Start ins Referendariat – was ist zu beachten?

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Es ist geschafft. Das Studium ist soweit beendet, dass der praktische Teil starten kann – auch Referendariat genannt. Doch während sich angehende Lehrer berufs- und studienbedingt nun eher um fachliche Schwerpunkte sorgen und ihre Aufregung, fortan vor Schülern zu stehen, in den Griff bekommen möchten, fallen ebenso wichtige Dinge unter den Tisch. Dabei sind auch persönliche Punkte wichtig vorab zu beachten. Doch welche sind das und worauf kommt es dabei an?

Mit dem Referendariat beginnt für angehende Lehrer oft der „ernst des Lebens“ – auch erste zukunftsweisende Überlegungen müssen getroffen werden. Bildquelle: @ Marilia Castelli / Unsplash.com

Krankenversicherung: GKV oder PKV?

Angehende Lehrer können sich eigenständig entscheiden, ob sie die gesetzliche Krankenversicherung oder die PKV wählen. Bei der Entscheidung muss natürlich der weitere Lebensweg mit einbezogen werden:

  • Verbeamtung – wie wahrscheinlich ist sie in den kommenden Jahren? Die PKV eignet sich besonders für Beamte, da sie schließlich die Beihilfe erhalten. Je nach Schwerpunkt und Bundesland ist die Verbeamtung jedoch nicht stets sicher. Nun kann mitunter die GKV aus Sicherheitsgründen finanziell sinnvoller sein.
  • PKV-Tarife – sie sind für angehende Lehrer sehr günstig, da der Referendar über die Versicherung nur die Versicherungslücke schließen muss. Der Dienstherr übernimmt Behandlungen zum Großteil, die PKV schließt nun die Lücke zu den 100 Prozent.
  • GKV-Tarife – sie sind gesetzlich festgelegt. Wird der Lehrer nicht verbeamtet, so zahlt der Träger den gewöhnlichen Arbeitgeberanteil. Die GKV kann auf eigene Kosten mit Zusatzversicherungen aufgewertet werden.

Die Frage ist allerdings auch, wie alt der Referendar ist. Viele beginnen das Studium erst auf dem zweiten Weg. Grundsätzlich wird die PKV mit dem Alter immer teurer, was natürlich den Eintritt erschwert. Die Regelungen bleiben zwar weiterhin gleich, doch da die allgemeinen Beitragssätze ansteigen, muss der angehende Lehrer mehr für die Versicherung zahlen. Gerade ab einem Alter von über fünfzig Jahren bleibt oft nur der Basistarif als günstige Lösung – dieser gleicht wiederum größtenteils der gesetzlichen Versicherung. Dies gilt auch für einen eventuellen Wechsel zurück in die gesetzlichen Krankenkassen. Ab 55 ist dies so gut wie unmöglich.

Eigene Finanzplanung durchführen

Das Referendariat ist praktisch der echte Einstieg ins Berufsleben eines Lehrers. Ab diesem Punkt ist der weitere Werdegang relativ gut abzuschätzen, sodass weitreichende finanzielle Fragen durchaus geklärt werden können:

  • Eigenheim – wie steht es mit dem Wunsch eines eigenen Hauses? Dies sollte natürlich jetzt noch nicht gekauft werden, doch die Vorbereitung der Finanzierung kann nun beginnen. Monatlich sollte ein guter Betrag auf die Seite gelegt werden. Die Finanzierung des Eigenheims ist nach der Verbeamtung ohnehin wesentlich einfacher, denn die Baufinanzierungen sind äußerst günstig.
  • Absicherung – an und für sich ist ein Beamter natürlich gut abgesichert, da er auch im Alter noch eine stattliche Pension bekommt. Dennoch gibt es auch diesbezüglich eine Lücke zum letzten Gehalt. Für sich selbst können Beamte nun die private Vorsorge schaffen. Ist bereits eine Familie vorhanden oder soll heute schon für alle Eventualitäten vorgesorgt werden, so könnte sich eine Risikolebensversicherung eignen. In der Regel ist es problemlos möglich, die Namen der Empfänger erst nachträglich zu nennen.

Regionale Bindung: Ortswechsel sind später nicht immer einfach

Das Dasein als Lehrer hat durchaus Schattenseiten – und diese bestehen nicht stets aus maroden Gebäuden oder aufmüpfigen Schülern. Während sich das private Umfeld je nach Beruf mühelos in ganz Deutschland bewerben kann, so ist der Wechsel über die Grenzen eines Bundeslandes hinweg für Lehrer nicht immer möglich. Referendare sollten sich hierüber schon frühzeitig bewusst sein und eventuell den Referendariatsplatz bereits im Wunschbundesland planen. Allerdings:

