Gericht: Schüler, der die Maske verweigert, darf nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden

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HAMBURG. Wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht darf ein Schüler nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Freitag entschieden, wie ein Sprecher mitteilte (Az. 1 Bs 237/20).

Auch wenn das Maskentragen im Unterricht Pflicht ist, rechtfertigt ein Verstoß keinen Unterrichtsausschluss – sagt das Gericht. Foto: Shutterstock

Geklagt hatte ein Oberstufenschüler einer Stadtteilschule. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht war sein Eilantrag erfolglos geblieben. Nun beschloss das Oberverwaltungsgericht, dass die Maskenpflicht nach der Senatsverordnung vom 8. Januar zwar rechtmäßig sei. «Derzeit fehle es jedoch an einer gesetzlichen Grundlage für den auf unbestimmte Zeit andauernden Unterrichtsausschluss eines Schülers, der sich weigert, der Maskenpflicht nachzukommen», hieß es in der Mitteilung des Gerichts weiter. Der Beschluss sei unanfechtbar.

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Der Zwölftklässler hatte seiner Schulleiterin am 18. Oktober schriftlich mitgeteilt, dass er der Maskenpflicht nicht nachkommen werde. Die Maßnahme sei zur Minderung des Infektionsrisikos nicht geeignet und ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Die Schulleiterin antwortete ihm jedoch, dass er ohne ärztliches Attest das Schulgelände nicht ohne Maske betreten dürfe. Wenige Tage später erschien der Jugendliche mit Maske, nahm sie aber im Unterricht ab. Daraufhin hatte er Hausverbot an der Schule bekommen, wogegen er gerichtlich vorging. dpa

Maskengegner bedrohen Lehrer, Schulleitungen und Eltern, belästigen Kinder – und dringen in Darmstadt sogar in eine Schule ein

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Pit 2020
3 Jahre zuvor

Heeeeeyyyyy,
dieses Urteil ist aber sehr hilfreich! (Jaja, Ironie, ganz richtig.)

Das kommt davon, wenn man nicht in der Lage ist, einheitliche Richtlinien, Bestimmungen, Verordnungen, … zu schaffen und das ganze bitte schön rechtssicher.

Und jeder, der sich an die Regeln hält, weil er weiß (!!!) dass diese Regeln
– einem selber nicht schaden („Aber ich maaaag nicht!“ ist kein Argument.),
– dem Rest der Gesellschaft dienen (ja, „dienen“ kann so einfach sein),
jeder – der so vernünftig ist – darf sich wieder einmal mindestens veralbert fühlen.
Diejenigen, die Grund zur Sorge haben (insbesondere bei Vorerkrankungen), sind einmal mehr noch stärker „gekniffen“.
Zugunsten von Möchte-gern-Spaßvögeln und Trouble-Fans hat der Rest der Gesellschaft mal wieder das Nachsehen, denn
– die ganze Corona-Situation wird so nur noch länger dauern und insgesamt auch mehr Geld kosten,
– gesellschaftlicher bzw. zwischenmenschlicher Ärger wird immer mehr,
– wie man sich das als Erwachsener selber noch erklären soll …?
– wie man das den einsichtigen Kindern noch erklären soll …? (Ach halt, da kommt bestimmt in einigen Monaten eine Handreichung.)

Happy AUA !
🙁

Illy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Pit 2020

Demonstration für sichere Schulen!
Damit sich endlich langfristig etwas ändert müssen wir endlich wahrgenommen werden UND wir müssen geneinsam dafür aufstehen..

Seid alle dabei. Kommt heute nach Kassel wir demonstrieren für sichere Schulen!
Samstag, dem 16.01.2021 von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr auf dem Königsplatz in Kassel!
Seid dabei! Wir stehen gemeinsam auf: Kinder, Schüler:innen, Eltern, Pädagog:innen, schulische Mitarbeiter:innen, Schulbegleiter:innen und alle Interessierten

Alles auch auf sicherebildung.de
Bitte steht mit uns auf!

Herr Hallmackenreuther
3 Jahre zuvor

Aber wenn ich bei Aldi die Maske verweigere, darf ich nicht rein.
Hausrecht ist also nicht gleich Hausrecht.

