GEW scheitert ein zweites Mal mit Klage für Corona-Schutz in Schulen

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MÜNCHEN. Die GEW ist mit dem Versuch, den außerhalb der Schulen geltenden Arbeitsschutz für Lehrkräfte gerichtlich durchzusetzen, jetzt auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Der hat die Beschwerde der Gewerkschaft gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom November zurückgewiesen. Die Richter hatten seinerzeit gar nicht in der Sache geurteilt. Sie gingen davon aus, dass die GEW überhaupt nicht klageberechtigt ist – was nunmehr bestätigt wurde.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

„Die Position der GEW ist klar: In einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite muss eine Gewerkschaft die Möglichkeit haben, sich effektiv für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitglieder einzusetzen. Deshalb muss der Antrag der GEW, gemäß den Empfehlungen des RKI auch an Schulen einen Mindestabstand von 1,5 Metern bei einem Inzidenzwert größer 50 zu ermöglichen, zugelassen werden! Daher wird die Bildungsgewerkschaft GEW die Ablehnung des Verwaltungsgerichts nicht akzeptieren und hat den Fachanwalt Rainer Roth beauftragt, Beschwerde gegen die Ablehnung einzulegen“, so kündigte die Gewerkschaft im Dezember an.

„Bereits im Dezember hat sich gezeigt, dass der Weg, ausschließlich auf Präsenzunterricht – ohne Abstand – zu setzen, gescheitert ist“

Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geurteilt – und der GEW die Klagebefugnis für ihre Mitglieder abgesprochen. Ruth Brenner, GEW-Mitglied im Hauptpersonalrat, kommentiert: „Ja, wir haben alles versucht, bis hin zu einer Klage gegen den Freistaat Bayern. Diese ist nun, mit der Begründung wir hätten kein Recht für unsere Mitglieder den Gesundheitsschutz einzuklagen, abgelehnt worden. Obwohl immer wieder betont wird, dass wir uns ‚in einer epidemischen Notlage mit nationaler Tragweite‘ befinden. Wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts und fordern endlich adäquate Lösungen seitens der Politik.“

Seit Schuljahresbeginn habe die GEW in Presseerklärungen, Offenen Briefen, auf politischem Weg und schließlich auch mit Hilfe einer Klage alles getan, um deutlich zu machen, dass die Einhaltung der RKI-Regeln an den Bildungseinrichtungen das Gebot der Stunde sei. Nur so hätte aus Sicht der Bildungsexperten das Infektionsgeschehen eingedämmt und Schulschließungen verhindert werden können. Der Gewerkschaft ging es nach eigenen Angaben vor allem darum, den Gesundheitsschutz für Kinder, Jugendliche, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte bei gleichzeitigem Erfüllen des Bildungsauftrags zu gewährleisten.

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„Bereits im Dezember hat sich gezeigt, dass der konzeptlose Weg, ausschließlich auf Präsenzunterricht – ohne Abstand – zu setzen, gescheitert ist. Die Schulen müssen nun geschlossen bleiben und auf Distanzunterricht umstellen. Seit dieser Woche verkündet Ministerpräsident Markus Söder zudem die Tragepflicht von FFP2-Masken im Einzelhandel und dem ÖPNV – was ist mit den Schulen und Kitas? Die GEW fordert seit Monaten FFP2-Masken für Bildungseinrichtungen“, so heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Gewerkschaft.

Die geht mit den Entscheidungsträgern der Politik hart ins Gericht. Bisher habe vor allem das Kultusministerium „auf der ganzen Linie“ versagt: Seit einem Jahr rudere Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) planlos von einer Maßnahme in die Nächste; es lägen zwar Konzepte vor, „diese interessieren aber niemanden, vom Desaster Digitalisierung ganz zu schweigen“.

