Datenschutzbeauftragter: Youtube ist für Schulen tabu

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ERFURT. Aus Sicht des Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse sollten Schulen die Video-Plattform Youtube im Unterricht nicht benutzen. «In der Tat haben wir gesagt, Youtube verfügt über Geschäftsbedingungen, die sagen, dass Youtube nur für private Zwecke genutzt werden darf», sagte Hasse am Montag. Der Landesdatenschützer soll einem Bericht der «Thüringer Allgemeinen» zufolge die Nutzung von Youtube an Thüringer Schulen untersagt haben.

Youtube bietet eine Fülle von Lernvideos. Foto: pixinoo / Shutterstock

Eine Schule laufe nun einmal nicht unter «private Zwecke», erklärte Hasse. Schülerinnen und Schüler dürften die Plattform selbstverständlich nach Gusto nutzen, denn für private und häusliche Zwecke sei die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht anwendbar. Das Bildungsministerium war am Montag zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

«Der Einsatz von Youtube im Unterricht ist durchaus möglich», konterte die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, Franziska Baum. Die neuerlichen Forderungen von Hasse seien «viel zu kurz gesprungen». «Es kann nicht darum gehen, die Nutzung von Systemen flächendeckend zu verbieten.» Es mache sicher einen Unterschied, ob sich die Schülerinnen und Schüler eigene Accounts anlegen müssen, ob sie eigene Videos hochladen oder ob die Lehrkraft ein Video abspielt.

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Ein Verbot habe er nie ausgesprochen, betonte Hasse. Er habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Nutzung im schulischen Kontext qua Nutzungsbedingung unzulässig sei. «Wir sind dafür da, diese Hinweise zu geben.» Alternativ zur Einbindung von Youtube in den Unterricht könnten Lehrkräfte auf freie Inhalte der Mediothek des Thüringer Schulportals zurückgreifen.

Youtube mache den digitalen Unterricht erheblich einfacher, sagte der Sprecher der Landesschülervertretung, Leon Schwalbe. Gerade aktuell griffen Lehrkräfte sehr oft auf Videos der Plattform zurück. Eine richtige Alternative zu Youtube zu bieten, ist seines Erachtens schwierig bis unmöglich. «Es wäre schon eine große Einschränkungen, für Lehrerinnen und Lehrer aber auch für Schüler und Schülerinnen, wenn es im schulischen Kontext nicht mehr benutzt werden könnte.» dpa

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Leseratte
2 Jahre zuvor

Auf der Webseite des Thüringer Schulportals sind diverse YouTube Kanäle zur Verwendung in der Schule gelistet. Dürfen die auch nicht verwendet werden???
https://www.schulportal-thueringen.de/thueringer_schulcloud/online_lernen
https://herbstjuste.wordpress.com/2018/07/15/60-youtube-kanaele-fuer-die-schule/

Auch Alphalernen , das im Schulportal gelistet ist, läuft über YouTube.

https://www.youtube.com/channel/UCYpzPVaXMWCp0C0bHyB_9GQ

Am besten nur noch Lehrbuch und Arbeitsheft. Wie vor 20 Jahren. Ironie off.

Herr Hallmackenreuther
2 Jahre zuvor

Verbieten, verbieten, verbieten, was anderes kommt von Herrn Hasse nicht. Verdammt nochmal, wir haben Pandemie, schränken zu Recht einige Grundrechte, aber beim Datenschutz wird die Fahne ganz hoch gehalten.
Ich kann mich noch an ein Interview mit ihm im Frühjahr erinnern, in dem es um WhatsApp ging, natürlich verboten, man solle doch seine Schüler nicht zwingen, sich diesen Messenger zu installieren. Wie bitte, haben nicht sowieso alle schon WhatsApp, wen zwinge ich da?
Ach ja, auf die Frage nach Alternativen könnte Herr Hasse aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht antworten.

