Umstrittenes Arbeitszeitkonto: BLLV unterstützt Klage gegen Mehrarbeit für Grundschullehrer

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MÜNCHEN. Kurz vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie hatte ein Maßnahmenpaket gegen Lehrermangel für reichlich Unmut unter bayerischen Lehrkräften gesorgt: Viele Grundschullehrer müssen mehr arbeiten. Dagegen zieht nun eine Rektorin vor Gericht – mit einem großen Verband im Rücken.

Das sogenannte „Piazolo-Paket“, benannt nach dem bayerischen Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler), kommt vor Gericht. Foto: Shutterstock

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss sich mit den neuen Pflicht-Arbeitzeitkonten für Grundschullehrkräfte befassen: Unterstützt vom Lehrerverband BLLV hat eine Betroffene Klage gegen die angeordnete Mehrarbeit eingereicht. Der Freistaat nutze die dadurch an den Grundschulen entstehenden Kapazitäten, um Personalengpässe an den Mittel- und Förderschulen zu stopfen, argumentierte der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) am Dienstag in München. «Das ist unseres Erachtens rechtlich nicht zulässig. Dem Dienstherren ist es verboten, personalpolitische Ziele mit unlauteren Mitteln zu verfolgen», sagte der Anwalt der Klägerin, Michael Bihler.

Hintergrund ist ein Maßnahmenpaket, das Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) vor einem Jahr angekündigt hatte. Zu diesem gehört, dass die meisten Grundschullehrer in Vollzeit fünf Jahre lang eine Stunde mehr pro Woche arbeiten müssen. Diese Stunden sollen in Form eines Arbeitszeitkontos später zurückgegeben werden. Der Beginn ist nach Alterskohorten gestaffelt, für die Ältesten ging es mit dem Start des Schuljahres im September los.

BLLV: Es gibt keinen vorübergehenden Lehrermangel – sondern einen dauerhaften

Der BLLV geht davon aus, belegen zu können, dass es an den Grundschulen überhaupt keinen vorübergehenden Lehrermangel gibt – was Voraussetzung für die Einführung eines Arbeitszeitkontos wäre. Im Gegenteil: Der Bedarf würde vom Kultusministerium bewusst zu hoch angesetzt, um so viele neue Grundschullehrkräfte auszubilden. Der Überhang wiederum ermögliche es, Grundschullehrkräfte an die weit weniger beliebten Mittel- und Förderschulen abordnen zu können, wo tatsächlich ein dauerhafter Personalmangel bestehe.

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Die klagende Lehrerin – Rektorin zweier Grundschulen in Donaustauf und Altenthann im Oberpfälzer Landkreis Regensburg – will deshalb nun mithilfe eines am Dienstag eingereichten Normenkontrollantrags vom Verwaltungsgerichtshof prüfen lassen, ob der behauptete Personalmangel an den Grundschulen tatsächlich besteht oder ob er vom Kultusministerium nur vorgeschoben wurde, um auf diesem Umweg Personal für die Mittel- und Förderschulen zu gewinnen.

Die klagende Rektorin will „ein sichtbares Zeichen setzen, dass wir das nicht mitmachen“

„Es kann nicht sein, dass wir Grundschullehrer, die wir jetzt schon an der Belastungsgrenze arbeiten, noch mehr arbeiten sollen. Und dann müssen wir auch noch damit rechnen, fachfremd in Mittelschulen einzuspringen und dort die seit langem bekannten Personalengpässe zu stopfen“, sagt die Pädagogin. Dass die 55-Jährige nun ein Gerichtsverfahren gegen das Arbeitszeitkonto einreicht, „ist einerseits eine persönlich motivierte Entscheidung, andererseits möchte ich damit auch ein sichtbares Zeichen setzen, dass wir das nicht mitmachen.“ Der BLLV, der rund 64 000 Pädagogen vertritt, unterstützt die Klage.