  • Anerkennung – so wie das Schulsystem ist auch das Studiensystem in Deutschland föderal, was bedeutet, dass letztlich jedes Bundesland für sich entscheidet. Ein Student auf Lehramt aus Hamburg wird nur schlechte Chancen haben, ohne weitere Semester ein Referendariat in Bayern zu erhalten.
  • Späterer Wechsel – grundsätzlich müssen Lehrer beim Dienstherren und der übergeordneten Schulbehörde anfragen, wenn sie die Schule wechseln möchten. Schon im direkten Umkreis ist das nicht unbedingt einfach, denn das Schulamt regelt, wie viele und welche Lehrer wohin wechseln können. Außerhalb des Bundeslands ist es noch schwieriger.
  • Bewerbung – jeder Lehrer kann sich durchaus überall in Deutschland bewerben. Die Bewerbung folgt als freier Bewerber auf eine zu besetzende Stelle. Die freien Bewerber werden allerdings in der Auswahl hintangestellt.
  • Lehreraustauschverfahren – für dieses können sich schon Referendare anmelden. Da es Bundesländer mit enormer Knappheit gibt, nehmen diese durchaus Fremdlehrer auf. Bevorzugt werden allerdings hier diejenigen, die Familie vor Ort haben. Die sozialen Gründe für diesen Wechsel werden in der Bewerbung abgefragt.
  • Erfolg – ob ein Wechsel gelingt oder ob das Austauschverfahren Früchte trägt, hängt immer mit den Lehrfächern zusammen. Es gibt schlichtweg Dauerbrenner unter Lehrkräften, sodass auf diesen Gebieten ein Überangebot herrscht. Geschichte und Deutsch sind nur zwei Beispiele. Wer eher seltene Fächer lehrt, der kann eher Glück haben, solange diese in allen Bundesländern gefragt sind. Problematisch ist natürlich, dass es einen Tauschpartner geben muss.

Ohne eine Freigabe der zuständigen Schulbehörde ist ein Wechsel allerdings nicht möglich. Die Freigabe richtet sich danach, ob die offene Stelle besetzt oder anderweitig geschlossen werden kann. Manchmal kommt die Freigabe mit einer Wartezeit von einigen Monaten, was bedeutet, dass zwar die Erlaubnis da ist, aber erst ab beispielsweise dem nächsten Halbjahr.

Grundsätzlich gilt bei solchen Vorgaben eine Halbjahresfrist. Der Antrag muss beim Vorgesetzten und bei der Schulbehörde ein halbes Jahr vor den hauptsächlichen Wechseltermin (Frist 31. Januar) vorliegen. Nur in einigen Bundesländern ist ein Wechsel zum Halbjahr möglich.

Dass Ortswechsel später mit Aufwand verbunden sind, sollte das Referendariat möglichst in dem Bundesland abgelegt werden, in dem die angehenden Lehrer auch später arbeiten wollen. Bildquelle: @ Megan Soue / Unsplash.com

Fazit – das Referendariat verspricht auch Bindungen

Wenngleich diese praktische Zeit unheimlich spannend und auch schön ist, so müssen sich Studenten durchaus Gedanken machen, wie ihr künftiges Leben aussehen mag. Als Lehrer sind Studenten stark gebunden und können nicht eben zu einem anderen Dienstherrn wechseln, nur weil sie das Erzgebirge gerne gegen die See oder die Alpen tauschen würden. Auch bezüglich der eigenen Vorsorge und Absicherung kommt es nun auf Entscheidungen an. Dafür können angehende Lehrer aber auch auf attraktive Vorzüge und Beihilfen vertrauen, die ihnen die Ortsgebundenheit durchaus erleichtern dürften.

Eine Pressemitteilung von CLARK.

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Student
3 Jahre zuvor

Ich würde gerne ins Referendariat starten, kann es aber nicht, da mir im Sommer corona-bedingt mein Einkommen weggebrochen ist, meine Existenz gefährdet ist und ich mein Studium nicht beenden kann. Und ich bei der Finanzierung meiner Existenz als Student vom Staat im Stich gelassen wurde. Hartz IV steht mir auch nicht zu, da dies angeblich keine Notlage ist. Danke für nichts. So schlimm kann der Lehrermangel dann wohl auch nicht sein.

Carsten60
3 Jahre zuvor

Das ist ja rührend: Die erste Frage scheint die nach der Verbeamtung und nach der privaten Krankenversicherung mit dem Privatpatientenstatus zu sein. Gleichzeitig fordern progressive Politiker, die (im Prinzip einheitliche) Bürgerversicherung einzuführen.
Man sollte eigentlich meinen, Referendare hätten erstmal andere Sorgen. In die PKV kann man immer noch wechseln, in der umgekehrten Richtung kann ein Wechsel schwierig werden.

Student
3 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Ich habe in der Tat andere Sorgen noch bevor das Referendariat losgeht. Z.B. schauen, wie ich meine Existenz sichern und mein Studium noch beenden kann. Verbeamtet werde ich eh nicht mehr, dafür darf ich als Student auf dem 2. Bildungsweg 200€ Krankenkasse aus dem Nichts blechen, auch wenn ich dank Corona nachweislich kein Einkommen habe und mir noch nicht mal eine Stütze zusteht.