Leseratte
2 Jahre zuvor

Und mit der Luca-App wird es wohl in Thüringen im Gegensatz zu einigen anderen BL auch nichts werden:

Erfurt (dpa/th) – Ministerpräsident Bodo Ramelow hat mit Befremden auf eine neue Bewertung des Landesdatenschutzbeauftragten von einer App zur Kontaktnachverfolgung in der Pandemie reagiert. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gab sich der Linke-Politiker am Sonntag irritiert über zwei unterschiedliche Aussagen zur Luca-App aus dem Haus des Datenschutzbeauftragten (TLfDI) Lutz Hasse.

Ramelow legte ein auf Anfang Februar datiertes Schreiben aus der Behörde vor. Darin heißt es, Hasse habe sich ausführlich mit der App beschäftigt. „Aus datensicherheitstechnischen Sicht bestehen im Ergebnis gegen die App keine Bedenken“, steht dort.

In einem auf 18. März datierten und an den Gemeinde- und Städtebund Thüringen adressierten Brief bittet Hasse allerdings darum, die App noch nicht zu beschaffen oder zu nutzen. So könnten etwa bei der geplanten Offenlegung des Quellcodes der App Sicherheitslücken gefunden werden. „Es besteht die theoretische Möglichkeit, dass sich anschließend noch Nachbesserungsbedarf ergibt“, hatte Hasse der dpa am Freitag gesagt. Über das Schreiben an den Gemeinde- und Städtebund hatte zuerst die „Thüringer Allgemeine“ berichtet.
https://www.rtl.de/cms/ramelow-irritiert-ueber-unterschiedliche-aussagen-zu-luca-app-4726945.html

Es besteht noch die theoretische Möglichkeit, dass wir uns mit dem Datenschutz selbst ins Knie schießen.

Mama51
2 Jahre zuvor

Ach neee, die Schule ist einerseits kein öffentlicher Raum, weshalb gerne auch mal 25 Haushalte beieinander kuscheln durften,. ….Wenn es um Datenschutz geht ist plötzlich Schluss mit der Privatisierung!?!? Wissen die denn immer noch nicht,was nun eigentlich gilt! ?!?
Ernsthaft: Unser Herrgott hat wahrlich einen großen Tiergarten!

Enjoy your chicken Ted!
2 Jahre zuvor

Joa, wer sonst nichts zu tun hat, muss durch total unsinnige Verbote glänzen. Wozu gibt es einen solchen Posten überhaupt und warum wird er bezahlt? In den Schulen machen die LehrerInnen die IT auch in der Freizeit.

Manfred
2 Jahre zuvor

Ich soll guten online-Distanzunterricht machen. Eine Ausstattung dafür gibt es nicht, also nutze ich dafür meinen privaten (!) Laptop, meine private (!) Kamera, mein privates (!) Headset, mein privates (!) Internet und natürlich auch mein privates (!) Telefon/Handy. Für alle trage natürlich auch ich die Kosten. Falls ich überhaupt etwas von der Steuer absetzen kann, dann ersetzt mir dies nur einen Bruchteil der wahren Kosten.
Neben der Hardware brauche ich für den Online-Unterricht auch Plattformen und Programme. Mein Dienstherr stellt mir eine unzuverässige Plattform zur Verfügung auf der ich mit meinen Schülern chatten und Arbeitsblätter einstellen kann. DAs war es. Ansonsten verbietet mir mein Arbeitgeber alles, was in dieser Situation gut und hilfreich ist: Padlet, you tube, … und jetzt? wieder nur Arbeitsblätter verschicken? Viele gute Lernvideos aus Sendungen von ARD und ZDF finde ich aktuell nur bei you tube, die sind in den Mediatheken nicht mehr zu finden. Und überhaupt Mediatheken: Sind die überhaupt datenschutzkonform? Am Ende wohl auch nicht! Und Alternativen scheint es aktuell ja auch nicht zu geben, denn nur so lässt sich erklären, dass auf den HKM-Seiten weiter Tipps auf padlets angeboten werden oder youtube-Kanäle für den Unterricht empfohlen werden.
Vielleicht sollte ich mich bei meinem Unterricht auf das beschränken, was mir mein Arbeitgeber zur Verfügung stellt: Dann bekommen meine Schüler bis zum Sommer jeweils noch 10 ABs (mehr Kontingent habe ich nicht mehr, alles darüber müsste ich privat finanzieren! Arbeitshefte von den Eltern kaufen lassen, hat unser zuständiges Schulamt untersagt, weil wir Lernmittelfreiheit haben, aber leider nicht genug Budget)
Ich kann gar nicht so viel fr …!