„Es kann nicht sein, die gravierenden Personalprobleme an Mittel- und Förderschulen auf dem Rücken der Grundschullehrkräfte lösen zu wollen“, kritisiert BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann. Das verpflichtende Arbeitszeitkonto für Grundschullehrerinnen und -lehrer schaffe einen Überhang an Lehrkräften an Grundschulen, um sie dann als Manövriermasse an Mittel- und Förderschulen zu verschieben. “Hinzu kommt, dass es diejenigen trifft, die ohnehin die höchste Unterrichtsverpflichtung und damit die größte Arbeitsbelastung haben“, so Fleischmann. Der Verband protestiert seit einem Jahr gegen diese „falsche Maßnahme an der falschen Stelle“. Da sich seither nichts getan hat, unterstützt er nun die Klage gegen den Freistaat. News4teachers / mit Material der dpa

Mehrarbeit für Lehrer: Wird Bayern zum Vorbild für andere Bundesländer? BLLV ruft zum Aktionstag gegen das „Piazolo-Paket“ auf

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25 Kommentare
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Adiemus
3 Jahre zuvor

Geht absolut nicht!!! Hatten wir alles schon einmal in NRW vor ca 15 Jahren!!!
Bringt nichts , nur Unmut und Demotivation…
„Neuer Wein in alte Schläuche“- funktioniert nicht.

Mehr Kreativität und Flexibilität ist heute gefragt!!

Angesichts der Pandemielage wird hoffentlich allen spätestens klar, dass solche im Artikel beschriebenen Maßnahmen, hoffnungslos veraltet sind.

C K
3 Jahre zuvor
Antwortet  Adiemus

Vorschlag???

MS BY
3 Jahre zuvor

In unserem Landkreis hat diese „wundersame Arbeitszeitvermehrung“ schon vor einigen Jahren in einem anderen Bereich angesetzt:

Die Mittelschulen bekamen immer weniger Schüler, viele Klassen lösten sich auf.
Überzählige Mittelschullehrer (Vollzeitstundenmaß 27 Stunden) wurden vom Schulamt in die Grundschule, wo angeblich auf einmal Lehrermangel herrschte, genötigt oder erpresst.

Man möge diese Wortwahl entschuldigen, aber es wurde ihnen bei Verweigerung ein weiteres Jahr Mobile Reserve (egal, wie viele man schon abgedient hatte), ein zusätzlicher Schulort an einer weiter entfernten Mittelschule oder überhaupt eine Versetzung an eine andere Mittelschule in Aussicht gestellt.

Diese „Argumente“ verfehlten ihre Wirkung bei den Wenigsten, da es sich um einen flächenmäßig sehr großen Landkreis handelt, bei dem man vom einen bis zum anderen Ende schon mal 60 km einfache Strecke zu fahren hat.

Also willigten viele ein. Mehr oder weniger begeistert oder freiwillig.

Kaum hatte das neue Schuljahr in der Grundschule begonnen, flatterte zumindest denen, die Teilzeit beantragt hatten, ein Schreiben ins Haus, dass sie unterschrieben zurückzusenden hatten: Neuantrag auf anteilige Bezahlung von 28 statt 27 Stunden.
Oder der Hinweis, dass jetzt 28 Unterrichtsstunden zu halten seien.
Rückwirkend.
Es mag sich hierbei sicher nicht um immense Vermögenswerte und -einbußen handeln, aber wenn man sich überlegt, was schon alles abgeschmettert oder gar nicht mehr bearbeitet wurde, weil ein Stichtag zur Einreichung verpasst wurde oder sich z.B. Familienverhältnisse einschneidend und unerwartet geändert hatten, kann einem der Hut schon hochgehen.

Diese „neu eingestiegenen“ Grundschullehrer landeten dann aber trotzdem in den nächsten Jahren an anderen Schulen, in der Mobilen Reserve oder bekamen einen zusätzlichen Schulort. Schließlich hatten die „dafür ausgebildeten“ und alteingesessenen Grundschullehrkräfte die älteren und stärkeren Rechte.
Auch bei Stellenausschreibungen werden nur diejenigen berücksichtigt, die ein Studium und zwei Staatsexamina im Grundschullehramt haben.

