Gericht: Jobcenter muss Kosten für Computer für Schülerin übernehmen

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ERFURT. Das Jobcenter muss in Thüringen die Kosten für einen Computer und Zubehör in Höhe von 500 Euro für eine Schülerin übernehmen, die Hartz-IV-Empfängerin ist. Eine entsprechende Entscheidung traf das Landessozialgericht bereits am 8. Januar, wie das Gericht am Dienstag in Erfurt mitteilte (Az.: L 9 AS 862/20 B ER). Damit hoben die Richter ablehnenden Bescheide des Jobcenters und des Sozialgerichts Nordhausen auf. Die Entscheidung ist den Angaben zufolge nicht anfechtbar.

Das Gericht hat entschieden. Foto: pxhere

Die Mutter des Mädchens, das die 8. Klasse besucht, hatte die Übernahme der Kosten für einen Computer sowie Drucker nebst Zubehör für den Schulunterricht beantragt. Sie begründete dies damit, dass ihre Tochter nach der coronabedingten Schließung der Schule ohne ein internetfähiges Gerät nicht auf die Thüringer Schulcloud zugreifen könne. Sie forderte die Kostenübernahme, weil diese nicht durch den Regelbedarf abgedeckt seien.

Dieser Auffassung schlossen sich die Richter des Landessozialgerichts an. Per einstweiliger Anordnung verpflichteten sie das Jobcenter, der Klägerin einen Computer mit Zubehör zur Verfügung zu stellen oder ihr 500 Euro für den Kauf der Ausrüstung zu erstatten. Ohne Erfolg bliebe dabei die Klägerin mit der Forderung, ein bestimmtes Gerät zu einem höheren Preis erwerben zu dürfen. Sie müsse sich mit einem kostengünstigeren und gegebenenfalls gebrauchten Gerät zufriedengeben. dpa

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Meinungsvielfalt
3 Jahre zuvor

… ggf. eine kleine Formulierungsschwäche:
„für eine Schülerin übernehmen, die Hartz-IV-Empfängerin ist“
… es muss doch wohl heißen:
„für eine Schülerin übernehmen, deren Mutter Hartz-IV-Empfängerin ist“

gehtsnoch
3 Jahre zuvor

Mit 500 € doch recht gut bedient worden.

06.11.2020 Das Sozialgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss einen Laptop und Drucker in Höhe von 240 € als pandemiebedingten Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zuerkannt (AZ: S 32 AS 2150/20 ER). Die Eltern konnten glaubhaft machen, dass sie keinerlei finanzielle Möglichkeiten haben, ein digitales Endgerät anzuschaffen.

Mehrbedarfszuschuss für ein internetfähiges digitales Endgerät für den pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld. Das ergeht auch aus zwei aktuellen Beschlüssen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22.05.2020 – L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B ER).

Lydia L 82
3 Jahre zuvor

Das finde ich eine Unverschämtheit. Ich als Lehrerin bekomme kein solches Gerät. Ich habe mich standhaft geweigert eins zu kaufen. Mein Schulleiter hat mir ein altes von deiner Tochter gegeben mit einem total unpassenden, rosa Aufkleber darauf. Wir müssen mit alten, ausgetretenen Computern arbeiten, während Leute die nicht arbeiten diese Geräte von unseren Steuergeldern geschenkt bekommen.

Bernd
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lydia L 82

Ich bezweifele, dass Sie Lehrerin sind. Die Geschichte vom Schulleiter, der Ihnen ein altes Laptop seiner Tochter überlassen hat, stimmt doch hinten und vorne nicht.

Kann es sein, dass Sie mit demonstrativ empathielosem Geschreibe („Leute die nicht arbeiten“) Lehrer diskreditieren wollen? Deutschlehrerin sind Sie in keinem Fall: Kommasetzung mangelhaft.

Emmi
3 Jahre zuvor

Was ein loses Geschwafel, sie wollen Lehrerin sein?Bull!!!! Sie verdienen genug können ein solches Gerät von der Steuer absetzen u jammer rum .
Zudem ,st diese Gerede über Hartz-IV Empfänger abfällig u.Rechtsgeprägt u sie wollen Lehrerin sein? Geht mal garnicht!!
Schämen sie sich!
Hier so zu hetzen u zu lügen ist eine Sauerei. Außerdem wären sie im Schuldienst tätig hätten sie ein Gerät u bräuchten hier nicht rumzujammern.

Lydia L 82
3 Jahre zuvor

Ich muss mir solche Anmassungen von Ihnen nicht bieten lassen. Manchmal glaube ich, dass ich die Einzigste bin, die sich für unseren Stand einsetzt. Zum Beispiel habe ich samstags Mahnwachen für bessere und menschenwürdige Arbeitsbedingungen organisiert. Mit wenig Zuspruch der Kollegen, beim zweiten Mal kamen nur noch meine Schüler.
Ich habe geschrieben, dass die Schülerin nicht arbeitet, weil sie Hartz-IV erhält. Ist das unwahr?
Wann habe ich jemals in diesem Forum gejammert? Ich spreche die Tatsachen und Missstände an. Das ist kein Jammern!
@Emmi: Ihrem unstrukturiertem Text, mit Fehlern noch und nöcher kann ich mir auch nicht vorstellen, dass Sie pädagogisch in irgendeiner Weise bewandert sind. Also was soll das? Sind sie neidisch auf uns Lehrer? Was schadet es Ihnen, wenn wir Verbesserungen für uns fordern?

alter Pauker
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lydia L 82

Ich bin seit 40 Jahren in dem „Lehrerstand“ (wie Sie so schön schreiben) und bin aber der Meinung, dass es armselig ist, wenn man, als Lehrerin bei i.d.R. mindestens A12 und der Möglichkeit, die Technik steuerlich abzusetzen, nicht Fraus/Manns genug ist, sich seine Arbeitsmittel selbst zu beschaffen. Fordern Sie vielleicht auch Bleistifte, Notenheft und Rotstift bei Ihrer Schulleitung an?
Ich bin ja nun ein „alter Dackel“ habe aber eine Ausrüstung, bei der ich jeden Unterricht vorbereiten kann, online halten kann und auch noch weitere Optionen habe. Absolut alles im aktuellen „Stand der Zeit“, trotz 8 Kindern, zwei noch im Haus und manche, die beim Studium sind und noch am „Tropf“ hängen.
Was Sie hier bejammern, ist kein Ansprechen von Missständen, sondern zeigt wieder mal ein Klischeebild des Lehrers: Will alles haben und tut nichts… und „Ach wie geht es mir schlecht“!
Prima, wenn Sie Mahnwachen organisieren, wenn Sie damit die aktuellen Arbeitsbedingungen anklagen, fehlende hygienische Voraussetzungen und jede Menge Überstunden, die wir leisten, dann stehe ich voll hinter Ihnen.
Aber diese weinerlich, peinliche Story mit dem rosa Aufkleber-Laptop (der auch noch unpassend ist: lach, lach!) ist absolut erbärmlich!
Um es nochmals zu wiederholen: Das ist wirklich Jammern auf unterstem Niveau – und ich würde Sie (das ist eine Aussage, die ich in 40 Jahren nun erst zum zweiten Mal mache) nicht gerne als Kollegin haben wollen, eine Blamage für ein komplettes Kollegium!