Dieter Schmeer
2 Jahre zuvor
Antwortet  Manfred

Vielleicht sollten alle Lehrer mal Dienst nach Vorschrift machen: Alle Datenschutz-Regeln genau beachten, keinen Cent selbst bezahlen, nur Material benutzen was explizit freigegeben ist. Alle Bestimmungen für Hygiene in der Schule (Abstände etc.) genau lesen, auch für die Selbsttests. Und wenn irgendwas nicht 100% eingehalten werden kann (1 cm zu wenig Abstand, Test ist garnicht für die Selbsttestung freigegeben, …) darf es eben nicht gemacht werden, Regeln müssen ja eingehalten werden.
Und das bitte so lange durchziehen, bis ganz von oben mal überflüssige Bürokratie entsorgt wird und wenige einfache, klare und tatsächlich umsetzbare Regeln und Konzepte aufgestellt werden. Dann ist halt mal eine Zeit lang kein Unterricht, was solls, ist eh sicherer. Und nachdem dann endlich alle mit Mistgabeln vors Kultusministerium gezogen sind funktioniert es dann ordentlich.
Und das sage ich nicht als Lehrer, sondern als Vater von drei Kindern, der diesen Affenzirkus nicht mehr ertragen kann.

Frau Ratlos
2 Jahre zuvor

Kurzer Nachtrag zur Thüringer Posse: Nicht nur, dass sich die angepriesene Mediathek „im Aufbau“ befindet. Es finden sich dort viele gute, für den Präsenz-Unterricht wertvolle Angebote. Jetzt kommt das Aber: Wir nutzen für den Online-Unterricht hier in Thüringen ausschließlich Big Blue Button. Es gibt die technische Möglichkeit, externe Videos in den Unterricht einzubinden, und die funktioniert nur mit – richtig! – Youtube. Danke für Nichts. Es lebe das Arbeitsblatt!

Mama51
2 Jahre zuvor
Antwortet  Frau Ratlos

Haha, ja, stimmt! Und der hessische KM schreibt vorige Woche einen Ministerbrief an alle SuS des Landes und verlinkt ein Video mit seiner Person über (Überraschung!) YOUTUBE! Was sagt man dazu …?

Filme im Unterricht
2 Jahre zuvor

Herr Hasse macht nur seinen Job. Youtube selbst sagt nicht nur bei den Nutzungsbedingungen, dass die Clips nur für private Zwecke nutzbar sind, sondern verweist bei der Nutzung in Schulen proaktiv auf den Rechteinhaber (Uploader):https://support.google.com/youtube/answer/2802327?hl=de

Tacheles
2 Jahre zuvor

Das sind doch aber olle Kamellen aus den 90ern. Wenn ich nur zur privaten Vorführung freigegebene Filme nicht im Klassenzimmer zeigen dürfte, dann würde ja auch jeglicher Kinofilm auf DVD entfallen. Die Rechtsprechung hat das meines Wissens schon vor Jahren klargestellt, dass im Kontext einer Vorführung im Unterricht keine öffentliche Verwendung vorliegt.

Filme im Unterricht
2 Jahre zuvor
Antwortet  Tacheles

Nope, das ist leider Wunschdenken:
https://www.filme-im-unterricht.de/

Markus
2 Jahre zuvor

OK, mal ehrlich. 7 Wege und keiner davon ist zeitgemäß, wirtschaftlich lösbar oder gar praktikabel.