Für die „Quereinsteiger“ bedeutet dies ein Karriere-Abstellgleis.
Egal, welche dienstliche Beurteilung sie bekommen – sie hilft ihnen nichts.

Das Einzige, was bleibt, ist ein Mehr an Stunden für das Schulamt zum Verteilen.

Stefan
3 Jahre zuvor
Antwortet  MS BY

Falsch!
Es gibt auch die Möglichkeit einer Kündigung, das ist ganz einfach. Alle anderen Arbeitnehmer machen das auch, wenn ihnen der Chef nicht behagt, dann wird eben woanders gearbeitet. Nur, die mit der grössten Klappe kündigen nie, denn das sind genau die, welche nichts taugen und woanders scheitern würden. Es gilt der alte Spruch: Jeder hat den Chef den er verdient! Es kann JEDER selbst entscheiden wo und für wen er arbeitet. Das gilt auch für Lehrer, vor allem bei ihrer hochkarätigen Ausbildung kann es ja an Jobangeboten nicht mangeln. Es wird hier ja ständig geschrieben: „In der Industrie würde ich das Doppelte verdienen, hätte ein Dienstauto, nur die Hälfte an Stunden….“. Na wenn ausserhalb der heilen Schulwelt Milch und Honig fliesst, dann mal ran. Die Wirtschaft wartet nur darauf. Oder gibt es doch noch Hinderungsgründe?

Karla
3 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

Ganz falsch!
Lehrer sind derzeit sowas von gesucht; der Quereinstig wird zunächst mit dem Roten Teppich belohnt und ist gar nicht so schwer.
Gehen Sie hin, machen Sie den super bezahlten Freizeit-Job und dann unterhalten wir uns nochmal, wenn Sie mit ein paar Eltern Gespräche geführt haben, die Sie in dem Ton angegangen haben (gern auch nachts um halb elf, angetrunken oder sonstwie genervt), den Sie hier pflegen.

Stefan
3 Jahre zuvor
Antwortet  Karla

Ihre Antwort hat mit meinem Kommentar gar nichts zu tun. Bitte nochmal lesen.
Ich habe mit keinem Wort geschrieben, dass ich den Job machen will. Meine Empfehlung war nur, dass Lehrer die sich überfordert und ungerecht behandelt fühlen in die Industrie wechseln sollen, wo alles besser ist (weniger Stunden, freie Wochenende, eigenes Büro, Dienstwagen, Diensthandy, mehr Urlaub, Anerkennung…)

Max Kleine
3 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

@stefan
Ich komme ursprünglich aus der freien Wirtschaft und ja, wenn man nicht gerade aus den Ausbeuterjobs kommt, dann hat man weniger Stunden:
– Also ich kann mich nicht erinnern, dass ich dort jeden Sonntag arbeiten musste. Jetzt arbeite ich sogar oft Samstag und Sonntag.
– Auch kann ich mich nicht erinnern, dass ich am Wochenende und nach 17 Uhr dienstliche Emails und Anrufe bekam oder führen musste
– Ich kann mich auch nicht erinnern, dass ich meine eigenen „Gerätschaften“ zur Arbeit mitbringen musste (das hätte auch dich Versicherung gar nicht mitgebracht – ach Moment, diese Verantwortung wurde ja auch auf die Lehrer abgebügelt, gab es in der „Industrie“ so auch nicht),
– Dienstwagen check,
– Anerkennung check (erinnere mich noch wie mitleidig kommentiert wurde als ich auf einer Party verkündete umsatteln zu wollen)
– und zum Thema Anerkennung: ich kann mich auch nicht erinnern in der freien Wirtschaft tätlich angegriffen oder beleidigt worden zu sein,
– In der „Industrie“ hatte ich einen 9to7-Job. Das habe ich jetzt nicht – die Arbeitszeiten sind stellenweise massiv höher – dafür gibt es andere Zeiten, wo ich einfach den Hammer fallen lasse, auch, weil ich sonst nicht die Jahrzehnte, die noch vor mir liegen, durchhalten kann