Senior Didi
3 Jahre zuvor

Herr Hall… Hausrecht im Einkaufstempel ist wohl doch nicht wirklich vergleichbar mit der Bildungsanstalt , deren Rechtsbasis die Teilnahme-PFLICHT ist.
Hätte jeder Discounter wohl gerne? Ich aber nicht.
Und für SCHULE sollte die Teilnahmepflicht NICHT die Zwangsgegenwart bedeuten – ök?

Tacheles
3 Jahre zuvor
Antwortet  Senior Didi

Für die Oberstufe gibt es keine Schulpflicht.

Eine Mutter
3 Jahre zuvor
Antwortet  Senior Didi

Eine Schulpflicht in der Oberstufe ist freiwillig, Präsenzunterricht wird in Abschlussklassen gestattete. Wenn die Schule Masken verweigeren SuS Hausverbot erteilt,sie aber mit Aufgaben versorgt,dann kommt sie ihrere Pflicht nach. Es kann nicht sein, dass die Mitmenschen die bereitwillig eine Maske tragen gefährdet werden. Masken schützen doch nicht den Träger sondern vielmehr die Mitmenschen. Und selbst wenn man diese Aussage niedrig sprechen will, sind es doch viel mehr Menschen, die das Risiko der Unsicherheit nicht eingehen möchten und vor allem die sich sicherer mit Maske fühlen. Unsicherheit und Angst sind Begleiter die keinem Menschen der lernen will oder lehren soll hilfreich bei ihrer Aufgabe sind. Wer ist dieser Schüler (was soll dieses Urteil) dass er sich dem wiedersetzt. Ich könnte jede Lehrkraft verstehen,die sich weigert in einer Klasse zu unterrichten,wo nur eine Person keine Maske trägt.

Springinsfeld
3 Jahre zuvor

Die nächste Frage, die sich daraus ergibt, wäre aber, ob ein Lehrer, der sich weigert, eine Maske zu tragen, vom „Unterricht“ (Dienst) ausgeschlossen werden darf?

Anne
3 Jahre zuvor
Antwortet  Springinsfeld

Au ja, bitte. Dann hätte sich Präsenzunterricht ganz schnell erledigt. Aber vermutlich bekäme man eher eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Hals.

Ich_bin_neu_hier
3 Jahre zuvor
Antwortet  Springinsfeld

Tja, formulieren wir das mal so: für das Funktionieren unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist die Judikative unersetzbar – in manchen Fällen wird sie dabei zum notwendigen Übel, das selbst dann unentbehrlich ist, wenn die Entscheidungen nach den Maßstäben des gesunden Menschenverstandes weit, weit jottwede daneben liegen.
Aber zumindest haben Mitschüler und Lehrkräfte, die sich jetzt eventuell infizieren, den Trost, dass sie unter Einhaltung der geltenden Rechtsnormen infiziert wurden. Wie tröstlich.

Eine Mutter
3 Jahre zuvor
Antwortet  Springinsfeld

Ja mit Sicherheit. Der Lehrer kann sich einen neuen Job im Home-Office suchen. Der Schüler nicht. Der Schüler wird von Gesetzes wegen gezwungen die Einrichtung zu besuchen.
Vielleicht hätte die Schule sich für den Schüler Zeit nehmen sollen. Den wenn das Kind Angst hat, dass ihm z.B. seine Grundrechte genommen werden, etc., soll man das auch ernst nehmen. Man könnte fragen, woher er die Informationen hat, dass Masken nicht helfen. Vielleicht wäre herausgekommen, dass er ein kleiner Querdenker ist. Die Bildungseinrichtung hätte ihm „echte“ Studien zu dem Thema erläutern können. Da wird ständig von Recht auf Bildung gesprochen, aber den Schülern keine Hilfe geboten, wie man am besten seinen gesunden Menschenverstand einschaltet, und wie man recherchieren kann, ob es sich um eine Verschwörungstheorie oder eine Wahrheit handelt.

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Eine Mutter

Nochmal, weil di es nicht verstehen willst: Als oberstufenschüler ist er nicht gezwungen in die Schule zu gehen, da es für ihn keine Schulpflicht mehr gibt.