Meine Filmstelle: Ich muss dorthin fahren (in meiner Freizeit! mit meinem Privatfahrzeug, denn eine Zustellung gibt es seit ca. 10 Jahren nicht mehr)und dort zu Behördenzeiten abholen (abgeben würde sogar über Briefkasten gehen!) Filmauswahl? Ja es gibt mehr als 1000 Filme, brauchbar? Keine 10%.

Ich muss übrigens ein Parkticket kaufen, bin ja ein rechtstreuer Bürger und habe dann die gleichen Kosten zuzüglich verlorene Zeit wie wenn ich die DVD kaufe.

Diese „7 Wege zur legalen Nutzung“ sind vielleicht geil für die Verleihanbieter aber für sonst niemanden. Entweder zeige ich den Film illegal oder gar nicht. Wenn ich den Film nicht illegal zeigen will, kauf ich die DVD auch nicht. Sorry, das Urheberrecht ist hier nicht nur veraltet sondern auch vollkommen fehl am Platz.

Gib mir eine Webseite in der ich anklicke welche Filme ich mit den Schülern geschaut habe und mein Dienstherr überweist am Schuljahresende die 10 Euro. Davon hätten alle Beteiligten mehr. Wird nicht passieren, zumindest nicht solange ich noch Lehrer bin…

Universitätsschule Dresden
2 Jahre zuvor

Ein kleiner Praxistipp aus Dresden: Mit video.link kann man YouTube ohne Werbung, Kommentare und Vorschläge in der Schule verwenden. Wie das funktioniert, erklärt Nina Toller auf ihrem Kanal. Und so sieht das Ganze dann aus: https://video.link/w/YCghc

Filme im Unterricht
2 Jahre zuvor

Herr Hasse ist mit seiner Einschätzung nicht alleine. Auch die Datenschutzbeauftragte aus Bremen erklärt Youtube im Unterricht für unzulässig: https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/3. Jahresbericht Datenschutz.pdf

Link Kaputt
2 Jahre zuvor

Der Link des Vorredners ist kaputt. Wenn Sie die beiden Leerstellen durch ein „%“ ersetzen, geht der Link.

SchnautzeVoll
2 Jahre zuvor

Jaja, der Datenschutz. Jaja die Urheberrechte! Die Existenzberechtigung für „Beauftragte, Juristen und verstörte EU-Politiker!“

Ich darf den Schülern nix ausdrucken, nix zeigen, ohne mich juristisch ab zu sicheren!
Aber die Quellen, Links darf ich weitergeben!

Das ist doch absurd! Es gibt auf youtube sehr gute Videos, die den Distanzunterricht erleichtern und ergänzen können. Auch im Präsenzunterricht macht es Sinn, hin und wieder ein Video, das zufällig bei youtube abzurufen ist, zu zeigen. Ein Bild, Filmchen sagt oft nun einmal mehr als 1000 Worte!

Jeder Kollege, der von zu Hause über seinen privaten PC mit den Schülern korrespondiert hat, Notenlisten angelegt hat etc., solange es nicht durch die SL offiziell genehmigt ist, da gibt es ein Formular für, verstößt gegen den Datenschutz.

Ohne dass zigtausend Kollegen nicht den „Datenschutz“ verletzt hätten, hätte es letztes Jahr keine Minute Distanzunterricht gegeben.

Die ganze Datenschutzdiskussion in diesem Zusammenhang ist einfach nur lächerlich.

Lehrerin N.
2 Jahre zuvor
Antwortet  SchnautzeVoll

Bedenklich ist eher, dass all diese Probleme nicht schon vor 10 Jahren durch die Kultusministerien gelöst wurden:

-Wo sind die funktionierenden Lehrer-Plattformen?
-Wo sind die lizenzierten Medienpools?
-Wieso müssen wir Lehrer uns alles überall zusammen klauben?
-Wo bleiben unsere eigenen Medien-Budgets?