Und ja, ich denke schon oft – als jemand aus der freien Wirtschaft (oder anderen Behörden), ob sich diese Arbeitsbelastung mit dem Finanziellen rechnet und da muss ich sagen, dass ich das ohne den ausschlaggebenden Zusatzpunkt der Verbeamtung nicht machen würde, der mein Gehalt durch die steuerlichen Vorteile über die rechnerische Frustrationsgrenze hebt.

So, Stefan, vielleicht zäumen wir das Pferd ja auch nur von hinten auf und sie können besser erklären, weshalb der Lehrerberuf unter massiven Personalmangel leidet, obwohl in der „Industrie“ so viel mehr Menschenausbeutung existiert? Kann es gar sein, dass die Menschen gerne aus dem Schweinesystem „Industrie“ entfliehen wollen, aber größtenteils nicht genügend qualifiziert sind um Lehrer zu werden? Ja, Stefan, erklären sie es uns doch!

Gustav
3 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

Hallo Stefan.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie keine Berührungspunkte zum Beamtentum haben.
Erstens: Als Beamter kann ich nicht einfach kündigen. Ich muss um Entlassung bitten.
Zweitens: Wenn einem der Chef nicht passt, pech gehabt. Mitunter kann es sieben Jahre dauern, bis endlich einem Versetzungsersuchen stattgegeben wird.
Drittens: Scheide ich aus dem Schuldienst aus, habe ich doch de facto keine Ausbildung, die außerhalb der Schulwelt anerkannt wird.
Viertens: Ich verliere sämtliche Ansprüche auf Pensionen ect. Bei 20 Jahren im Dienst hätte ich dann für die Rentenkasse nur 10 Jahre gearbeitet.

Stefan
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gustav

zu Erstens: Dann kündigen Sie nicht, sondern bitten Sie um Entlassung.
zu Zweitens: siehe Erstens
zu Drittens: Dann sind die ganzen Kommentare wie:„In der Industrie würde ich das Doppelte verdienen, hätte ein Dienstauto, nur die Hälfte an Stunden….“ doch nur heisse Luft.
zu Viertens: Dann ist Ihnen Ihr Elfenbeinturm doch lieber als Ihre Gesundheit

Joanne
3 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

An dieser Stelle würde ich jetzt gern ein wenig Realität in die Diskussion bringen:

Eine ehemalige Kollegin war im Schuldienst zunehmend todunglücklich.
Dann hat sie endlich „um Entlassung gebeten“.

Und jetzt kommts: Die Bitte wurde nicht erfüllt. Begründung: Lehrermangel.

Seitdem ist sie krank geschrieben.
Langsam läuft die Maschinerie mit Amtsarzt und Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung an.

Sie lässt sich jetzt ausrechnen, wie sie dann finanziell gestellt ist und was sie dazu verdienen darf.

Möglicherweise ist das die Lösung all ihrer Probleme.
Hätte man früher drauf kommen können.