Die Maskenverweigerung ist pure Provokation.

ThommyTeacher
3 Jahre zuvor

So sehe ich das auch!

Lehrerin
3 Jahre zuvor
Antwortet  Eine Mutter

Das „Kind“ geht in die 12. Klasse!

L.F.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Springinsfeld

Die Lehrer, die keine Maske tragen wollen, schreiben sich krank…

Pit 2020
3 Jahre zuvor
Antwortet  L.F.

@ L.F.

Liebe(r) L.F.,
damit sind Sie Tagessieger in der Rubrik „Stuss in Übergröße“.
Glückwunsch!

Lehrer schreiben sich jetzt auch noch selber krank???
DAS kann man kaum noch übertreffen (, naja, mal abwarten was die KMs bis Montag noch so raushauen …).

Lehrer schreiben sich also – Ihnen zufolge – selber krank, dann noch
– Halbtagsjob, lässige Variante, weil ja sowieso nicht gearbeitet wird,
– dann noch andauernd Ferien,
– für das alles voll fette Kohle,
– digitale Vollausstattung sowieso.
(Dienstwagen und Dienstvilla wären auch irgendwie cool, bestimmt können Sie da was machen?)
Ach ja: 1a Arbeitgeber, zeitweilig auch tolle „Kunden“.
„Kunden“ so wie Sie (?), weil ich vermute, dass Sie womöglich keine Lehrkraft sind…
Warum werden Sie es nicht endlich?
Wir haben – seit Jahren – Lehrermangel, der wird immer schlimmer!
Warum?
Weil sich geeignete „Kräfte“ – vielleicht Menschen wie Sie? – einfach nicht trauen …

Hey, keine falsche Scheu!
Ziehen Sie Ihr Ding weiter durch, aber einfach mal in der Schule?
Ich bin mir sicher, das wird Ihnen so gut gefallen, Sie wollen nie mehr dort raus!

Tja, dann bis bald!

Tacheles
3 Jahre zuvor
Antwortet  Springinsfeld

Oder andersherum: darf ich als Lehrer verweigern, Schüler zu unterrichten die ihre Maske nicht tragen?

Ich_bin_neu_hier
3 Jahre zuvor
Antwortet  Tacheles

@Tachesles: Nein, natürlich nicht, wo denken Sie denn hin – das wäre ja Gesundheitsschutz für Lehrkräfte. Eine revolutionäre Idee! – … die aber bereits gescheitert ist, wie wir immer wieder in diesem Forum nachlesen dürfen.

Katja1968
3 Jahre zuvor

Fassungslos!

Mary-Ellen
3 Jahre zuvor

Wie schön!
Wenigstens ein SuS, den man im Unterricht ohne schlechtes Gewissen zu dauerhafter mündlicher Beteiligung aufrufen kann, da er ja als einziger ohne Einschränkung frei sprechen kann…So kann er gleichzeitig ungehindert an einer guten Zensur arbeiten. 😉
Weiß nur nicht, wie groß die Spielräume der LuL dann bei der Bewertung von „Sozialverhalten“ ausfallen….

Eine Mutter
3 Jahre zuvor
Antwortet  Mary-Ellen

Das mit der Sozialverhalten-Note ist nicht gut. Vielleicht wollte er damit für alle Schüler etwas erreichen, und nicht nur für sich. Er ist einfach falsch informiert.
Sorry, nicht böse gemacht. Aber mein Kind hatte schon Lehrer, die es noch nicht einmal schaffen, Eltern ein ‚Guten Morgen‘ zu zurufen, aber gleichzeitig sozial gesinnten Kindern die Note 3 in Sozialverhalten zu geben.

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Eine Mutter

Was wollte der Schüler denn, deiner Meinung nach, glorreichrs erreichen? Dass sich alle in der Klasse / Schule noch schneller anstecken?

