchem Gesetz steht denn, dass nur Ältere und Pflegeheimbewohner schutzwürdig sind? Es gibt so viele Jüngere oder Pflegebedürftige und andere schwer vorerkrankte Menschen in Familienverbänden, die ebenfalls schutzbedürftig sind, auch wenn sie nicht in Pflegeheimen o. ä. Einrichtungen leben. Mehrere Corona-Massentests an Schulen haben mittlerweile die ständigen verlogenen Aussagen der KMK widerlegt. Schulen sind eindeutig ein Hauprisikoschwerpunkt, was die Verbreitung des Virus angeht. Auch wenn die meisten Schüler selbst keine Symptome haben, können sie dennoch Überträger des Virus sein. Das liegt doch auch auf der Hand, denn wo sollen sich denn sonst Leute anstecken, wenn sie kaum noch Kontakte haben, außer den Kontakt im eigenen Familienverband? Und so tragen die angesteckten Eltern das Virus erstmal in ihre Arbeitsstätten hinein, bis sie merken, dass sie selbst infiziert sind. Aber während dieser Inkubationszeit hat er oder sie Covid19 bereits haufenweise an Kolleg:innen weiter gegeben.
Was ist daran so schwer zu verstehen, dass sich Leute von der KMK damit so schwer tun? Warum geht das in deren Köpfe nicht rein. Ich hoffe es gibt Möglichkeiten, sie zur Verantwortung zu ziehen für das viele Leid, dass ihrer Unfähigkeit zu zu schreiben ist. So viele haben kaum Kontakte, außer zur eigenen Familie. Warum sonst steigen die Infektionszahlen jetzt derart in die Höhe?

Bärbel Müller
3 Jahre zuvor

ich bin ohnehin der Meinung das es eine Zumutung für Lehrer, Schüler und Familien aller Klassen ist unter derzeitigen Voraussetzungen am Prasenzunterricht festzuhalten.
das RKI hat die Warnung nicht ohne Grund herausgegeben ab einem Wert über 50 doe Klassen zu teilen oder wie im Frühjahr im Fernunterricht zu verfahren.
unsere Kultusminister sitzen am Bildschirm im warmen Büro und erwarten Präsenzunterricht in kalten Klassenräumen, die Schüler Hintern an Hintern und die Lehrer an der Front in winterjacken und teilwrise Handschuhen.
Neben der realen Ansteckungsgefahr auch durch Kinder als Überträger gibt es auch genügend Erkältungskrankheiten und Blasenentzündungen.
Wer würde bitte so in einem Büro bei Kühlschranktempersturen arbeiten oder lernen wollen?
ja es mag sein das im Fernunterricht was auf der Strecke bleibt, was aber nun auf der Strecke bleibt ist die Unversehrtheit physisch und psychisch aller Beteiligten.
PS..klar gibt es Leute die trotz allem arbeiten müssen, aber das müssen die Leute im Gesundheitswesen über ihre Grebzen hinaus und wer will unter dieser Voraussetzung in Kauf nehmen zu erkranken an egal was