Ex Schulknecht
3 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

Na, da bin ich ja froh, dass ich damals noch so rechtzeitig gekündigt habe.
„Rechtzeitig“ in dem Sinn, dass noch nicht so viel an Altersabsicherung verloren gegangen war.
Das unterscheidet nämlich die Freiheit des Beamten schon mal von der des Arbeitnehmers in der freien Wirtschaft: Wann und wo immer Sie kündigen, sie nehmen Ihre erarbeteten Rentenansprüche einfach mit.
Wenn Sie so wollen: Der von Ihnen erfragte Hinderungsgrund.
Ansonsten verdiene ich nicht das Doppelte, ich habe kein Dienstauto aber ich habe: Freie Wochenenden, bzw. freie Tage, keine Arbeit mit nachhause, keine Erreichbarkeit für Jedermann über private Daten und Nummern zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Wenn ich krank bin, muss ich für niemanden die Vertretung für den gesamten Zeitraum vorbereiten.
Ich habe einen professionell gewarteten PC und muss mir kein Arbeitsmaterial kaufen.
Überstunden kann ich abfeiern und in meinem Urlaub, den ich weitestgehend dann nehmen kann, wenn ich ihn auch wirklich benötige, muss ich für niemanden erreichbar sein.
Ich muss auch keine PKV mehr für jedes Familienmitglied einzeln bezahlen, die Leistungen der GKV sind nicht so schlecht, wie von den Neidern immer getan wird.
Insgesamt geht es mir deutlich besser.

Caro
3 Jahre zuvor
Antwortet  Ex Schulknecht

@Ex Schulknecht, Gustav und Karla
Warum arbeitet Ihr Euch so an diesem Stefan ab?
Der hat doch ganz offensichtlich MS BYs Kommentar nicht kapiert.
Es handelt sich in dem beschriebenen Fall um eine äußerst fragwürdige Art, wie Lehrer, anscheinend auch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen durch unmittelbare Vorgesetzte, in eine andere Schulart verschoben werden, in der sie unbezahlt 1 – 2 Stunden mehr arbeiten müssen. Ja, auch dieses Arbeitszeitkonto ist zunächst „unbezahlt“, denn niemand kann z.B. garantieren, dass man die Rückgabezeit noch erlebt.
Außerdem sind ihnen mit diesem Schritt die Karrieremöglichkeiten verbaut.
Da möchte ich aber schon mal jemanden aus der Wirtschaft hören, wie man so etwas dort findet und wie lange ein Arbeitgeber das ohne Anzeige vor dem Arbeitsgericht machen kann.

Ex Schulknecht
3 Jahre zuvor
Antwortet  MS BY

Habe ich da jetzt aber schon richtig mitgerechnet, dass die von dieser Ab- oder Verschiebung betroffenen ehemaligen Mittelschullehrer damit ZWEI Stunden mehr arbeiten müssen?!
Respekt! Da war der/die Schulamtsverantwortliche wohl so richtig gut in Mathe. Das gibt Schub auf der Karriereleiter!
Falls dann aber in den nächsten Jahren plötzlich in der Grundschule doch kein Platz mehr sein sollte und diese Lehrer wieder zurück müssten oder dürften – können die dann ihre bis dahin in der Grundschule geleisteten „Überstunden“ in der Mittelschule überhaupt wieder von ihrem Arbeitszeitkonto zurückbekommen? Oder sind die „verloren“, weil das „Projekt“ ja schulartgebunden und auf Langzeit ausgelegt ist?
Da würde ich mich als Betroffene*r schon vorher rechtlich absichern!

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor

Ein hoch auf den BLLV und die Rektorin. Ich hoffe, sie hat Erfolg.

Katharina Wezel
3 Jahre zuvor

dass die meisten Grundschullehrer in Vollzeit fünf Jahre lang eine Stunde mehr pro Woche arbeiten müssen…
Das stimmt so nicht:
Auch alle GS- Lehrkräfte, die keine familienpolitische Teilzeit beantragen können, weil ihre Kinder volljährig sind, müssen mindestens 24/28 Unterrichtsstunden plus eine Stunde Arbeitszeitkonto leisten. Das trifft vor allem Frauen, die seit Jahren in Teilzeit arbeiten, um den steigenden Belastungen standhalten zu können…

Johannes
3 Jahre zuvor

In RLP hatten wir das vor rund 30 Jahren schon. 7 Jahre Ansparstunde, dann deren Rückzahlung. Außerdem wurde damals dauerhaft die Stundenzahl um erhöht.
Na und?
Nix Neues, nix Schönes, hilft aber, wenn`s keine Leute gibt. Also, stellt euch nicht an, Kolleginnen der GS- ihr bekommt die Zeiten doch zurück.

