Scheeres zieht nach Karlsruhe, um Kopftuch-Verbot zu retten

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BERLIN. Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres will ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen das Berliner Kopftuchverbot für Lehrerinnen anfechten. Die SPD-Politikerin informierte am Dienstag den Senat darüber, dass sie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen will. Im Senat habe es über das Vorhaben eine «breitere Debatte» gegeben, teilte Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne) auf der anschließenden Senats-Pressekonferenz auf Nachfrage mit.

"Blicken wir doch einmal in die anderen Bundesländer": Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres. Foto: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Geht in die höchste Instanz: Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres. Foto: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Günther machte deutlich, dass es sich um ein Vorhaben der Senatsbildungsverwaltung und nicht des gesamten rot-rot-grünen Senats handele. Es sei nicht zuletzt darüber gesprochen worden, inwieweit das Bundesverfassungsgericht überhaupt zuständig ist. «Es wurden da die Meinungen ausgetauscht. Aber die Senatsverwaltung für (Bildung und) Familie hat gesagt, sie wird ihren Weg weitergehen.»

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Mit einer Entscheidung zu einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, hatte das Bundesarbeitsgericht im August 2020 das Berliner Neutralitätsgesetz in Frage gestellt. Die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden, so die Bundesarbeitsrichter im August. Ihr stehe daher eine Entschädigung von rund 5159 Euro zu. Das Neutralitätsgesetz untersagt Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen, aber auch Richtern und Staatsanwälten, Polizisten und Justizmitarbeitern das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.

Das Bundesarbeitsgericht verwies auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein generelles, präventives Verbot religiöser Symbole oder Kleidungsstücke nicht rechtens sei. Vielmehr müssten konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Schulfriedens vorliegen. Zuletzt hatte das Neutralitätsgesetz immer wieder für kontroverse Debatten auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition gesorgt. Während Scheeres das Gesetz für verfassungskonform und sachgerecht hielt, vertrat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die gegenteilige Meinung. dpa

Gericht: Berliner Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist verfassungswidrig

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5 Kommentare
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Georg
3 Jahre zuvor

Die Lösung ist doch denkbar einfach: Man gründet zunehmend konfessionellen Schulen bzw. stellt die vorhandenen Schulen um, aus logistischen Gründen aber nur auf evangelisch, katholisch (ggf. christlich, falls die Trennung zu zu geringen Schülerzahlen führt), muslimisch, jüdisch (falls die Zahlen reichen) sowie konfessionslos für die nicht und anders Gläubigen. An den konfessionellen Schulen gibt es Religionsunterricht in der Konfession für alle als Pflichtfach, insbesondere auch christliche Religion für muslimische Kinder an den Schulen, sowie Ethik an den konfessionslos en Schulen. Lehrkräften an den muslimischen Schulen ist das Tragen des Kopftuches erlaubt, aber nicht vorgeschrieben, an allen anderen Schulen verboten. Geringste Ansätze von Missionierungen oder religiösem Extremismus führen zur sofortigen Entlassung der Verantwortlichen. Die vorhandenen Lehrkräfte dürfen sich an Schulen ihres bevorzugten Glaubens versetzen lassen.

Ja, mir ist bewusst, dass dadurch die Parallelgesellschaften noch verstärkt werden, gerade bei den bildungsfernen Schichten. Und ebenso ja, mir ist bewusst, dass die Konfessionen unter den Schulformen sehr ungleich verteilt sein werden.

As.
3 Jahre zuvor

Als Mutter würde ich mir Neutralität wünschen. Philosophie oder Ethik für alle Schüler. Religion ins Private verlegen bitte. Aber ruhig auch religiöse Symbole aus der Schule rauslassen, Turban, Kippa, Kreuz und was es sonst noch gibt. Das sollte für Lehrer und Schüler gelten. Die Entwicklung der Religionen? Geschichtsunterricht? Heute leider schon mehr Politik. Aber mich würde es nicht wundern, wenn das Kopftuch aus religiösen Gründen aus Schulen vebannt würde, und es dann plötzlich als Kleidungsstück von kultureller Bereicherung zurück in die Schulen findet. Schließlich will da ja jemand sein Weltbild durchsetzen.

lehrer002
3 Jahre zuvor

Ich stehe dem Tragen von Kopftüchern durch Lehrkräfte auch durchaus kritisch gegenüber. Religionsunterricht sollte zwar Bestandteil des Stundenplans sein, aber ein Tragen des Kopftuches sollte Privatsache sein. Katholische Lehrkräfte beten im Unterricht ja auch nicht mit dem Rosenkranz. Anfreunden kann ich mich durchaus mit einem locker getragenen Kopftuch, das nicht straff gebunden bis in das Gesicht hineinreicht. Allerdings ist es ja auch schwierig, eine feste Grenze zu setzen. Auf jeden Fall sollte das Thema debattiert werden.

Edel
3 Jahre zuvor

Auch der Federschmuck und der Lendenschurz vieler Naturreligionen sollte an Schulen untersagt sein.

As.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Edel

Auf jeden Fall! Ausnahmen machen da auch keinen Sinn. Ist Naturist auch eine Religion oder doch mehr Lebenseinstellung. Man könnte es drauf ankommen lassen oder einklagen.