„Söder und Piazolo könnten ihre Fehler korrigieren, indem sie die Empfehlungen des RKI für die Schulen künftig beachten“

Florian Kohl, stellvertretender GEW-Vorsitzender in Bayern, ergänzt: „Seit Monaten reagiert die Politik mit Maßnahmen auf das Virus, die nicht nachvollziehbar sind und keine Wirkung zu zeigen scheinen. Klare Konzepte fehlen. Jetzt gibt es den von der Kultusministerkonferenz gemeinsam erarbeiteten Stufenplan. Ich erwarte, dass Söder und Piazolo schnell ein bayerisches Konzept zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes liefern. Sie könnten ihre Fehler korrigieren, indem sie dabei die Empfehlungen des RKI beachten.“

Die GEW wiederholt daher ihre Kritik: Auch wenn der Gesundheitsschutz aufgrund geschlossener Schulen aktuell für viele Kolleginnen und Kollegen gewährleistet sei, müssen Konzepte erstellt und auch umgesetzt werden, die den Wechsel vom Distanzunterricht hin zu einem Präsenzunterricht in kleinen Gruppen möglichst schnell garantieren. News4teachers

„Es reicht jetzt!“ GEW verklagt den Freistaat Bayern, um für Schüler und Lehrer den Arbeitsschutz in Schulen durchzusetzen

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Elly
3 Jahre zuvor

Hier zeigt sich in aller Deutlichkeit, dass allen an Schule Beteiligten weniger Rechte als anderen Personen- und Berufsgruppen zustehen. Wie Menschen zweiter Klasse. Ich habe dem System den Rücken gekehrt, zwar schweren Herzens, aber aus u.a. eben dieser diskriminierenden Tatsache…

dickebank
3 Jahre zuvor

Interessante Rechtsauffassung der bayrischen Richter. Wieso können Organisationen wie z.B. der BUND oder der NABU als Eigentümer eines briefmarkengroßen Grundstückes, das den Organisationen von einem Betroffenen überlassen worden ist, von einem Verbandsklagerecht im Rahmen von Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren Gebrauch machen und Klage gegen Beschlüsse innerhalb dieser Verfahren erheben, eine Gewerkschaft aber keine Verbandsklage im Namen ihrer Mitglieder auf Einhaltung der Arbeitsschutzverordnungen einreichen? Das kann ja nur bedeuten, dass die GEW jetzt ihre Mitglieder aufrufen muss, individuelle Klagen einzureichen, um zu erreichen, dass die Causa anschließend in einer Sammelklage wegen der zu erwartenden Überlastung der Gerichte zusammengefasst wird.

„Anarchie wäre schon die rechte Staatsform für Bayern. – Es müsste halt ein starker Anarch sein, um Bayern zu regieren.“ (Quelle: mMn C. Valentin)

Die Elfe
3 Jahre zuvor

Wenn ich das richtig verstehen kann die GEW nicht als Institution klagen. Wenn aber GEW-Mitglieder namentlich über die mit der GEW klagen, dann ist das wohl möglich. De facto müssten also die GEW von den Mitgliedern beauftragt werden. Hätte dies nicht von Anfang an klar sein müssen?

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

Das würde ja bedeuten, dass die Arbeitgeber sich nicht an geschlossene Tarifverträge, die sie vertreten durch den Arbeitgeberverband mit der Arbeitnehmervertretung – aka Gewerkschaft – ausgehandelt haben halten müssten. Bei Verstößen gegen die Tarifverträge müsste dann jeder einzelne Arbeitgeber Klage einreichen.