Johannes
3 Jahre zuvor
Antwortet  Johannes

… um 0,5 h erhöht…

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Johannes

Nutzt nur den älteren – über 55-jährigen – in der regel nichts, wenn die Stunden später zurück gegeben werden.
Btw ich möchte nicht wissen, wie viele schulintern angesammelte Plusstunden bei Versetzung in den Ruhestand zugunsten der schulministerien verfallen. Dass jemand mit Minusstunden in rente geht, schließe ich nach Stand der Dinge a priori aus.

mercurius
3 Jahre zuvor

@Stefan: Wenn man als Angestellter in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, weil man aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen – ja, auch geistigen! – Erkrankung nicht mehr dazu in der Lage ist, wird man unter Vorlage der entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen verhältnismäßig leicht eine Möglichkeit zur Reha und danach zu einer Umschulung finden; meist sind diese Umschulungen finanziert vom Rentenversicherungsträger: Klar, dieser hat natürlich ein Interesse daran, dass ein erkrankter Beitragszahler so schnell wie möglich wieder gesund und – dann eben in einem anderen Beruf – tätig wird.
Aber auch, wenn man als Angestellter vielleicht noch nicht so schlimm erkrankt ist, dass man von den entsprechenden Trägern eine Reha plus Umschulung finanziert bekäme, stellt man doch vielleicht fest, dass man über kurz oder lang ernsthafte gesundheitliche Probleme bekommen wird, wenn man in seinem Beruf länger arbeitet. Als Angestellter kann man dann kündigen und zunächst einmal Arbeitslosengeld beziehen (nach einer Überbrückungszeit von drei Monaten), um sich in dieser Zeit in Ruhe nach einer anderen Stelle umzusehen. Ach ja: Während eines Bezuges von Arbeitslosengeld muss man sich auch keine Sorgen machen wegen der Krankenversicherung, denn die ist inklusive.
Bei Beamten sieht das leider ganz anders aus: Wenn man als Beamter in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, weil man aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht mehr dazu in der Lage ist, wird man – auch unter Vorlage der entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen – keinerlei Möglichkeit zu einer Umschulung finden. Dass die Rentenversicherungsträger sich nicht dazu berufen fühlen, einem erkrankten Beamten eine Umschulung zu finanzieren, ist natürlich klar, denn diese zahlen ja auch nicht bei ihnen ein. Aber leider fühlt sich bei Beamten auch sein Dienstherr in keiner Weise verantwortlich dafür, einem Beamten, der zu krank geworden ist zur Ausübung seines Berufes, eine Umschulung zu ermöglichen: Denn das ist im Beamtenrecht nicht vorgesehen! Im Klartext heißt das: Ein (verbeamteter) Lehrer bleibt Lehrer und muss Lehrer bleiben – egal, wie krank er dabei ist und wird.
Die einzige Möglichkeit für einen Beamten, der zu krank geworden ist für seinen Beruf, ist also der traurige und von Vielen als sehr demütigend empfundene Weg in die Dauerkrankschreibung, der dann irgendwann das BEM-Verfahren folgt, der Amtsarzt, der den Erkrankten möglicherweise wieder in die Schule schickt, bis es zur nächsten Dauerkrankschreibung kommt, wieder BEM, wieder Amtsarzt, … irgendwann, nach Jahren der Quälerei, dann die Frühpensionierung – durch die der Pensionär häufig auf einen Schlag alle Kontakte zu seinen vormaligen Kollegen verliert. Vielleicht hätte der Beamten gerne weiterhin gearbeitet – hätte sich auch zugetraut, trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen – und mit einer entsprechenden Umschulung – eine andere Art von Arbeit noch einige Jahre lang zu schaffen – aber dazu wird er keine Chance bekommen, denn das ist im Dienstrecht nicht vorgesehen.
