Gutachten belastet Erzieherin nach Tod von Kitakind Greta

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MÖNCHENGLADBACH. Im Prozess um den Tod des Kitakinds Greta im niederrheinischen Viersen hat eine Rechtsmedizinerin ihr Gutachten vorgetragen. Danach hat die Obduktion keinerlei Hinweise auf schwere Vorerkrankungen des Mädchens wie Durchblutungsstörungen und Organschäden, auf Vergiftungen oder einen plötzlichen Herztod ergeben. Daher komme nur eine mechanische Ursache für den folgenschweren Sauerstoffmangel in Frage, sagte die Medizinerin vor dem Landgericht Mönchengladbach.

Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Der Prozess läuft. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

In dem Prozess muss sich seit Mitte November eine 25-jährige Erzieherin aus Geldern am Niederrhein wegen Mordes verantworten. Die Anklage wirft ihr vor, Greta am Mittag des 21. April in einer Kita in Viersen im Schlaf die Luft so massiv abgedrückt zu haben, dass das Mädchen knapp zwei Wochen später an den Folgen des Sauerstoffmangels starb.

Bei Greta habe es «keine äußeren Verletzungsbefunde» gegeben, sagte die Rechtsmedizinerin weiter. «So kann man nicht sagen, was konkret den Atemstillstand verursacht hat.» Sie gehe davon aus, dass Greta entweder der Brustkorb zusammengedrückt oder sie erstickt wurde.

Hinweise auf vorsätzlich herbeigeführte Erstickungsanfälle haben sich der Gutachterin zufolge auch bei den drei anderen Kleinkindern gefunden, die die Erzieherin laut Anklage zuvor auf gleiche Weise in anderen Kindertagesstätten misshandelt haben soll. Sie hatten im Gegensatz zu Greta die Attacken überlebt.

Der behandelnde Chefarzt der Viersener Klinik hatte bei der Untersuchung von Greta auf deren Augenlidern starke punktförmige Einblutungen (Petechien) als Hinweise auf gewaltsames Ersticken entdeckt und die Polizei verständigt. Die Vermutung der Verteidiger, sie seien bei der Reanimation durch den Notarzt entstanden, hält die Rechtsmedizinerin für unwahrscheinlich. Ihr sei kein solcher Fall bekannt.

Das Motiv für die Taten ist bisher völlig rätselhaft. Die Angeklagte hatte zum Prozessauftakt über ihre Verteidiger alle Vorwürfe pauschal bestritten. Der Prozess soll am 12. Januar fortgesetzt werden. Dann sollen die Polizisten aussagen, die die angeklagte Deutsche vernommen hatten. Anschließend soll die psychiatrische Sachverständige ihre Gutachten erstatten. dpa

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