Wunder SAM
3 Jahre zuvor

@Klaus
„Am besten jeder Schüler würde die Maske abnehmen, dann kann kein Kultusminister mehr den Präsenzunterricht verantworten.“

Jetzt mal ernsthaft und ohne Sch….:

KM Herr Tonne hat für Niedersachsen in der Rundverfügung 01/2021 vom 08.01.2021 Folgendes verfügt:
„Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 7 Niedersächsische Corona-Verordnung besteht bis zum 31. Januar 2021 für alle Schuljahrgänge, die von der Untersagung des Schulbesuchs ausgenommen sind, einschließlich des Primarbereichs und unabhängig von einer Inzidenz oder einer Betroffenheit eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht.
ABWEICHEND hiervon darf die Mund-Nasen-Bedeckung ABGENOMMEN werden, soweit und solange die pflichtige Person einen Sitzplatz eingenommen hat und der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.“

ERGO:
Wenn alle Schüler mit 1,5m Abstand im Unterricht sitzen, muss KEINER der SuS einen MNS tragen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die Aerosole und das Virus lassen grüßen!
Ach NEE, ich vergaß, das Virus haben wir ja durch Dauerlüften bei 0 Grad aus dem Klassenzimmer verbannt.

Tonne scheint DAS in Nds. verantworten zu können! 🙁

Heinz
3 Jahre zuvor

Ich hoffe, dass dieser Schüler jetzt dauerhaft mit einem Tisch auf dem Flur unterrichtet wird. Ich könnte ihn nicht in meinen Klassenraum setzen mit 1,5m Abstand, mein Raum wäre zu klein.

Ich_bin_neu_hier
3 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

@Heinz: Wetten, dass das nicht zulässig ist? Flure sind Fluchtwege…

xy
3 Jahre zuvor

Als Lehrer Anzeige an die Eltern wegen fahrlässiger Gefährdung. Ende der Geschichte. Jeder Schulleiter, der Covidioten agieren lässt, hat seinen Job verfehlt.

B
3 Jahre zuvor

Tun sie ja auch nicht! Kmk + Politiker haben in den letzten 11Monaten von Verantwortung nichts verstanden! Man sollte die Richter in einer Seuchenstation Dienst tun lassen!

Tacheles
3 Jahre zuvor

Fazit: mal wieder hat eine Landesregierung, insbesondere ein Kultusministerium, seine Arbeit nicht gemacht. Und leiden müssen darunter wieder die Pädagogen und Schüler, die sich gegen solche quer“denkenden“ Idioten nicht wehren können, sondern deren vorsätzlich versuchter Körperverletzung schutzlos ausgeliefert sind.

Mieke
3 Jahre zuvor

Ich hätte als LuL die Klasse verlassen. Lasst Euch doch alle mal krank schreiben, was ist denn dann mit Präsenzunterricht ? Unfassbar…..

Frau M. aus Hamburg
3 Jahre zuvor

Was stimmt mit dem Jungen nicht?
Welcher Jugendliche verklagt die Schule in dem Alter wegen einer Maske? Da stehen eher die Eltern dahinter.
Ich bin gespannt, wie dieser Junge sich durch solche Vorbilder entwickelt. Jetzt haben sie es der Schule und dem Lehrer so richtig gezeigt! Wie armselig angesichts einer Pandemie mit vielen, vielen Coronatoten.

tozitna
3 Jahre zuvor

Unsere Lösung: Nachbarraum und dort mitbeschulen über Cloud… will ich meinen LuL nicht zumuten, der Wirbel darum ist aber enorm…

Edward von Roy
3 Jahre zuvor

.

Keine Schule ohne offen gezeigtes Gesicht und freies Atmen. Nein zur Maskenpflicht im Unterricht und auf dem Schulhof

.

Beim Maskentragen ist ungehinderte Sinneswahrnehmung nicht gegeben, das Kind bekommt weniger mit von der Welt, lernt weniger. Eine heranwachsende verdummte Generation sollten wir uns nicht leisten.

Menschliche Beziehungen gründen auf verbaler und nonverbaler Kommunikation und Interaktion. Um Beziehungen und Vertrauen aufzubauen, sind eine natürliche Mimik und Gestik bedeutsam und notwendig.

Die Entstehung moralischer Begriffe und Erfahrungen wie Würde oder Rücksicht erfolgt bei Begegnung von Angesicht zu Angesicht und wird durch maskierte Kontakte mit fehlender Mimik massiv gestört.