Und auch die Möglichkeit, ein Jahr mit Arbeitslosengeld zu überbrücken, um sich zu erholen und dann neu zu orientieren, gibt es für den Beamten nicht – er bekommt kein Arbeitslosengeld, denn er zahlt ja nicht ein in die Arbeitslosengeldversicherung. Ja, und ohne Arbeitslosengeld gäbe es natürlich auch keine Krankenversicherung im Falle eines Überbrückungsjahres.
Ach ja: Auch eine Reha in einer psychiatrischen Klinik ist für einen Beamten eine sehr teure Angelegenheit – denn den Arbeitgeberanteil, die Beihilfe, muss er in diesen Fällen fast vollständig alleine schultern!
Falls der Beamte, der sich zu krank für seinen Beruf fühlt, über 55 ist, ist ein Wechsel in einen anderen Beruf sowieso so gut wie ausgeschlossen, denn jetzt kommt er nicht mehr in eine gesetzliche KRankenversicherung hinein und wäre im Falle eines Wechsels in ein anderes Arbeitsverhältnis gezwungen, den vollen Privatversichertenbeitrag selbst zu zahlen – denn die Beihilfe (der Arbeitgeberanteil des Beamten) zahlt nur, solange das Beamtenverhältnis besteht.
Deshalb kann ich allen jungen Menschen in meinem Umfeld nur Folgendes raten (und das tue ich auch, zum Glück erfolgreich, seit einigen Jahren!):
1. Studiert, wenn möglich, nicht auf Lehramt!
2. Wenn ihr schon Lehrer geworden seid, dann überlegt euch sehr, sehr gut, ob ihr euch wirklich verbeamten lassen wollt!
3. Wenn ihr nach mehreren Jahren beruflicher Praxis (möglichst im Angestelltenverhältnis) und nach reiflichem Überlegen tatsächlich zu der Meinung gelangt seid, dass ihr euch immer noch vorstellen könnt, glücklich und gesund in diesem Job mindestens 40 Jahre lang zu arbeiten, dann lasst euch in Gottes Namen verbeamten.
4. Ansonsten sucht euren Absprung, solange ihr noch jung und gesund genug dazu seid!
Denn – wen wundert´s – wenn man jung ist (am besten unter 35), ohne Anhang und vor allen Dingen noch gesund, kann man – auch als Lehrer – noch verhältnismäßig gut aussteigen und anderweitig unterkommen.
5. Deshalb: Tut es JETZT – geht JETZT, solange ihr es noch könnt. Denn sobald ihr erst den typischen Lehrer-Burnout entwickelt habt, sobald euch Depressionen mutlos gemacht und euch euer Selbstbewusstsein geraubt haben, ist es in vielen Fällen zu spät: Dann werdet ihr, möglicherweise mithilfe von Pillen und Medikamenten, noch Jahre lang, vielleicht viele Jahre lang, todunglücklich zur Arbeit gehen, werdet euer Unglücklichsein auf eure Schüler, eure Schülerinnen übertragen, eure Familie, eure eigenen Kinder. Bis ihr dann irgendwann doch den traurigen und einsamen Weg geht, der Weg, der Dauerkrankschreibung, BEM, Amtarzt, Schule, Dauerkrankschreibung, BEM, Amtsarzt, Schule, … und irgendwann eine – oftmals einsame und auch karge – Frühpensionierung heißen wird.
Seid achtsam, liebe junge Menschen – achtet auf eure Gefühle, auf eure Empfindungen: Achtet auf sie und wahrt die Wirklichkeit.
Mercurius