Im speziellen Fall geht es darum, dass die bayrische Gerichtsbarkeit bestreitet, dass es der Gewerkschaft nicht möglich ist im Namen ihrer Mitglieder den Arbeitgeber auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvereinbarungen zu verklagen, da die Gewerkschaft von der Umsetzung dieser Arbeitsschutzmaßnahmen ja nicht betroffen wäre. Also die Personalräte werden nicht als Mitglieder der GEW oder anderer Verbände infiziert sondern lediglich als Individuen, die das Pech haben, dass die geteilte Zuständigkeit für innere und äußere Schule diesen keinen angemessenen Arbeits- und Gesundheitsschutz zugesteht. Bedeutet also, dass die virengeschwängerte Aerosolwolke, die sich im auf Anordnung des Schulministeriums vollbesetzten Klassenraum bildet, nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landes fällt, da die die Wolke umfassenden Wände und Decken ja im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Schulträger sind, wie dem Grundbuch zu entnehmen ist. Blöder geht immer!!!

W.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

@Elfe

Genau das habe ich mich auch gefragt.
Danach habe ich mich gefragt: Wenn DAS der Grund war, warum das beim Verwaltungsgericht scheiterte, warum versucht man dann GENAU das noch einmal quasi eine Etage höher? Dann hätte man doch ein Mitglied finden müssen (und bei der Vielzahl von Mitgliedern der GEW) auch finden können, um dann gemeinsam mit diesem Mitglied zu klagen: Mitglied erhebt die Klage, GEW unterstützt finanziell. GEW gibt Rechtsschutz und sucht einen kompetenten !!! Anwalt. Oben im Artikel ist auch die Rede vom Fachanwalt, WOFÜR ist der Fachanwalt, wenn ihm DAS nicht aufgefallen ist???
Läuft man gerne 2x vor eine zugeschlossene Tür anstatt zu überlegen, ob man da nicht etwas falsch gemacht hat?

Und dann noch:
„Ruth Brenner, GEW-Mitglied im Hauptpersonalrat, kommentiert: „Ja, wir haben alles versucht, bis hin zu einer Klage gegen den Freistaat Bayern. Diese ist nun, mit der Begründung wir hätten kein Recht für unsere Mitglieder den Gesundheitsschutz einzuklagen, abgelehnt worden. Obwohl immer wieder betont wird, dass wir uns ‚in einer epidemischen Notlage mit nationaler Tragweite‘ befinden. Wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts und fordern endlich adäquate Lösungen seitens der Politik.““

„Wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts“ – Wer ist denn „Wir“? Wurden die Mitglieder befragt? Das geht doch auch digital mit Schnellumfrage per Klick.
„und fordern“ – Wer sich bis auf die Knochen blamiert, fordert?
Wie peinlich seid ihr denn, GEW?
Kommt das jetzt in der nächsten „heute show“ bei Welke? Da gehört es nämlich hin!

Riesenzwerg
3 Jahre zuvor
Antwortet  W.

@W.

Die GEW handelt auch nach dem Motto:

Ist was so nice, wir scheitern twice.

Man fragt sich aber unwillkürlich, warum die von Ihnen aufgebrachten Ideen nicht aufgegriffen werden bzw. im Vorfelde bedacht würden.

Wie bei den KuMis: kein Plan B.

What?
3 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

@Die Elfe

Ich frage mich auch, ob das eigentlich
– „klug“ bzw. sinnvoll ist,
– der einzige Weg ist/war,
um hier für Klarheit zu sorgen.

Juristisch bin ich als Lehrer in diesem Gebiet überhaupt nicht firm – die „Kollegen“ in den Personalräten sollten da allerdings weiter sein, sonst wirft das berechtigte Fragen auf, was denn da so den lieben langen Tag abgearbeitet wird.

Ich frage mich also: Wenn irgendwo Verfahrensfehler bei Behörden festgestellt werden oder Anschuldigungen in großen Ausmaß erhoben werden, dann sitzt die ermittelnde Behörde aus diesem Fachbereich zumindest in einem anderen Bezirk.
So soll nach Möglichkeit Absprachen, Gemauschel und Vertuschung oder auch nur einem „Gschmäckle“ vorgebeugt werden.