Das eine Maske tragende Kind versteht – oder vielmehr missversteht – sich in erster Linie als Gefahr für andere Kinder und Erwachsene und sieht leider auch die anderen Kinder vorrangig als eine Gesundheitsgefahr an.

Ein neu in eine Klasse kommendes Kind kennt noch niemanden und sieht sich 27 Augenpaaren gegenüber, 27 kindähnlichen Wesen, die nur dumpf sprechen oder ins Schweigen verfallen sind. Am ersten Schultag einer fünften Klasse begegnen einander 28 Maskenkinder.

Kindertypische gelegentliche kleinere Atemwegsinfekte wie bei einer simplen Erkältung heilen beim Maskentragen nicht mehr schnell aus. Keime an der Maske können andere Krankheiten verursachen. Neue oder verstärkte, beim Kind vorher bekannte Allergien sind möglich.

Das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung verändert die Hals- und Kopfhaltung der Schülerin oder des Schülers, was zu Muskelverspannungen führt, die wiederum Kopfschmerzen sowie Wahrnehmungs- und Lernbeeinträchtigungen begünstigen.

Wut, Verzweiflung, Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und Kopfschmerzen können Folge des Maskentragens sein.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

.

Unerträglich
3 Jahre zuvor
Antwortet  Edward von Roy

Geh woanders trollen.
Für Leute wie dich gibt’s ein herzliches Schweigeeinhorn von mir.

Gabriele
3 Jahre zuvor
Antwortet  Edward von Roy

Ihre Argumentation finde ich in diesem Kontext (!!!) einfach nur erbärmlich.

Ihre Prioritätensetzung ist in unserer jetzigen Situation menschenverachtend und zutiefst egoistisch. Eine wirklich furchtbare, schreckliche Einstellung!

Gott bewahre uns alle, Herr Edward von Roy (=“telling name“, klingt für mich verräterisch nach reiner Fiktion), uns alle, auch Sie, davor, dass wir „auf dem Altar“ solcher Geisteshaltung kaltblütig geopfert werden!

telling name
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gabriele
ThommyTeacher
3 Jahre zuvor
Antwortet  Edward von Roy

Dipl. Sozialpädagoge (FH)
Was heißt FH? Fast die Hälfte.
Was qualifiziert einen Sozialpädagogen zu solchen Thesen? Er ist NUR Sozialpädagoge!

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  ThommyTeacher

Dass er in Bayern studiert haben muss. In allen anderen Bundesländern kann man das FH beim akademischen Grad nämlich weglassen.

Max Kleine
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@dickebank
Falsch, der Zusatz FH – Fachhochschule darf nicht weggelassen werden und ist verbindlich zu führen und das ist eine bundesweite Regelung. Siehe hierzu auch die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
Das hat damit zu tun, dass ein Diplom-FH für den gehobenen Dienst qualifiziert und ein Diplom ohne das FH nur von Hochschulen auf dem Niveau einer Universität vergeben wurde, auch weil das Diplomstudium an der FH ca. 1 – 2 Jahre kürzer war als das an der Uni.

Mit Umstellung auf das Bachelor/Master-System (egal, ob an FH oder Uni) befinden sich die alten Diplome ohne FH auf der Ebene des Masters und die Diplome (FH) auf Ebene des Bachelors.

Mit Bachelor und Master wurde diese Trennung zwischen FH und Uni also aufgehoben.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Max Kleine

Nein, der Zusatz FH muss in NRW nicht geklammert werden. Das gilt auch für andere Bundesländer, nur eben nicht für bayrische FH-Abschlüsse. Das gilt auch für bayrische FH-Abschlüsse, die aufgrund der Regelstudienzeit mit Hochschulabschlüssen vergleichbar sind. Um in früheren Zeiten an einer bayrischen FH studieren zu können, musste das „kleine Latinum“ nachgewiesen werden.

aus Bayern
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

das Diplom,

Fachhochschule: Regelstudienzeit 4 Jahre (bei einigen Studiengängen auch nur 3 oder 3,5 Jahre), Abschluss: Diplom (FH)

https://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad

mit dem führungspflichtigen Zusatz „FH“
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

An Fachhochschulen wird das Diplom ebenfalls verliehen, allerdings mit dem führungspflichtigen Zusatz „FH“. Es berechtigt nicht grundsätzlich, aber unter besonderen Voraussetzungen, zur Promotion. Neben der im Gegensatz zum universitären Diplom eher anwendungsbezogenen Orientierung unterscheidet sich das Diplom der Fachhochschulen auch durch die Regelstudienzeit von maximal acht Semestern. Für Bachelor- und Master-Studiengänge gibt es dagegen keine derartigen grundsätzlichen Unterscheidungen.