Stefan
3 Jahre zuvor
Antwortet  mercurius

Ich habe in meinem Kommentar nicht darauf angespielt, was zu tun ist wenn ein Lehrer erkrankt.
Wenn der post richtig gelesen wurde, dann geht daraus hervor, dass ich mich auf Lehrer beziehe, die den falschen Beruf gewählt haben, die überfordert sind, die mehr verdienen wollen oder einfach einen Tapetenwechsel brauchen. Prinzipiell ist es für ALLE Arbeitnehmer schlecht berufsunfähig zu werden. Es geht aber schon sehr viel aus Ihrer Ansicht hervor, dass Sie zwischen normalen Arbeitnehmern und beamteten Lehrern unterscheiden.
Richtiggehend assozial ist es wenn man sich nach der abgelehnten Bitte um Entlassung einfach krankschreiben lässt. Volltreffer ins Klischee! Die Schüler bekommen das ja auch mit und erzählen es weiter, zu recht. Das macht natürlich unter dem Imagekessel der Lehrer dann richtig Dampf. Ist bei der Dame dann eigentlich ein schlechtes Gewissen vorhanden? Ich denke nicht vermutlich denkt die noch, sie ist im recht.

Lydia L 82
3 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

@Stefan
Ich finde, es steht den Kollegen zu, sich auch mal krankschreiben zu lassen. Wir Lehrer haben, weil uns der gesetzliche Urlaub ja vorenthalten wird keine Möglichkeit uns zu erholen. Außerdem steht uns auch kein Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld zu, was an sich schon fast kriminell ist. Alle anderen können sich eine Zeitlang arbeitslos melden und sich dann etwas neues suchen. Wir können das nicht. Da besteht noch viel Handlungsbedarf. Ihre Äußerungen hier sind einfach eine Unverschämtheit!

Andreas
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lydia L 82

Bravo, Supereinstellung.
Ich hoffe Sie erzählen Ihre Meinung auch Ihren Mitmenschen. Am Besten jemandem, der durch Krankheit nicht mehr arbeiten kann, aber gerne möchte. Oder jemandem der arbeitslos wurde und auch lieber wieder arbeiten würde.
Nur weiter so, das pusht das Lehrerimage ungemein und bestätigt die weitverbreitete Meinung über Lehrer. Das wird lange Zeit und viel Arbeit benötigen und kein Dienstlaptop, mehr Geld wird dabei helfen. Eher wird die Antipathie Lehrern gegenüber noch größer, sollten sie mehr Gelder erhalten.

Bernd
3 Jahre zuvor
Antwortet  Andreas

Ich glaube nie im Leben, dass „Lydia L 82“ eine Lehrerin ist – eher ein Agent Provocateur.

Lydia L 82
3 Jahre zuvor

@Bernd
Wie kommen Sie zu dieser Behauptung?
Was stimmt in meinen Ausführungen nicht? Erhalten Sie, sollte Sie Beamter sein etwa Kurzarbeitergeld oder können einfach jederzeit Urlaub nehmen? Da bleibt doch nur die Krankschreibung übrig. Sie sollten sich aufgrund Ihrer Ahnungslosigkeit über den Lehrerberuf besser etwas zurückhalten und sich mehr informieren.

MJ
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lydia L 82

Liebe Lydia L82, Sie haben natürlich völlig recht, nur weiß ich aus Erfahrung, dass Lehrer*innen leider eher bis zum Umfallen arbeiten, als sich vor Erschöpfung auch nur einen einzigen Tag freizunehmen! Schon allein deshalb, weil die Kollegen*innen das „ausbaden“ müssen und noch mehr Arbeit haben als ohnehin schon! Erst wenn es zu spät ist, kommt es dann leider oft zu einer dauerhaften Krankschreibung, weil eine Erholung nicht mehr möglich ist und irreversible Krankheiten entstanden sind! Darüber wird dann auch noch gehetzt!
Die Überlastung von Lehrern bekommen oft nur die Partner/Familien/Freunde (und Menschen mit Empathiefähigkeit) mit, einige andere fühlen sich traurigerweise besser, Lehrer-Bashing zu betreiben und haben offenkundig überhaupt keine Ahnung, was ein Lehrer den lieben langen Tag bis in den späten Abend so alles zu tun hat! Für die endet die Arbeit mit dem Stundenplan der Kinder!
Ein Wunsch nach Mobbing ist erbärmlich!