Мое мнение
2 Jahre zuvor

Das sollte auch mal an die breite Öffentlichkeit „geraten“: Ständig jammert irgendwer über die mangelnde Digitalisierung der Schulen und ständig werden den Schulen bei der Digitalisierung Knüppel zwischen die Beine geworfen. Alles, was bekannt ist, sich bewährt hat, gut funktioniert, wird verboten aus fadenscheinigen Datenschutzgründen, statt dessen bekommt man, was nicht funktioniert, dauernd überlastet ist und permanent abstürzt.

DAS ist die Realität bzgl. der Digitalisierung der Schulen !!!!

Yvonne Schulte
2 Jahre zuvor

Ich glaubs nicht. Wir sind doch erst aufgeklärt worden, dass streaming in Ordnung wäre, wenn es themenbezogen mit einer Klasse im Klassenzimmer genutzt würde. Damit erfüllt es nicht den Tatbestand der „gewerblichen Nutzung“.. Erst wenn zwei Klassen oder mehr zusammen gewürfelt würden, sei es eine öffentliche Veranstaltung (bin kein Jurist, was noch alles…)
Oder gibt’s schon wieder was Neues?

Mona
2 Jahre zuvor
Antwortet  Yvonne Schulte

@Yvonne Schulte

Nein, das ist alles nicht neu.

Es geht hier nicht um die Abgrenzung privat/gewerblich wegen der Nutzungsbedingungen von Youtube, sondern um den erhofften Ausschluss der Anwendung der gestrengen DSGVO. Nach Art. 2 Abs.2 lit.c DSGVO ist diese Verordnung nämlich nicht anwendbar bei „Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“. Und das ist eben bei der beruflichen Tätigkeit der LuL offensichtlich nicht mehr der Fall.

Wenn die DSGVO gilt, müssen die LuL aber eben auch alle Regeln der DSGVO beachten, wenn sie die SuS zum Distanzunterricht einladen – u.a. die Einwilligungspflicht bei der Erbringung von Diensten der Informationsgesellschaft für Kinder und Jugendliche (Art. 8), die Einwilligungspflicht für die Übermittlung von Daten in die USA (Art. 49 Abs.1 lit.a) und vor allem die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO bei der Nutzung von Youtube, um eine informierte Entscheidung der Nutzer (bzw. natürlich der Erziehungsberechtigten) zu ermöglichen.

Das Hauptproblem ist dann, dass bei gemeinsamer datenschutzrechtlicher Verantwortung (LuL/Schule und Youtube) die Zwecke von Youtube/Google schon überhaupt nicht klar definiert werden können, was eine informierte Einwilligung ausschließt. Hinzu kommt, dass Youtube/Google generell u.a. Werbe- und Analysezwecke verfolgen und eine Übermittlung von Daten in die USA mit intransparenter Verarbeitung durch US-Behörden nötig wird, in die alle Nutzer einwilligen müssen. Eine verpflichtende Kopplung des Distanzunterrichts an eine derart weitreichende, intrasparente Einwilligung kann aber nicht mehr freiwillig sein (vgl. Art. 7 Abs.4).

Die einfache Feststellung, dass die Nutzung von Youtube für Unterrichtszwecke nicht „rein privat“ ist, führt also zur rechtlichen Unmöglichkeit, Youtube für Unterrichtszwecke nutzen zu können. Und das ist zu Pandemiezeiten auch noch nie anders gewesen.

Susi
2 Jahre zuvor

Teilen ist das neue Wissen und YouTube ist ein fester Bestandteil davon in der digitalen Welt. Der Datenschutz ist wichtig, aber wird sich an dem ganzen Konstrukt die Zähne ausbeißen. Schon heute nutzen Schüler*innen, die ihr Lernen selbst organisieren (und das ist basal für digitales Lehren und Lernen) überwiegend YouTube, wenn sie Probleme bearbeiten. Selbst, wenn die Lehrer*innenschaft sich noch so anstrengt, passende (sichere) Lernvideos zu produzieren, sie werden die Natives nicht mehr allumfassend damit erreichen. Das ist die Realität, der sich zu stellen gilt. Schule im 21. Jahrhundert sollte umdenken und sich der Lebenswelt der Kinder stellen – das ist der Auftrag.