An Berufsakademien wird das Diplom nicht als akademischer Grad, sondern als staatliche Abschlussbezeichnung verliehen und mit dem Zusatz „BA“ geführt. Die aus den Berufsakademien in Baden-Württemberg hervorgegangene Duale Hochschule ermöglicht eine Nachgraduierung dieses Abschlusses in einen akademischen Diplomgrad, der mit dem Zusatz „DH“ geführt werden muss. Das Diplom (DH) ist ausschließlich für die Nachgraduierung von früheren Absolventen der Berufsakademien vorgesehen. Ihren regulären Absolventen verleiht die Duale Hochschule den Bachelor.

https://de.wikipedia.org/wiki/Diplom

Hanseat
3 Jahre zuvor
Antwortet  ThommyTeacher

Hören Sie auf Menschen mit abweichender Meinung zu beleidigen oder herabzuwürdigen. Ich schäme mich für die Kommentatoren dieses Artikels – Ihnen ist schon klar, dass der Schüler von unserem Rechtssystem Recht bekommen hat, oder?

Toleranz
3 Jahre zuvor
Antwortet  Hanseat

Bravo, sehr wichtig, wir sollten Menschen mit abweichender Meinung nicht beleidigen oder herabwürdigen.

Toleranz
3 Jahre zuvor
Antwortet  ThommyTeacher

Was qualifiziert einen Sozialpädagogen zu solchen Thesen? Er ist NUR Sozialpädagoge! (ThommyTeacher)

Wo derlei Selektieren, Aussortieren hinführen könnte:

Was qualifiziert einen Krankenpfleger zu solchen Thesen? Er ist NUR Krankenpfleger!

Was qualifiziert einen Lehrer zu solchen Thesen? Er ist NUR Lehrer!

Was qualifiziert einen Ungelernten zu solchen Thesen? Er ist NUR ungelernt!

… und immer so weiter.

Ich finde, in einer demokratischen Debatte darf jeder Mensch gleichberechtigt mitreden, gleichberechtigt mitentscheiden … sogar ein Diplom-Sozialpädagoge (FH).

BK-Lehrkraft
3 Jahre zuvor
Antwortet  Edward von Roy

Dauernd aufs Smartphone gucken hat die gleichen Nebenwirkungen. Aber is ja nicht Pflicht, deswegen okay, dass Hals- und Kopfhaltung sich verändern, das Sichtfeld, die soziale Kommunikation, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit etc etc

Das Tragen von Masken, das ist innerhalb des Zeitraums von fast einem Jahr, wird die Menschheit sozial in die Steinzeit zurückwerfen… da bin ich sicher.

Da sind ein paar Infizierte mehr nicht gegen…

Oh mann, ich wollte eigentlich nichts zu schreiben. Aber die in ihrer eigenen kleinen Welt Verhafteten ohne den Blick auf das Ganze, nerven mich grade ziemlich. Reicht, dass die KM so minimal unterwegs sind.

Johanna
3 Jahre zuvor
Antwortet  Edward von Roy

Das mag ja alles richtig sein, was der Herr schreibt. ABER ICH WILL MEIN LEBEN SCHÜTZEN! DAS steht VOR allen anderen ÜBERLEGUNGEN: PÄDAGOGIK ist mir da SEKUNDÄR!
Und MORALISCHE BEGRIFFE auch. ICH WILL LEBEN!!!