Frank Mertens
3 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Das ist fachlich und sachlich nicht korrekt! Im Normalfall bekommt eine verbeamtete Lehrkraft Im Referendariat 50 % Beihilfe vom Staat, wenn diese eine private Krankenversicherung ( Restkostenversicherung) nachweist! Verbleibt diese jedoch in der GKV, hat sie die Kosten der Krankenversicherung in der GKV zu 100 % selbst zu tragen ( da es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt). Das bedeutet bei einem Beitragssatz von 15% plus Pflegepflichtversicherung, ca. 3%, einen Monatsbeitrag von 270 € ( NRW Bezüge von 1.500 als Bemessungsgundlage). Die Lehrkraft mit Beihilfe und PKV zahlt ca. 70€, also 200 € weniger, im Monat!

Frank Mertens
3 Jahre zuvor
Antwortet  Frank Mertens

Eine Antwort bezog sich auf das Statement von Carsten 60!

Gabriele
3 Jahre zuvor

ad obiger Artikel: äußerst merkwürdiger Text!!!

Nach meinen jahrzehntelangen Erfahrungen in der LehrerInnenausbildung kann ich ich die im obigen Text postulierten bzw. geäußerten Gedanken zu Problemen und Fragestellungen eines angehenden Referendares/einer zukünftigen Referendarin überhaupt nicht (!!!) bestätigen.

Das Thema “ Beamtenverhältnis“ beschäftigt die BerufsanfängerInnen nun wirklich am allerwenigsten, das können Sie mir glauben!

Vielmehr u.a. der bevorstehende und befürchtete „Praxisschock“, … .

Nebenbei bemerkt, auch mir waren in meiner eigenen Ausbildung völlig andere Dinge wichtig. Die Triebfeder meiner Berufswahl lag ganz woanders, ein ggf. Beamtenverhältnis spielte überhaupt keine Rolle:
ich wollte Lehrerin werden, ganz einfach, weil die Arbeit mit jungen Menschen und das Unterrichten mir große Freude bereitete. Mein „Traumberuf“, meine „Berufung“ – klingt sehr geschwollen, ich weiß.

Das Referendariat ist doch nur ein Teil der Ausbildung (!) zum Lehrer am Gymnasium.

Denn, ob überhaupt (!!!) nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfungslehrproben und des Zweiten Staatsexamens im jeweiligen Bundesland (einschließlich Abfassung einer Wissenschaftlichen Zulassungsarbeit) hinterher eine Übernahme (!) in den Schuldienst des jeweiligen Bundeslandes möglich ist, hängt doch gleichzeitig von mehreren Faktoren ab:

– den erzielten Noten in den Prüfungslehrproben in den Unterrichtsfächern

– den Noten im Ersten und Zweiten Staatsexamen

– der Notenschnitt, der gerade (!) erforderlich ist – dieser schwankt sehr, verändert sich u.U.
von Einstellungstermin zu Einstellungstermin erheblich, je nach LehrerInnenbedarf

Falls man das Glück hat, eine Anstellung zu bekommen, ist diese sehr oft auch nur zeitlich befristet – und nur im Angestelltenverhältnis!!!

Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis (als Landesbeamte(r)) ist nur möglich, wenn eine Planstelle (für eine spätere Übernahme auf Lebenszeit) vorhanden ist.

Planstellen sind jedoch rar!

Und nur wenn Lehrermangel (!) in dem Fach/den Fächern besteht, hat man Aussicht, ins Beamtenverhältnis übernommen zu werden.
(z.B. zur Zeit in Mathe, Informatik, Naturwissenschaften)

Fazit:
für mich ist der Text sehr realitätsfern, sogar absolut realitätsfremd – bezüglich der meisten ReferendarInnen, die ich kennengelernt habe.

Regen
3 Jahre zuvor

@Gabriele
„Das Thema “ Beamtenverhältnis“ beschäftigt die BerufsanfängerInnen nun wirklich am allerwenigsten, das können Sie mir glauben!“

Das stimmt nicht.

Ich bin dabei mein Studium in Berlin zu beenden und werde danach wie viele meiner Mitstudierenden Berlin verlassen, gerade weil es nicht verbeamtet. Aber natürlich auch, aufgrund der katastrophalen Bildungspolitik Berlins. Wenn selbst die Bildungsministerin ihre Kinder auf eine Privatschule schickt ist das ein starkes Signal wie ich finde.

Besonders mit Kindern ist das Beamtenverhältnis sehr reizvoll, da es viel Planungssicherheit bietet. Es gibt aus meinen Seminaren natürlich auch welche, die die Freiheiten eines einfachen Angestelltenverhältnisses schätzen und stark befürworteten, diese waren jedoch in der Minderheit.

In einem DaZ Seminar wurden wir fast angefleht in Berlin zu bleiben. Werde die Gesichter meiner Mitstudent/innen nicht vergessen. (Blicke sagen mehr als tausend Worte.) Das war kurz vor Corona, vielleicht hatten aber jetzt auch alle einen Sinneswandel.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass Berlin ohne Verbeamtung was den Personalmangel betrifft, Besserung geschieht. Es interessiert mich jedoch auch nicht mehr so sehr, weil ich mich gegen Berlin entschieden habe. (Hoffe das klingt jetzt nicht zu verbittert.)