Also:

YouTube nicht verbieten, sondern über und mit dem Kanal arbeiten – das passt. Sobald Kinder und Lehrer *innen im Internet sind, ist das ein rechtsunsicherer Raum. Damit gilt es umzugehen, wenn Schule nicht gänzlich den Anschluss verlieren will … dazu gehört ein transparentes, verantwortungsvolles Handeln von allen Akteuren: Eltern, Lehrkräfte, Schüler*innen, Erziehern, Schulleitungen, Kolleg*innen, lokale und andere Politiker*innen, Schulämter, Vereine, Jugendämter etc. (Stichwort: Haltung durch Professionalität) … auch der Datenschutz ist nur ein Prozess, der ausgehandelt werden kann und ganz sicher nicht in Stein gemeißelt.

Wie pflegte mein Opa immer zu sagen: Wenn man einer Sache nicht entgehen kann, geht man ihr entgegen!

Mona
2 Jahre zuvor
Antwortet  Susi

Ein vermeintlich pragmatischer Ansatz, Susi, aber: NEIN!

Nur weil Sie glauben, dass da ohnehin nichts kontrollierbar wäre und vielleicht schon alles entglitten ist, wollen Sie die Regeln einfach freigeben? Ladendiebstahl, Steuerhinterziehung, Vergewaltigung in der Ehe dann am besten auch? Alles nur noch unverbindlich nach eigenem Gusto?

Was Kinder und Eltern privat veranstalten, ist deren Sache – in Schule und Kita sind die Regeln aber nicht verhandelbar.

Bitte überlegen Sie sich auch noch einmal ganz genau, wie Sie sich bei Youtube und Google ein „Zusammenleben“ mit Ihren Kindern vorstellen. Die von Ihnen geforderte Transparenz und Verantwortung gibt es bei diesen Unternehmen nicht.

BenKly
2 Jahre zuvor

Richtig.
Liebe Lehrkräfte. Unabhängig davon was die Kinder in deren privatem Umfeld tun, wenn YouTube in deren Geschäftsbedingungen schreibt das dies nur für private Nutzung verwendet werden darf, dann haben sich auch die Schulen daran zu halten!!!
Es steht den KM natürlich frei dies mit YouTube rechtlich zu regeln, aber bis dahin sind die Geschäftsbedingungen anderer zu befolgen. Sie als Lehrkräfte wollen doch auch das Ihre Schulordnung befolgt wird, oder nicht. Wo kämen wir hin wenn jeder tut was er will?
Das gleiche gilt z.B. auf Softwarelizenzen. Nur weil ich als private Person z.B. Microsoft Home (Office) erworben habe, darf ich diese noch lange nicht für kommerzielle Zwecke einsetzen, steht so in den Lizenzbedingungen auch drin. Wer lesen kann…
Alternativ kann sich der Bund ja eine eigene Videoplattform hochziehen, wenn man jetzt damit anfängt könnte die bereits für meine Ur-Enkel nutzbar sein, viel Optimismus vorausgesetzt 😀

Mona
2 Jahre zuvor

Bei Youtube gehts nicht um AGB, siehe mein Beitrag oben.

Das ist ein datenschutzrechtlichen Thema und solange Youtube selbst hier nicht umsteuert und europäischen Regeln entspricht, ist die Nutzung für den Unterricht eben nicht möglich.

Youtube hat in den letzten Monaten zwar das „Cookie Banner“ angepasst, dennoch fehlen immer noch zentrale Maßnahmen, um das Angebot bei uns zu legalisieren.

Was natürlich nichts daran ändern sollte, dass Youtube mit entsprechendem Vorsichtsmaßnahmen im Unterricht behandelt wird, um die Medienkompetenz zu schärfen.