Eine Mutter
3 Jahre zuvor
Antwortet  Edward von Roy

Das mag alles stimmen und gerade bei den kleineren stellt es ein Problem dar. Der Kommentar passt aber nunmal nicht wirklich zum Artikel. Es handelt sich hier um eine fast erwachsene Personen, die freiwillig einen höherwertigen Schulabschluss machen will, den man heutzutage auch im Fernunterricht absolvieren kann.

Man kann lernen ausschließlich mit den Augen nonverbal zu kommunizieren (Blinde und Gehörlose ausgeschlossen)
Ob eine Maske wirklich diese körperlichen Langzeitfolgen hat wage ich zu bezweifeln und dies müsste auch erst noch bewiesen werden. Oder haben Brillen, welche erheblich schwerer am Gesicht montiert werden, solche Folgen? Haben Chirurgen, die berufsbedingt über viele Stunden am Tag eine Maske tragen müssen, Konzentrationsprobleme?
Klar am Anfang eine Maske dauerhaft zu tragen ist ätzend und man muss sich daran gewöhnen, aber wie bei Brille und Hörgerät, geht auch das wenn man sich darauf einlässt, und dafür hatten wir mehr als genug Zeit. Mir geht die Diskussion rund ums Masken tragen gehörig auf den Zünder. Es gibt eine Verordnung, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, wo kommen wir da hin wenn jeder Leihe macht was er will? Ich hinterfrage doch auch nicht die von mehreren Experten ausgesproche Empfehlung, zu einer lebensrettenden OP weil mein Mechaniker glaubt, dass die Quatsch wäre.

was soll das
3 Jahre zuvor

Wer übernimmt denn die Folgen, einer aus dieser Arbeitweise, entstehenden Infektion? In meinen Augen ist das Körperverletzung.

Gabriele
3 Jahre zuvor

Unser Rechtsstaat ist ein überaus wertvolles Gut und ein Wesensmerkmal unserer Demokratie, das es unbedingt zu verteidigen und zu schützen gilt.

Die richterliche Gewalt ist ein Garant dafür, dass Übergriffe der exekutiven Gewalt im Staat verhindert werden, und dass die in unserer Verfassung verankerten Grundrechte geschützt sind – und eingeklagt werden können.

Unsere RichterInnen tragen dabei wirklich eine sehr bedeutsame Verantwortung.

Güterabwägung – von Rechtsgütern – ist ihre ständige, äußerst anspruchsvolle Herausforderung. Es verlangt ihnen viel ab, wenn sie ihre wertgebundene Arbeit gewissenhaft tun wollen.

Gleichwohl sollten richterliche Entscheidungen nicht den Eindruck aufkommen lassen, gleichsam „im Elfenbeinturm“ gefällt worden zu sein, ohne Rückkopplung zur jeweiligen Realität.

Wir befinden uns nun einmal gerade in einer noch nie da gewesenen Lage – einer Pandemie.

Ich meine, es sollte eigentlich nicht ein sehr bitteres Gefühl eines Unterlaufens, einer Torpedierung oder gar Sabotage von gegenwärtigen „wohlmeinenden“ Handlungen eines „Rädchens“, einer staatlichen Stelle innerhalb der Exekutive, aufkommen.

Wohlgemerkt, ich verstehe „wohlmeinend“ hier im Sinne von „zum Schutz der Gesamtgesellschaft! – für das sog. Gemeinwohl“.

Es gibt eine Vielzahl juristischer Interpretations- und Ermessensspielräume.
Diese gilt es so auszuloten, dass nicht egoistisches Teilinteresse den Sieg davonträgt.

Zudem – wo bleibt in diesem Fall die Verhältnismäßigheit?

Außerdem die „Vorbildfunktion“ ?
Durch die Fällung einer Art von „richtungsweisenden Grundsatzentscheidung“, die unselige Nachahmer abschreckt, abhält – oder eher einlädt?

Umgekehrt gilt auch:
die „Beklagten“ (= wohlmeinende SchulleiterInnen, KultusministerInnen, …) müssen noch viel mehr unbedingt darauf achten, alles so „juristisch wasserdicht“ zu machen wie es irgendwie geht.