Wäre es also „klug“ bzw. sinnvoll oder möglich gewesen, diesen Fall nicht nur in Bayern zur Verhandlung zu bringen, zumal diese Probleme – trotz unterschiedlichen „quersitzenden Pupsen individueller Vorliebe und in jedem anderen Bundesland ein wenig anders“ Ausprägungen vom GRUNDSATZ her in allen 16 Bundesländern das Problem sind?

Also eine Klage, die nicht von denselben Gerichten abgehandelt werden, die zum „Herrschaftskreis“ der jeweiligen „LandesfürstInnen“ gehören, wo man sich ohnehin so gut vom Opernbesuch oder Golfplatz kennt?

Ist das zu misstrauisch?
Oder einfach nicht ganz so … direkt formuliert: nicht ganz so dumm wie die GEW sich präsentiert hat?

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  What?

Gegen ein erstinstanzliches Urteil bzw. gegen die Nichtannahme der Klage vorzugehen und somit den Prozess auf die nächste Ebene des Instanzenzuges zu bringen, ist aus meiner Sicht – und ich bin weder Mitglied noch Fan der GEW – kein Fehler.
Interessant finde ich, dass die Nichtannahme der Klage der GEW gegen den Freistaat, in der Berufungsinstanz mit gleicher Begründung abgelehnt worden ist. Diese ist aus meiner Sicht eher eine „politische“ Entscheidung. Sie bedeutet nämlich, dass die GEW nicht im Interesse ihrer Mitglieder gegen die verletzung der Arbeitsschutzbestimmungen als Verband klagen darf. Eine entsprechende Klage gleichen Wortlautes eines einzelnen Mitgliedes vertreten durch die GEW bzw. deren Rechtsabteilung aber zulässig wäre.

Die Elfe
3 Jahre zuvor

Irgendwo muss ja erstmal ein Präzedenzfall geschaffen werden, also hat man es erstmal in Bayern versucht. Die gleiche Klage in mehreren Bundesländern einzureichen, hätte vermutlich zu einer „gegenseitigen Blockade“ geführt, da die Gerichte immer auf das jeweilige andere Bundesland „schielen…..
@ dickebank.. Ich finde die Rechtsauffassung auch etwas merkwürdig….

Koogle
3 Jahre zuvor

Ich wollte eigentlich nur „SKLAVEREI“ schreiben.
Bin mir aber nicht sicher ob das auch tabu ist.
Eine Arbeitnehmervertretung die Arbeitnehmer nicht vertreten darf. Wie wäre es mit einem Betriebsverfassungsgesetz für den Schulbetrieb einschließlich Betriebsrat.

Oder einer Ergänzung im Grundgesetz :
„Niemand darf wegen seines Berufes oder seines Arbeitsverhältnisses benachteiligt werden“

Wie wäre es damit?

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Koogle

Ich kann nur für NRW sprechen – aber ich sehe hier das Problem, dass es eine ungeheure Diskrepanz zwischen Lehrerräten und Personalräten gibt. Hier in NRW ist es so, dass der Lehrerrat ein vom Kollegium einer Schule gewähltes Gremium ist, das die Interessen der Lehrkräfte dieser Schule gegenüber der Leitung dieser Schule vertritt.
Die Personalratsvertretungen sitzen aber nach Schulkapiteln getrennt bei der Bezirksregierung, die das Land NRW als Arbeitgeber/Dienstherr vertritt.
Der Hauptpersonalrat – quasi als Konzernbetriebsrat – sitzt im Ministerium.

Die Schulen sind eben keine eigenständigen Behörden mit jeweils eigenem Personalrat, der Probleme vor Ort klären kann. Die personalräte sind somit mMn eher Teil der Schulaufsichtsbehörde als Teil der Personalvertretung, da sie in den einzelnen Schulen die diversen Probleme ja nicht als Teil des Kollegiumsvor Ort mitbekommen. Die einmal im Halbjahr stattfinden Sprechstunden an den Schulen sind eher ein netter Versuch als effektive Personalratsarbeit.