Selbst dann, wenn sie im Falle einer Klage nur darauf hoffen können, dass die Judikative ihre Spielräume sucht, auslotet – und im Sinne des G e m e i n w o h l s findet.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gabriele

Die Frage ist doch, wie ein vorsitzender Richter in einer Verhandlung mit einem Prozessbeteiligten umgegangen wäre, der sich geweigert hätte während der Verhandlung eine Maske zu tragen oder Abstand zu halten oder verlangt hätte die diversen Acrylglas-Spuckschutze im Verhandlungssaal zu entfernen bzw. die Anweisungender Gerichtspräsidien bezüglich des Gesundheitsschutzes außer Kraft zu setzen.

Hätte er den Prozessbeteiligten, der eine Mund-Nase-Bedeckung ablehnt, von der Verhandlung ausgeschlossen und zusätzlich auch noch auf den Spuckschutz an seiner Wirkunsstätte (im Verhandlungssaal) verzichtet und gleichzeitig dafür gesorgt, dass alle Besucherplätze im Saal auch ohne ausreichenden Abstand hätten belegt werden können?

Oberster Grundsatz der Juristen ist es doch, Gleiches gleich zu behandeln.

K-otin
3 Jahre zuvor

Vielen Dank für die vielen guten Kommentare. Ich kann nur zustimmen – Pit2020, Frau M. Gümnasiallehrer…

Coco
3 Jahre zuvor

Ich würde mich als Lehrer dieses Schülers krank schreiben lassen. So einer Gefahr würde ich mich nicht mehr aussetzen!

maskenfrei glücklich
3 Jahre zuvor
Antwortet  Coco

Mach das Coco – tu was du für richtig hältst, verschaff dir ein Virusphobie-Attest, verkriech dich zu Hause. Hauptsache ist doch der glückliche Zwölftklässler:

Schüler, der die Maske verweigert, darf nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden

Coco macht auf krank und ein anderer würde und wird Cocos Arbeit übernehmen. Ein Lehrer, der Schüler gern ohne Maske bildet und sie ins – von Natur aus maskenfreie – Leben begleitet.

Эдвард фон Рой
3 Jahre zuvor
Antwortet  Coco

@ Coco „Ich würde mich als Lehrer dieses Schülers krank schreiben lassen. So einer Gefahr würde ich mich nicht mehr aussetzen!“

– wo sehen Sie die gesundheitliche Problematik („Gefahr“), haben Sie ja vielleicht Angst, sich bei einem unmaskierten Schüler mit einer schlimmen Atemwegserkrankung anzustecken?

FL62
3 Jahre zuvor

Hatte der Schüler im Gerichtssaal die Maske auf?
Vielleicht mag ja jemand bei pressestelle@ovg.justiz.hamburg.de nachfragen.

mehr Debatte bitte
3 Jahre zuvor
Antwortet  FL62

@ FL62 (“ Hatte der Schüler im Gerichtssaal die Maske auf? „) Hoffentlich nicht, denn wenn dieser Schüler sich nur ohne Maske glücklich uznd zufrieden fühlt, möchte ich das gar icht stören.

Jeder Mensch ist anders. Den Wunsch eines Mitmenschen auf Nichtmaskentragenmüssen respektiere ich gerne. Gutes Durchatmen allerseits.

mehr Debatte bitte
3 Jahre zuvor

Korrektur:

wenn dieser Schüler sich nur ohne Maske glücklich und zufrieden fühlt, möchte ich das gar nicht stören

Mimi
3 Jahre zuvor

@ DIPLOM-SOZIALPÄDAGOGE Edward von Roy:

Und da ist er wieder mal: Der alte Schwurbelquark aus dem August 2020, der immer wieder hier und an anderen Stellen als Textbaustein eingefügt wird.

Wie einfallslos!

Können Sie nicht etwas Abwechslung in Ihre Querdenker-Beiträge bringen?

Эдвард фон Рой
3 Jahre zuvor

@ Mimi
„aus dem August 2020“
… das stimmt, aber was, wenn ein Thesenpapier so brauchbar oder jedenfalls so diskussionsürdig ist wie am ersten Tag, obwohl es nun fünf Monate alt ist?

„an anderen Stellen als Textbaustein eingefügt“
– nun, warum soll man Thesen nicht dann und wann wiederholen dürfen?